Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Sachstandsbericht_Pensionsrückstellungen.pdf
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136 kB
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26.12.14, 13:09
Aktualisiert
28.01.18, 00:45
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Entwicklung der
Pensions- und Beihilferückstellungen
bis zur Prüfung
des Jahresabschlusses 2011
Rechnungsprüfungsamt
Inhaltsverzeichnis
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011
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Seite
1.
Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 1
2.
Allgemeines ................................................................................................................................... 2
3.
Historische Entwicklung............................................................................................................... 3
4.
Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen............................................................ 5
4.1
Grundsätzliches..................................................................................................................... 5
4.2
Ermittlung der Daten für die Stadt Bochum........................................................................... 6
4.2.1 Prüfung der Vermögens- und Schuldenübersichten der Jahresabschlüsse
2007 und 2008 ............................................................................................................ 6
4.2.2 Prüfung der Eröffnungsbilanz...................................................................................... 7
4.2.3 Prüfung des Jahresabschlusses 2009 ........................................................................ 8
4.2.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2010 ........................................................................ 8
4.2.5 Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA NRW)................................................................................................................. 8
4.2.6 Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ........................................................................ 9
4.2.7 Auswirkungen der Prüfungsfeststellungen auf die Eröffnungsbilanz
und die Jahresabschlüsse 2009 und 2010................................................................ 12
5.
6.
4.3
Verrechnungen mit den Zentralen Diensten und den Alten- und Pflegeheimen ................. 12
4.4
Berechnung der Planwerte für Pensions- und Beihilferückstellungen für
die Folgejahre ab 2013........................................................................................................ 13
4.5
Grundsätzliche Anmerkungen zu den Berechnungsparametern bei der
Ermittlung von Pensionsrückstellungen .............................................................................. 13
Anträge und Anfragen der Parteien........................................................................................... 17
5.1
Antrag der Unabhängigen Wähler-Gemeinschaft (UWG) – Anlage 1 ................................. 17
5.2
Anfrage der CDU-Fraktion – Anlage 2 ................................................................................ 18
Fazit…………….. .......................................................................................................................... 18
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Stand: 21.06.2013
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1.
Vorbemerkungen
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 wurde festgestellt, dass insbesondere die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von Beginn an (Eröffnungsbilanz) fehlerhaft war und sich daraus erhebliche Korrekturbedarfe ergaben.
Die aus dem Personalabrechnungsprogramm LOGA mittels des automatisierten
Auswertungsprogramms (Beamtenschnittstelle) an HAESSLER übermittelten Daten
beinhalten in der für die Berechnung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger relevanten Spalte 31 fälschlicherweise nicht die tatsächlichen Versorgungsleistungen, sondern die ruhegehaltsfähigen Bezüge. Da die tatsächliche
Versorgungsleistung maximal ca. 72 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge ausmacht,
sind die Pensionsrückstellungen in HAESSLER auf Basis des in Spalte 31 enthaltenen fehlerhaften Eingangswertes deutlich zu hoch berechnet worden.
Im Ergebnis sind die Berechungen der Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger damit in der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 und in den folgenden Jahresabschlüssen um rd. 35 % zu hoch vorgenommen worden. Die nunmehr korrigierten Berechnungen zeigen für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 einen um rd. 195 Mio. EUR und zum 01.01.2011 um rd. 209
Mio. EUR zu hohen Rückstellungsbetrag.
Die Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind von dem Fehler nicht betroffen. Der Fehler hat sich auch
nicht auf die laufenden Versorgungszahlungen ausgewirkt, sondern
betrifft ausschließlich die Rückstellungsberechnung für die Pensionsansprüche der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Die Aufarbeitung der verschiedenen festgestellten Fehler und die anschließende Korrektur der entsprechenden Bilanzpositionen erfolgten gemeinsam durch
●
●
●
das Organisations- und Personalamt (Amt 11),
das Rechnungsprüfungsamt (Amt 14) und
das Amt für Finanzsteuerung (Amt 20).
Unterstützt wurden diese hierbei von
●
●
●
●
der Gemeinsamen Kommunalen Datenzentrale Ruhr (Amt 18),
der Märkischen Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW) sowie
der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH, vermittelt durch das Büro für Kommunalberatung GmbH von Mechthild A. Stock aus Ratingen.
Neben der fehlerhaften Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind aufgrund der eingehenden Prüfung der Pensionsrückstellungen insgesamt weitere Korrekturbedarfe erkennbar geworden. Die Korrekturen summierten sich auf insgesamt rd. 209,4 Mio.
EUR.
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Der aus der Eröffnungsbilanz stammende und sich bis 2010 in den Jahresabschlüssen durchziehende Fehler ist im Rahmen des nach § 92 GO NRW i. V. m. § 57
GemHVO NRW für Fehlerkorrekturen der Eröffnungsbilanz vorgesehenen VierJahreszeitraumes im Jahr 2011 erfolgsneutral durch entsprechende Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu korrigieren. Damit erhöht sich das Eigenkapital zum
01.01.2011 auf rd. 1,49 Mrd. EUR (+ 16 %). Durch diese Fehlerkorrektur im laufenden Jahresabschluss 2011 gelten die Eröffnungsbilanz und die folgenden Jahresabschlüsse bis einschließlich 2010 gemäß § 92 (7) GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO
NRW als geändert. Eine (nachträgliche) Änderung der festgestellten Eröffnungsbilanz
und der danach auch bereits festgestellten Jahresabschlüsse 2009 und 2010 ist
durch den Gesetzgeber in § 92 (7) Satz 3 GO NRW explizit ausgeschlossen.
Damit ergeben sich keine Aufwendungen aus einer Korrektur der Jahresabschlüsse.
Ein Schaden ist der Stadt Bochum aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes
(RPA) nicht entstanden.
Es bleibt festzustellen, dass auch auf Basis der nunmehr bekannten Verbesserung
der Eigenkapitalsituation, der besseren Ertragsentwicklung in den Jahren 2010 und
2011 sowie der aktuellen Planergebnisse für 2012 in den Jahren 2011 und 2012 jeweils mehr als 5 % der allgemeinen Rücklage durch die Defizite aufgebraucht werden
und damit die Schwellenwerte zur Auferlegung eines Haushaltssicherungskonzeptes
nach § 76 (1) Nr. 2 GO NRW überschritten werden.
Auch wenn in 2009 bereits Kenntnis der verbesserten Eigenkapitalsituation und der besseren Ergebnisentwicklung gegenüber den
damaligen Planannahmen bestanden hätte, wäre ein Haushaltssicherungskonzept auferlegt worden.
Dieser Sachstandsbericht beschäftigt sich zum einen mit der historischen Entwicklung der Bildung von Pensionsrückstellungen und
zum anderen mit der Aufarbeitung der Fehler und deren bilanziellen
Auswirkungen.
2.
Allgemeines
Die Versorgung von Beamtinnen und Beamten ist im Gesetz über die Versorgung
von Beamten und Richtern in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Danach muss
die Gemeinde ihren Verpflichtungen nachkommen und die Pensionslasten tragen.
Gemäß § 36 (1) GemHVO NRW sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften
und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Bildung von Rückstellungen bewirkt, dass künftige Vermögensminderungen bereits im
Jahr der rechtlichen Entstehung oder wirtschaftlichen Verursachung berücksichtigt
werden. Dies sind zukünftige Aufwendungen, die ihren Ursprung in der Gegenwart
oder Vergangenheit haben und deren Höhe und Fälligkeit ungewiss sind.
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Somit sind folgende Personalrückstellungen von Amt 11 zu ermitteln und von Amt
20 zu verbuchen:
●
●
●
●
Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte
Beihilferückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte
Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Im Zusammenhang mit dem Personalaufwand sind nach § 36 (6) GemHVO NRW folgende Sonstige Rückstellungen zu bilden:
●
●
●
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
Rückstellungen für geleistete Überstunden
Für die Berechnung der zu bildenden Personalrückstellungen werden in der Regel
mathematische Programme genutzt. Die Stadt Bochum nutzt hierfür ein Softwareprodukt der Fa. HAESSLER.
3.
Historische Entwicklung
Die Stadt Bochum hat sich bereits sehr früh mit der Berechnung und Bildung der Pensionsrückstellungen für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auseinandergesetzt. So
wurden von der Geschäftsstelle NKF (Amt 20) bereits im Jahre 2002 Testversionen
von der Fa. HAESSLER angeschafft und in 2003 beim Amt 18 (Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Ruhr) installiert.
Mit Einführung des Personalabrechnungsverfahrens LOGA zur Berechnung und Auszahlung der laufenden Personalkosten zum 01.01.2004 wurde deutlich, dass ein
Auswertungsprogramm zur Übernahme der Daten von LOGA ins HAESSLERVerfahren zu entwickeln war. Mit dem Auswertungsprogramm werden die aus LOGA
ausgewerteten Daten in einer definierten Struktur zur Verfügung gestellt und können
direkt ins Programm HAESSLER übernommen und somit die versch. Rückstellungsbeträge berechnet werden. Mit diesem Auswertungsprogramm wurden zum
05.12.2005 die ersten Auswertungen gefahren.
Die erste Anforderung einer sog. Probe-Berechnung der Pensionsrückstellungen für
die aktiven Beamtinnen und Beamte und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erfolgte von der NKF-Geschäftsstelle am 27.12.2005. Im Mai
2008 wurden in den Auswertungen große Abweichungen bei den Barwerten festgestellt, so dass Amt 11 die Fa. HAESSLER um Hilfe bat.
Am 24.06.2008 fand ein Workshop statt, an dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
●
●
●
des Amtes 11 - Organisations- und Personalamt des Amtes 14 - Rechnungsprüfungsamt - und
des Amtes 20 - Amt für Finanzsteuerung -
teilnahmen. Folgende Ergebnisse wurden anschließend von der Fa. HAESSLER festgehalten:
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●
Alle Softwareeinstellungen sind in Ordnung.
●
Keine Besonderheiten im Datenbestand; Auswertung liefert „offensichtlich zutreffende Daten“.
●
Abweichungen bei Barwerten wahrscheinlich durch Nutzung einer falschen (alten)
Lizenznummer.
●
Zum Ausräumen aller Fehler wird eine neue CD übersandt; alle bisherigen Versionen der Software müssen gelöscht und dann neu installiert werden.
Ein formales Freigabeverfahren wurde von der NKF-Geschäftsstelle nicht initiiert.
Während des Workshops erfolgte eine Sichtung der Datenbestände. Dabei wurden
weitere Unstimmigkeiten festgestellt und es mussten die Pensionsrückstellungen für
die aktiven Beamtinnen und Beamten der Ämter der ersten und zweiten Welle zum
Stichtag 01.01.2007 im Juli 2008 erneut berechnet und Korrekturbuchungen durchgeführt werden. Lediglich die Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und
Beamten hat das RPA geprüft und mit dem „Bericht über die Prüfung der für den Personalbereich gebildeten Rückstellungen zum 01.01.2007“ vom 30.07.2008 dokumentiert. Eine Überprüfung der in das HAESSLER-Programm übernommenen Personaldaten (Beamtenstatus, Besoldungsgruppe, Geburtsdatum u. a.) erfolgte
dabei nicht. Hierzu sollte eine spätere „Nachschau“ erfolgen. Da die Prüferin für den
Prüfbereich der Personalangelegenheiten das RPA Mitte 2008 verlassen hat und diese Stelle erst in diesem Jahr zum 01. März wiederbesetzt wurde, ist die beabsichtigte
Prüfung bisher unterblieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass während der ersten
und zweiten Welle-Umstellung der überwiegende Teil der Personalaufwendungen für
die aktiven Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger über den kameralen Haushalt abgewickelt wurden.
Die Prüfung der Pensionsrückstellungen und des internen Kontrollsystems zur Berechnung der Pensionsrückstellungen über die zertifizierte Software HAESSLER, für
die Testate über deren Ordnungsmäßigkeit vorliegen, wurde in der Pilotphase 2007
und 2008, in der lediglich Vermögens- und Schuldenübersichten erstellt wurden und
in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 durch das RPA vorgenommen. Die Märkische Revision GmbH wurde erst ab der Jahresabschlussprüfung für das am
31.12.2009 endende Geschäftsjahr, die im Dezember 2011 abgeschlossen wurde, in
die Prüfung der Pensionsrückstellungen mit einbezogen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2009 und 2010 wurde vor dem Hintergrund der Prüfungsergebnisse aus der Eröffnungsbilanz und der in der Pilotphase durchgeführten Prüfungshandlungen, die keine Systemmängel identifiziert hatte, keine erneute Systemprüfung des
Berechnungsverfahrens durchgeführt. Die Prüfung befasste sich für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 im Wesentlichen mit den typischen Prüfungshandlungen, die
zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung aller zu erfassenden Versorgungsfälle
(Vollständigkeit des Mengengerüstes) üblicherweise durchgeführt werden.
Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Fehler in den Pensionsrückstellungen und
die ursprünglich fehlende Aktivierung der Erstattungsansprüche gemäß § 107 b
BeamtVG und Versorgungslasten- und Ausgleichsgesetzes (VLVG) wurden korrigiert.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2010 wurden durch die Märkische Revision
GmbH auch sog. Funktionstests in Form von Kontrollberechnungen für eine Stichprobe von jeweils fünf Beispielfällen aus dem Kreis der aktiven Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger über das Programm Heureka vorgenommen.
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Für die in der Stichprobe untersuchten Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereitgestellten Daten aus LOGA für die Beamtenschnittstelle wurden - wie nunmehr festgestellt - falsche Eingabewerte aus der
Spalte 31 „Versorgungsleistungen“ in die Kontrollberechnung übernommen. Da sie
als richtige Basis angenommen wurden, ergaben sich bei den Kontrollrechnungen
keine Auffälligkeiten.
Auch im Rahmen der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung der Eröffnungsbilanz durch
die Gemeindeprüfungsanstalt wurde der Fehler bei der Berechnung der Rückstellung
für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht erkannt.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2011 wurden die Fehler durch die Prüferinnen und Prüfer des RPA und der Märkischen Revision GmbH nunmehr aufgedeckt
und in Zusammenarbeit mit den Ämtern 11 und 20 berichtigt.
4.
Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen
4.1
Grundsätzliches
Für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurden, anders als für die Vermögens- und
Schuldenübersichten der Jahresabschlüsse für die Ämter der ersten und zweiten
Welle 2007 und 2008, neben den Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven
Beamtinnen und Beamten erstmals auch die Rückstellungsbeträge für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ermittelt.
Nach § 36 (1) GemHVO NRW und den Handreichungen zum Neuen Kommunalen
Finanzmanagement steht der Gemeinde bei der Bemessung ihrer Rückstellungen ein
Beurteilungsspielraum zu, den sie nach objektiven Kriterien ausfüllen soll.
Für die Ermittlung der Personalrückstellungen sind im § 36 (1) GemHVO NRW nachfolgende Regelungen getroffen worden:
●
Im Teilwertverfahren ist ein Barwert zu ermitteln. Dabei beginnt die Bemessung
der Pensionsrückstellung ab dem Zeitpunkt des Diensteintritts. Unter dem Begriff
Barwert ist der abgezinste Wert der künftigen Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung des Eintretens in den Ruhestand zu verstehen.
●
Gleichzeitig ist ein einheitlicher Zinssatz von 5 % zu Grunde zu legen.
Unter Berücksichtigung der Handreichungen und der Runderlasse des Innenministeriums (vgl. RdErl. vom 04.01.2006; SMBI. NRW. 653 und 30.08.2010; MBI. NRW.
2010 S. 702) sind bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen weitere Eckpunkte
zu beachten:
●
Für den Beginn der Dienstzeit ist grundsätzlich der Beginn des Dienstverhältnisses anzusetzen.
●
In die Berechnung sind Beförderungen sowie sonstige Veränderungen (z. B. Verpflichtungen aus einem Versorgungsausgleich) im einzelnen Beamtenverhältnis
einzubeziehen.
●
Für das zeitliche Ende der Dienstzeit ist die jeweilige gesetzliche Altersgrenze als
Eintritt in den Ruhestand einzusetzen.
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●
Mögliche vorherige beamtenrechtliche Dienstverhältnisse sind zu ermitteln.
●
Bei einer Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten soll für die Zukunft
der aktuelle Teilzeitgrad und für die Vergangenheit der bisherige durchschnittliche
Beschäftigungsgrad herangezogen werden. Sind diese Daten darüber nicht verfügbar, so kann der Bewertung hilfsweise eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde
gelegt werden.
●
Bei einer Freistellung vom Dienst ist fiktiv ein Beschäftigungsgrad von 50 % anzusetzen.
Ferner sind im § 36 (1) Gem HVO NRW Regelungen bzgl. der Berechnung der Rückstellungen für die Beihilfen getroffen worden. Danach kann der Barwert für Ansprüche
auf Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt werden. Dieser Prozentsatz ist aus dem Verhältnis des Volumens der gezahlten Beihilfen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln. Er
bemisst sich nach dem Durchschnitt dieser Leistungen in den drei dem Jahresabschluss vorangehenden Haushaltsjahren. Eine Überprüfung des Prozentsatzes soll
mindestens alle fünf Jahre stattfinden.
4.2
Ermittlung der Daten für die Stadt Bochum
Grundlage für die Berechnung der Pensionsrückstellungen in Bochum sind die individuellen Personaldaten der aktiven Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Rückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden mit Hilfe der zertifizierten Software HAESSLER Pensionsrückstellungen
HPR Version 5.5 - unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck´schen Richttafeln - ermittelt. Die für die Rückstellungsberechnung
erforderlichen Personaldaten werden durch Auswertungen aus dem Personalabrechnungsverfahren LOGA zur Verfügung gestellt.
Die Regelungen des § 36 (1) GemHVO NRW bzgl. der Ermittlung des Barwertes im
Teilwertverfahren und die Anwendung des Zinssatzes von 5 % wurden beachtet.
Die in Runderlassen des Innenministeriums genannten Eckpunkte (s. Ziffer 4.1) wurden in Bochum nicht immer berücksichtigt bzw. entwickelten sich aufgrund der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der versch. Jahresabschlüsse fort.
4.2.1 Prüfung der Vermögens- und Schuldenübersichten der Jahresabschlüsse 2007
und 2008
Die Umstellung auf das NKF erfolgte in Bochum in drei Wellen. Die Ergebnisse einer
ersten Prüfung der Berechnung der Pensionsrückstellungen für die zum 01.01.2007
umgestellten Fachbereiche wurden im Prüfungsbericht des RPA vom 30.07.2008 dargestellt.
Gegenstand der Aufstellung und Prüfung der Pensions- und Beihilferückstellungen
waren in der ersten und zweiten Welle lediglich die Versorgungsanwartschaften der
aktiven Beamtinnen und Beamten. Die Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kamen demgegenüber erstmals bei der Erstellung
und Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 zum Tragen.
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Im Rahmen der Prüfung der Haushaltsjahre 2007 und 2008 stellte das RPA fest, dass
folgende Berechnungsfaktoren entsprechend der Eckpunkte in der Berechnung der
Pensions- und Beihilferückstellungen zu ändern waren:
●
Die Erstbewertung erfolgte nach § 6 a Einkommensteuergesetz. Danach ist die
Bildung der Pensionsrückstellung erst mit dem Eintritt des 28. Lebensjahres möglich.
Amt 11 nahm eine Neuberechnung vor und teilte mit, dass der Beginn
der Dienstzeit auf den Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das
Beamtenverhältnis angepasst wurde.
●
Entsprechend der Eckpunkte soll bei einer Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen
und Beamten für die Zukunft der aktuelle Teilzeitgrad und für die Vergangenheit
der bisherige durchschnittliche Beschäftigungsgrad herangezogen werden. Sind
diese Daten nicht verfügbar, so kann der Bewertung hilfsweise eine Vollzeitbeschäftigung zu Grunde gelegt werden. In Bochum wurde bei der Berechnung die
hilfsweise Lösung angewandt.
Da die Teilzeitdaten im LOGA-Verfahren enthalten sind, sicherte Amt
11 zu, die Auswertung im HAESSLER-Programm um die erforderlichen Informationen zu erweitern und für die Jahresabschlüsse 2009
folgende den aktuellen Teilzeitgrad zu berechnen.
Die Rückstellungen für Beihilfen können, wie unter Ziffer 4.1 dargestellt, mit Hilfe eines Prozentsatzes ermittelt werden, wobei die erste Berechnung des Amtes 11 fehlerhaft war.
Sie wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Aufgrund der hinlänglich bekannten zeitlichen Abläufe wirkten sich die für 2007
durchzuführenden Korrekturen auch auf die Vermögens- und Schuldenübersicht für
den Jahresabschluss 2008 gebildeten Pensions- und Beihilferückstellungen aus.
Weitere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht.
4.2.2 Prüfung der Eröffnungsbilanz
Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz (Bericht vom 25.08.2011) durch das
RPA haben sich Änderungen in der Höhe der Pensionsrückstellungen von rd. 25,6
Mio. EUR ergeben. Darüber hinaus wurde eine Umgliederung der Beihilferückstellung
aus den sonstigen Rückstellungen in die Pensions- und Beihilferückstellung vorgenommen. Die Änderungen betrafen im Einzelnen:
●
Nachberechnung der
(1.450.905,26 EUR)
noch
nicht
ermittelten
beurlaubten
Personalfälle
●
Nachberechnung der noch nicht ermittelten Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger mit einem Festbetrag (2.485.845,85 EUR)
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●
Irrtümlich wurden die Pensionsrückstellungen um die Pensionszahlungen vermindert (21.641.228,41 EUR)
●
Umgliederung der Beihilferückstellungen aus den sonstigen Rückstellungen
(155.872.139,43 EUR)
4.2.3 Prüfung des Jahresabschlusses 2009
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 (Bericht vom 12.12.2011)
durch die Märkische Revision GmbH hat sich ein Korrekturbedarf der Pensions- und
Beihilferückstellungen in Höhe von rd. 10,0 Mio. EUR ergeben. Die Erhöhung der
Pensions- und Beihilferückstellungen ist auf die Berücksichtigung von Korrekturen der
Eintrittsdaten der Beschäftigten zurückzuführen.
Wie unter Ziffer 4.2.1 dargestellt, stellte bereits das RPA mit Bericht vom 30.07.2008
für die Prüfung der Pensionsrückstellungen der ersten und zweiten Welle fest, dass
bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen nicht der tatsächliche Eintritt in das
Dienstverhältnis als Beginn der Dienstzeit angesetzt wurde, sondern entsprechend
§ 6 a Einkommensteuergesetz das 28. Lebensjahr.
Amt 11 teilte mit, dass es eine Neuberechnung vorgenommen habe und der Beginn
der Dienstzeit auf den Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis
angepasst worden sei.
Bei der Prüfung durch die Märkische Revision GmbH stellte sich heraus, dass die
Anpassung auf den Beginn der Dienstzeit bei der Stadt Bochum und nicht den Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgte. Die Beamtinnen
und Beamten, die zunächst bei einem anderen Dienstherrn in das Beamtenverhältnis
berufen wurden und anschließend zur Stadt Bochum wechselten, waren mit um rd.
10,0 Mio. EUR zu niedrigen Rückstellungsbeträgen ausgewiesen.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Erstattungsansprüche gegenüber anderen Dienstherrn gemäß § 107 b BeamtVG
bzw. des Versorgungslasten- und Ausgleichsgesetzes (VLVG) in Höhe von rd. 4,0
Mio. EUR nicht berücksichtigt waren und entsprechend nachgebucht werden mussten.
4.2.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2010
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 (Bericht vom 22.10.2012)
durch die Märkische Revision GmbH ergaben sich hinsichtlich der Pensions- und Beihilferückstellungen keine weiteren Änderungsbedarfe.
4.2.5 Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
(GPA NRW)
Neben der örtlichen Prüfung durch das RPA wurde die Eröffnungsbilanz auch noch
einmal überörtlich durch die GPA NRW geprüft. Die Feststellungen der GPA NRW zur
Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bochum sind im Bericht vom 03.12.2012 dargestellt:
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●
Hinsichtlich der Pensionsrückstellungen wurden von der GPA keine eigenen Fehler festgestellt. Der Prüfungsbericht der GPA nimmt lediglich Bezug auf die bereits
durch die örtliche Prüfung im Jahresabschluss 2009 getroffene Feststellung der
fehlenden Aktivierung der Erstattungsansprüche gegenüber anderen Dienstherrn
gemäß § 107 b BeamtVG bzw. des Versorgungslasten- und Ausgleichsgesetzes
(VLVG).
Die Korrektur erfolgte im Jahresabschluss 2009 und betrug 4,0
Mio. EUR. Im Jahresabschluss 2010 erfolgte nochmals eine Umbuchung innerhalb der Bilanzposition Forderungen.
4.2.6 Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Die Prüfung der Pensions- und Beihilferückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 erfolgte durch das RPA und die Märkische Revision GmbH. Der
Bericht vom 06.06.2013 wird zeitgleich in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.07.2013 beraten.
Prüfungsfeststellungen bzgl. Doppelerfassungen im Mengengerüst
•
Im Zuge der Prüfung stellte sich bereits im Januar 2013 nach Anforderung
und Prüfung der Bestandsnachweise über die Pensionsrückstellungen heraus, dass im Bereich der aktiven Beamtinnen und Beamten durch Doppelerfassungen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe die Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 um rd. 14,7 Mio. EUR und demzufolge auch die
Beihilferückstellung um rd. 3,7 Mio. EUR, zusammen also mit 18,4 Mio. EUR
zu hoch angesetzt war.
Anschließend führte das RPA eine Plausibilitätsprüfung der angereichten Auflistungen durch, in dem explizit auf Auffälligkeiten geachtet wurde. Hierbei sind weitere
Fehler in der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger festgestellt worden:
●
Die Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen
und Versorgungsempfänger waren, aufgrund einer von der Kommunalen
Versorgungskasse Westfalen (KVW) nur für Informationszwecke mitgeteilten Berechnung, die versehentlich mit in die Gesamtaufstellung eingeflossen ist, um rd. 1,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen.
●
Die Pensions- und Beihilferückstellungen waren aufgrund einer teilweise
doppelten Berücksichtigung von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durch die Stadt Bochum und durch die KVW um rd. 2,6
Mio. EUR zu hoch ausgewiesen (22 Fälle). Tatsächlich bearbeitete die KVW
zum 31.12.2011 insgesamt 119 Fälle.
●
Die Pensions- und Beihilferückstellungen waren aufgrund der unterbliebenen Berücksichtigung von Waisen, für die eine lebenslange Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, um rd. 0,4 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen.
Im Verlauf der Prüfung wurden weitere fünf anspruchsberechtigte Waisen
bei der Stadt identifiziert, die teilweise in den Jahren 2009 bis 2010 in der
Pensions- und Beihilferückstellung zu berücksichtigen waren.
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Prüfungsfeststellungen bzgl. der Bewertung der Rückstellung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Ferner fiel dem RPA auf, dass bei Beamtinnen und Beamten, die aus dem aktiven
Beamtenverhältnis in die Versorgung wechselten, sich die Pensionsrückstellungen
sprunghaft um rd. 30 % erhöhten.
Eine diesbezügliche Rückfrage vom 12.02.2013 an das Amt 11 führte zu der
Feststellung, dass bei der elektronischen Auswertung der Personaldaten für
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus der Lohn- und
Gehaltsabrechnungssoftware LOGA ein fehlerhafter Betrag in ein Datenfeld des
HAESSLER Berechnungsprogramms importiert wurde. Die Rückstellungen
wurden von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und nicht von den tatsächlichen Versorgungsbezügen berechnet. Dieser Auswertungsfehler ist seit der
erstmaligen Nutzung des HAESSLER Berechnungsprogramms und damit bereits in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 enthalten.
Amt 11 hat beginnend im Jahr 2011 die Berechnung und Auszahlung der Versorgungsaufwendungen auf die KVW übertragen. Sukzessive werden die rd. 920 Versorgungsfälle an die KVW überführt. Zum 31.12.2011 waren insgesamt 119 Versorgungsfälle und somit auch die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis von
der KVW berechnet worden. Anhand der von der KVW vorliegenden Berechnungen
der bereits übertragenen Fälle wurde die Abweichung bei der Berechnung der Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bestätigt.
Der Fehler im Auswertungsprogramm aus der Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware LOGA wurde durch das Competence-Center „Personalwirtschaft“ (Stadtamt 18)
kurzfristig beseitigt und eine Neuberechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von Amt 11 durchgeführt.
Aufgrund der erheblichen Auswirkung dieses Fehlers und der daraus entstandenen
Unsicherheit bzgl. möglicher noch nicht erkannter Fehler, wurden zunächst sog.
„Schichtenuntersuchungen“ durchgeführt, die die Plausibilität der Zahlen hinterfragen
sollten. Es wurden folgende Schichten mit jeweils fünf Fällen gebildet:
normale Fälle Buchstabe „K“
Witwen Buchstabe „F“
Vorzeitiger Ruhestand, Geb.-Datum 1960er Jahre
Wechselfälle: 2010 aktiv, 2011 passiv
Wechselfälle vorzeitiger Ruhestand
In diesen Fällen wurde nochmals unterschieden, ob die Zahlung durchgehend von
der Stadt Bochum erfolgte oder in 2011 bereits ein Wechsel zur KVW stattgefunden
hat. Es wurde also die doppelte Anzahl an Fällen in die Stichprobe einbezogen.
Die Plausibilität der Zahlenwerte konnte bestätigt werden, auch wenn sich in Einzelfällen große Abweichungen ergeben haben, so waren diese doch aufgrund der Besonderheit dieser Einzelfälle erklärlich und damit nachvollziehbar.
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Stand: 21.06.2013
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Andererseits setzte sich das RPA sowohl mit der KVW als auch mit dem Büro für
Kommunalberatung GmbH (Frau Stock), Ratingen, und der Uhlmann, Ludewig &
Menzel GmbH, Dienstleistungen für Altersversorgung, Hamburg, in Verbindung und
bat um eine Überprüfung der Zahlenwerte. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erfolgte sowohl von
der KVW als auch der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH mit dem Programm
Heubeck und wich bei den von dort gebildeten Schichten um 0,11 bis 2,09 % von
dem HAESSLER Verfahren ab. Auch diese Abweichungen waren nachvollziehbar
und mit der Anwendung der unterschiedlichen Verfahren zu erklären.
Bei der Erstellung und anschließenden Freigabe der neuen Auswertungen wurden
durch Amt 11 zwei Versorgungsempfängerinnen nachberechnet, die in den bisherigen Pensions- und Beihilferückstellungen monetär nicht berücksichtigt waren.
Ebenso bat das RPA, vorrangige Ansprüche der Pensionsempfängerinnen und
Pensionsempfänger, die entsprechend § 55 BeamtVG auf die Versorgung anzurechnen sind, entsprechend bei den Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen. Dies führte zu einer weiteren Senkung der Pensions- und Beihilferückstellungen von rd. 8,2 Mio. EUR.
Die Neuberechnung der Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger ergab eine Verringerung der Pensions- und Beihilferückstellungen von insgesamt 209.431.787,45 EUR (einschließlich der Fehler im
Mengengerüst sowie der Anrechnung nach § 55 BeamtVG) für den Zeitraum
01.01.2009 bis 31.12.2010 und wurde als Korrektur der Eröffnungsbilanz gegen
das Eigenkapital gebucht.
Ergebniswirksame Folgewirkungen für das Jahr 2011 ergaben sich in einer Höhe von
rd. 0,5 Mio. EUR.
Externe Überprüfung der berechneten Pensionsrückstellung für 2011 („B-Probe“)
Im Rahmen der Überprüfung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ließ das RPA von der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH auch die Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten berechnen um auszuschließen, dass auch hier
Verknüpfungs- oder sonstige Fehler bei der Berechnung vorliegen, die dann möglicherweise in den kommenden Jahresabschlüssen (Übernahme der Einzelfälle durch
die KVW) zu weiteren Korrekturen führen würden.
Die Abweichungen zwischen den Berechnungen der beiden Software-Produkte lagen
bei 1,3 %. Berücksichtigt man dabei, dass die Berechnungen teilweise mit den unter
Ziffer 4.5 dargestellten Eckpunkten und Faktoren erfolgten, sind die Abweichungen
plausibel.
Allerdings hinterfragte das RPA im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011
mit Prüfungsteilbericht Nr. 14 vom 20.03.2013 die Veränderungen in den Zuführungen der Haushaltsjahre 2009 bis 2011. Diese werden in der Stellungnahme vom
08.04.2013 von Amt 11 im Wesentlichen wie folgt erklärt:
Bei der Umstellung des Pensionseintrittsalters wurde die bisherige Altersgrenze von
65 Jahren auf die neuen gesetzlichen Altersgrenzen geändert. Durch diese Verschiebung von bis zu zwei Jahren reduziert sich einerseits der Bestand der Pensionsrückstellungen und andererseits sinkt die jährliche Zuführung.
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Stand: 21.06.2013
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4.2.7 Auswirkungen der Prüfungsfeststellungen auf die Eröffnungsbilanz und die
Jahresabschlüsse 2009 und 2010
Die unter den Ziffern 4.2.1 bis 4.2.6 dargestellten Fehler wirken sich für die im Jahresabschluss 2011 durchgeführten Korrekturen wie folgt aus:
4.3
●
Die ursprüngliche Eröffnungsbilanz und die festgestellten Jahresabschlüsse der
Haushaltsjahre 2009 und 2010 sind gem. § 92 (7) GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW nicht zu korrigieren. Sie gelten durch die Korrektur in 2011 als geändert.
●
Die Korrektur der Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund der fehlerhaften Verknüpfung mit der Bezugsgröße
und der bisher nicht erfolgten Berücksichtigung vorrangiger Ansprüche machte für
den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2010 rd. 209,4 Mio. EUR aus; dieser Betrag
wurde zum 01.01.2011 als erfolgsneutrale Korrektur gegen die allgemeine Rücklage gebucht, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals führte.
Verrechnungen mit den Zentralen Diensten und den Alten- und Pflegeheimen
Die Bildung der Pensions- und Beihilferückstellungen für die Zentralen Dienste und
die Alten- und Pflegeheime erfolgt in der Bilanz der Stadt Bochum. In der Ergebnisrechnung werden die Zuführungen für die beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen separat ausgewiesen. Das Amt 11 berechnet die von den Einrichtungen zu erstattenden Beträge und ermittelt auch die zu berücksichtigenden Planbeträge.
Die Alten- und Pflegeheime wurden zum 21.02.2012 in eine gGmbH („SBO GmbH“)
umgewandelt. Die Korrekturen der Pensionsrückstellungen bei der Stadt Bochum führen zu keinen Veränderungen bei der SBO GmbH, da die ehemalige eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht mehr besteht. Nach dem „Ausgliederungsplan“ ist ein nachträglicher Ausgleich ausgeschlossen.
Demgegenüber werden die Zentralen Dienste als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
grundsätzlich mit den entsprechenden Kosten für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten belastet. Die sich aus den Korrekturen bei der Stadt Bochum für
die Zentralen Diente ergebenden Folgewirkungen wurden von Amt 11 berechnet und
gegenüber den Zentralen Diensten im Mai 2013 abgerechnet. Die Zentralen Dienste
haben diese Abrechnung in ihrem Jahresabschluss für das zum 31.12.2012 endende
Wirtschaftsjahr berücksichtigt. Dieser wird am 25.06.2013 im Betriebsausschuss der
Zentralen Dienste vorgestellt und beraten.
Das RPA weist darauf hin, dass die von Amt 11 erstellte Abrechnung der Änderungen
der Pensionsrückstellungen für die Zentralen Dienste durch das RPA noch nicht geprüft wurde.
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4.4
Berechnung der Planwerte für Pensions- und Beihilferückstellungen für die
Folgejahre ab 2013
Vor dem Hintergrund der Prüfungsfeststellungen zu den Ist-Werten der Pensionsrückstellungen waren insbesondere auch die Planwerte zu den Haushaltsplanberatungen 2013 und 2014 noch einmal zu überprüfen. Zu den von Amt 11 vorgelegten
Zahlenwerten fielen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr
2014 dem Amt 20 hohe Abweichungen in den Zuführungen des Jahres 2013 gegenüber den Vorjahren auf. Die Zuführungen für das Haushaltsjahr 2013 sollten sich gegenüber denen aus dem Haushaltsjahr 2012 um rd. 20 Mio. EUR erhöhen.
Nach Beratungen der Ämter 11, 14 und 20 wurde gemeinsam entschieden, die Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte für 2011 und 2012 von der
Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH noch einmal berechnen zu lassen und insbesondere auch die zu erwartende Entwicklung der Rückstellungen (aktive Beamtinnen
und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger) bis
zum Haushaltsjahr 2022 zu simulieren und darzustellen.
Hierbei sollen nun veränderte Annahmen bei Eckpunkten und Faktoren berücksichtigt
werden, die in den bisherigen Berechnungen der Stadt Bochum noch nicht vollständig
berücksichtigt wurden, bzw. bereits im Abschlussprotokoll der Plausibilitätsprüfung
zum Jahresabschluss 2011 durch die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH vom
05.04.2013 als besonders dringlich herausgestellt wurden.
Hierzu gehörten die korrekte Berücksichtigung der Ausbildungszeiten bei Feuerwehrbeamten, welche bereits zum Jahresabschluss 2011 nach einem Gespräch zwischen
Amt 11 und der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH angepasst wurde, und die
genauere Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Bezüge unter Berücksichtigung der aktuellen Erfahrungsstufe (s. Ziffer 4.5) und der aktuellen Teilzeitbeschäftigung (s. Ziffern 4.2.1 und 4.5).
4.5
Grundsätzliche Anmerkungen zu den Berechnungsparametern bei der Ermittlung von Pensionsrückstellungen
Bei der Bilanzierung von Rückstellungen soll die Gemeinde dem voraussichtlichen
künftigen Erfüllungsbetrag möglichst nahe kommen. Ihr steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu, den sie nach objektiven Kriterien ausfüllen soll. Insgesamt betrachtet
soll die Gemeinde unter Beachtung des Vorsichtsprinzips einen Rückstellungsbetrag
ermitteln, der von ihr zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit leistungsmäßig realisiert
werden muss. Die Gemeinde soll für die Bemessung der Höhe ihrer Rückstellungen
eine bestmögliche Schätzung vornehmen und dazu möglichst objektive Kriterien heranziehen.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt bei der Stadt Bochum personenscharf, dabei wird zwischen aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern differenziert. Zusätzlich werden die
Beihilferückstellungen mit einem prozentualen Wert angesetzt.
Die auf dem Markt befindlichen Programme zur Berechnung von Pensionsrückstellungen unterscheiden sich nicht wesentlich. Gleiche Dateneingaben ergeben in der
Regel gleichwertige Ergebnisse, die sich lediglich durch Rundungsdifferenzen unterscheiden.
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Entscheidend ist jedoch, ob alle in den Handreichungen und den Runderlassen genannten Eckpunkte (vgl. Ziffer 4.1) in die Berechnung einfließen und damit die Höhe
der zu bildenden Rückstellungen beeinflussen.
Aufgrund der an die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH in Auftrag gegebenen
Plausibilitätsprüfung der Pensionsrückstellungen wurden zwischen den Verfahren
Heubeck und HAESSLER Unterschiede in der Berücksichtigung der Eckpunkte festgestellt. Nachfolgend erfolgt hierzu ein Vergleich:
Lfd.
Nr.
Eckpunkte
Heubeck (allgemein)
HAESSLER (in Bochum)
1
Beginn der Dienstzeit
Erste Berufung in das Beamtenverhältnis.
Erste Berufung in das Beamtenverhältnis (vgl. Ziffer 4.2.1 und
4.2.3).
2
Beförderungen sowie
sonstige Veränderungen
Beförderungen wurden berücksichtigt.
Beförderungen wurden berücksichtigt.
3
Ende der Dienstzeit
Jeweilige gesetzliche Altersgrenze.
Jeweilige gesetzliche Altersgrenze.
Berücksichtigung seit 2011.
4
Teilzeitbeschäftigung
Im Jahr der Berechnung „spitz“.
Keine Berücksichtigung.
5
Freistellung vom
Dienst
Berechnung wie in Vollzeitbeschäftigung.
Berechnung erfolgte wie in Vollzeitbeschäftigung.
In den Handreichungen wird ausgeführt, dass die Eckpunkte für die Bemessung und
den Ansatz von gemeindlichen Pensionsrückstellungen erarbeitet wurden, um vereinfachend auf pauschaler Basis die Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde zu
bestimmen. Die Gemeinde ist daran aber nicht gebunden, sondern kann zu einem
späteren Zeitpunkt die zu bilanzierenden Pensionsrückstellungen konkret nach den
tatsächlichen Verhältnissen der einzelnen Beamtinnen und Beamten ermitteln.
Damit wird deutlich, dass die vom Ministerium erarbeiteten Eckpunkte bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen zwingend zu berücksichtigen sind und bereits
eine Vereinfachung darstellen. Die Gemeinde kann im Laufe der Jahre die Berechnung weiter verfeinern, so dass bei jeder Beamtin und jedem Beamten die tatsächlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden und die gebildeten Pensionsrückstellungen genauer werden.
Wie aus der obigen Tabelle abzulesen ist, berücksichtigte die Stadt Bochum nicht alle
Eckpunkte von Anfang an. So wurde der Beginn der Dienstzeit nachträglich korrigiert.
Die Freistellung vom Dienst wurde sowohl bei der Stadt Bochum als auch bei der Berechnung durch die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH nicht berücksichtigt, weil
in der gelieferten Auswertung die Freistellung nicht ausgewiesen wurde. Diese Fälle
hätten mit einem Kürzungsfaktor von 0,5 berechnet werden müssen.
Die Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze als Eintritt in den Ruhestand erfolgt erst ab 2011, vorher wurde bei Feuerwehrbeamten das 60. Lebensjahr und bei allen anderen Beamtinnen und Beamten das 65. Lebensjahr berücksichtigt.
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Der Teilzeitfaktor spielt ausschließlich bei den aktiven Beamtinnen und Beamten eine
Rolle. Bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern wird, wie
unter Ziffer 1 und 4.2.6 dargestellt, die Pensionsrückstellung von den tatsächlichen
Versorgungsbezügen berechnet. Da die aktiven Beamtinnen und Beamten erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächliche Versorgungsbezüge erhalten, sind diese zum
Zeitpunkt der Berechnung objektiv zu schätzen. Der Umstand ob in Teilzeit gearbeitet
wird wirkt sich auf die Höhe der künftigen Versorgungsbezüge und damit auf die Höhe der Rückstellungen aus.
Bei der Stadt Bochum sind rd. 21 % der aktiven Beamtinnen und Beamten in Teilzeit
beschäftigt. Die Teilzeitfaktoren sind sehr individuell, so dass keine pauschale Berechnung erfolgen kann. Die Berücksichtigung des Teilzeitfaktors würde sich auf die
Pensionsrückstellungen mindernd auswirken. Nach Mitteilung des Amtes 11 wurde
die Auswertung aus dem LOGA-Verfahren für das HAESSLER-Programm um die erforderlichen Informationen zum Teilzeitfaktor erweitert. Der Import für eine korrekte
Berechnung der Pensionsrückstellungen war bzw. ist bislang aus technischen Gründen nicht möglich. Auch nach Rücksprache mit der Fa. HAESSLER konnte bislang
kein Lösungsansatz gefunden werden.
Neben den vom Ministerium festgelegten Eckpunkten gibt es Faktoren, die sich ebenfalls auf die zu bildenden Pensionsrückstellungen auswirken können. Auch hier wurden bei der Berechnung durch die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH die Unterschiede zu den in Bochum berücksichtigten Faktoren deutlich:
Lfd.
Nr.
Faktor
Heubeck (allgemein)
HAESSLER (in Bochum)
1
Monatszahlungen
12,60
12,30
2
Anrechnung § 55
BeamtVG
Ja
3
Vorzeitiger Ruhestand
Frühere Sterbewahrscheinlichkeit
4
Übergang Witwen/rRente
55 % ab Jahrgang 1962;
60 % davor
60 %
5
Dienstbezüge
angegebener Wert „Besoldung Versorgung“
Ermittlung aus angegebener Besoldungsgruppe als Grundgehalt mit
höchster Erfahrungsstufe zuzüglich
Familienzulage nach angegebener
Stufe zuzüglich Zulagen m.D./geh.D.
(für Feuerwehr [KZ „F“] zzgl. Feuerwehrzulage und WechselschichtZulage).
Ja (Im Jahresabschluss 2011 geändert, s. Ziffer 4.2.6)
Gleiche Sterbewahrscheinlichkeit
Die unterschiedliche Berücksichtigung der Faktoren führt zu Abweichungen. Eine Änderung der in Bochum berücksichtigten Faktoren ist nicht zwingend notwendig. Der
Gemeinde steht nach § 36 GemHVO NRW bei der Bemessung ihrer Pensionsrückstellungen ein Beurteilungsspielraum zu, den sie nach objektiven Kriterien ausfüllen
soll. Wenn konkrete Anhaltspunkte für Besonderheiten bei der Bildung der gemeindlichen Rückstellungen vorliegen, die sich sowohl negativ als auch positiv auswirken
können, sind diese zu berücksichtigen.
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011
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Die Programme Heubeck und HAESSLER unterscheiden sich bei dem Faktor Sonderzahlung um 30 %. Dabei ist die Zugrundelegung von 30 % als Sonderzahlung genauer, da in Bochum für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
folgende Sonderzahlungen gezahlt werden:
bis A 6:
A 7 und A 8:
ab A 9:
60 %
39 %
22 %
Wie bereits unter Ziffer 4.2.6 ausgeführt, wurde die Anrechnung von vorrangigen Ansprüchen nach § 55 BeamtVG bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bisher nicht berücksichtigt,
aber nun im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 angepasst.
Bei den aktiven Beamtinnen und Beamten dürfen diese Ansprüche, entsprechend
dem Runderlass des Ministeriums, nicht berücksichtigt werden. Dies ist sowohl bei
der Berechnung mit dem Programm Heubeck als auch mit dem Programm HAESSLER berücksichtigt worden.
Die Berechnung der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH mit dem Programm
Heubeck geht bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand davon aus, dass die
Sterbewahrscheinlichkeit bei diesem Personenkreis höher ist und daher eine andere
Sterbetafel zu berücksichtigen ist als bei dem Personenkreis, der regulär in den Ruhestand geht. In Bochum wird dieser Faktor nicht berücksichtigt.
Nach Ansicht des RPA ist diese Vorgehensweise im Rahmen der
Risikoabwägung vertretbar.
Der Faktor Witwen- bzw. Witwerversorgung wird von der Fa. Uhlmann, Ludewig &
Menzel GmbH anders berücksichtigt als in Bochum mit dem Verfahren der Fa.
HAESSLER. Während das Verfahren HAESSLER durchgehend von einer Witwenbzw. Witwerversorgung von 60 % ausgeht, differenziert das Verfahren Heubeck nach
Altersgruppen und legt für die Jahrgänge ab 1962 lediglich 55 % zu Grunde.
Da eine Differenzierung bei diesem Faktor recht einfach und gesetzlich untermauert ist, sollte sie nach Ansicht des RPA auch
künftig angewandt werden.
Im Gegensatz zum Programm Heubeck wird in Bochum mit dem Verfahren HAESSLER als Grundlage für den Versorgungsbezug die derzeitige jeweilige Besoldung
der Endstufe für die Berechnung der Rückstellungen zu Grunde gelegt, weil man davon ausgeht, dass vor Eintritt in den Ruhestand auch die jeweilige Endstufe erreicht
wird.
Entsprechend der getroffenen Absprachen zwischen den Ämtern
11, 14 und 20 soll zukünftig auch in Bochum die Berechnung der
Personalrückstellungen auf Grundlage der aktuellen Besoldungsgruppe und der aktuellen Erfahrungsstufe erfolgen.
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Stand: 21.06.2013
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5.
Anträge und Anfragen der Parteien
5.1
Antrag der Unabhängigen Wähler-Gemeinschaft (UWG) – Anlage 1
Mit Datum vom 06.03.2013 stellte die UWG für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.03.2013 den Antrag,
●
die Bilanzposition Pensions- und Beihilferückstellungen im Jahresabschluss 2011
von ca. 843 Mio. EUR durch das Rechnungsprüfungsamt überprüfen zu lassen
und
●
dem Ausschuss die Entwicklung der Zuführungen und Auflösungen der Pensionsrückstellungen bis 2022 darzustellen.
Unabhängig von dem Antrag der UWG hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2011
bereits in den Monaten Januar / Februar 2013 zu den in diesem Bericht genannten
Prüfungsfeststellungen und Korrekturen bei den Pensions- und Beihilferückstellungen
geführt.
Die Entwicklung der Zuführungen und Auflösungen bis zum Jahresabschluss 2011
stellt sich nach den von Amt 11 zur Verfügung gestellten Berechnungsergebnissen
wie folgt dar:
Jahresabschluss
Zuführung
Mio. EUR
Auflösung
Mio. EUR
Verbrauch
Mio. EUR
Personalrückstellungen
Mio. EUR
alt
neu
alt
neu
alt
neu
alt
neu
EB
---
---
---
----
---
---
776,4
580,9
2009
91,9
77,7
18,8
11,9
-31,4
-31,4
817,1
614,3
2010
65,5
52,0
15,4
8,6
-31,8
-31,8
835,0
625,5
2011
59,6
51,8
18,2
10,9
-32,0
-32,0
843,4
633,5
Zum Jahresabschluss 2009 gab es, sowohl nach der alten als auch nach der neuen
Berechnung, einen deutlichen Anstieg bei den Personalrückstellungen. Nach den Erläuterungen des Amtes 11 ist dies auf die im Jahr 2009 in zwei Stufen für 2009 und
2010 beschlossene Besoldungserhöhung zurückzuführen, deren beide Stufen für die
Rückstellungsbemessung bereits zum 31.12.2009 berücksichtigt wurden, so dass
sich ein entsprechend höherer Zuführungsbetrag ergab.
Da die Besoldungserhöhung bereits im Jahresabschluss 2009 berücksichtigt wurde,
ist die Veränderung der Personalrückstellungen im Jahresabschluss 2010 entsprechend geringer ausgefallen und die damit einhergehende notwendige Zuführung auf
einen durchschnittlichen Wert gesunken.
Auch im Jahresabschluss 2011 hätte die Zuführung, entsprechend des Jahres 2009,
aufgrund der Besoldungserhöhung höher ausfallen und so zu einem Anstieg der Personalrückstellungen führen müssen. Da jedoch bei der Berechnung der Rückstellungswerte zum Jahresabschluss 2011 parallel Anpassungen am Versorgungseintrittsalter vorgenommen wurden und das Pensionseintrittsalter von grundsätzlich 65
Jahren auf das gesetzliche Eintrittsalter (67 Jahre) geändert wurde, gab es hier entgegengesetzte Auswirkungen, die die Zuführung nahezu konstant hielten.
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Stand: 21.06.2013
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Die Entwicklung der planmäßigen Zuführungen und Auflösungen der
Pensions- und Beihilferückstellungen bis zum Haushaltsjahr 2022
kann vom RPA bis zur Fertigstellung dieses Berichtes wegen der Berücksichtigung der Einladungsfristen nicht dargestellt werden.
Die Berechnung der planmäßigen Zuführungen und Auflösungen ist
bei der Fa. Uhlmann, Ludewig und Menzel GmbH in Hamburg beauftragt. Mit ersten Ergebnissen ist Anfang Juli 2013 zu rechnen, die
dann als „Tischvorlage“ dem Rechnungsprüfungsausschuss zur
Kenntnis gegeben werden.
5.2
Anfrage der CDU-Fraktion – Anlage 2 a
Die CDU-Fraktion stellte in der Sitzung des Rates am 21.03.2013 Fragen hinsichtlich
der dann bereits bekannten Korrekturbedarfe zu den Pensions- und Beihilferückstellungen und bat um Auskunft bzgl. des künftigen Umgangs mit der Märkischen Revision GmbH und den evtl. Haftungsansprüchen.
Die Anfrage wurde auch in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am
22.03.2013 thematisiert, wobei der Ausschuss den Antrag der UWG und die Anfrage
der CDU zusammenfasste und dem Vorschlag des RPA folgte, den Sachverhalt in
der nächsten Sitzung am 12.07.2013 im Rahmen dieses umfangreichen Sachstandsberichtes zu diskutieren und zu beraten.
Die Anfrage der CDU-Fraktion ist in Anlage 2 a und die Beantwortung
als Anlage 2 b diesem Sachstandsbericht beigefügt.
6.
Fazit
Als Ergebnis dieser Sachverhaltsdarstellung stellt sich aus Sicht des RPA die Frage,
wie der Prozess der Berechnung von Pensionsrückstellungen für die Jahresabschlüsse sowie für die Haushaltsplanberatungen und die mittelfristige Finanzplanung
künftig organisiert werden soll.
Hierzu sollten durch die beteiligten Ämter 11, 14 und 20 die möglichen Alternativen
analysiert und mit einem Kosten- und- Nutzen-Vergleich für die denkbaren Organisationsmodelle dem Verwaltungsvorstand bis Ende März 2014 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Bochum, den 21.06.2013
Alfons Jost
Monika Becker
Christian Brauner
Die in diesem Sachstandsbericht dargestellten Sachverhalte sind mit den Ämtern 11 und 20
regelmäßig abgestimmt worden.