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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:53

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 32 (3652) Vorlage Nr. 20131582 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 28. 02.2013, TOP, TOP 30 6.10 Bezeichnung der Vorlage Brücke Munscheider Damm/Nevelstraße Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 05.09.2013 Anlagen Wortlaut Die Brücke Munscheider Damm/Neveltal befindet sich im Besitz von Straßen NRW. Zwar befindet die Brücke sich in einem desolaten Zustand. Trotzdem ist sie zurzeit noch uneingeschränkt befahrbar. Straße NRW teilt in o. a. Verwaltungsmitteilung auf Anfrage mit, dass die Brücke aufgrund der Bausubstanz der heutigen Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen ist. Die Fraktion fragt an: 1. Ist die Brücke nun der heutigen Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen und somit nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr befahrbar? Oder ist sie es nicht? Ist mit einer Brückensperrung zu rechnen? 2. Welche weiteren Brücken aus Bochumer Stadtgebiet befinden sich im Besitz der Straßen NRW? Wie ist deren Zustand? 3. Sind durch diese Brücken weitere Straßensperrungen zu erwarten bzw. zu befürchten? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 32 (3652) Vorlage Nr. 20131582 StraßenNRW hat die Anfrage wie nachstehend beantwortet: zu Punkt 1 Die Brücke Munscheider Damm über das Nevetal ist aufgrund der maroden Bausubstanz Gewicht beschränkend beschildert und für den Neubau vorgesehen. Z.zt. befinden wir uns in der Entwurfsphase für ein Ersatzbauwerk. Die neue Brücke soll parallel zum vorhandenen Bauwerk gebaut werden, sodass mit einer Brückensperrung nicht zu rechnen ist. Zu Punkt 2 Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Brücken im Bereich von Autobahnen, Bundesstrassen und Landstrassen (außerhalb des städtischen Bereichs) im Bestand von Strassen NRW. Die Brücken werden regelmäßig geprüft und befinden sich in unterschiedlichem (abhängig von Alter, Bauweise, etc.) Zustand. Zu Punkt 3 Z. Zt. sind keine Straßensperrungen durch marode Brücken zu erwarten. Es kann allerdings künftig vorkommen, dass Brücken Gewicht beschränkend beschildert werden müssen. Eine Benennung von bestimmten Brücken kann nicht erfolgen, da dies abhängig von künftigen Brückenprüfungen und Nachrechnungen ist.