Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
55 kB
Erstellt
26.12.14, 13:05
Aktualisiert
28.01.18, 00:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 12 (8348)
Vorlage Nr. 20131109
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Beschluss vom 11.04.2013, TOP 40/4.2, Vorlage-Nr. 20130558
Bezeichnung der Vorlage
Verkehrswidriges Verhalten Knüwerweg
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
Der Knüwerweg ist im Bereich zur Oskar-Hoffmann-Straße eine Spielstraße. Diese wird
aber auch zum Erreichen des dort ansässigen Lebensmittelmarktes von Autofahrern
befahren.
Nach Aussage von Anwohnern ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass Kinder beinahe
von zu schnell fahrenden Pkw angefahren wurden.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, die Verwaltung möge geeignete Maßnahmen ergreifen,
um dem verkehrswidrigen Verhalten Einhalt zu gebieten.
Antwort:
Der hier angesprochene Abschnitt des Knüwerwegs ist ein verkehrsberuhigter Bereich für
den grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h gilt. Der
Straßenabschnitt dient als Erschließung für einen Supermarkt und für die Parkplätze der
dortigen Wohngebäude. Bis zum Ende des abgebundenen Teils sind es ungefähr 71 Meter.
Bis zur Einfahrt des Supermarktes sind etwa 45 Meter zu fahren. In einem solchen kurzen
Straßenabschnitt ist eine Geschwindigkeitskontrolle mit den Radarfahrzeugen des
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Vorlage Nr. 20131109
Straßenverkehrsamtes nicht möglich. Nach Auskunft der Polizei ist dieser Bereich
unauffällig, in Bezug auf Unfälle. Seit 2010 ist dort lediglich ein Verkehrsunfall mit
Personenbeteiligung bekannt, dieser hatte falsches Verhalten gegenüber Fußgängern als
Ursache.
Besondere Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.