Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:03
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20131525
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Vermeidung von Steuernachteilen durch körperschaftsteuerliche RWE-Schachtelbeteiligung
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
10.07.2013
18.07.2013
Anlagen
Gesellschaftsverträge RWEB
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20131525
1.
Ausgangslage und Hintergrund
Zur Herstellung einer gewerbesteuerbegünstigten RWE-Schachtelbeteiligung (>15 %)
und zur Bündelung kommunaler RWE-Aktien hatte FHE (Fernheizgesellschaft BochumEhrenfeld GmbH) insgesamt 6.648.637 Stück RWE-Aktien im Wege des Sachdarlehens an
die RWEB-KG ( RW Energiebeteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG) übereignet.
FHE ist zu 7,11 % an der RWEB-KG, RWEB-KG zu 15,20 % an der RWE AG beteiligt.
RWEB-KG hatte bereits vor dem 18.04.2013 (Termin der RWE-Hauptversammlung) eine
nicht auf Wertpapierdarlehen beruhende Beteiligung an RWE AG von > 10 %.
Durch das Gesetz vom 21.03.2013 zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in
der Rechtssache C 284/09 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Körperschaftsteuerfreiheit von Dividenden wie folgt verschärft:
Begünstigt, d.h. nur zu 5 % körperschaftsteuerpflichtig, sind nur noch Dividenden an
Anteilseigner, die zu Beginn des Kalenderjahres zu mindestens 10 % beteiligt sind
(Schachtelbeteiligung).
Im Hinblick auf die 10 %-Grenze gilt:
Ein unterjähriger Erwerb von mind. 10 % gilt als zu Beginn des Kalenderjahres
erfolgt.
Beteiligungen über eine Personengesellschaft werden den Gesellschaftern anteilig
zugerechnet (sogenannte „Transparenz“ der Personengesellschaft).
Aufgrund von Wertpapierdarlehen übereignete Anteile werden dem Verleiher
zugerechnet.
Daraus folgt:
FHE ist nur noch zu 7,11 % x 15,20 % = 1,08 % an der RWE AG beteiligt, weil die
RWEB KG als Personengesellschaft für körperschaftsteuerliche Zwecke „transparent“ ist.
Von FHE über RWEB-KG bezogene RWE-Dividenden unterliegen voll und nicht
mehr nur zu 5 % der Körperschaftsteuer.
Steuerliche Mehrbelastung:
6.648.637.1
Aktien x 2 €/Aktie x 95 % x 15,825 % (KSt/SolZ) = rd. 2 Mio. € p.a..
Gewerbesteuerlich ändert sich nichts: Für eine gewerbesteuerliche
Schachtelbeteiligung reicht das Halten von 15 % der Anteile an RWE durch eine
Personengesellschaft.
Deshalb ist die Begründung der körperschaftsteuerlichen Schachtelbeteiligung möglichst
noch rückwirkend für 2013 anzustreben.
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20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20131525
2.
Künftige Struktur
Die geplante Struktur sieht wie folgt aus:
Die Einbringung der Anteile die FHE an der RWEB-KG in die Zwischenholding I muss bis
31.08.2013 erfolgen, damit sie steuerlich auf den 31.12.2012 zurückbezogen werden kann und
FHE und ihre Mitgesellschafter als am 01.01.2013 zu mindestens 10 % beteiligt gelten.
Eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung ist anzustreben.
RWEB-KG (alt) überträgt im Wege der Verschmelzung bis 31.08.2013 rückwirkend zum
31.12.2012 ihre RWE-Aktien auf die GmbH (neu), d.h. begünstigte unterjährige Übertragung in
2013. Damit aber auch für zu < 15 % beteiligte Gesellschafter (EVAG, Zwischenholding I und II)
eine gewerbesteuerliche Schachtel besteht, muss wieder eine KG an der GmbH (neu) beteiligt
sein. Ferner muss vor Verschmelzung der RWEB-KG (alt) auf die GmbH (neu) die RWEB-KG (alt)
in die RWEB-KG (neu) eingebracht werden. Die GmbH (neu) - von WLV gegründet - besteht schon
seit 01.01.2013, 0:00 h. Das Wirtschaftsjahr 15.04.-14.04. beginnt vor der RWEHauptversammlung.
Durch die ertragsteuerliche Organschaft RWEB-KG (neu)/ GmbH (neu) entstehen keine
Ertragsteuern auf 5 % der Dividenden bei der GmbH (neu). Die RWEB-KG (neu) muss aber eine
gewerbliche Tätigkeit ausüben, um Organträgerin der GmbH (neu) sein zu können.
Die Wertpapierdarlehen der RWEB-Kommanditisten RSVG, BGKS und WWL werden vor dem
01.01.2014 in entgeltliche Wertpapierdarlehen umgewandelt. Diese Gesellschafter, die
körperschaftsteuerlich keine Schachtelgesellschafter sind, erhalten, damit sie in der RWEB
verbleiben, einen Nachteilsausgleich nach Steuern von 0,7 ct/Aktie. Dies ist in allseitigen
Interesse, da die Schachtel insgesamt nur 15,2 % Anteile an der RWE AG hält und somit auf
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„keinen“ Gesellschafter verzichtet werden
gewerbesteuerlichen Schachtel riskieren.
3.
kann,
will
man
nicht
die
Existenz
der
Maßnahmen
Beschluss der Gesellschafterversammlung der FHE über die Einbringung ihres
Kommanditanteils an der RWEB-KG (alt) in eine Zwischenholding I gegen Gewährung
von Gesellschaftsrechten bis zum 31.08.2013 rückwirkend zum 31.12.2012.
Zustimmung der FHE in der Gesellschafterversammlung der RWEB-KG (alt) zur
Einbringung aller Kommanditanteile an der RWEB-KG (alt) in die RWEB-KG (neu).
Übereinstimmung der FHE in der Gesellschafterversammlung der Zwischenholding I zu
folgenden Maßnahmen:
o
Einbringung der Anteile an der RWEB-KG in eine zu gründende RWEB-KG
(neu).
o
Beschluss der Gesellschafterversammlung der RWEB-KG über:
Erwerb der Anteile an einer neu gegründeten GmbH durch die RWEBKG (alt),
Verschmelzung der RWEB-KG (alt) auf die neu gegründete GmbH.
Die Gesellschaftsverträge (Entwürfe) der RWEB neu GmbH & Co. KG und der RWEB neu
GmbH sind beigefügt.
4.
Ergebnis
Im Ergebnis werden mit der beabsichtigten Umstrukturierung Anteile an der RWE AG
gegen KG-Anteile an der RWEB-KG (neu) getauscht und so die RWE-Aktien in der RWEBKG (neu) gebündelt.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzverwaltung kann durch die beabsichtigte
Umstrukturierung die Belastung von 95 % der Gewinnausschüttung der RWE AG mit
USt/SolZ vermieden werden.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr.: 20131525
Bezeichnung der Vorlage
Vermeidung von Steuernachteilen durch körperschaftsteuerliche RWE-Schachtelbeteiligung
Der Rat der Stadt Bochum stimmt folgendem Beschluss zu:
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss:
„Vorbehaltlich der vorherigen Billigung durch Beschluss des Rates der Stadt Bochum wird die
Geschäftsführung zur Vornahme folgender Maßnahmen ermächtigt und verpflichtet:
Beschluss Gesellschafterversammlung der FHE über die
Kommanditanteils FHE in die Zwischenholding I gegen
Gesellschaftsrechten bis zum 31.08.2013 zum 31.12.2012.
Zustimmung der FHE in der Gesellschafterversammlung der RWEB-KG (alt) zur
Einbringung aller Kommanditanteile an der RWEB-KG (alt) in die RWEB-KG (neu).
Weisungen an die Geschäftsführung der FHE, in der Gesellschafterversammlung der
RWEB folgende Maßnahmen zu beschließen:
o
Einbringung
Gewährung
des
von
Erwerb der Anteile an einer neu gegründeten GmbH durch die RWEB-KG (alt),
o Verschmelzung RWEB-KG (alt) auf die neu gegründete GmbH.
Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen, etwa durch Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde, die mit der Sache befassten Finanzbehörden, die Banken oder das
Registergericht Änderungen ergeben, wird die Geschäftsführung ermächtigt, diese Änderungen
vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt der geplanten Gestaltung nicht beeinträchtigt
wird.“.
Die Vertreter der Stadt Bochum in den zuständigen Gesellschafterversammlungen werden
angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.