Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
26.12.14, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20131266
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
a) Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung der Überschüsse aus dem
Jahresabschluss 2012
b) Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung der Aufwendungen
Beschlussvorschriften
§ 8 Abs. 2 Buchstabe f) und g) Sparkassengesetz für NRW, § 83 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
10.07.2013
18.07.2013
Anlagen
Beschluss VerwRat, Jahresabschluss 2012 u. Bestätigungsvermerk
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20131266
a)
Nach § 24 Abs. 4 Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen (SpkG) legt der
Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes
Westfalen-Lippe sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers vor. Diese beschließt
über die Verwendung des Überschusses nach § 25 SpkG und die Entlastung der Organe
der Sparkasse (§ 8 Abs. 2 SpkG).
Der Jahresabschluss 2012 ist nach den einschlägigen Vorschriften aufgestellt, durch die
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 den als Anlage beigefügten
Beschluss gefasst.
b)
Zur Zahlung der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags sind im Haushaltsplan
2013 bei der Produktgruppe 1.57.05 Beteiligung Sparkasse 2.140.000,00 € veranschlagt.
Bei einem Bilanzgewinn von 14.300.000,00 € erhöhen sich die Aufwendungen um
122.975,00 € auf insgesamt 2.262.975,00 € (2.145.000,00 Kapitalertragsteuer, 117.975,00
€ Solidaritätszuschlag). Die zusätzlichen Mittel sind überplanmäßig bereitzustellen.
Deckungsmittel stehen bei der PG 1107, PSP 4.00000460.599.001 (Deckung von
Jahresabschlussbuchungen) zur Verfügung.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20131266
Bezeichnung der Vorlage
a) Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung der Überschüsse aus dem
Jahresabschluss 2012
b) Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung der Aufwendungen
a)
b)
1.
Den Organen der Sparkasse Bochum wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung
erteilt.
2.
Von dem Bilanzgewinn des Jahres 2012 der Sparkasse Bochum werden
14.300.000,00 € gem. § 25 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen
Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet.
3.
Der verbleibende Überschuss aus dem Jahresabschluss 2012 ist mit 1.800.000,00
€ gem. § 25 SpkG der Sicherheitsrücklage zuzuführen. 57.779,16 € sind als
Gewinnvortrag auf neue Rechnung des Geschäftsjahres 2013 vorzutragen.
Der Rat beschließt, zusätzliche 122.975,00 € zur Zahlung der Aufwendungen
(Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) für den Bilanzgewinn der Sparkasse von
14.300.000,00 € bereitzustellen. Als Deckungsmittel für die Zahlung sind
Minderausgaben bei der Produktgruppe 1107, PSP 4.00000460.599.001 (Deckung
von Jahresabschlussbuchungen) heranzuziehen.