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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
250 kB
Erstellt
26.12.14, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:03

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20131525 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Vermeidung von Steuernachteilen durch körperschaftsteuerliche RWE-Schachtelbeteiligung Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 10.07.2013 18.07.2013 Anlagen Gesellschaftsverträge RWEB Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20131525 1. Ausgangslage und Hintergrund Zur Herstellung einer gewerbesteuerbegünstigten RWE-Schachtelbeteiligung (>15 %) und zur Bündelung kommunaler RWE-Aktien hatte FHE (Fernheizgesellschaft BochumEhrenfeld GmbH) insgesamt 6.648.637 Stück RWE-Aktien im Wege des Sachdarlehens an die RWEB-KG ( RW Energiebeteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG) übereignet. FHE ist zu 7,11 % an der RWEB-KG, RWEB-KG zu 15,20 % an der RWE AG beteiligt. RWEB-KG hatte bereits vor dem 18.04.2013 (Termin der RWE-Hauptversammlung) eine nicht auf Wertpapierdarlehen beruhende Beteiligung an RWE AG von > 10 %. Durch das Gesetz vom 21.03.2013 zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20.10.2011 in der Rechtssache C 284/09 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen der Körperschaftsteuerfreiheit von Dividenden wie folgt verschärft: Begünstigt, d.h. nur zu 5 % körperschaftsteuerpflichtig, sind nur noch Dividenden an Anteilseigner, die zu Beginn des Kalenderjahres zu mindestens 10 % beteiligt sind (Schachtelbeteiligung). Im Hinblick auf die 10 %-Grenze gilt:  Ein unterjähriger Erwerb von mind. 10 % gilt als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt.  Beteiligungen über eine Personengesellschaft werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet (sogenannte „Transparenz“ der Personengesellschaft).  Aufgrund von Wertpapierdarlehen übereignete Anteile werden dem Verleiher zugerechnet. Daraus folgt:  FHE ist nur noch zu 7,11 % x 15,20 % = 1,08 % an der RWE AG beteiligt, weil die RWEB KG als Personengesellschaft für körperschaftsteuerliche Zwecke „transparent“ ist.  Von FHE über RWEB-KG bezogene RWE-Dividenden unterliegen voll und nicht mehr nur zu 5 % der Körperschaftsteuer.  Steuerliche Mehrbelastung: 6.648.637.1  Aktien x 2 €/Aktie x 95 % x 15,825 % (KSt/SolZ) = rd. 2 Mio. € p.a.. Gewerbesteuerlich ändert sich nichts: Für eine gewerbesteuerliche Schachtelbeteiligung reicht das Halten von 15 % der Anteile an RWE durch eine Personengesellschaft. Deshalb ist die Begründung der körperschaftsteuerlichen Schachtelbeteiligung möglichst noch rückwirkend für 2013 anzustreben. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20131525 2. Künftige Struktur Die geplante Struktur sieht wie folgt aus: Die Einbringung der Anteile die FHE an der RWEB-KG in die Zwischenholding I muss bis 31.08.2013 erfolgen, damit sie steuerlich auf den 31.12.2012 zurückbezogen werden kann und FHE und ihre Mitgesellschafter als am 01.01.2013 zu mindestens 10 % beteiligt gelten. Eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung ist anzustreben. RWEB-KG (alt) überträgt im Wege der Verschmelzung bis 31.08.2013 rückwirkend zum 31.12.2012 ihre RWE-Aktien auf die GmbH (neu), d.h. begünstigte unterjährige Übertragung in 2013. Damit aber auch für zu < 15 % beteiligte Gesellschafter (EVAG, Zwischenholding I und II) eine gewerbesteuerliche Schachtel besteht, muss wieder eine KG an der GmbH (neu) beteiligt sein. Ferner muss vor Verschmelzung der RWEB-KG (alt) auf die GmbH (neu) die RWEB-KG (alt) in die RWEB-KG (neu) eingebracht werden. Die GmbH (neu) - von WLV gegründet - besteht schon seit 01.01.2013, 0:00 h. Das Wirtschaftsjahr 15.04.-14.04. beginnt vor der RWEHauptversammlung. Durch die ertragsteuerliche Organschaft RWEB-KG (neu)/ GmbH (neu) entstehen keine Ertragsteuern auf 5 % der Dividenden bei der GmbH (neu). Die RWEB-KG (neu) muss aber eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, um Organträgerin der GmbH (neu) sein zu können. Die Wertpapierdarlehen der RWEB-Kommanditisten RSVG, BGKS und WWL werden vor dem 01.01.2014 in entgeltliche Wertpapierdarlehen umgewandelt. Diese Gesellschafter, die körperschaftsteuerlich keine Schachtelgesellschafter sind, erhalten, damit sie in der RWEB verbleiben, einen Nachteilsausgleich nach Steuern von 0,7 ct/Aktie. Dies ist in allseitigen Interesse, da die Schachtel insgesamt nur 15,2 % Anteile an der RWE AG hält und somit auf Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20131525 „keinen“ Gesellschafter verzichtet werden gewerbesteuerlichen Schachtel riskieren. 3. kann, will man nicht die Existenz der Maßnahmen  Beschluss der Gesellschafterversammlung der FHE über die Einbringung ihres Kommanditanteils an der RWEB-KG (alt) in eine Zwischenholding I gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten bis zum 31.08.2013 rückwirkend zum 31.12.2012.  Zustimmung der FHE in der Gesellschafterversammlung der RWEB-KG (alt) zur Einbringung aller Kommanditanteile an der RWEB-KG (alt) in die RWEB-KG (neu).  Übereinstimmung der FHE in der Gesellschafterversammlung der Zwischenholding I zu folgenden Maßnahmen: o Einbringung der Anteile an der RWEB-KG in eine zu gründende RWEB-KG (neu). o Beschluss der Gesellschafterversammlung der RWEB-KG über:  Erwerb der Anteile an einer neu gegründeten GmbH durch die RWEBKG (alt),  Verschmelzung der RWEB-KG (alt) auf die neu gegründete GmbH. Die Gesellschaftsverträge (Entwürfe) der RWEB neu GmbH & Co. KG und der RWEB neu GmbH sind beigefügt. 4. Ergebnis Im Ergebnis werden mit der beabsichtigten Umstrukturierung Anteile an der RWE AG gegen KG-Anteile an der RWEB-KG (neu) getauscht und so die RWE-Aktien in der RWEBKG (neu) gebündelt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzverwaltung kann durch die beabsichtigte Umstrukturierung die Belastung von 95 % der Gewinnausschüttung der RWE AG mit USt/SolZ vermieden werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr.: 20131525 Bezeichnung der Vorlage Vermeidung von Steuernachteilen durch körperschaftsteuerliche RWE-Schachtelbeteiligung Der Rat der Stadt Bochum stimmt folgendem Beschluss zu: Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss: „Vorbehaltlich der vorherigen Billigung durch Beschluss des Rates der Stadt Bochum wird die Geschäftsführung zur Vornahme folgender Maßnahmen ermächtigt und verpflichtet:  Beschluss Gesellschafterversammlung der FHE über die Kommanditanteils FHE in die Zwischenholding I gegen Gesellschaftsrechten bis zum 31.08.2013 zum 31.12.2012.  Zustimmung der FHE in der Gesellschafterversammlung der RWEB-KG (alt) zur Einbringung aller Kommanditanteile an der RWEB-KG (alt) in die RWEB-KG (neu).  Weisungen an die Geschäftsführung der FHE, in der Gesellschafterversammlung der RWEB folgende Maßnahmen zu beschließen: o Einbringung Gewährung des von Erwerb der Anteile an einer neu gegründeten GmbH durch die RWEB-KG (alt), o Verschmelzung RWEB-KG (alt) auf die neu gegründete GmbH. Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen, etwa durch Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, die mit der Sache befassten Finanzbehörden, die Banken oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Geschäftsführung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt der geplanten Gestaltung nicht beeinträchtigt wird.“. Die Vertreter der Stadt Bochum in den zuständigen Gesellschafterversammlungen werden angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.