Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
240 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:53

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Antrag des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 24.01.2013, TOP 29 4.3 Bezeichnung der Vorlage Verbesserung der "Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit" im Rahmen eines modernen Mobilitätsmanagements Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 05.09.2013 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Wortlaut Der Antrag „Verbesserung der „Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit“ im Rahmen eines modernen Mobilitätsmanagements“ wurde in der Januarsitzung des Umweltausschusses beschlossen. Die Verwaltung nimmt hiermit abschnittsweise Stellung. 1. Einführung Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um von A nach B zu kommen: für viele Menschen ist das Auto nach wie vor wichtig. In Bochum waren im Oktober fast 173.000 Pkw angemeldet. Das sind sogar etwa 1500 mehr als ein Jahr zuvor. Gleichzeitig lässt sich ein Wandel beobachten: Menschen gerade im urbanen Umfeld wählen immer häufiger aus der gesamten Palette der Verkehrsarten aus: (Leih-) Fahrräder, Bus + Bahn, E-Bikes, Taxis, Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Pendlernetze, kurze Wege werden zu Fuß erledigt. Demnächst werden städteverbindende Fernbuslinien dazu kommen. Ein modernes Mobilitätsmanagement berücksichtigt diese Trends. Es strebt vor allem an, die optimale Verbindung zwischen A und B anzubieten, Verkehrsarten gegebenenfalls zu vernetzen und die Menschen informiert zu halten, wie Verkehrsangebote funktionieren und was ihre Nutzung kostet. Dabei hilft die Technik wie Internet und Apps, in Zukunft noch weit mehr als heute. Ein wesentlicher Teilbereich zur Verbesserung der Mobilität in unserer Stadt ist eine Stärkung des Umweltverbundes. SPD und Grüne streben daher zunächst eine Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs an. Weitere Vernetzungen mit umweltfreundlichen Verkehrssystemen sind in weiteren Schritten zu beraten. Bezüglich der Stärkung des Fußgänger- und Radverkehres möge der Umweltausschuss daher beschließen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen: Einführung Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung unterliegt derzeit, bedingt durch fortschreitende demografische Veränderungen, verstärktes Gesundheits- und Umweltbewusstsein, aber auch durch steigende Kosten, einem Wandel, der in der Stadtentwicklung- und Verkehrsplanung zunehmend Berücksichtigung findet. Wesentliche Schlagworte sind hier „Stadt der kurzen Wege“, „Nahmobilität“ und „Mobilitätsmanagement“. Die planerischen Handlungsfelder liegen im Bereich der Nahversorgung und Naherholung sowie der Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, hier insbesondere des Radverkehrs. Der Antrag der Fraktionen SPD/DIE GRÜNEN enthält zahlreiche, für die zukünftige Entwicklung der Mobilität in Bochum wichtige und perspektivische Eckpunkte und macht Vorschläge für die Ausrichtung der Verkehrsplanung für die nächsten Jahre. Der Antrag wird nachfolgend beantwortet. 2. Verstärkte Berücksichtigung der Belange von Radfahrern und Fußgängern in Planungsprozessen Im Rahmen der in der Stadt Bochum stattfindenden Planungsprozesse sollen die Belange des nichtmotorisierten Verkehrs stärker berücksichtigt werden. Die Themen Fußgängerfreundlichkeit, Vermeiden von Hindernissen etc. werden aufgrund der demographischen Entwicklungen, in der mit stärkeren Mobilitätseinschränkungen der Menschen zu rechnen ist, zukünftig noch bedeutsamer. Daher sollen in den unterschiedlichen Planungsprozessen der Stadt Bochum diese Belange in besonderer Weise im Abwägungsprozess berücksichtigt werden. Insbesondere sollen die Belange von Radfahrern und Fußgängern bei folgenden Planungsprozessen berücksichtigt werden: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 2.1 Bauleitplanung In Bauleitplanungen sind die Belange des Rad- und Fußgängerverkehrs (kurze Wegeverbindungen, Abstellanlagen für Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren etc.) im Teil „Abwägung von Belangen“ darzustellen und zu berücksichtigen. Ist eine Berücksichtigung dieser Belange im Einzelfall nicht möglich, ist dies zu begründen. 2.2 Masterpläne In Masterplänen und bei der Fortschreibung von Masterplänen (zum Beispiel Einzelhandel, Entertainment, Universität-Stadt), die bauliche/verkehrliche Auswirkungen haben, sind die spezifischen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit, insbesondere die der Hochschulen in Bochum, die Schaffung von Abstellanlagen an diesen Einrichtungen, aber auch in den Nahversorgungszentren, die Einbeziehung in die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der BoGeStra sind dabei besonders zu berücksichtigen und in den Plänen darzustellen. 2.3 Nahverkehrspläne In den Nahverkehrsplänen sind Vernetzungen des Umweltverbundes, wie sie heute bereits vorhanden sind (Anschlussgarantien, Sammeltaxen, Einsetzen umweltfreundlicher Antriebstechniken etc.), verstärkt mit den Bedarfen des Radverkehrs abzustimmen. Denkbar sind dabei Verknüpfungen zu Ausleihsystemen, Abstellanlagen, Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern, Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, Nutzung des Internets. Antwort: Bauleitplanung Gemäß § 1 (6) Nr. 9 BauGB sind „die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung“ insbesondere zu berücksichtigen. Zu den Inhalten der Bebauungspläne führt § 9 (1) Nr. 11 BauGB das Thema Verkehr weiter aus. Die Belange des Fuß- und Radverkehrs werden in den Bebauungsplänen bereits berücksichtigt. Die Darstellung in der Begründung erfolgt in Abhängigkeit vom inhaltlichen Schwerpunkt des Bebauungsplanes in der Bestandsaufnahme oder in einem gesonderten Kapitel (z.B. Bebauungsplan Nr. 880 – Wohnen am Dorneburger Mühlenbach). Flächen für das Abstellen von Fahrrädern werden zukünftig bei entsprechend großen Vorhaben bereits im Bebauungsplan festgesetzt. Im Rahmen der Bauordnung sind gemäß § 51 BauO NRW Pkw- und Fahrradstellplätze gleichgestellt. Darüber hinaus gibt § 49 (5) BauO NRW vor, dass „für Gebäude mit Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Wohnungen in den Obergeschossen leicht erreichbare und zugängliche Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder sowie für Rollstühle, Gehwagen und ähnliche Hilfsmittel hergestellt werden sollen“. Auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Grundlagen wird in den Baugenehmigungsverfahren verstärkt geachtet. Masterpläne Bei der Erstellung von Masterplänen werden die Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs bereits je nach Relevanz für das eigentliche Thema berücksichtigt: Im Masterplan Einzelhandel Bochum - Fortschreibung 2012, ist ein Ziel die „Stärkung des Grund- und Nahversorgungsangebotes im gesamten Stadtgebiet durch funktionsfähige zentrale Versorgungsbereiche und ergänzende Nahversorgungsstandorte“ mit der Begründung, dass „eine flächendeckende Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs (Nahversorgung) – insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel – auch dem immer wieder propagierten Ziel der „Stadt der kurzen Wege“ dient: Es soll eine wohnungsnahe (und somit auch fußläufige) und möglichst flächendeckende Versorgung ermöglicht werden.“ (S. 163). Im Kapitel 9.6 Sicherung der Grund- und Nahversorgung (S. 238ff.) werden die Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels weiter ausgeführt. Für die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplan Universität – Stadt ist eine enge Abstimmung mit dem sich ebenfalls derzeit in Arbeit befindlichen Integrierten Mobilitätskonzept Campus Bochum vorgesehen. Der Fuß- und Radverkehr ist sowohl bei der Optimierung der äußeren Erschließung als auch bei der Entwicklung eines Nahmobilitätskonzeptes für die innere Erschließung zu berücksichtigen. Nahverkehrsplan Gemäß des Nahverkehrsplanes Bochum erfolgt die Verknüpfung zwischen dem öffentlichen Verkehr (ÖV) und dem Individualverkehr (IV) an Park + Ride - (P+R) und Bike + Ride (B+R) Anlagen. Beide sind Systeme eines gebrochenen, modalen Verkehrs, bei dem eine Person die Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels mit einem Kraftfahrzeug bzw. Fahrrad anfährt, dieses auf dem vorgesehenen Platz abstellt und die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fortsetzt. Durch die Einrichtung von B+R-Anlagen erweitert sich der Einzugsbereich einer ÖPNVHaltestelle von fußläufigen 300 bis 500 m auf bis zu etwa 3 km. Der Bestand in Bochum beläuft sich auf über 600 Stellplätze an 20 Standorten. (Anlage 1) B+R-Standorte werden nach folgenden Kriterien ausgewählt: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 - Haltestelle des ÖPNV-Schnellverkehrsnetzes, - Lage/ Entfernung der nächsten Wohnsiedlungsflächen außerhalb des fußläufigen Haltestelleneinzugsbereichs, - Anbindung an das Radverkehrsnetz. Die Anlagen sind mit durchschnittlich rund 70 % gut ausgelastet (Stand 2007). Der Grad der Auslastung variiert jedoch stark zwischen den verschiedenen Standorten. Unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und einer möglichen Nachfrage wird eine Realisierung von B+R-Anlagen beim Umbau von Haltestellen bedacht. Im Rahmen der Planungen zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 wird die Einrichtung von B+RAnlagen an zentralen Haltestellen geprüft. An den S-Bahn-Haltestellen ist ein B+R-Angebot durch Fahrradständer und Fahrradboxen vorhanden. Die Verwaltung des Angebotes an Fahrradboxen ist derzeit nicht einheitlich bzw. zentral geregelt. Eine Überprüfung der Belegung der Boxen wird in der 2. Jahreshälfte 2013 durchgeführt. Der Ausbau von B+R an stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen ist zur Stärkung des multimodalen Verkehrs besonders wichtig. Die Verwaltung wird zukünftig diesen Themenbereich verstärkt beachten und hierzu die aktuelle Nachfrage ermitteln sowie den weiteren Ausbau prüfen. Weitere Informationen zum B+R sowie zum regionalen Fahrradleihsystem „metropolradruhr“, dass als ein besonderes, innovatives Angebot des modalen Verkehrs in enger Verknüpfung zum ÖPNV steht, siehe unter Punkt 5 „Erste Schritte zur Verknüpfung des nicht motorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV“. Das Ziel des Park+Ride-Angebotes ist es, bereits an der Stadtgrenze eine Entlastung der Hauptverkehrsstraßen vom fließenden sowie der Innenstadt und der innenstadtnahen Wohngebiete vom ruhenden Verkehr zu erreichen. Berufspendler stellen die wichtigste Zielgruppe dar. Bochum verfügt über sechs P+R-Anlagen mit ca. 790 Stellplätzen (Stand 2007) (Anlage 2) Der Ausbau von P+R an stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen ist zur Stärkung des multimodalen Verkehrs wichtig. Die Verwaltung wird zukünftig diesen Themenbereich verstärkt beachten und hierzu die aktuelle Nachfrage ermitteln sowie den weiteren Ausbau prüfen. Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Tarifsystem des VRR geregelt und wird nach verschiedenen Verkehrsmitteln und Zeitfenstern differenziert: „In S-Bahnen sowie in RegionalExpress-Zügen (RE) und RegionalBahnen (RB) mit Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme ganztägig möglich. In Regional-Express-Züge (RE) und RegionalBahnen (RB) ohne Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag – außer von 6.30 - 9.00 Uhr – ganztägig möglich. An Wochenenden und Feiertagen können Sie ebenfalls Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 ganztägig ein Fahrrad mitnehmen. In U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen können Sie von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig ein Fahrrad mitnehmen.“ Die Kosten betragen 3€ für ein Zusatzticket. Für Abbo-Kunden steht eine ganz oder teilweise kostenfreie Fahrradmitnahme zur Verfügung. Zur Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und zur Information der Bevölkerung über das Angebot und die Vernetzungsmöglichkeiten eines modalen Verkehrssystems ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Internetpräsens von besonderer Wichtigkeit. In diesen Bereichen wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Verkehrsträgern zukünftig stärker aktiv werden. Ein wesentlicher Baustein ist hier die Entwicklung und Vermarktung des regionalen Fahrradverleihsystems metropolradruhr (siehe hierzu: Punkt 5. Erste Schritte zur Verknüpfung des nicht motorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV) in Zusammenarbeit mit dem VRR und der BOGESTRA. 3. Sicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer erhöhen 3.1 Schulwege sichern, Bewachung von Abstellanlagen ausbauen Die Schulwegsicherung wird auch in Zukunft eine hohe Priorität für die Politik in Bochum haben. Verwaltung und Polizei überprüfen bereits heute regelmäßig das verkehrliche Umfeld von Schulen. Ihre Vorschläge zur Verbesserung der Schulwegsicherheit werden beachtet. Viele Kinder und Jugendliche nutzen das Rad, um zur Schule zu gelangen. Den Schulen soll deshalb angeboten werden, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sogenannte Fahrrad-Schulweg-Pläne zu erarbeiten An einigen Schulen gibt es beaufsichtigte Fahrradabstellplätze. Das Angebot soll möglichst ausgebaut werden. Es ist zu prüfen, ob die Kooperation mit dem Jobcenter, der Arbeitsagentur oder Trägern ausgebaut werden kann, um eine für die Stadt möglichst kostenneutrale Umsetzung zu ermöglichen. 3.2 Beseitigung von Radunfallschwerpunkten Seit einigen Jahren werden Unfallschwerpunkte innerhalb der Stadt Bochum von den Fachleuten des Straßenverkehrsamtes gemeinsam mit der Polizei identifiziert. Es werden Maßnahmen zur Verkehrssicherung an den Gefahrenstellen vorgeschlagen und in den Entscheidungen der Gremien berücksichtigt. Besonderes Augenmerk soll bei dieser Zusammenarbeit künftig auch auf Unfallschwerpunkte der Radfahrer gelegt werden. In der AG Mobilität (siehe unten) sollen gemeinsame Lösungen zur Gefahrenbeseitigung auf Radfahrwegen oder an Unfallschwerpunkten, bei denen es noch keinen Radfahrweg gibt, gesucht und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die diversen Arbeitsgruppen (Rad-AG, Klimaschutz-Teilkonzept "Klimafreundlicher Verkehr" etc.) so zusammenzufassen, dass Doppelstrukturen vermieden Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 werden. In diese Überlegungen sind auch die Aktivitäten des Agenda-Beirats zu diesem Thema einzubeziehen. 3.3 Tempo 30 in Wohngebieten In reinen Wohngebieten soll zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern generell Tempo 30 gelten. 3.4 Ahndung bei Parken auf Fuß- und Radweg und an Haltestellen An der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird dem Parken auf Geh- und Radwegen sowie an Haltestellen von Bus und Bahn besonderes Augenmerk gewidmet und entsprechend den Regelungen der Verkehrsordnung geahndet. Antwort Schulwege sichern, Bewachung von Abstellanlagen ausbauen Schulwegpläne für Grundschulen werden von der Verwaltung sowie der Polizei sukzessive erstellt. Auf Grund der jeweiligen Einzelbetrachtung ist damit ein hoher Personal- und Zeitaufwand verbunden. Die Erarbeitung von Fahrrad-Schulwegplänen für weiterführende Schulen ist wünschenswert. Sie dienen der Verkehrserziehung und geben den Kindern / Jugendlichen Anhaltspunkte für einen sicheren Schulweg. Die Erstellung von Fahrrad-Schulwegplänen für weiterführende Schulen kann zu einer stärkeren Präsenz des Radverkehrs im Bewusstsein von Schülerinnen und Schülern führen. Moderne Kommunikationsmöglichkeiten bieten für den Alltags-Radverkehr OnlineRoutenplanungen an (z.B.: http://www.radroutenplaner.nrw.de), die auch als App verfügbar sind und somit Jugendliche mehr ansprechen, als es die Papierform vermag. Die Erstellung von Fahrrad-Schulwegplänen wird von der Verwaltung unterstützt, ist jedoch auf Grund des hohen Aufwands mit der derzeit vorhandenen Personaldecke nicht zu leisten. Es besteht die Möglichkeit, diese Aufgabe extern zu vergeben, jedoch müssen hierfür zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden. An 17 Schulen im Bochumer Stadtgebiet sind Fahrradwachen, in den Sommermonaten mit bis zu 1.500 Stellplätzen, angeboten worden (Anlage 3). Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 8 - TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Der Stadt Bochum sind durch die Fahrradwachen keine Personalkosten entstanden, da die Mitarbeiter durch die bobeq (Bochumer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH) gestellt wurden. Die Stadt Bochum stellte -falls erforderlich- Strom für die Bewirtschaftung der "Aufenthaltshäuschen" der Mitarbeiter der Fahrradwachen zur Verfügung. Dieser wurden der bobeq jedoch nicht in Rechnung gestellt, sondern über die Schulen abgerechnet. Die Maßnahme der Fahrradwache wurde vom Jobcenter Bochum gefördert. Bedauerlicherweise musste sie zum 31.07.2013 in Folge fehlender Mittel eingestellt werden. Weder die Stadt Bochum noch die Schulen sehen derzeit eine Möglichkeit, die Finanzierung dieser Maßnahme zu übernehmen. Trotzdem wird die Verwaltung nach Möglichkeiten suchen, die Fahrradwachen an Schulen wieder einzurichten. Beseitigung von Radunfallschwerpunkten Themen der Verkehrssicherheit Unfallkommission behandelt. und des Unfallgeschehens werden durch die Die Unfallbekämpfung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei. In den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sind hierzu die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden, die notwendigen Abläufe/Maßnahmen und die Einrichtung einer örtlichen Unfallkommission geregelt. Die Identifizierung von Unfallschwerpunkten erfolgt nach Maßgabe eines Landeserlasses. Danach liegt eine Unfallhäufungsstelle vor, wenn auf einem Knotenpunkt oder einer festgelegten Strecke bei einer 1- Jahres- bzw. 3-Jahresbetrachtung 3 bzw. 5 schwere oder besonders schwere Verkehrsunfälle gleichen Typs festgestellt werden. Unfallschwerpunkte werden durch die Polizei gemeldet und in der Unfallkommission behandelt. Bei Unfallhäufungen im Radverkehr wird die verwaltungsinterne Rad-AG in die Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen einbezogen. Derzeit gibt es keine Unfallhäufungsstellen in Bochum, die den Radverkehr betreffen. Weiterhin ist das radverkehrsspezifische Unfallgeschehen in Bochum in den letzten Jahren leicht rückläufig und liegt im Vergleich zu den Nachbarstädten auf niedrigem Niveau (siehe Anlage 4) Tempo 30 in Wohngebieten Die Ausweisung von Tempo 30 Zonen in Wohngebieten erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Mittlerweile sind mehr als 90 % der Wohngebiete bereits entsprechend beschildert. Die Maßnahme wird fortgeführt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 9 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Ahndung bei Parken auf Fuß- und Radweg und an Haltestellen Das Leitziel der Verkehrsüberwachung ist es, in Bereichen einzuschreiten, in denen VerkehrsteilnehmerInnen andere gefährden, schädigen oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen. Der besondere Schutz gilt dabei den schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen. Hierzu zählen insbesondere Radfahrer und Fußgänger. Im Jahr 2012 wurden ca. 20 % der Verwarnungen im ruhenden Verkehr im Zusammenhang mit dem Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen und Gehwegen verhängt. Tendenziell werden Gehwege eher und mit längerer Zeitdauer zum Falsch-parken benutzt als Radwege. Die Breite der Gehwege verleitet viele Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge komplett oder gekippt auf den Gehwegen abzustellen. Hier kann zielgerichtet kontrolliert werden. Verstöße auf Radwegen erfolgen oft kurzfristig, um z. B. Ladetätigkeiten durchzuführen, Bankautomaten zu bedienen, Briefe in Postkästen zu werfen. Hier ist eine gezielte Kontrolle schwierig, weil der Zeitpunkt des Verstoßes nicht vorab eingeschätzt werden kann. Bei Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs kann generell festgestellt werden, dass die niederflurgerecht ausgebauten Haltestellen eher weniger durch Falschparker beeinträchtigt werden. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge an Haltestellen werden unabhängig von den eigenen Feststellungen regelmäßig von der BoGeStra mitgeteilt. Dementsprechend ist auch hier eine zielgerichtete Kontrolle möglich. 4. Vorhandene Fußgänger- und Radwegenetze optimieren, Prioritäten beim Ausbau setzen, Standards überprüfen Es gibt gute Fußgänger- und Radwege in Bochum, aber insgesamt sind sie qualitativ und quantitativ nicht ausreichend. Sie entsprechen nicht den heutigen und zukünftigen Bedarfen eines Umweltverbundes. Die in der Vergangenheit auf den Schwerpunkt „Freizeitrouten“ ausgerichtete Radverkehrspolitik hat daher bei den so genannten „Alltagsrouten“ einen besonderen Nachholbedarf. Unter den restriktiven Haushaltsbedingungen der Stadt und der Fördermittelgeber, bei denen in naher Zukunft ebenfalls mit einem verringertem Fördervolumen zu rechnen ist, sind daher neue Prioritäten zu setzen. Deshalb bevorzugen SPD und Grüne verkehrssichere, kostengünstige Ausbauten. Grundsätzlich soll dabei wie folgt verfahren werden: 4.1 Schnelle Ergänzung des Radwegenetzes unter Berücksichtigung Haushaltssituation An Cityradialen und Vorbehaltsstraßen Angebotsstreifen errichten der An den noch nicht mit einem Fahrradweg ausgestatteten Cityradialen sowie an den Vorbehaltsstraßen werden Angebotsstreifen errichtet. Die Verwaltung stellt dazu einen Zeitund Maßnahmenkatalog auf und ermittelt einen Stufenplan zur Finanzierung der dabei Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 10 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Kosten. Bis zur nächsten Sitzung ist den entstehenden Fachausschüssen/Bezirksvertretungen eine Liste jener Abschnitte vorzustellen, bei denen die Umsetzung ohne zusätzlichen baulichen Aufwand möglich ist. Ist die Einrichtung entsprechender Streifen aufgrund der Platzverhältnisse oder des Konflikts mit anderen Verkehrsteilnehmern (zum Beispiel Buslinien) nicht möglich, ist dies besonders zu begründen. 4.2 Einbahnstraßen und Sackgassen öffnen, weniger Drängelgitter Einbahnstraßen werden grundsätzlich für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet. Ausnahmen von dieser Regel sind zu begründen und die Bewertungskriterien offenzulegen. Die Verwaltung listet alle Einbahnstraßen auf. Sackgassen sollen, falls durchgängige Wegebeziehungen vorhanden sind, in der Regel für den Durchgangsradverkehr geöffnet werden. Die Zufahrt soll entsprechend beschildert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Verwaltung zu informieren, in welchen Sackgassen Bedarf und Möglichkeiten für eine Öffnung für Fußgänger und Radfahrer gesehen wird. Dazu kann unter anderem die Internetseite der Stadt Bochum genutzt werden. Immer wieder bremsen so genannte Umlaufschranken (Drängelgitter) einen flüssigen Radverkehr auf den eigens angelegten Radwegen. Sie sollen aufgelistet, auf ihre Zweckmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls entfernt oder anders angeordnet werden. 4.3 Lückenschluss hat Priorität Der Lückenschluss von vorhandenen Radwegen an Straßen hat Priorität vor einem Neubau entlang Straßen ohne Radweg. Der Lückenschluss wird in einem ersten Schritt durch Angebotsstreifen sichergestellt. Bauliche Ergänzungen sind nachrangig, eventuell aber teilweise notwendig (zum Beispiel Absenkung von Bürgersteigen, um vom Angebotsstreifen auf einen vorhanden Fuß-/Radweg zu gelangen). 4.4 Neue Lücken im Radwegenetz vermeiden Bei Straßenneubauten oder Erneuerungen von Straßen, die eine finanzielle Förderung von Radwegen beinhalten, erstellt die Verwaltung ein Konzept und einen Maßnahmenkatalog mit Kostenschätzungen, wie auch hier ein eventuell notwendiger Lückenschluss zwischen vorhandenen Radwegen realisiert werden kann. Die ERA 2010 soll beim Neubau beachtet werden. Eine Verbindlichkeit zur Anwendung soll dabei nicht gegeben sein, da die räumlichen Voraussetzungen oft nicht gegeben sind. Eine Nichtbeachtung der ERAEmpfehlung ist zu begründen und dem Fachausschuss zur Abwägung vorzulegen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 11 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Antwort: Vorhandene Fußgänger- und Radwegenetze optimieren An Cityradialen und Vorbehaltsstraßen Angebotsstreifen errichten Bedingt durch den kontinuierlichen Aus- bzw. Umbau der Bochumer Radialstraßen hat der Bestand an Radverkehrswegen für den Alltagsverkehr in den letzten Jahren deutlich zugenommen. So konnten die Wegelängen seit 1999 um ca. 40% gesteigert werden. Weitere Steigerungen sind durch den fortschreitenden, zum Teil kostenintensiven Umbau der Radialstraßen geplant (siehe Anlage 5). Bei Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanungen zum Umbau oder zur Sanierung von Straßen werden die Belange des Radverkehrs stets geprüft und im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Wenn ausreichend Platz im Straßenraum vorhanden ist, kann im Zusammenhang mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der Ausbau des Netzes von Radverkehrswegen kostengünstiger als bei Neubaumaßnahmen durch Markierungsarbeiten im Bestand vorgenommen werden. Gleiches gilt für Arbeiten Dritter im Straßenraum, z.B. bei Arbeiten der Stadtwerke oder der Telekom. Bei Vorhandensein der erforderlichen Fahrbahnbreiten werden Radfahrstreifen in einer Regelbreite von 1,85m auf der Fahrbahn mit durchgezogenem Breitstrich aufmarkiert. Diese sind benutzungspflichtig. Ist das Raumangebot beschränkt, kann unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und der Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen in einer Regelbreite von 1,50m aufmarkiert (Strich-Lücke; Piktogramm ohne Rand), der im Begegnungsfall von Kraftfahrzeugen überfahren werden kann. (vgl.: VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr. 12) Benutzungspflichtige kombinierte oder getrennte Geh- und Radwege werden nur noch dort angeordnet, wo es die Belange der Verkehrssicherheit erfordern und ausreichend Raum für Fußgänger vorhanden ist (VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr. 9). Stehen keine entsprechenden Flächen auf der Fahrbahn zur Verfügung, so kann nach Einzelfallprüfung auch der Gehweg für das Radfahren frei gegeben werden. Radfahrer haben hier die Wahlfreiheit, müssen sich aber bei Gehwegbenutzung den Belangen des Fußgängerverkehrs unterordnen (VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr. 11). Im Anwendungsfall bedeutet dies,  dass bei vierstreifigen Straßen, sofern es die Verkehrsmengen zulassen, jeweils ein Fahrstreifen eingezogen und als Radfahrstreifen (ggfs. mit Parken am Fahrbahnrand) markiert wird;  dass bei zweistreifigen Straßen beim Vorhandensein der notwendigen Fahrbahnbreiten (ggfs. auch einseitig) Radfahrstreifen markiert werden; Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 12 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929  dass, wenn kein Raum für Radfahrstreifen vorhanden ist, ein Schutzstreifen markiert wird, sofern die dafür erforderlichen Breiten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit gegeben sind. Die Auflistung zeigt die deutliche Abhängigkeit von der örtlichen Verhältnissen bei der Wahl von Maßnahmen; pauschale Entscheidungen zugunsten kostengünstiger Maßnahmen (z.B. Schutzstreifen) können nicht getroffen werden. Außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes sind in Tempo-30-Zonen nach §45, 1c StVO benutzungspflichtige Radverkehrswege unzulässig. Im städtischen Netz der Radverkehrswege entstehen somit durch Tempo-30-Zonen keine Lücken. Radwege auf aufgelassenen Bahntrassen haben auf Grund der zum Teil direkten Führung zwischen Wohn-, Arbeits-, Versorgungs- und Ausbildungsstandorten eine hohe Bedeutung für den Alltagsverkehr. So trägt der 2012 fertig gestellte 1. Bauabschnitt des SpringorumRadweges dieser Alltagsfunktion durch Asphaltbelag und Beleuchtung Rechnung. Das Angebot an Radwegen auf aufgelassenen Bahntrassen konnte von 1999 an um mehr als 50% erweitert werden. Einbahnstraßen und Sackgassen öffnen, weniger Drängelgitter Einbahnstraßen können nur unter Berücksichtigung der Kriterien aus den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. D. h. jeder Einzelfall bedarf einer sorgfältigen Prüfung von Beschilderungs-, Markierungs- und gegebenenfalls baulicher Maßnahmen. Im Stadtgebiet sind zur Zeit 112 Einbahnstraßen ausgewiesen. Mit Stand Februar 2013 sind in Bochum 23 Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben (siehe Anlage 6).Die weitere Überprüfung und gegebenenfalls Freigabe der noch verbleibenden Einbahnstraßen erfolgt im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten. Sofern Sackgassen mit für den Radverkehr geeigneten Wegen weitergeführt werden, sind diese entsprechend zur Durchfahrt für Radfahrer freigegeben. Ein Kataster liegt nicht vor und ist aus Gründen fehlender Personalkapazitäten nicht geplant. Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sind in den letzten Jahren Umlaufschranken sukzessive dort demontiert worden, wo es die örtlichen Verhältnisse und die Verkehrssicherheit erlaubten. Sind neue Schranken erforderlich (z.B. um die Durchfahrt von Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 13 - TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Kraftfahrzeugen zu verhindern), berücksichtigen sie die Erfordernisse der Verkehrssicherheit und die Belange des Radverkehrs. Ein entsprechendes Kataster liegt Personalkapazitäten nicht geplant. nicht vor und ist aus Gründen fehlender Den Bürgern besteht die Möglichkeit durch die Nutzung der allgemeinen, bereits vorhandenen Kontaktmöglichen (Kontaktformular Bürgerbüro, Internet) entsprechende Hinweise an die Verwaltung zu geben. Lückenschluss hat Priorität Neue Lücken im Radwegenetz vermeiden Bei Neubaumaßnahmen ist die Anlage von Radverkehrswegen durch eine komplette Neuplanung bzw. Neuordnung des Verkehrsraumes möglich. So wurden beispielsweise sowohl beim Neubau der Ortsumgehung Günnigfeld als auch beim Umbau der Dorstener Straße oder aktuell der Oskar-Hoffmann-Straße Radverkehrswege hergestellt. Die Erweiterung des Angebotes von Radverkehrswegen bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, also im vorhandenen Querschnitt eines Straßenraumes, können kostengünstig durch Fahrbahnmarkierungen hergestellt werden, wie dies beispielsweise bei der Westenfelder Straße, dem Werner Hellweg, der Bergstraße oder der Frauenlobstraße durchgeführt wurde. So werden die Belange des Radverkehrs stets geprüft und nach örtlichen Gegebenheiten, den Belangen der Verkehrssicherheit und finanziellen Erfordernissen berücksichtigt. Diese Strategie soll auch weiterhin verfolgt werden, um jede Möglichkeit zur Schaffung von Radverkehrswegen zu nutzen. Zusätzlich wird die Verwaltung jeweils prüfen, ob durch die Neuanlage von Radverkehrswegen (Radfahrstreifen, Angebotsstreifen usw.) Lücken im Radwegenetz entstehen und wie diese mittelfristig geschlossen werden können. So wird derzeit beispielsweise geprüft, wie die Netzlücke auf der Universitätsstraße zwischen Ferdinand- und Alsenstraße nach Fertigstellung der Oskar-Hoffmann-Straße geschlossen werden kann. Eine einseitige Priorisierung von Lückenschlüssen würde bedeuten, dass ein Teil der neuen Straßen ohne Radverkehrsanlagen gebaut würden. Bei allen Radverkehrsplanungen werden die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) auf ihre Anwendbarkeit geprüft und angewendet, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies ermöglichen. Die ERA ist als „Empfehlung“ nicht verbindlich. Sie stellt den aktuellen Stand von Forschung und Technik dar und bietet umfassende Anhaltspunkte für eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs. Auf ihre Anwendung wird in den verbindlichen Verwaltungsvorschriften zur StVO „hingewiesen“ (VwV zu §2 StVO, RNr 13). Die Verwaltungsvorschriften lassen in Ausnahmefällen auch ein Unterschreiten von Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 14 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Mindestmaßen für kurze Streckenabschnitte zu (vgl.: VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr. 22). Die Anwendung bzw. die Abweichung von den Empfehlungen der ERA wird in einer Einzelfallentscheidung in der Rad-AG besprochen. Der Abwägungsprozess und das Ergebnis werden in politischen Vorlagen entsprechend dargestellt. 5. Erste Schritte zur Verknüpfung des nicht motorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV 5.1 Radabstellanlagen an Haltestellen für Bus und Bahn Zur Stärkung des Umweltverbundes werden an den Haltestellen der BoGeStra zukünftig Radabstellanlagen errichtet. Die Verwaltung erstellt dabei gemeinsam mit der BoGeStra eine Prioritätenliste der so zu gestaltenden Haltestellen, um dies stufenweise zu realisieren. Die entstehenden Kosten bei Neuplanungen werden beispielsweise durch Verzicht von Fußgängerampeln an den jeweiligen Enden der Haltestellen in Mittellage gedeckt. Zur Kostenentlastung werden Haltestellen in Mittellage in der Regel nur noch mit einer Fußgängerquerung/-ampel pro Fahrtrichtung ausgestattet. Fahrradverleihsysteme (zum Beispiel „Metropolrad Ruhr“) sind auf der Basis einer Bedarfsanalyse in der Nähe von Haltestellen zu berücksichtigen. 5.2 S-Bahn: Fahrradabstell-Anlagen an Verknüpfungspunkten Sofern an S-Bahnstationen noch keine Fahrradabstellanlagen vorhanden sind, sind mit dem Verkehrsträger Verhandlungen aufzunehmen, um das Angebot entsprechend zu ergänzen. Die Empfehlungen des ADFC für die Planung von Fahrradabstell-Anlagen und die Qualitätskriterien für solche Anlagen sollen berücksichtigt werden. 5.3 Stärkung des Umweltverbundes gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partnern In Kooperationen mit lokalen privaten Partnern sowie mit außerstädtischen öffentlichen Einrichtungen wird für den Ausbau von Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern vor Einzelhandelsgeschäften und Arbeitsstätten geworben. Fahrradabstellanlagen, die möglicherweise als Werbeträger für ein Unternehmen ausgestaltet sind, werden ohne Sondernutzungsgebühr zugelassen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 15 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Antwort: Radabstellanlagen an Haltestellen für Bus und Bahn Zur Einsparung von Kosten wurde bereits in der Vergangenheit eine Reduzierung des Angebotes an Lichtsignalanlagen beim Um- bzw. Neubau von Haltestellen berücksichtigt (z.B. Haltestelle Feldsieper Str. / Amtsstr. oder Mettestraße). Die Entscheidung unterliegt jedoch einer Einzelfallbetrachtung, welche immer auch die betrieblichen Anforderungen berücksichtigen muss. Metropolradruhr-Stationen an Haltestellen stellen für ÖPNV-Fahrgäste eine optimale Verknüpfung zu ihren Zielpunkten her. So befinden sich die überwiegende Anzahl der Metropolradruhr-Stationen in der Region an wichtigen ÖPNV-Haltestellen. Die Aufbauphase des Fahrradleihsystems wurde im Frühjahr 2013 abgeschlossen. Damit verfügt Bochum über insgesamt 37 Stationen, an denen ca. 350 Fahrräder zur Ausleihe angeboten werden. Ein besonderer Ausbauschwerpunkt befindet sich in BochumQuerenburg und der Ruhr-Universität Bochum. S-Bahn: Fahrradabstell-Anlagen an Verknüpfungspunkten Mit dem Aufbau des S-Bahn-Systems im Ruhrgebiet wurden an allen Stationen B+RAngebote geschaffen. Eine Erweiterung und Stärkung des Angebotes, dass auch die Entwicklung der Pedelecs berücksichtig, wird geprüft. Siehe auch Punkt 2: Verstärkte Berücksichtigung der Belange von Radfahrern und Fußgängern in Planungsprozessen; Nahverkehrspläne Stärkung des Umweltverbundes gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partnern Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen unterliegt in eng bebauten und stark genutzten Stadträumen zahlreichen rechtlichen und örtlichen Restriktionen. Neben den Eigentumsverhältnissen, den Anforderungen des Brandschutzes und der Verkehrssicherheit werden Innstadtbereiche von zahlreichen Veranstaltungen (Wochen-, Weihnachtsmärkte, Musikfestivals …) in Anspruch genommen, die nur einen sehr begrenzten Raum für die Ausweitung des Stellplatzangebotes für Fahrräder zulassen. Weiterhin sind die Belange der DSM für Werbeflächen größer 1qm zu beachten. Die Zulässigkeit der Einrichtung von privaten Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum wird von der Stadtverwaltung geprüft. Sondernutzungsgebühren fallen für Fahrradständer ohne Werbung vor den jeweiligen Ladenlokalen nicht an. Sofern es sich um Anlagen mit Werbung handelt, sind diese gebührenpflichtig. Die jeweilige Sondernutzungsgebühr richtet sich dann nach Aufstellort (Stadtgebiet ist in verschiedene Zonen unterteilt). Eine Gebührenbefreiung müsste durch eine Änderung der Sondernutzungssatzung herbeigeführt werden. Gleiches gilt für eine Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 16 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Befreiung von Gebühren, die im Rahmen der Entgeltordnung für Gestattungsverträge (privatrechtliche Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze) erhoben werden. Auch hier ist eine Änderung der Ortssatzung erforderlich. Eine Offensive für den Radverkehr hätte in Verbindung mit dem Einzelhandel eine breite Öffentlichkeitswirkung. Entsprechende Aktionen (z.B.: Payback-Punkte für einkaufende Radfahrer) müssen von Einzelhandel selbst durchgeführt werden. Eine Realisierung von beleuchteten, witterungsgeschützten Fahrradabstellanlagen durch Werbeträger wird von der Verwaltung geprüft. 6. Mobilität managen 6.1 Arbeitskreise können nützlich sein: die AG Mobiliät Die von der Verwaltung eingerichtete RAD AG wird ergänzt um die Interessenvertreter DAC, ADFC, VCD, IHK, BoGeStra und Verkehrswacht. Die so entstandene AG Mobilität soll für weitere Interessenten geöffnet werden. In der AG Mobilität werden die nach den vorstehenden Punkten vorgeschlagenen Lösungen beraten, ein Interessenausgleich zwischen den Belangen der verschiedenen Verkehrsträger konsensual hergestellt, Sonderlösungen erarbeitet sowie Radfahrpläne für Schulen, öffentliche Einrichtungen und Hochschulen erstellt. Die Verwaltung erstellt die anhand der vorgenannten Punkte erarbeiteten Beschlussvorlagen und legt sie dem Fachausschuss/den Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vor. Die Verwaltung berichtet dem Fachausschuss regelmäßig über den Stand der Umsetzung des Radverkehrskonzepts. 6.2 Mobilitätsmanager Mit Eingliederung von “svb - Stadtverkehr Bochum” (HSK-Maßnahme) eröffnet sich die Chance, die Verkehrsplanung neu zu strukturieren und in diesem Zusammenhang auch einen “Mobilitätsmanager” zu installieren und intern zu besetzen. Die betreffende Person soll vor allem koordinierende Aufgaben übernehmen, Ideen für eine bessere Vernetzung der Verkehrsarten entwickeln und zu einem großen Anteil Öffentlichkeitsarbeit für eine alle Verkehrsarten umfassende Mobilität machen. Der Mobilitätsmanager nimmt auch die Funktion des Fahrradbeauftragten wahr. 6.3 AGFS-Bewerbung unter ein Leitthema stellen Bochum hat mit Blick auf den Radverkehr bei Alltagsrouten Nachholbedarf. Die der Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte wird daher durch die Realisierung der vorstehenden Maßnahmen angestrebt und die Aufnahme im Jahr 2013 beantragt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 17 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Neben dem Informationsaustausch mit Anderen sind für die Stadt Bochum die mit der Aufnahme in die AG verbundenen Fördermittel (zum Beispiel für verstärkte Öffentlichkeitsarbeit) interessant. Neben der Bewerbung um die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte ist ein weiteres Ziel, Bochums Position als “Aufsteiger” im Sinne des Nationalen Radverkehrsplans zu festigen. Dazu ist es erforderlich, den Radverkehrsanteil in den nächsten fünf Jahren auf mindestens zehn Prozent zu erhöhen. Zur Schaffung eines allgemeinen Bewusstseins für und der Akzeptanz von mehr Radfahrwegen in Bochum soll die Bewerbungsphase in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Stadt unter ein Leitthema gestellt werden. Solche Themen könnten sein: “Kultur des Radfahrens”: Das Thema knüpft einerseits an das Kulturhauptstadtjahr an, schlägt aber gleichzeitig einen Bogen von den ersten Fahrrädern zu den Pedelecs und EBikes der Gegenwart. “Energie und Radfahren”: Ein wirtschaftspolitischer Schwerpunkt in Bochum ist die Energiewirtschaft mit der Geothermie als Flaggschiff. Ein Aspekt könnte dabei Bochums Geschichte als Kohle-und-Stahlstadt mit dem Bergbaumuseum sein. Gleichzeitig knüpft dieser Themenkreis an die Innovation City an. “Gesundheit und Radfahren”: Ein wirtschafts- und bildungspolitischer Schwerpunkt ist die Gesundheit; der Gesundheitscampus steht im Zentrum. Geografisch liegt der Campus zwischen Erzbahntrasse und Ruhrtal-Radweg. Thematisch sind Radfahren und Bewegung/Gesundheit verknüpft. (Ältere) Menschen lernen Pedelecs zu nutzen und bleiben bis ins hohe Alter mobil. “IT und Radfahren”: Bochum entwickelt die Mobilitäts-App von morgen. Alle können mithelfen - BoGeStra-Fahrgäste, Radfahrer, Autofahrer. Verkehrsunternehmen und Medienunternehmen. Ein Open-Source-Projekt. Antwort: Arbeitskreise können nützlich sein: die AG Mobiliät Bei der geplanten Umsetzung von Einzelmaßnahmen verschiedener Verkehrsprojekte sowie bei der Lärmaktionsplanung und dem Klimaschutzkonzept ist sowohl in den zuständigen Fachausschüssen als auch in der Öffentlichkeit häufig sehr kontrovers über den Stellenwert und die Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel sowie die hieraus entstehende Inanspruchnahme von Stadträumen diskutiert worden. Die Entscheidung für eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität, die den Zielen des Klima- und Lärmschutzes ohne Einschränkung des individuellen Mobilitätsbedürfnisses folgt, bedeutet, verstärkt sowohl alternative Verkehrsmittel wie Fahrrad und ÖPNV als auch KFZ mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Antriebstechniken zu nutzen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 18 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Darüber hinaus werden aufgrund der Kostenentwicklung für den MIV – Anstieg der Mineralölpreise – zukünftig zunehmend mehr Fahrten mit dem ÖPNV und dem Fahrrad durchgeführt werden, um das für Mobilität zur Verfügung stehende Budget der privaten Haushalte zu entlasten. Das Ziel eines klimafreundlichen Verkehrs, das veränderte Mobilitätsverhalten sowie die Anforderungen der Wirtschaft sind bei den Planungsentscheidungen zu berücksichtigen und abzuwägen. Um bereits zu Beginn von Planungsprozessen die betroffenen Institutionen und Gruppierungen in die grundsätzlichen Überlegungen einzubeziehen und nach Möglichkeit einen breiten Konsens zu erreichen, soll ein „Beirat Mobilität“ einen wichtigen Beitrag leisten. Der Beirat Mobilität beschäftigt sich in erster Linie mit dem Verkehr innerhalb Bochums, bei Bedarf auch mit dem stadtgrenzenübergreifenden Verkehr. Er berücksichtigt dabei alle Verkehrsträger des Personenverkehrs, also den Motorisierten Individualverkehr (MIV), den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Rad- und Fußverkehr als nicht-motorisierten Individualverkehr (NMIV), sowie den Wirtschafts- und Güterverkehr. Am 1. Juni 2013 fand die erste, konstituierende Sitzung des Beirates Mobilität statt. Um angesichts der erwartungsgemäß stark unterschiedlich gelagerten Interessen einen fairen Diskussionsprozess zu gewährleisten und konstruktive Ergebnisse zu erzielen, werden die Sitzungen von einer externen Moderation geleitet. Neben Vertretern der Verwaltung sind folgende Institutionen und Interessensverbände eingeladen:            ADAC ADFC AG Behinderte Bogestra Ruhr-Universität Bochum Einzelhandelsverband IHK Polizei ProBahn VCD Verkehrswacht Der Beirat Mobilität wird sich drei bis vier Mal im Jahr zur Beratung von Mobilitätsthemen treffen. Die kommende, zweite Sitzung ist für den 19.09.2013 geplant. Mobilitätsmanager Im Jahre 2009 wurde die Stelle des „Radverkehrsbeauftragten“ eingespart und die Aufgaben auf das Tiefbauamt, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Aufgaben, übertragen. Die Integration der Verkehrsplanung in die Stadtverwaltung ergab sich aus dem Haushaltssicherungskonzept. Mit dem erzielten Einsparvolumen ging ein Abbau von Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 19 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 Arbeitskapazitäten einher. Daher konnte im Zusammenhang mit der Integration der Verkehrsplanung das zusätzliche Aufgabenfeld des Mobilitätsmanagements nicht stellenmäßig besetzt werden. In diesem Zusammenhang müssen außerdem die steigenden Belange der Radverkehrsförderung und der AGFS-Bewerbung Bochum beachtet werden. Hier wird ein Ansprechpartner der Stadt Bochum erforderlich, der für die Belange der AGFS zuständig ist. Die Einführung eines Mobilitätsmanagers stellt einen zusätzlichen, über die Radverkehrsförderung hinausgehenden Aufgabenbereich dar, der nur mit zusätzlichem Personal geleistet werden kann. Derzeit wird von der Verwaltung ein Antrag auf Bereitstellung von überplanmäßigem Personal sowie eine entsprechende Stellenbeschreibung erarbeitet. AGFS-Bewerbung unter ein Leitthema stellen Im Rahmen der AGFS-Bewerbung Bochum werden mögliche Leitthemen durch die Verwaltung erarbeitet, im Beirat Mobilität beraten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 7. Weitere Vorschläge und Vorgehensweise Die in den Fachausschüssen geführte Diskussion um die Verbesserung des Radverkehrs in Bochum ist nicht neu. Alle Fraktionen haben sich in der Vergangenheit daran beteiligt. Manche Vorschläge wurden bereits umgesetzt, andere auf Empfehlung der Verwaltung verworfen. Einzelne bereits von anderen Fraktionen vorgeschlagene, aber noch nicht umgesetzte Maßnahmen sind in diesem Antrag aufgegriffen worden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie verfolgen den Zweck, möglichst rasch die Situation von Radfahrern und Fußgängern - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - zu verbessern. Dabei sind Konflikte mit dem motorisierten Individualverkehr nicht zu vermeiden. Aufgrund der Notwendigkeit der Stärkung des Umweltverbundes ist hier eine Bewusstseinsänderung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 20 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (16 09) Vorlage Nr. 20131929 hin zur Akzeptanz und zur Stärkung der „Kultur des Radfahrens“ in einer von Autoverkehr geprägten Stadt notwendig. Im Rahmen einer noch ausstehenden Diskussion um ein Gesamtmobilitätsmanagement sind weitere Aspekte zu beraten (zum Beispiel Wirtschaftsverkehr, LKW-Navigation, Lärmschutz etc.). Die hier beantragten Maßnahmen umfassen nur einen Teilbereich des Themas Verkehr/Mobilität in Großstädten. Mittelfristig streben wir eine strategisch ausgerichtete verkehrsmittelübergreifende integrierte Verkehrsentwicklungsplanung an. Antwort: Weitere Vorschläge und Vorgehensweise Das im Rahmen dieses Antrages behandelte Spektrum von Themen und Maßnahmen, vom Ausbau des Radverkehrsnetzes, der Stärkung des modalen Verkehrs und der Nahmobilität bishin zum Mobilitätsmanagement und der Öffentlichkeitsarbeit, können zu einem Bewußtseinswandel auch in den Abwägungsprozessen bei Konflikten mit dem motorisierten Individualverkehr führen. Der geplante Beirat Mobilität kann diese Abwägungsprozesse transparent machen.