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Zahlungsarten Stadtwerke Bochum.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Zahlungsarten Stadtwerke Bochum.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
26.12.14, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:34

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Frau Dr. Ottilie Scholz Altes Postgebäude Willy-Brandt-Platz tz 1-3 44777 Bochum Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296 Fax: (0234) 910 - 1297 email: linksfraktion@bochum.de www.linksfraktion-bochum.de www.facebook.com/LinksfraktionBochum Bochum, den 10.07.2013 Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.7.2013 Zahlungsarten Stadtwerke Bochum Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stadtwerke Bochum ihren KundInnen nicht mehr vorschreiben dürfen, auf welchem Weg sie ihre Rechnung zu begleichen haben. So können die KundInnen nicht zum Lastschriftverfahren gezwungen werden. Es müssen künftig mindestens zwei Zahlungsarten zur Auswahl stehen. Die Stadtwerke Bochum haben laut Presseberichten von ihren monatlichen ZahlerInnen eine Einzugsermächtigung verlangt haben. In seinem Urteil weist der BGH darauf hin, dass dies gerade für einkommensschwache Menschen ein Problem darstellt, weil sie häufig kein Girokonto haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir:     Wie war die bisherige Praxis bei den Zahlungen? Wurde Menschen in der Vergangenheit der Bezug von Stadtwerkeenergie aufgrund der Zahlungsart verweigert? Wenn ja, wie vielen in den letzten 2 Jahren? Wie soll die künftigen Zahlungsmodalitäten nach dem Gerichtsurteil geregelt werden? Welche Zahlungsmöglichkeiten haben Menschen ohne Konto? Wir bitten um schriftliche Beantwortung. Für die Fraktion Uwe Vorberg