Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Zahlungsarten Stadtwerke Bochum.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
26.12.14, 13:04
Aktualisiert
28.01.18, 00:34
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
An die Oberbürgermeisterin
der Stadt Bochum
Frau Dr. Ottilie Scholz
Altes Postgebäude
Willy-Brandt-Platz
tz 1-3
44777 Bochum
Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296
Fax:
(0234) 910 - 1297
email:
linksfraktion@bochum.de
www.linksfraktion-bochum.de
www.facebook.com/LinksfraktionBochum
Bochum, den 10.07.2013
Anfrage
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.7.2013
Zahlungsarten Stadtwerke Bochum
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stadtwerke Bochum ihren KundInnen
nicht mehr vorschreiben dürfen, auf welchem Weg sie ihre Rechnung zu begleichen
haben. So können die KundInnen nicht zum Lastschriftverfahren gezwungen werden. Es
müssen künftig mindestens zwei Zahlungsarten zur Auswahl stehen.
Die Stadtwerke Bochum haben laut Presseberichten von ihren monatlichen ZahlerInnen
eine Einzugsermächtigung verlangt haben. In seinem Urteil weist der BGH darauf hin,
dass dies gerade für einkommensschwache Menschen ein Problem darstellt, weil sie
häufig kein Girokonto haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Wie war die bisherige Praxis bei den Zahlungen?
Wurde Menschen in der Vergangenheit der Bezug von Stadtwerkeenergie
aufgrund der Zahlungsart verweigert? Wenn ja, wie vielen in den letzten 2 Jahren?
Wie soll die künftigen Zahlungsmodalitäten nach dem Gerichtsurteil geregelt
werden?
Welche Zahlungsmöglichkeiten haben Menschen ohne Konto?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Für die Fraktion
Uwe Vorberg