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Sachstandsbericht_Pensionsrückstellungen.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Sachstandsbericht_Pensionsrückstellungen.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
26.12.14, 13:09
Aktualisiert
28.01.18, 00:45

Inhalt der Datei

Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Rechnungsprüfungsamt Inhaltsverzeichnis Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 __________________________________________________________________________________________ Seite 1. Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 1 2. Allgemeines ................................................................................................................................... 2 3. Historische Entwicklung............................................................................................................... 3 4. Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen............................................................ 5 4.1 Grundsätzliches..................................................................................................................... 5 4.2 Ermittlung der Daten für die Stadt Bochum........................................................................... 6 4.2.1 Prüfung der Vermögens- und Schuldenübersichten der Jahresabschlüsse 2007 und 2008 ............................................................................................................ 6 4.2.2 Prüfung der Eröffnungsbilanz...................................................................................... 7 4.2.3 Prüfung des Jahresabschlusses 2009 ........................................................................ 8 4.2.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2010 ........................................................................ 8 4.2.5 Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)................................................................................................................. 8 4.2.6 Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ........................................................................ 9 4.2.7 Auswirkungen der Prüfungsfeststellungen auf die Eröffnungsbilanz und die Jahresabschlüsse 2009 und 2010................................................................ 12 5. 6. 4.3 Verrechnungen mit den Zentralen Diensten und den Alten- und Pflegeheimen ................. 12 4.4 Berechnung der Planwerte für Pensions- und Beihilferückstellungen für die Folgejahre ab 2013........................................................................................................ 13 4.5 Grundsätzliche Anmerkungen zu den Berechnungsparametern bei der Ermittlung von Pensionsrückstellungen .............................................................................. 13 Anträge und Anfragen der Parteien........................................................................................... 17 5.1 Antrag der Unabhängigen Wähler-Gemeinschaft (UWG) – Anlage 1 ................................. 17 5.2 Anfrage der CDU-Fraktion – Anlage 2 ................................................................................ 18 Fazit…………….. .......................................................................................................................... 18 Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 1 __________________________________________________________________________________________ 1. Vorbemerkungen Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 wurde festgestellt, dass insbesondere die Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von Beginn an (Eröffnungsbilanz) fehlerhaft war und sich daraus erhebliche Korrekturbedarfe ergaben. Die aus dem Personalabrechnungsprogramm LOGA mittels des automatisierten Auswertungsprogramms (Beamtenschnittstelle) an HAESSLER übermittelten Daten beinhalten in der für die Berechnung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger relevanten Spalte 31 fälschlicherweise nicht die tatsächlichen Versorgungsleistungen, sondern die ruhegehaltsfähigen Bezüge. Da die tatsächliche Versorgungsleistung maximal ca. 72 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge ausmacht, sind die Pensionsrückstellungen in HAESSLER auf Basis des in Spalte 31 enthaltenen fehlerhaften Eingangswertes deutlich zu hoch berechnet worden. Im Ergebnis sind die Berechungen der Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger damit in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 und in den folgenden Jahresabschlüssen um rd. 35 % zu hoch vorgenommen worden. Die nunmehr korrigierten Berechnungen zeigen für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 einen um rd. 195 Mio. EUR und zum 01.01.2011 um rd. 209 Mio. EUR zu hohen Rückstellungsbetrag. Die Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten sind von dem Fehler nicht betroffen. Der Fehler hat sich auch nicht auf die laufenden Versorgungszahlungen ausgewirkt, sondern betrifft ausschließlich die Rückstellungsberechnung für die Pensionsansprüche der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Aufarbeitung der verschiedenen festgestellten Fehler und die anschließende Korrektur der entsprechenden Bilanzpositionen erfolgten gemeinsam durch ● ● ● das Organisations- und Personalamt (Amt 11), das Rechnungsprüfungsamt (Amt 14) und das Amt für Finanzsteuerung (Amt 20). Unterstützt wurden diese hierbei von ● ● ● ● der Gemeinsamen Kommunalen Datenzentrale Ruhr (Amt 18), der Märkischen Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW) sowie der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH, vermittelt durch das Büro für Kommunalberatung GmbH von Mechthild A. Stock aus Ratingen. Neben der fehlerhaften Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind aufgrund der eingehenden Prüfung der Pensionsrückstellungen insgesamt weitere Korrekturbedarfe erkennbar geworden. Die Korrekturen summierten sich auf insgesamt rd. 209,4 Mio. EUR. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Der aus der Eröffnungsbilanz stammende und sich bis 2010 in den Jahresabschlüssen durchziehende Fehler ist im Rahmen des nach § 92 GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW für Fehlerkorrekturen der Eröffnungsbilanz vorgesehenen VierJahreszeitraumes im Jahr 2011 erfolgsneutral durch entsprechende Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu korrigieren. Damit erhöht sich das Eigenkapital zum 01.01.2011 auf rd. 1,49 Mrd. EUR (+ 16 %). Durch diese Fehlerkorrektur im laufenden Jahresabschluss 2011 gelten die Eröffnungsbilanz und die folgenden Jahresabschlüsse bis einschließlich 2010 gemäß § 92 (7) GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW als geändert. Eine (nachträgliche) Änderung der festgestellten Eröffnungsbilanz und der danach auch bereits festgestellten Jahresabschlüsse 2009 und 2010 ist durch den Gesetzgeber in § 92 (7) Satz 3 GO NRW explizit ausgeschlossen. Damit ergeben sich keine Aufwendungen aus einer Korrektur der Jahresabschlüsse. Ein Schaden ist der Stadt Bochum aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) nicht entstanden. Es bleibt festzustellen, dass auch auf Basis der nunmehr bekannten Verbesserung der Eigenkapitalsituation, der besseren Ertragsentwicklung in den Jahren 2010 und 2011 sowie der aktuellen Planergebnisse für 2012 in den Jahren 2011 und 2012 jeweils mehr als 5 % der allgemeinen Rücklage durch die Defizite aufgebraucht werden und damit die Schwellenwerte zur Auferlegung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 (1) Nr. 2 GO NRW überschritten werden. Auch wenn in 2009 bereits Kenntnis der verbesserten Eigenkapitalsituation und der besseren Ergebnisentwicklung gegenüber den damaligen Planannahmen bestanden hätte, wäre ein Haushaltssicherungskonzept auferlegt worden. Dieser Sachstandsbericht beschäftigt sich zum einen mit der historischen Entwicklung der Bildung von Pensionsrückstellungen und zum anderen mit der Aufarbeitung der Fehler und deren bilanziellen Auswirkungen. 2. Allgemeines Die Versorgung von Beamtinnen und Beamten ist im Gesetz über die Versorgung von Beamten und Richtern in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Danach muss die Gemeinde ihren Verpflichtungen nachkommen und die Pensionslasten tragen. Gemäß § 36 (1) GemHVO NRW sind Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellungen anzusetzen. Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Bildung von Rückstellungen bewirkt, dass künftige Vermögensminderungen bereits im Jahr der rechtlichen Entstehung oder wirtschaftlichen Verursachung berücksichtigt werden. Dies sind zukünftige Aufwendungen, die ihren Ursprung in der Gegenwart oder Vergangenheit haben und deren Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Somit sind folgende Personalrückstellungen von Amt 11 zu ermitteln und von Amt 20 zu verbuchen: ● ● ● ● Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte Beihilferückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Im Zusammenhang mit dem Personalaufwand sind nach § 36 (6) GemHVO NRW folgende Sonstige Rückstellungen zu bilden: ● ● ● Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit Rückstellungen für geleistete Überstunden Für die Berechnung der zu bildenden Personalrückstellungen werden in der Regel mathematische Programme genutzt. Die Stadt Bochum nutzt hierfür ein Softwareprodukt der Fa. HAESSLER. 3. Historische Entwicklung Die Stadt Bochum hat sich bereits sehr früh mit der Berechnung und Bildung der Pensionsrückstellungen für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 auseinandergesetzt. So wurden von der Geschäftsstelle NKF (Amt 20) bereits im Jahre 2002 Testversionen von der Fa. HAESSLER angeschafft und in 2003 beim Amt 18 (Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Ruhr) installiert. Mit Einführung des Personalabrechnungsverfahrens LOGA zur Berechnung und Auszahlung der laufenden Personalkosten zum 01.01.2004 wurde deutlich, dass ein Auswertungsprogramm zur Übernahme der Daten von LOGA ins HAESSLERVerfahren zu entwickeln war. Mit dem Auswertungsprogramm werden die aus LOGA ausgewerteten Daten in einer definierten Struktur zur Verfügung gestellt und können direkt ins Programm HAESSLER übernommen und somit die versch. Rückstellungsbeträge berechnet werden. Mit diesem Auswertungsprogramm wurden zum 05.12.2005 die ersten Auswertungen gefahren. Die erste Anforderung einer sog. Probe-Berechnung der Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamte und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erfolgte von der NKF-Geschäftsstelle am 27.12.2005. Im Mai 2008 wurden in den Auswertungen große Abweichungen bei den Barwerten festgestellt, so dass Amt 11 die Fa. HAESSLER um Hilfe bat. Am 24.06.2008 fand ein Workshop statt, an dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ● ● ● des Amtes 11 - Organisations- und Personalamt des Amtes 14 - Rechnungsprüfungsamt - und des Amtes 20 - Amt für Finanzsteuerung - teilnahmen. Folgende Ergebnisse wurden anschließend von der Fa. HAESSLER festgehalten: Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 4 __________________________________________________________________________________________ ● Alle Softwareeinstellungen sind in Ordnung. ● Keine Besonderheiten im Datenbestand; Auswertung liefert „offensichtlich zutreffende Daten“. ● Abweichungen bei Barwerten wahrscheinlich durch Nutzung einer falschen (alten) Lizenznummer. ● Zum Ausräumen aller Fehler wird eine neue CD übersandt; alle bisherigen Versionen der Software müssen gelöscht und dann neu installiert werden. Ein formales Freigabeverfahren wurde von der NKF-Geschäftsstelle nicht initiiert. Während des Workshops erfolgte eine Sichtung der Datenbestände. Dabei wurden weitere Unstimmigkeiten festgestellt und es mussten die Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten der Ämter der ersten und zweiten Welle zum Stichtag 01.01.2007 im Juli 2008 erneut berechnet und Korrekturbuchungen durchgeführt werden. Lediglich die Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten hat das RPA geprüft und mit dem „Bericht über die Prüfung der für den Personalbereich gebildeten Rückstellungen zum 01.01.2007“ vom 30.07.2008 dokumentiert. Eine Überprüfung der in das HAESSLER-Programm übernommenen Personaldaten (Beamtenstatus, Besoldungsgruppe, Geburtsdatum u. a.) erfolgte dabei nicht. Hierzu sollte eine spätere „Nachschau“ erfolgen. Da die Prüferin für den Prüfbereich der Personalangelegenheiten das RPA Mitte 2008 verlassen hat und diese Stelle erst in diesem Jahr zum 01. März wiederbesetzt wurde, ist die beabsichtigte Prüfung bisher unterblieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass während der ersten und zweiten Welle-Umstellung der überwiegende Teil der Personalaufwendungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger über den kameralen Haushalt abgewickelt wurden. Die Prüfung der Pensionsrückstellungen und des internen Kontrollsystems zur Berechnung der Pensionsrückstellungen über die zertifizierte Software HAESSLER, für die Testate über deren Ordnungsmäßigkeit vorliegen, wurde in der Pilotphase 2007 und 2008, in der lediglich Vermögens- und Schuldenübersichten erstellt wurden und in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 durch das RPA vorgenommen. Die Märkische Revision GmbH wurde erst ab der Jahresabschlussprüfung für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr, die im Dezember 2011 abgeschlossen wurde, in die Prüfung der Pensionsrückstellungen mit einbezogen. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2009 und 2010 wurde vor dem Hintergrund der Prüfungsergebnisse aus der Eröffnungsbilanz und der in der Pilotphase durchgeführten Prüfungshandlungen, die keine Systemmängel identifiziert hatte, keine erneute Systemprüfung des Berechnungsverfahrens durchgeführt. Die Prüfung befasste sich für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 im Wesentlichen mit den typischen Prüfungshandlungen, die zur Sicherstellung der vollständigen Erfassung aller zu erfassenden Versorgungsfälle (Vollständigkeit des Mengengerüstes) üblicherweise durchgeführt werden. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Fehler in den Pensionsrückstellungen und die ursprünglich fehlende Aktivierung der Erstattungsansprüche gemäß § 107 b BeamtVG und Versorgungslasten- und Ausgleichsgesetzes (VLVG) wurden korrigiert. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2010 wurden durch die Märkische Revision GmbH auch sog. Funktionstests in Form von Kontrollberechnungen für eine Stichprobe von jeweils fünf Beispielfällen aus dem Kreis der aktiven Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger über das Programm Heureka vorgenommen. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 5 __________________________________________________________________________________________ Für die in der Stichprobe untersuchten Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bereitgestellten Daten aus LOGA für die Beamtenschnittstelle wurden - wie nunmehr festgestellt - falsche Eingabewerte aus der Spalte 31 „Versorgungsleistungen“ in die Kontrollberechnung übernommen. Da sie als richtige Basis angenommen wurden, ergaben sich bei den Kontrollrechnungen keine Auffälligkeiten. Auch im Rahmen der zwischenzeitlich erfolgten Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde der Fehler bei der Berechnung der Rückstellung für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht erkannt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2011 wurden die Fehler durch die Prüferinnen und Prüfer des RPA und der Märkischen Revision GmbH nunmehr aufgedeckt und in Zusammenarbeit mit den Ämtern 11 und 20 berichtigt. 4. Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen 4.1 Grundsätzliches Für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurden, anders als für die Vermögens- und Schuldenübersichten der Jahresabschlüsse für die Ämter der ersten und zweiten Welle 2007 und 2008, neben den Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten erstmals auch die Rückstellungsbeträge für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ermittelt. Nach § 36 (1) GemHVO NRW und den Handreichungen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement steht der Gemeinde bei der Bemessung ihrer Rückstellungen ein Beurteilungsspielraum zu, den sie nach objektiven Kriterien ausfüllen soll. Für die Ermittlung der Personalrückstellungen sind im § 36 (1) GemHVO NRW nachfolgende Regelungen getroffen worden: ● Im Teilwertverfahren ist ein Barwert zu ermitteln. Dabei beginnt die Bemessung der Pensionsrückstellung ab dem Zeitpunkt des Diensteintritts. Unter dem Begriff Barwert ist der abgezinste Wert der künftigen Versorgungsleistungen unter Berücksichtigung des Eintretens in den Ruhestand zu verstehen. ● Gleichzeitig ist ein einheitlicher Zinssatz von 5 % zu Grunde zu legen. Unter Berücksichtigung der Handreichungen und der Runderlasse des Innenministeriums (vgl. RdErl. vom 04.01.2006; SMBI. NRW. 653 und 30.08.2010; MBI. NRW. 2010 S. 702) sind bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen weitere Eckpunkte zu beachten: ● Für den Beginn der Dienstzeit ist grundsätzlich der Beginn des Dienstverhältnisses anzusetzen. ● In die Berechnung sind Beförderungen sowie sonstige Veränderungen (z. B. Verpflichtungen aus einem Versorgungsausgleich) im einzelnen Beamtenverhältnis einzubeziehen. ● Für das zeitliche Ende der Dienstzeit ist die jeweilige gesetzliche Altersgrenze als Eintritt in den Ruhestand einzusetzen. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 6 __________________________________________________________________________________________ ● Mögliche vorherige beamtenrechtliche Dienstverhältnisse sind zu ermitteln. ● Bei einer Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten soll für die Zukunft der aktuelle Teilzeitgrad und für die Vergangenheit der bisherige durchschnittliche Beschäftigungsgrad herangezogen werden. Sind diese Daten darüber nicht verfügbar, so kann der Bewertung hilfsweise eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt werden. ● Bei einer Freistellung vom Dienst ist fiktiv ein Beschäftigungsgrad von 50 % anzusetzen. Ferner sind im § 36 (1) Gem HVO NRW Regelungen bzgl. der Berechnung der Rückstellungen für die Beihilfen getroffen worden. Danach kann der Barwert für Ansprüche auf Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt werden. Dieser Prozentsatz ist aus dem Verhältnis des Volumens der gezahlten Beihilfen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln. Er bemisst sich nach dem Durchschnitt dieser Leistungen in den drei dem Jahresabschluss vorangehenden Haushaltsjahren. Eine Überprüfung des Prozentsatzes soll mindestens alle fünf Jahre stattfinden. 4.2 Ermittlung der Daten für die Stadt Bochum Grundlage für die Berechnung der Pensionsrückstellungen in Bochum sind die individuellen Personaldaten der aktiven Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Rückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wurden mit Hilfe der zertifizierten Software HAESSLER Pensionsrückstellungen HPR Version 5.5 - unter Verwendung der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten Heubeck´schen Richttafeln - ermittelt. Die für die Rückstellungsberechnung erforderlichen Personaldaten werden durch Auswertungen aus dem Personalabrechnungsverfahren LOGA zur Verfügung gestellt. Die Regelungen des § 36 (1) GemHVO NRW bzgl. der Ermittlung des Barwertes im Teilwertverfahren und die Anwendung des Zinssatzes von 5 % wurden beachtet. Die in Runderlassen des Innenministeriums genannten Eckpunkte (s. Ziffer 4.1) wurden in Bochum nicht immer berücksichtigt bzw. entwickelten sich aufgrund der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der versch. Jahresabschlüsse fort. 4.2.1 Prüfung der Vermögens- und Schuldenübersichten der Jahresabschlüsse 2007 und 2008 Die Umstellung auf das NKF erfolgte in Bochum in drei Wellen. Die Ergebnisse einer ersten Prüfung der Berechnung der Pensionsrückstellungen für die zum 01.01.2007 umgestellten Fachbereiche wurden im Prüfungsbericht des RPA vom 30.07.2008 dargestellt. Gegenstand der Aufstellung und Prüfung der Pensions- und Beihilferückstellungen waren in der ersten und zweiten Welle lediglich die Versorgungsanwartschaften der aktiven Beamtinnen und Beamten. Die Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger kamen demgegenüber erstmals bei der Erstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 zum Tragen. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 7 __________________________________________________________________________________________ Im Rahmen der Prüfung der Haushaltsjahre 2007 und 2008 stellte das RPA fest, dass folgende Berechnungsfaktoren entsprechend der Eckpunkte in der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen zu ändern waren: ● Die Erstbewertung erfolgte nach § 6 a Einkommensteuergesetz. Danach ist die Bildung der Pensionsrückstellung erst mit dem Eintritt des 28. Lebensjahres möglich. Amt 11 nahm eine Neuberechnung vor und teilte mit, dass der Beginn der Dienstzeit auf den Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis angepasst wurde. ● Entsprechend der Eckpunkte soll bei einer Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten für die Zukunft der aktuelle Teilzeitgrad und für die Vergangenheit der bisherige durchschnittliche Beschäftigungsgrad herangezogen werden. Sind diese Daten nicht verfügbar, so kann der Bewertung hilfsweise eine Vollzeitbeschäftigung zu Grunde gelegt werden. In Bochum wurde bei der Berechnung die hilfsweise Lösung angewandt. Da die Teilzeitdaten im LOGA-Verfahren enthalten sind, sicherte Amt 11 zu, die Auswertung im HAESSLER-Programm um die erforderlichen Informationen zu erweitern und für die Jahresabschlüsse 2009 folgende den aktuellen Teilzeitgrad zu berechnen. Die Rückstellungen für Beihilfen können, wie unter Ziffer 4.1 dargestellt, mit Hilfe eines Prozentsatzes ermittelt werden, wobei die erste Berechnung des Amtes 11 fehlerhaft war. Sie wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Aufgrund der hinlänglich bekannten zeitlichen Abläufe wirkten sich die für 2007 durchzuführenden Korrekturen auch auf die Vermögens- und Schuldenübersicht für den Jahresabschluss 2008 gebildeten Pensions- und Beihilferückstellungen aus. Weitere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. 4.2.2 Prüfung der Eröffnungsbilanz Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz (Bericht vom 25.08.2011) durch das RPA haben sich Änderungen in der Höhe der Pensionsrückstellungen von rd. 25,6 Mio. EUR ergeben. Darüber hinaus wurde eine Umgliederung der Beihilferückstellung aus den sonstigen Rückstellungen in die Pensions- und Beihilferückstellung vorgenommen. Die Änderungen betrafen im Einzelnen: ● Nachberechnung der (1.450.905,26 EUR) noch nicht ermittelten beurlaubten Personalfälle ● Nachberechnung der noch nicht ermittelten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit einem Festbetrag (2.485.845,85 EUR) Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 8 __________________________________________________________________________________________ ● Irrtümlich wurden die Pensionsrückstellungen um die Pensionszahlungen vermindert (21.641.228,41 EUR) ● Umgliederung der Beihilferückstellungen aus den sonstigen Rückstellungen (155.872.139,43 EUR) 4.2.3 Prüfung des Jahresabschlusses 2009 Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 (Bericht vom 12.12.2011) durch die Märkische Revision GmbH hat sich ein Korrekturbedarf der Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von rd. 10,0 Mio. EUR ergeben. Die Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellungen ist auf die Berücksichtigung von Korrekturen der Eintrittsdaten der Beschäftigten zurückzuführen. Wie unter Ziffer 4.2.1 dargestellt, stellte bereits das RPA mit Bericht vom 30.07.2008 für die Prüfung der Pensionsrückstellungen der ersten und zweiten Welle fest, dass bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen nicht der tatsächliche Eintritt in das Dienstverhältnis als Beginn der Dienstzeit angesetzt wurde, sondern entsprechend § 6 a Einkommensteuergesetz das 28. Lebensjahr. Amt 11 teilte mit, dass es eine Neuberechnung vorgenommen habe und der Beginn der Dienstzeit auf den Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis angepasst worden sei. Bei der Prüfung durch die Märkische Revision GmbH stellte sich heraus, dass die Anpassung auf den Beginn der Dienstzeit bei der Stadt Bochum und nicht den Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgte. Die Beamtinnen und Beamten, die zunächst bei einem anderen Dienstherrn in das Beamtenverhältnis berufen wurden und anschließend zur Stadt Bochum wechselten, waren mit um rd. 10,0 Mio. EUR zu niedrigen Rückstellungsbeträgen ausgewiesen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Erstattungsansprüche gegenüber anderen Dienstherrn gemäß § 107 b BeamtVG bzw. des Versorgungslasten- und Ausgleichsgesetzes (VLVG) in Höhe von rd. 4,0 Mio. EUR nicht berücksichtigt waren und entsprechend nachgebucht werden mussten. 4.2.4 Prüfung des Jahresabschlusses 2010 Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2010 (Bericht vom 22.10.2012) durch die Märkische Revision GmbH ergaben sich hinsichtlich der Pensions- und Beihilferückstellungen keine weiteren Änderungsbedarfe. 4.2.5 Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) Neben der örtlichen Prüfung durch das RPA wurde die Eröffnungsbilanz auch noch einmal überörtlich durch die GPA NRW geprüft. Die Feststellungen der GPA NRW zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bochum sind im Bericht vom 03.12.2012 dargestellt: Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 9 __________________________________________________________________________________________ ● Hinsichtlich der Pensionsrückstellungen wurden von der GPA keine eigenen Fehler festgestellt. Der Prüfungsbericht der GPA nimmt lediglich Bezug auf die bereits durch die örtliche Prüfung im Jahresabschluss 2009 getroffene Feststellung der fehlenden Aktivierung der Erstattungsansprüche gegenüber anderen Dienstherrn gemäß § 107 b BeamtVG bzw. des Versorgungslasten- und Ausgleichsgesetzes (VLVG). Die Korrektur erfolgte im Jahresabschluss 2009 und betrug 4,0 Mio. EUR. Im Jahresabschluss 2010 erfolgte nochmals eine Umbuchung innerhalb der Bilanzposition Forderungen. 4.2.6 Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Die Prüfung der Pensions- und Beihilferückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 erfolgte durch das RPA und die Märkische Revision GmbH. Der Bericht vom 06.06.2013 wird zeitgleich in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.07.2013 beraten. Prüfungsfeststellungen bzgl. Doppelerfassungen im Mengengerüst • Im Zuge der Prüfung stellte sich bereits im Januar 2013 nach Anforderung und Prüfung der Bestandsnachweise über die Pensionsrückstellungen heraus, dass im Bereich der aktiven Beamtinnen und Beamten durch Doppelerfassungen der Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe die Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 um rd. 14,7 Mio. EUR und demzufolge auch die Beihilferückstellung um rd. 3,7 Mio. EUR, zusammen also mit 18,4 Mio. EUR zu hoch angesetzt war. Anschließend führte das RPA eine Plausibilitätsprüfung der angereichten Auflistungen durch, in dem explizit auf Auffälligkeiten geachtet wurde. Hierbei sind weitere Fehler in der Berechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger festgestellt worden: ● Die Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger waren, aufgrund einer von der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen (KVW) nur für Informationszwecke mitgeteilten Berechnung, die versehentlich mit in die Gesamtaufstellung eingeflossen ist, um rd. 1,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen. ● Die Pensions- und Beihilferückstellungen waren aufgrund einer teilweise doppelten Berücksichtigung von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger durch die Stadt Bochum und durch die KVW um rd. 2,6 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen (22 Fälle). Tatsächlich bearbeitete die KVW zum 31.12.2011 insgesamt 119 Fälle. ● Die Pensions- und Beihilferückstellungen waren aufgrund der unterbliebenen Berücksichtigung von Waisen, für die eine lebenslange Hinterbliebenenversorgung zu zahlen ist, um rd. 0,4 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Im Verlauf der Prüfung wurden weitere fünf anspruchsberechtigte Waisen bei der Stadt identifiziert, die teilweise in den Jahren 2009 bis 2010 in der Pensions- und Beihilferückstellung zu berücksichtigen waren. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 10 __________________________________________________________________________________________ Prüfungsfeststellungen bzgl. der Bewertung der Rückstellung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Ferner fiel dem RPA auf, dass bei Beamtinnen und Beamten, die aus dem aktiven Beamtenverhältnis in die Versorgung wechselten, sich die Pensionsrückstellungen sprunghaft um rd. 30 % erhöhten. Eine diesbezügliche Rückfrage vom 12.02.2013 an das Amt 11 führte zu der Feststellung, dass bei der elektronischen Auswertung der Personaldaten für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus der Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware LOGA ein fehlerhafter Betrag in ein Datenfeld des HAESSLER Berechnungsprogramms importiert wurde. Die Rückstellungen wurden von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und nicht von den tatsächlichen Versorgungsbezügen berechnet. Dieser Auswertungsfehler ist seit der erstmaligen Nutzung des HAESSLER Berechnungsprogramms und damit bereits in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 enthalten. Amt 11 hat beginnend im Jahr 2011 die Berechnung und Auszahlung der Versorgungsaufwendungen auf die KVW übertragen. Sukzessive werden die rd. 920 Versorgungsfälle an die KVW überführt. Zum 31.12.2011 waren insgesamt 119 Versorgungsfälle und somit auch die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis von der KVW berechnet worden. Anhand der von der KVW vorliegenden Berechnungen der bereits übertragenen Fälle wurde die Abweichung bei der Berechnung der Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bestätigt. Der Fehler im Auswertungsprogramm aus der Lohn- und Gehaltsabrechnungssoftware LOGA wurde durch das Competence-Center „Personalwirtschaft“ (Stadtamt 18) kurzfristig beseitigt und eine Neuberechnung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von Amt 11 durchgeführt. Aufgrund der erheblichen Auswirkung dieses Fehlers und der daraus entstandenen Unsicherheit bzgl. möglicher noch nicht erkannter Fehler, wurden zunächst sog. „Schichtenuntersuchungen“ durchgeführt, die die Plausibilität der Zahlen hinterfragen sollten. Es wurden folgende Schichten mit jeweils fünf Fällen gebildet:      normale Fälle Buchstabe „K“ Witwen Buchstabe „F“ Vorzeitiger Ruhestand, Geb.-Datum 1960er Jahre Wechselfälle: 2010 aktiv, 2011 passiv Wechselfälle vorzeitiger Ruhestand In diesen Fällen wurde nochmals unterschieden, ob die Zahlung durchgehend von der Stadt Bochum erfolgte oder in 2011 bereits ein Wechsel zur KVW stattgefunden hat. Es wurde also die doppelte Anzahl an Fällen in die Stichprobe einbezogen. Die Plausibilität der Zahlenwerte konnte bestätigt werden, auch wenn sich in Einzelfällen große Abweichungen ergeben haben, so waren diese doch aufgrund der Besonderheit dieser Einzelfälle erklärlich und damit nachvollziehbar. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 11 __________________________________________________________________________________________ Andererseits setzte sich das RPA sowohl mit der KVW als auch mit dem Büro für Kommunalberatung GmbH (Frau Stock), Ratingen, und der Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH, Dienstleistungen für Altersversorgung, Hamburg, in Verbindung und bat um eine Überprüfung der Zahlenwerte. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erfolgte sowohl von der KVW als auch der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH mit dem Programm Heubeck und wich bei den von dort gebildeten Schichten um 0,11 bis 2,09 % von dem HAESSLER Verfahren ab. Auch diese Abweichungen waren nachvollziehbar und mit der Anwendung der unterschiedlichen Verfahren zu erklären. Bei der Erstellung und anschließenden Freigabe der neuen Auswertungen wurden durch Amt 11 zwei Versorgungsempfängerinnen nachberechnet, die in den bisherigen Pensions- und Beihilferückstellungen monetär nicht berücksichtigt waren. Ebenso bat das RPA, vorrangige Ansprüche der Pensionsempfängerinnen und Pensionsempfänger, die entsprechend § 55 BeamtVG auf die Versorgung anzurechnen sind, entsprechend bei den Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen. Dies führte zu einer weiteren Senkung der Pensions- und Beihilferückstellungen von rd. 8,2 Mio. EUR. Die Neuberechnung der Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ergab eine Verringerung der Pensions- und Beihilferückstellungen von insgesamt 209.431.787,45 EUR (einschließlich der Fehler im Mengengerüst sowie der Anrechnung nach § 55 BeamtVG) für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2010 und wurde als Korrektur der Eröffnungsbilanz gegen das Eigenkapital gebucht. Ergebniswirksame Folgewirkungen für das Jahr 2011 ergaben sich in einer Höhe von rd. 0,5 Mio. EUR. Externe Überprüfung der berechneten Pensionsrückstellung für 2011 („B-Probe“) Im Rahmen der Überprüfung der Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ließ das RPA von der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH auch die Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten berechnen um auszuschließen, dass auch hier Verknüpfungs- oder sonstige Fehler bei der Berechnung vorliegen, die dann möglicherweise in den kommenden Jahresabschlüssen (Übernahme der Einzelfälle durch die KVW) zu weiteren Korrekturen führen würden. Die Abweichungen zwischen den Berechnungen der beiden Software-Produkte lagen bei 1,3 %. Berücksichtigt man dabei, dass die Berechnungen teilweise mit den unter Ziffer 4.5 dargestellten Eckpunkten und Faktoren erfolgten, sind die Abweichungen plausibel. Allerdings hinterfragte das RPA im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 mit Prüfungsteilbericht Nr. 14 vom 20.03.2013 die Veränderungen in den Zuführungen der Haushaltsjahre 2009 bis 2011. Diese werden in der Stellungnahme vom 08.04.2013 von Amt 11 im Wesentlichen wie folgt erklärt: Bei der Umstellung des Pensionseintrittsalters wurde die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren auf die neuen gesetzlichen Altersgrenzen geändert. Durch diese Verschiebung von bis zu zwei Jahren reduziert sich einerseits der Bestand der Pensionsrückstellungen und andererseits sinkt die jährliche Zuführung. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 12 __________________________________________________________________________________________ 4.2.7 Auswirkungen der Prüfungsfeststellungen auf die Eröffnungsbilanz und die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 Die unter den Ziffern 4.2.1 bis 4.2.6 dargestellten Fehler wirken sich für die im Jahresabschluss 2011 durchgeführten Korrekturen wie folgt aus: 4.3 ● Die ursprüngliche Eröffnungsbilanz und die festgestellten Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2009 und 2010 sind gem. § 92 (7) GO NRW i. V. m. § 57 GemHVO NRW nicht zu korrigieren. Sie gelten durch die Korrektur in 2011 als geändert. ● Die Korrektur der Rückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund der fehlerhaften Verknüpfung mit der Bezugsgröße und der bisher nicht erfolgten Berücksichtigung vorrangiger Ansprüche machte für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2010 rd. 209,4 Mio. EUR aus; dieser Betrag wurde zum 01.01.2011 als erfolgsneutrale Korrektur gegen die allgemeine Rücklage gebucht, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals führte. Verrechnungen mit den Zentralen Diensten und den Alten- und Pflegeheimen Die Bildung der Pensions- und Beihilferückstellungen für die Zentralen Dienste und die Alten- und Pflegeheime erfolgt in der Bilanz der Stadt Bochum. In der Ergebnisrechnung werden die Zuführungen für die beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen separat ausgewiesen. Das Amt 11 berechnet die von den Einrichtungen zu erstattenden Beträge und ermittelt auch die zu berücksichtigenden Planbeträge. Die Alten- und Pflegeheime wurden zum 21.02.2012 in eine gGmbH („SBO GmbH“) umgewandelt. Die Korrekturen der Pensionsrückstellungen bei der Stadt Bochum führen zu keinen Veränderungen bei der SBO GmbH, da die ehemalige eigenbetriebsähnliche Einrichtung nicht mehr besteht. Nach dem „Ausgliederungsplan“ ist ein nachträglicher Ausgleich ausgeschlossen. Demgegenüber werden die Zentralen Dienste als eigenbetriebsähnliche Einrichtung grundsätzlich mit den entsprechenden Kosten für die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten belastet. Die sich aus den Korrekturen bei der Stadt Bochum für die Zentralen Diente ergebenden Folgewirkungen wurden von Amt 11 berechnet und gegenüber den Zentralen Diensten im Mai 2013 abgerechnet. Die Zentralen Dienste haben diese Abrechnung in ihrem Jahresabschluss für das zum 31.12.2012 endende Wirtschaftsjahr berücksichtigt. Dieser wird am 25.06.2013 im Betriebsausschuss der Zentralen Dienste vorgestellt und beraten. Das RPA weist darauf hin, dass die von Amt 11 erstellte Abrechnung der Änderungen der Pensionsrückstellungen für die Zentralen Dienste durch das RPA noch nicht geprüft wurde. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 13 __________________________________________________________________________________________ 4.4 Berechnung der Planwerte für Pensions- und Beihilferückstellungen für die Folgejahre ab 2013 Vor dem Hintergrund der Prüfungsfeststellungen zu den Ist-Werten der Pensionsrückstellungen waren insbesondere auch die Planwerte zu den Haushaltsplanberatungen 2013 und 2014 noch einmal zu überprüfen. Zu den von Amt 11 vorgelegten Zahlenwerten fielen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2014 dem Amt 20 hohe Abweichungen in den Zuführungen des Jahres 2013 gegenüber den Vorjahren auf. Die Zuführungen für das Haushaltsjahr 2013 sollten sich gegenüber denen aus dem Haushaltsjahr 2012 um rd. 20 Mio. EUR erhöhen. Nach Beratungen der Ämter 11, 14 und 20 wurde gemeinsam entschieden, die Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte für 2011 und 2012 von der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH noch einmal berechnen zu lassen und insbesondere auch die zu erwartende Entwicklung der Rückstellungen (aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger) bis zum Haushaltsjahr 2022 zu simulieren und darzustellen. Hierbei sollen nun veränderte Annahmen bei Eckpunkten und Faktoren berücksichtigt werden, die in den bisherigen Berechnungen der Stadt Bochum noch nicht vollständig berücksichtigt wurden, bzw. bereits im Abschlussprotokoll der Plausibilitätsprüfung zum Jahresabschluss 2011 durch die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH vom 05.04.2013 als besonders dringlich herausgestellt wurden. Hierzu gehörten die korrekte Berücksichtigung der Ausbildungszeiten bei Feuerwehrbeamten, welche bereits zum Jahresabschluss 2011 nach einem Gespräch zwischen Amt 11 und der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH angepasst wurde, und die genauere Ermittlung der ruhegehaltsfähigen Bezüge unter Berücksichtigung der aktuellen Erfahrungsstufe (s. Ziffer 4.5) und der aktuellen Teilzeitbeschäftigung (s. Ziffern 4.2.1 und 4.5). 4.5 Grundsätzliche Anmerkungen zu den Berechnungsparametern bei der Ermittlung von Pensionsrückstellungen Bei der Bilanzierung von Rückstellungen soll die Gemeinde dem voraussichtlichen künftigen Erfüllungsbetrag möglichst nahe kommen. Ihr steht dabei ein Beurteilungsspielraum zu, den sie nach objektiven Kriterien ausfüllen soll. Insgesamt betrachtet soll die Gemeinde unter Beachtung des Vorsichtsprinzips einen Rückstellungsbetrag ermitteln, der von ihr zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit leistungsmäßig realisiert werden muss. Die Gemeinde soll für die Bemessung der Höhe ihrer Rückstellungen eine bestmögliche Schätzung vornehmen und dazu möglichst objektive Kriterien heranziehen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt bei der Stadt Bochum personenscharf, dabei wird zwischen aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern differenziert. Zusätzlich werden die Beihilferückstellungen mit einem prozentualen Wert angesetzt. Die auf dem Markt befindlichen Programme zur Berechnung von Pensionsrückstellungen unterscheiden sich nicht wesentlich. Gleiche Dateneingaben ergeben in der Regel gleichwertige Ergebnisse, die sich lediglich durch Rundungsdifferenzen unterscheiden. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 14 __________________________________________________________________________________________ Entscheidend ist jedoch, ob alle in den Handreichungen und den Runderlassen genannten Eckpunkte (vgl. Ziffer 4.1) in die Berechnung einfließen und damit die Höhe der zu bildenden Rückstellungen beeinflussen. Aufgrund der an die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH in Auftrag gegebenen Plausibilitätsprüfung der Pensionsrückstellungen wurden zwischen den Verfahren Heubeck und HAESSLER Unterschiede in der Berücksichtigung der Eckpunkte festgestellt. Nachfolgend erfolgt hierzu ein Vergleich: Lfd. Nr. Eckpunkte Heubeck (allgemein) HAESSLER (in Bochum) 1 Beginn der Dienstzeit Erste Berufung in das Beamtenverhältnis. Erste Berufung in das Beamtenverhältnis (vgl. Ziffer 4.2.1 und 4.2.3). 2 Beförderungen sowie sonstige Veränderungen Beförderungen wurden berücksichtigt. Beförderungen wurden berücksichtigt. 3 Ende der Dienstzeit Jeweilige gesetzliche Altersgrenze. Jeweilige gesetzliche Altersgrenze. Berücksichtigung seit 2011. 4 Teilzeitbeschäftigung Im Jahr der Berechnung „spitz“. Keine Berücksichtigung. 5 Freistellung vom Dienst Berechnung wie in Vollzeitbeschäftigung. Berechnung erfolgte wie in Vollzeitbeschäftigung. In den Handreichungen wird ausgeführt, dass die Eckpunkte für die Bemessung und den Ansatz von gemeindlichen Pensionsrückstellungen erarbeitet wurden, um vereinfachend auf pauschaler Basis die Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde zu bestimmen. Die Gemeinde ist daran aber nicht gebunden, sondern kann zu einem späteren Zeitpunkt die zu bilanzierenden Pensionsrückstellungen konkret nach den tatsächlichen Verhältnissen der einzelnen Beamtinnen und Beamten ermitteln. Damit wird deutlich, dass die vom Ministerium erarbeiteten Eckpunkte bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen zwingend zu berücksichtigen sind und bereits eine Vereinfachung darstellen. Die Gemeinde kann im Laufe der Jahre die Berechnung weiter verfeinern, so dass bei jeder Beamtin und jedem Beamten die tatsächlichen Verhältnisse Berücksichtigung finden und die gebildeten Pensionsrückstellungen genauer werden. Wie aus der obigen Tabelle abzulesen ist, berücksichtigte die Stadt Bochum nicht alle Eckpunkte von Anfang an. So wurde der Beginn der Dienstzeit nachträglich korrigiert. Die Freistellung vom Dienst wurde sowohl bei der Stadt Bochum als auch bei der Berechnung durch die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH nicht berücksichtigt, weil in der gelieferten Auswertung die Freistellung nicht ausgewiesen wurde. Diese Fälle hätten mit einem Kürzungsfaktor von 0,5 berechnet werden müssen. Die Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze als Eintritt in den Ruhestand erfolgt erst ab 2011, vorher wurde bei Feuerwehrbeamten das 60. Lebensjahr und bei allen anderen Beamtinnen und Beamten das 65. Lebensjahr berücksichtigt. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 15 __________________________________________________________________________________________ Der Teilzeitfaktor spielt ausschließlich bei den aktiven Beamtinnen und Beamten eine Rolle. Bei den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern wird, wie unter Ziffer 1 und 4.2.6 dargestellt, die Pensionsrückstellung von den tatsächlichen Versorgungsbezügen berechnet. Da die aktiven Beamtinnen und Beamten erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächliche Versorgungsbezüge erhalten, sind diese zum Zeitpunkt der Berechnung objektiv zu schätzen. Der Umstand ob in Teilzeit gearbeitet wird wirkt sich auf die Höhe der künftigen Versorgungsbezüge und damit auf die Höhe der Rückstellungen aus. Bei der Stadt Bochum sind rd. 21 % der aktiven Beamtinnen und Beamten in Teilzeit beschäftigt. Die Teilzeitfaktoren sind sehr individuell, so dass keine pauschale Berechnung erfolgen kann. Die Berücksichtigung des Teilzeitfaktors würde sich auf die Pensionsrückstellungen mindernd auswirken. Nach Mitteilung des Amtes 11 wurde die Auswertung aus dem LOGA-Verfahren für das HAESSLER-Programm um die erforderlichen Informationen zum Teilzeitfaktor erweitert. Der Import für eine korrekte Berechnung der Pensionsrückstellungen war bzw. ist bislang aus technischen Gründen nicht möglich. Auch nach Rücksprache mit der Fa. HAESSLER konnte bislang kein Lösungsansatz gefunden werden. Neben den vom Ministerium festgelegten Eckpunkten gibt es Faktoren, die sich ebenfalls auf die zu bildenden Pensionsrückstellungen auswirken können. Auch hier wurden bei der Berechnung durch die Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH die Unterschiede zu den in Bochum berücksichtigten Faktoren deutlich: Lfd. Nr. Faktor Heubeck (allgemein) HAESSLER (in Bochum) 1 Monatszahlungen 12,60 12,30 2 Anrechnung § 55 BeamtVG Ja 3 Vorzeitiger Ruhestand Frühere Sterbewahrscheinlichkeit 4 Übergang Witwen/rRente 55 % ab Jahrgang 1962; 60 % davor 60 % 5 Dienstbezüge angegebener Wert „Besoldung Versorgung“ Ermittlung aus angegebener Besoldungsgruppe als Grundgehalt mit höchster Erfahrungsstufe zuzüglich Familienzulage nach angegebener Stufe zuzüglich Zulagen m.D./geh.D. (für Feuerwehr [KZ „F“] zzgl. Feuerwehrzulage und WechselschichtZulage). Ja (Im Jahresabschluss 2011 geändert, s. Ziffer 4.2.6) Gleiche Sterbewahrscheinlichkeit Die unterschiedliche Berücksichtigung der Faktoren führt zu Abweichungen. Eine Änderung der in Bochum berücksichtigten Faktoren ist nicht zwingend notwendig. Der Gemeinde steht nach § 36 GemHVO NRW bei der Bemessung ihrer Pensionsrückstellungen ein Beurteilungsspielraum zu, den sie nach objektiven Kriterien ausfüllen soll. Wenn konkrete Anhaltspunkte für Besonderheiten bei der Bildung der gemeindlichen Rückstellungen vorliegen, die sich sowohl negativ als auch positiv auswirken können, sind diese zu berücksichtigen. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 16 __________________________________________________________________________________________ Die Programme Heubeck und HAESSLER unterscheiden sich bei dem Faktor Sonderzahlung um 30 %. Dabei ist die Zugrundelegung von 30 % als Sonderzahlung genauer, da in Bochum für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger folgende Sonderzahlungen gezahlt werden: bis A 6: A 7 und A 8: ab A 9: 60 % 39 % 22 % Wie bereits unter Ziffer 4.2.6 ausgeführt, wurde die Anrechnung von vorrangigen Ansprüchen nach § 55 BeamtVG bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bisher nicht berücksichtigt, aber nun im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 angepasst. Bei den aktiven Beamtinnen und Beamten dürfen diese Ansprüche, entsprechend dem Runderlass des Ministeriums, nicht berücksichtigt werden. Dies ist sowohl bei der Berechnung mit dem Programm Heubeck als auch mit dem Programm HAESSLER berücksichtigt worden. Die Berechnung der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH mit dem Programm Heubeck geht bei einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand davon aus, dass die Sterbewahrscheinlichkeit bei diesem Personenkreis höher ist und daher eine andere Sterbetafel zu berücksichtigen ist als bei dem Personenkreis, der regulär in den Ruhestand geht. In Bochum wird dieser Faktor nicht berücksichtigt. Nach Ansicht des RPA ist diese Vorgehensweise im Rahmen der Risikoabwägung vertretbar. Der Faktor Witwen- bzw. Witwerversorgung wird von der Fa. Uhlmann, Ludewig & Menzel GmbH anders berücksichtigt als in Bochum mit dem Verfahren der Fa. HAESSLER. Während das Verfahren HAESSLER durchgehend von einer Witwenbzw. Witwerversorgung von 60 % ausgeht, differenziert das Verfahren Heubeck nach Altersgruppen und legt für die Jahrgänge ab 1962 lediglich 55 % zu Grunde. Da eine Differenzierung bei diesem Faktor recht einfach und gesetzlich untermauert ist, sollte sie nach Ansicht des RPA auch künftig angewandt werden. Im Gegensatz zum Programm Heubeck wird in Bochum mit dem Verfahren HAESSLER als Grundlage für den Versorgungsbezug die derzeitige jeweilige Besoldung der Endstufe für die Berechnung der Rückstellungen zu Grunde gelegt, weil man davon ausgeht, dass vor Eintritt in den Ruhestand auch die jeweilige Endstufe erreicht wird. Entsprechend der getroffenen Absprachen zwischen den Ämtern 11, 14 und 20 soll zukünftig auch in Bochum die Berechnung der Personalrückstellungen auf Grundlage der aktuellen Besoldungsgruppe und der aktuellen Erfahrungsstufe erfolgen. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 17 __________________________________________________________________________________________ 5. Anträge und Anfragen der Parteien 5.1 Antrag der Unabhängigen Wähler-Gemeinschaft (UWG) – Anlage 1 Mit Datum vom 06.03.2013 stellte die UWG für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.03.2013 den Antrag, ● die Bilanzposition Pensions- und Beihilferückstellungen im Jahresabschluss 2011 von ca. 843 Mio. EUR durch das Rechnungsprüfungsamt überprüfen zu lassen und ● dem Ausschuss die Entwicklung der Zuführungen und Auflösungen der Pensionsrückstellungen bis 2022 darzustellen. Unabhängig von dem Antrag der UWG hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 bereits in den Monaten Januar / Februar 2013 zu den in diesem Bericht genannten Prüfungsfeststellungen und Korrekturen bei den Pensions- und Beihilferückstellungen geführt. Die Entwicklung der Zuführungen und Auflösungen bis zum Jahresabschluss 2011 stellt sich nach den von Amt 11 zur Verfügung gestellten Berechnungsergebnissen wie folgt dar: Jahresabschluss Zuführung Mio. EUR Auflösung Mio. EUR Verbrauch Mio. EUR Personalrückstellungen Mio. EUR alt neu alt neu alt neu alt neu EB --- --- --- ---- --- --- 776,4 580,9 2009 91,9 77,7 18,8 11,9 -31,4 -31,4 817,1 614,3 2010 65,5 52,0 15,4 8,6 -31,8 -31,8 835,0 625,5 2011 59,6 51,8 18,2 10,9 -32,0 -32,0 843,4 633,5 Zum Jahresabschluss 2009 gab es, sowohl nach der alten als auch nach der neuen Berechnung, einen deutlichen Anstieg bei den Personalrückstellungen. Nach den Erläuterungen des Amtes 11 ist dies auf die im Jahr 2009 in zwei Stufen für 2009 und 2010 beschlossene Besoldungserhöhung zurückzuführen, deren beide Stufen für die Rückstellungsbemessung bereits zum 31.12.2009 berücksichtigt wurden, so dass sich ein entsprechend höherer Zuführungsbetrag ergab. Da die Besoldungserhöhung bereits im Jahresabschluss 2009 berücksichtigt wurde, ist die Veränderung der Personalrückstellungen im Jahresabschluss 2010 entsprechend geringer ausgefallen und die damit einhergehende notwendige Zuführung auf einen durchschnittlichen Wert gesunken. Auch im Jahresabschluss 2011 hätte die Zuführung, entsprechend des Jahres 2009, aufgrund der Besoldungserhöhung höher ausfallen und so zu einem Anstieg der Personalrückstellungen führen müssen. Da jedoch bei der Berechnung der Rückstellungswerte zum Jahresabschluss 2011 parallel Anpassungen am Versorgungseintrittsalter vorgenommen wurden und das Pensionseintrittsalter von grundsätzlich 65 Jahren auf das gesetzliche Eintrittsalter (67 Jahre) geändert wurde, gab es hier entgegengesetzte Auswirkungen, die die Zuführung nahezu konstant hielten. Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Stand: 21.06.2013 Seite 18 __________________________________________________________________________________________ Die Entwicklung der planmäßigen Zuführungen und Auflösungen der Pensions- und Beihilferückstellungen bis zum Haushaltsjahr 2022 kann vom RPA bis zur Fertigstellung dieses Berichtes wegen der Berücksichtigung der Einladungsfristen nicht dargestellt werden. Die Berechnung der planmäßigen Zuführungen und Auflösungen ist bei der Fa. Uhlmann, Ludewig und Menzel GmbH in Hamburg beauftragt. Mit ersten Ergebnissen ist Anfang Juli 2013 zu rechnen, die dann als „Tischvorlage“ dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis gegeben werden. 5.2 Anfrage der CDU-Fraktion – Anlage 2 a Die CDU-Fraktion stellte in der Sitzung des Rates am 21.03.2013 Fragen hinsichtlich der dann bereits bekannten Korrekturbedarfe zu den Pensions- und Beihilferückstellungen und bat um Auskunft bzgl. des künftigen Umgangs mit der Märkischen Revision GmbH und den evtl. Haftungsansprüchen. Die Anfrage wurde auch in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.03.2013 thematisiert, wobei der Ausschuss den Antrag der UWG und die Anfrage der CDU zusammenfasste und dem Vorschlag des RPA folgte, den Sachverhalt in der nächsten Sitzung am 12.07.2013 im Rahmen dieses umfangreichen Sachstandsberichtes zu diskutieren und zu beraten. Die Anfrage der CDU-Fraktion ist in Anlage 2 a und die Beantwortung als Anlage 2 b diesem Sachstandsbericht beigefügt. 6. Fazit Als Ergebnis dieser Sachverhaltsdarstellung stellt sich aus Sicht des RPA die Frage, wie der Prozess der Berechnung von Pensionsrückstellungen für die Jahresabschlüsse sowie für die Haushaltsplanberatungen und die mittelfristige Finanzplanung künftig organisiert werden soll. Hierzu sollten durch die beteiligten Ämter 11, 14 und 20 die möglichen Alternativen analysiert und mit einem Kosten- und- Nutzen-Vergleich für die denkbaren Organisationsmodelle dem Verwaltungsvorstand bis Ende März 2014 zur Entscheidung vorgelegt werden. Bochum, den 21.06.2013 Alfons Jost Monika Becker Christian Brauner Die in diesem Sachstandsbericht dargestellten Sachverhalte sind mit den Ämtern 11 und 20 regelmäßig abgestimmt worden.