Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 32 (3652)
Vorlage Nr. 20131582
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 28. 02.2013,
TOP, TOP 30 6.10
Bezeichnung der Vorlage
Brücke Munscheider Damm/Nevelstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.09.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Brücke Munscheider Damm/Neveltal befindet sich im Besitz von Straßen NRW.
Zwar befindet die Brücke sich in einem desolaten Zustand. Trotzdem ist sie zurzeit
noch uneingeschränkt befahrbar. Straße NRW teilt in o. a. Verwaltungsmitteilung auf
Anfrage mit, dass die Brücke aufgrund der Bausubstanz der heutigen Verkehrsbelastung
nicht mehr gewachsen ist.
Die Fraktion fragt an:
1.
Ist die Brücke nun der heutigen Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen und somit
nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr befahrbar? Oder ist sie es nicht? Ist mit
einer Brückensperrung zu rechnen?
2.
Welche weiteren Brücken aus Bochumer Stadtgebiet befinden sich im Besitz
der Straßen NRW? Wie ist deren Zustand?
3.
Sind durch diese Brücken weitere Straßensperrungen zu erwarten bzw. zu
befürchten?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 32 (3652)
Vorlage Nr. 20131582
StraßenNRW hat die Anfrage wie nachstehend beantwortet:
zu Punkt 1
Die Brücke Munscheider Damm über das Nevetal ist aufgrund der maroden
Bausubstanz Gewicht beschränkend beschildert und für den Neubau vorgesehen. Z.zt.
befinden wir uns in der Entwurfsphase für ein Ersatzbauwerk. Die neue Brücke soll
parallel zum vorhandenen Bauwerk gebaut werden, sodass mit einer Brückensperrung
nicht zu rechnen ist.
Zu Punkt 2
Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Brücken im Bereich von Autobahnen,
Bundesstrassen und Landstrassen (außerhalb des städtischen Bereichs) im Bestand
von Strassen NRW. Die Brücken werden regelmäßig geprüft und befinden sich in
unterschiedlichem (abhängig von Alter, Bauweise, etc.) Zustand.
Zu Punkt 3
Z. Zt. sind keine Straßensperrungen durch marode Brücken zu erwarten. Es kann
allerdings künftig vorkommen, dass Brücken Gewicht beschränkend beschildert werden
müssen.
Eine Benennung von bestimmten Brücken kann nicht erfolgen, da dies abhängig von
künftigen Brückenprüfungen und Nachrechnungen ist.