Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage Aufwand Betreuungsgeld.pdf
Größe
140 kB
Erstellt
26.12.14, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
18. Juni 2013
Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 10. Juli 2013
Verwaltungstechnische Umsetzung des neuen Betreuungsgeldes
Zum 1. August 2013 tritt nicht allein der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in Kraft, es erfolgt auch die
Einführung des Betreuungsgeldes.
Da das Betreuungsgeld in Rahmen des Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetzes geregelt ist, soll das Verwaltungsverfahren zum
Betreuungsgeld – nach unserer derzeitigen Kenntnis - analog zum
Elterngeld geregelt werden.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die Verwaltung fragen:
1.)
Gibt es bereits eine definitive Entscheidung über die organisatorische
Abwicklung des Betreuungsgeldes?
2.)
Welcher Mehraufwand für die - voraussichtlich – mit dem Betreuungsgeld
befassten Stellen (Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund,
Hagen und Bochum in Dortmund und Anlaufstelle im Amt für Soziales und
Wohnen in Bochum) wird erwartet?
3.)
Wird es erforderlich sein, temporär oder dauerhaft neue Personalstellen
für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes zu schaffen?
4.)
Gibt es bereits Schätzungen über die zu erwartenden Antragszahlen?
Die GRÜNEN im Rat
Rathaus Bochum, Zimmer 258
44777 Bochum
Tel. 0234/ 910-1891
Fax 0234/ 910-1614
GRUENEimRAT@bochum.de
www.gruene-bochum.de/ratsfraktion
-2-
5.)
Welcher Kontrollaufwand ist mit der Bewilligung des Betreuungsgeldes
verbunden?
6.)
Durch welche Maßnahmen unterstützt der Bund die Stadt Bochum bei der
Umsetzung des Betreuungsgeldes?
Ist eine Erstattung der Verwaltungskosten vorgesehen und falls ja, in
welcher Höhe?
gez.
Wolfgang Cordes
Fraktionssprecher
f.d.R.
(Martin Piegeler)
Fraktionsmitarbeiter
Die GRÜNEN im Rat
Rathaus Bochum, Zimmer 258
44777 Bochum
Tel. 0234/ 910-1891
Fax 0234/ 910-1614
GRUENEimRAT@bochum.de
www.gruene-bochum.de/ratsfraktion