Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Bußgeldverfahren ¿Leben des Brian¿ - Karfreitagsruhe.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
26.12.14, 13:13
Aktualisiert
28.01.18, 00:47
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
An die Oberbürgermeisterin
der Stadt Bochum
Frau Dr. Ottilie Scholz
Altes Postgebäude
Willy-Brandt-Platz
tz 1-3
44777 Bochum
Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296
Fax:
(0234) 910 - 1297
email:
linksfraktion@bochum.de
www.linksfraktion-bochum.de
www.facebook.com/LinksfraktionBochum
Bochum, den 12.07.2013
Anfrage
zur Sitzung des Rates am 18.07.2013
Bußgeldverfahren „Leben des Brian“ - Karfreitagsruhe
Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigte am Karfreitag im Sozialen Zentrum in der
Josephstraße den Film „Das Leben des Brian“. Fast ein Vierteljahr später hat die Stadt
Bochum deswegen ein Bußgeldverfahren mit der Androhung eines Bußgeldes bis zu
1.000 Euro eingeleitet, weil die Filmvorführung gegen das Feiertagsgesetz NRW
verstoße. Bundesweit berichten Medien darüber mit großem Unverständnis. Religionsfrei
im Revier sieht in den einschlägigen Vorschriften des Feiertagsgesetzes und in der
Einleitung eines Bußgeldverfahrens einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte
Meinungs-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Dies ist auch Gegenstand einer
Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Feiertagsgesetz, über die das
Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden wird.
Ob wegen eines etwaigen Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz durch die
Filmvorführung am Karfreitag ein Bußgeld verhängt werden soll, ist nach dem Gesetz
keine zwangsläufige Folge, sondern eine Ermessensentscheidung.
Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE. im Rat:
1.) Welche Rechtsgründe, insbesondere welche Ermessenerwägungen waren für die
Verwaltung ausschlaggebend, ein Bußgeldverfahren einzuleiten und dabei ein
Bußgeld bis zu 1.000 Euro für angemessen zu halten?
2.) Hat die Verwaltung bei ihrer Ermessensentscheidung erwogen, dass für die
Initiatoren der Filmvorführung Grundrechte streiten und wie hat sie diese - unter
Berücksichtigung der konkreten Abläufe - gegen die Ziele des Feiertagsgesetzes
abgewogen?
3.) Wenn die Verwaltung den Verstoß gegen das Feiertagsgesetz für so
schwerwiegend hält: Warum hat sie nichts unternommen, die öffentlich
angekündigte Filmvorführung zu unterbinden und erst eine Vierteljahr später ein
Bußgeldverfahren eingeleitet?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
Für die Fraktion
Ralf Feldmann