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Bußgeldverfahren ¿Leben des Brian¿ - Karfreitagsruhe.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Bußgeldverfahren ¿Leben des Brian¿ - Karfreitagsruhe.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
26.12.14, 13:13
Aktualisiert
28.01.18, 00:47

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum An die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum Frau Dr. Ottilie Scholz Altes Postgebäude Willy-Brandt-Platz tz 1-3 44777 Bochum Telefon: (0234) 910 - 1295 / -1296 Fax: (0234) 910 - 1297 email: linksfraktion@bochum.de www.linksfraktion-bochum.de www.facebook.com/LinksfraktionBochum Bochum, den 12.07.2013 Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.07.2013 Bußgeldverfahren „Leben des Brian“ - Karfreitagsruhe Die Initiative Religionsfrei im Revier zeigte am Karfreitag im Sozialen Zentrum in der Josephstraße den Film „Das Leben des Brian“. Fast ein Vierteljahr später hat die Stadt Bochum deswegen ein Bußgeldverfahren mit der Androhung eines Bußgeldes bis zu 1.000 Euro eingeleitet, weil die Filmvorführung gegen das Feiertagsgesetz NRW verstoße. Bundesweit berichten Medien darüber mit großem Unverständnis. Religionsfrei im Revier sieht in den einschlägigen Vorschriften des Feiertagsgesetzes und in der Einleitung eines Bußgeldverfahrens einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Meinungs-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Dies ist auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Feiertagsgesetz, über die das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden wird. Ob wegen eines etwaigen Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz durch die Filmvorführung am Karfreitag ein Bußgeld verhängt werden soll, ist nach dem Gesetz keine zwangsläufige Folge, sondern eine Ermessensentscheidung. Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE. im Rat: 1.) Welche Rechtsgründe, insbesondere welche Ermessenerwägungen waren für die Verwaltung ausschlaggebend, ein Bußgeldverfahren einzuleiten und dabei ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro für angemessen zu halten? 2.) Hat die Verwaltung bei ihrer Ermessensentscheidung erwogen, dass für die Initiatoren der Filmvorführung Grundrechte streiten und wie hat sie diese - unter Berücksichtigung der konkreten Abläufe - gegen die Ziele des Feiertagsgesetzes abgewogen? 3.) Wenn die Verwaltung den Verstoß gegen das Feiertagsgesetz für so schwerwiegend hält: Warum hat sie nichts unternommen, die öffentlich angekündigte Filmvorführung zu unterbinden und erst eine Vierteljahr später ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Wir bitten um schriftliche Beantwortung. Für die Fraktion Ralf Feldmann