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Kommune
Bochum
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (16 09)
Vorlage Nr. 20131929
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 24.01.2013,
TOP 29 4.3
Bezeichnung der Vorlage
Verbesserung der "Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit" im Rahmen eines modernen
Mobilitätsmanagements
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.09.2013
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Wortlaut
Der Antrag „Verbesserung der „Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit“ im Rahmen eines
modernen Mobilitätsmanagements“ wurde in der Januarsitzung des Umweltausschusses
beschlossen. Die Verwaltung nimmt hiermit abschnittsweise Stellung.
1.
Einführung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, um von A nach B zu kommen: für viele Menschen ist
das Auto nach wie vor wichtig. In Bochum waren im Oktober fast 173.000 Pkw angemeldet.
Das sind sogar etwa 1500 mehr als ein Jahr zuvor. Gleichzeitig lässt sich ein Wandel
beobachten: Menschen gerade im urbanen Umfeld wählen immer häufiger aus der
gesamten Palette der Verkehrsarten aus: (Leih-) Fahrräder, Bus + Bahn, E-Bikes, Taxis,
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Pendlernetze, kurze Wege werden zu Fuß erledigt. Demnächst werden städteverbindende
Fernbuslinien dazu kommen.
Ein modernes Mobilitätsmanagement berücksichtigt diese Trends. Es strebt vor allem an,
die optimale Verbindung zwischen A und B anzubieten, Verkehrsarten gegebenenfalls zu
vernetzen und die Menschen informiert zu halten, wie Verkehrsangebote funktionieren und
was ihre Nutzung kostet. Dabei hilft die Technik wie Internet und Apps, in Zukunft noch weit
mehr als heute. Ein wesentlicher Teilbereich zur Verbesserung der Mobilität in unserer Stadt
ist eine Stärkung des Umweltverbundes. SPD und Grüne streben daher zunächst eine
Stärkung des Fußgänger- und Radverkehrs an. Weitere Vernetzungen mit
umweltfreundlichen Verkehrssystemen sind in weiteren Schritten zu beraten.
Bezüglich der Stärkung des Fußgänger- und Radverkehres möge der Umweltausschuss
daher beschließen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:
Einführung
Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung unterliegt derzeit, bedingt durch fortschreitende
demografische Veränderungen, verstärktes Gesundheits- und Umweltbewusstsein, aber
auch durch steigende Kosten, einem Wandel, der in der Stadtentwicklung- und
Verkehrsplanung zunehmend Berücksichtigung findet. Wesentliche Schlagworte sind hier
„Stadt der kurzen Wege“, „Nahmobilität“ und „Mobilitätsmanagement“. Die planerischen
Handlungsfelder liegen im Bereich der Nahversorgung und Naherholung sowie der Stärkung
der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, hier insbesondere des Radverkehrs.
Der Antrag der Fraktionen SPD/DIE GRÜNEN enthält zahlreiche, für die zukünftige
Entwicklung der Mobilität in Bochum wichtige und perspektivische Eckpunkte und macht
Vorschläge für die Ausrichtung der Verkehrsplanung für die nächsten Jahre.
Der Antrag wird nachfolgend beantwortet.
2.
Verstärkte Berücksichtigung der Belange von Radfahrern und Fußgängern in
Planungsprozessen
Im Rahmen der in der Stadt Bochum stattfindenden Planungsprozesse sollen die Belange
des nichtmotorisierten Verkehrs stärker berücksichtigt werden. Die Themen
Fußgängerfreundlichkeit, Vermeiden von Hindernissen etc. werden aufgrund der
demographischen Entwicklungen, in der mit stärkeren Mobilitätseinschränkungen der
Menschen zu rechnen ist, zukünftig noch bedeutsamer. Daher sollen in den
unterschiedlichen Planungsprozessen der Stadt Bochum diese Belange in besonderer
Weise im Abwägungsprozess berücksichtigt werden.
Insbesondere sollen die Belange von Radfahrern und Fußgängern bei folgenden
Planungsprozessen berücksichtigt werden:
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2.1
Bauleitplanung
In Bauleitplanungen sind die Belange des Rad- und Fußgängerverkehrs (kurze
Wegeverbindungen, Abstellanlagen für Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren etc.) im Teil
„Abwägung von Belangen“ darzustellen und zu berücksichtigen. Ist eine Berücksichtigung
dieser Belange im Einzelfall nicht möglich, ist dies zu begründen.
2.2
Masterpläne
In Masterplänen und bei der Fortschreibung von Masterplänen (zum Beispiel Einzelhandel,
Entertainment, Universität-Stadt), die bauliche/verkehrliche Auswirkungen haben, sind die
spezifischen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs zu berücksichtigen.
Die Erreichbarkeit, insbesondere die der Hochschulen in Bochum, die Schaffung von
Abstellanlagen an diesen Einrichtungen, aber auch in den Nahversorgungszentren, die
Einbeziehung in die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der BoGeStra sind dabei besonders
zu berücksichtigen und in den Plänen darzustellen.
2.3
Nahverkehrspläne
In den Nahverkehrsplänen sind Vernetzungen des Umweltverbundes, wie sie heute bereits
vorhanden sind (Anschlussgarantien, Sammeltaxen, Einsetzen umweltfreundlicher
Antriebstechniken etc.), verstärkt mit den Bedarfen des Radverkehrs abzustimmen. Denkbar
sind dabei Verknüpfungen zu Ausleihsystemen, Abstellanlagen, Mitnahmemöglichkeiten von
Fahrrädern, Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, Nutzung des Internets.
Antwort:
Bauleitplanung
Gemäß § 1 (6) Nr. 9 BauGB sind „die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der
Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des
nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer Berücksichtigung einer auf Vermeidung und
Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung“ insbesondere zu
berücksichtigen. Zu den Inhalten der Bebauungspläne führt § 9 (1) Nr. 11 BauGB das
Thema Verkehr weiter aus.
Die Belange des Fuß- und Radverkehrs werden in den Bebauungsplänen bereits
berücksichtigt. Die Darstellung in der Begründung erfolgt in Abhängigkeit vom inhaltlichen
Schwerpunkt des Bebauungsplanes in der Bestandsaufnahme oder in einem gesonderten
Kapitel (z.B. Bebauungsplan Nr. 880 – Wohnen am Dorneburger Mühlenbach). Flächen für
das Abstellen von Fahrrädern werden zukünftig bei entsprechend großen Vorhaben bereits
im Bebauungsplan festgesetzt.
Im Rahmen der Bauordnung sind gemäß § 51 BauO NRW Pkw- und Fahrradstellplätze
gleichgestellt. Darüber hinaus gibt § 49 (5) BauO NRW vor, dass „für Gebäude mit
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Wohnungen in den Obergeschossen leicht erreichbare und zugängliche Abstellräume für
Kinderwagen und Fahrräder sowie für Rollstühle, Gehwagen und ähnliche Hilfsmittel
hergestellt werden sollen“.
Auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Grundlagen wird in den Baugenehmigungsverfahren
verstärkt geachtet.
Masterpläne
Bei der Erstellung von Masterplänen werden die Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs
bereits je nach Relevanz für das eigentliche Thema berücksichtigt:
Im Masterplan Einzelhandel Bochum - Fortschreibung 2012, ist ein Ziel die „Stärkung
des Grund- und Nahversorgungsangebotes im gesamten Stadtgebiet durch funktionsfähige
zentrale Versorgungsbereiche und ergänzende Nahversorgungsstandorte“ mit der
Begründung, dass „eine flächendeckende Versorgung mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs
(Nahversorgung) – insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel – auch dem
immer wieder propagierten Ziel der „Stadt der kurzen Wege“ dient: Es soll eine
wohnungsnahe (und somit auch fußläufige) und möglichst flächendeckende Versorgung
ermöglicht werden.“ (S. 163). Im Kapitel 9.6 Sicherung der Grund- und Nahversorgung
(S. 238ff.) werden die Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels weiter ausgeführt.
Für die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplan Universität – Stadt ist eine enge
Abstimmung mit dem sich ebenfalls derzeit in Arbeit befindlichen Integrierten
Mobilitätskonzept Campus Bochum vorgesehen. Der Fuß- und Radverkehr ist sowohl bei
der Optimierung der äußeren Erschließung als auch bei der Entwicklung eines
Nahmobilitätskonzeptes für die innere Erschließung zu berücksichtigen.
Nahverkehrsplan
Gemäß des Nahverkehrsplanes Bochum erfolgt die Verknüpfung zwischen dem öffentlichen
Verkehr (ÖV) und dem Individualverkehr (IV) an Park + Ride - (P+R) und Bike + Ride (B+R) Anlagen. Beide sind Systeme eines gebrochenen, modalen Verkehrs, bei dem eine
Person die Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels mit einem Kraftfahrzeug bzw.
Fahrrad anfährt, dieses auf dem vorgesehenen Platz abstellt und die Fahrt mit einem
öffentlichen Verkehrsmittel fortsetzt.
Durch die Einrichtung von B+R-Anlagen erweitert sich der Einzugsbereich einer ÖPNVHaltestelle von fußläufigen 300 bis 500 m auf bis zu etwa 3 km.
Der Bestand in Bochum beläuft sich auf über 600 Stellplätze an 20 Standorten. (Anlage 1)
B+R-Standorte werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:
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Haltestelle des ÖPNV-Schnellverkehrsnetzes,
-
Lage/ Entfernung der nächsten Wohnsiedlungsflächen außerhalb des fußläufigen
Haltestelleneinzugsbereichs,
-
Anbindung an das Radverkehrsnetz.
Die Anlagen sind mit durchschnittlich rund 70 % gut ausgelastet (Stand 2007). Der Grad der
Auslastung variiert jedoch stark zwischen den verschiedenen Standorten.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und einer möglichen Nachfrage
wird eine Realisierung von B+R-Anlagen beim Umbau von Haltestellen bedacht. Im Rahmen
der Planungen zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 310 wird die Einrichtung von B+RAnlagen an zentralen Haltestellen geprüft.
An den S-Bahn-Haltestellen ist ein B+R-Angebot durch Fahrradständer und Fahrradboxen
vorhanden. Die Verwaltung des Angebotes an Fahrradboxen ist derzeit nicht einheitlich bzw.
zentral geregelt. Eine Überprüfung der Belegung der Boxen wird in der 2. Jahreshälfte 2013
durchgeführt.
Der Ausbau von B+R an stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen ist zur Stärkung des
multimodalen Verkehrs besonders wichtig. Die Verwaltung wird zukünftig diesen
Themenbereich verstärkt beachten und hierzu die aktuelle Nachfrage ermitteln sowie den
weiteren Ausbau prüfen.
Weitere Informationen zum B+R sowie zum regionalen Fahrradleihsystem
„metropolradruhr“, dass als ein besonderes, innovatives Angebot des modalen Verkehrs in
enger Verknüpfung zum ÖPNV steht, siehe unter Punkt 5 „Erste Schritte zur Verknüpfung
des nicht motorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV“.
Das Ziel des Park+Ride-Angebotes ist es, bereits an der Stadtgrenze eine Entlastung der
Hauptverkehrsstraßen vom fließenden sowie der Innenstadt und der innenstadtnahen
Wohngebiete vom ruhenden Verkehr zu erreichen. Berufspendler stellen die wichtigste
Zielgruppe dar.
Bochum verfügt über sechs P+R-Anlagen mit ca. 790 Stellplätzen (Stand 2007) (Anlage 2)
Der Ausbau von P+R an stark frequentierten ÖPNV-Haltestellen ist zur Stärkung des
multimodalen Verkehrs wichtig. Die Verwaltung wird zukünftig diesen Themenbereich
verstärkt beachten und hierzu die aktuelle Nachfrage ermitteln sowie den weiteren Ausbau
prüfen.
Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Tarifsystem des VRR geregelt und wird nach
verschiedenen Verkehrsmitteln und Zeitfenstern differenziert: „In S-Bahnen sowie in
RegionalExpress-Zügen (RE) und RegionalBahnen (RB) mit Mehrzweckabteil ist die
Fahrradmitnahme ganztägig möglich. In Regional-Express-Züge (RE) und RegionalBahnen
(RB) ohne Mehrzweckabteil ist die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag – außer von
6.30 - 9.00 Uhr – ganztägig möglich. An Wochenenden und Feiertagen können Sie ebenfalls
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ganztägig ein Fahrrad mitnehmen. In U-/Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen können
Sie von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Betriebsschluss und an Wochenenden und
Feiertagen ganztägig ein Fahrrad mitnehmen.“ Die Kosten betragen 3€ für ein Zusatzticket.
Für Abbo-Kunden steht eine ganz oder teilweise kostenfreie Fahrradmitnahme zur
Verfügung.
Zur Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes und zur Information der Bevölkerung
über das Angebot und die Vernetzungsmöglichkeiten eines modalen Verkehrssystems ist
eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und Internetpräsens von besonderer Wichtigkeit. In
diesen Bereichen wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Verkehrsträgern zukünftig
stärker aktiv werden. Ein wesentlicher Baustein ist hier die Entwicklung und Vermarktung
des regionalen Fahrradverleihsystems metropolradruhr (siehe hierzu: Punkt 5. Erste
Schritte zur Verknüpfung des nicht motorisierten Verkehrs mit dem ÖPNV) in
Zusammenarbeit mit dem VRR und der BOGESTRA.
3.
Sicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer erhöhen
3.1
Schulwege sichern, Bewachung von Abstellanlagen ausbauen
Die Schulwegsicherung wird auch in Zukunft eine hohe Priorität für die Politik in Bochum
haben. Verwaltung und Polizei überprüfen bereits heute regelmäßig das verkehrliche Umfeld
von Schulen. Ihre Vorschläge zur Verbesserung der Schulwegsicherheit werden beachtet.
Viele Kinder und Jugendliche nutzen das Rad, um zur Schule zu gelangen. Den Schulen soll
deshalb angeboten werden, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen sogenannte
Fahrrad-Schulweg-Pläne zu erarbeiten
An einigen Schulen gibt es beaufsichtigte Fahrradabstellplätze. Das Angebot soll möglichst
ausgebaut werden. Es ist zu prüfen, ob die Kooperation mit dem Jobcenter, der
Arbeitsagentur oder Trägern ausgebaut werden kann, um eine für die Stadt möglichst
kostenneutrale Umsetzung zu ermöglichen.
3.2
Beseitigung von Radunfallschwerpunkten
Seit einigen Jahren werden Unfallschwerpunkte innerhalb der Stadt Bochum von den
Fachleuten des Straßenverkehrsamtes gemeinsam mit der Polizei identifiziert. Es werden
Maßnahmen zur Verkehrssicherung an den Gefahrenstellen vorgeschlagen und in den
Entscheidungen der Gremien berücksichtigt. Besonderes Augenmerk soll bei dieser
Zusammenarbeit künftig auch auf Unfallschwerpunkte der Radfahrer gelegt werden. In der
AG Mobilität (siehe unten) sollen gemeinsame Lösungen zur Gefahrenbeseitigung auf
Radfahrwegen oder an Unfallschwerpunkten, bei denen es noch keinen Radfahrweg gibt,
gesucht und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt,
die
diversen
Arbeitsgruppen
(Rad-AG,
Klimaschutz-Teilkonzept
"Klimafreundlicher Verkehr" etc.) so zusammenzufassen, dass Doppelstrukturen vermieden
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werden. In diese Überlegungen sind auch die Aktivitäten des Agenda-Beirats zu diesem
Thema einzubeziehen.
3.3
Tempo 30 in Wohngebieten
In reinen Wohngebieten soll zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern generell Tempo
30 gelten.
3.4
Ahndung bei Parken auf Fuß- und Radweg und an Haltestellen
An der Überwachung des ruhenden Verkehrs wird dem Parken auf Geh- und Radwegen
sowie an Haltestellen von Bus und Bahn besonderes Augenmerk gewidmet und
entsprechend den Regelungen der Verkehrsordnung geahndet.
Antwort
Schulwege sichern, Bewachung von Abstellanlagen ausbauen
Schulwegpläne für Grundschulen werden von der Verwaltung sowie der Polizei sukzessive
erstellt. Auf Grund der jeweiligen Einzelbetrachtung ist damit ein hoher Personal- und
Zeitaufwand verbunden.
Die Erarbeitung von Fahrrad-Schulwegplänen für weiterführende Schulen ist
wünschenswert. Sie dienen der Verkehrserziehung und geben den Kindern / Jugendlichen
Anhaltspunkte für einen sicheren Schulweg. Die Erstellung von Fahrrad-Schulwegplänen für
weiterführende Schulen kann zu einer stärkeren Präsenz des Radverkehrs im Bewusstsein
von Schülerinnen und Schülern führen.
Moderne Kommunikationsmöglichkeiten bieten für den Alltags-Radverkehr OnlineRoutenplanungen an (z.B.: http://www.radroutenplaner.nrw.de), die auch als App verfügbar
sind und somit Jugendliche mehr ansprechen, als es die Papierform vermag.
Die Erstellung von Fahrrad-Schulwegplänen wird von der Verwaltung unterstützt, ist jedoch
auf Grund des hohen Aufwands mit der derzeit vorhandenen Personaldecke nicht zu leisten.
Es besteht die Möglichkeit, diese Aufgabe extern zu vergeben, jedoch müssen hierfür
zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.
An 17 Schulen im Bochumer Stadtgebiet sind Fahrradwachen, in den Sommermonaten mit
bis zu 1.500 Stellplätzen, angeboten worden (Anlage 3).
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Der Stadt Bochum sind durch die Fahrradwachen keine Personalkosten entstanden, da die
Mitarbeiter durch die bobeq (Bochumer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
mbH) gestellt wurden. Die Stadt Bochum stellte -falls erforderlich- Strom für die
Bewirtschaftung der "Aufenthaltshäuschen" der Mitarbeiter der Fahrradwachen zur
Verfügung. Dieser wurden der bobeq jedoch nicht in Rechnung gestellt, sondern über die
Schulen abgerechnet.
Die Maßnahme der Fahrradwache wurde vom Jobcenter Bochum gefördert.
Bedauerlicherweise musste sie zum 31.07.2013 in Folge fehlender Mittel eingestellt werden.
Weder die Stadt Bochum noch die Schulen sehen derzeit eine Möglichkeit, die Finanzierung
dieser Maßnahme zu übernehmen. Trotzdem wird die Verwaltung nach Möglichkeiten
suchen, die Fahrradwachen an Schulen wieder einzurichten.
Beseitigung von Radunfallschwerpunkten
Themen der Verkehrssicherheit
Unfallkommission behandelt.
und
des
Unfallgeschehens
werden
durch
die
Die Unfallbekämpfung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenbaubehörde, der
Straßenverkehrsbehörde und der Polizei. In den Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrsordnung sind hierzu die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden, die
notwendigen Abläufe/Maßnahmen und die Einrichtung einer örtlichen Unfallkommission
geregelt.
Die Identifizierung von Unfallschwerpunkten erfolgt nach Maßgabe eines Landeserlasses.
Danach liegt eine Unfallhäufungsstelle vor, wenn auf einem Knotenpunkt oder einer
festgelegten Strecke bei einer 1- Jahres- bzw. 3-Jahresbetrachtung 3 bzw. 5 schwere oder
besonders schwere Verkehrsunfälle gleichen Typs festgestellt werden.
Unfallschwerpunkte werden durch die Polizei gemeldet und in der Unfallkommission
behandelt. Bei Unfallhäufungen im Radverkehr wird die verwaltungsinterne Rad-AG in die
Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen einbezogen.
Derzeit gibt es keine Unfallhäufungsstellen in Bochum, die den Radverkehr betreffen.
Weiterhin ist das radverkehrsspezifische Unfallgeschehen in Bochum in den letzten Jahren
leicht rückläufig und liegt im Vergleich zu den Nachbarstädten auf niedrigem Niveau (siehe
Anlage 4)
Tempo 30 in Wohngebieten
Die Ausweisung von Tempo 30 Zonen in Wohngebieten erfolgt im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Mittlerweile sind mehr als 90 % der Wohngebiete
bereits entsprechend beschildert.
Die Maßnahme wird fortgeführt.
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Ahndung bei Parken auf Fuß- und Radweg und an Haltestellen
Das Leitziel der Verkehrsüberwachung ist es, in Bereichen einzuschreiten, in denen
VerkehrsteilnehmerInnen andere gefährden, schädigen oder mehr als nach den Umständen
unvermeidbar behindern oder belästigen. Der besondere Schutz gilt dabei den schwächeren
VerkehrsteilnehmerInnen. Hierzu zählen insbesondere Radfahrer und Fußgänger. Im Jahr
2012 wurden ca. 20 % der Verwarnungen im ruhenden Verkehr im Zusammenhang mit dem
Parken auf Radwegen, Radfahrstreifen und Gehwegen verhängt. Tendenziell werden
Gehwege eher und mit längerer Zeitdauer zum Falsch-parken benutzt als Radwege. Die
Breite der Gehwege verleitet viele Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge komplett oder gekippt auf
den Gehwegen abzustellen. Hier kann zielgerichtet kontrolliert werden.
Verstöße auf Radwegen erfolgen oft kurzfristig, um z. B. Ladetätigkeiten durchzuführen,
Bankautomaten zu bedienen, Briefe in Postkästen zu werfen. Hier ist eine gezielte Kontrolle
schwierig, weil der Zeitpunkt des Verstoßes nicht vorab eingeschätzt werden kann.
Bei Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs kann generell festgestellt werden,
dass die niederflurgerecht ausgebauten Haltestellen eher weniger durch Falschparker
beeinträchtigt werden. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge an Haltestellen werden
unabhängig von den eigenen Feststellungen regelmäßig von der BoGeStra mitgeteilt.
Dementsprechend ist auch hier eine zielgerichtete Kontrolle möglich.
4.
Vorhandene Fußgänger- und Radwegenetze optimieren, Prioritäten beim
Ausbau setzen, Standards überprüfen
Es gibt gute Fußgänger- und Radwege in Bochum, aber insgesamt sind sie qualitativ und
quantitativ nicht ausreichend. Sie entsprechen nicht den heutigen und zukünftigen Bedarfen
eines Umweltverbundes. Die in der Vergangenheit auf den Schwerpunkt „Freizeitrouten“
ausgerichtete Radverkehrspolitik hat daher bei den so genannten „Alltagsrouten“ einen
besonderen Nachholbedarf. Unter den restriktiven Haushaltsbedingungen der Stadt und der
Fördermittelgeber, bei denen in naher Zukunft ebenfalls mit einem verringertem
Fördervolumen zu rechnen ist, sind daher neue Prioritäten zu setzen. Deshalb bevorzugen
SPD und Grüne verkehrssichere, kostengünstige Ausbauten. Grundsätzlich soll dabei wie
folgt verfahren werden:
4.1
Schnelle Ergänzung des Radwegenetzes unter Berücksichtigung
Haushaltssituation
An Cityradialen und Vorbehaltsstraßen Angebotsstreifen errichten
der
An den noch nicht mit einem Fahrradweg ausgestatteten Cityradialen sowie an den
Vorbehaltsstraßen werden Angebotsstreifen errichtet. Die Verwaltung stellt dazu einen Zeitund Maßnahmenkatalog auf und ermittelt einen Stufenplan zur Finanzierung der dabei
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Kosten.
Bis
zur
nächsten
Sitzung
ist
den
entstehenden
Fachausschüssen/Bezirksvertretungen eine Liste jener Abschnitte vorzustellen, bei denen
die Umsetzung ohne zusätzlichen baulichen Aufwand möglich ist. Ist die Einrichtung
entsprechender Streifen aufgrund der Platzverhältnisse oder des Konflikts mit anderen
Verkehrsteilnehmern (zum Beispiel Buslinien) nicht möglich, ist dies besonders zu
begründen.
4.2
Einbahnstraßen und Sackgassen öffnen, weniger Drängelgitter
Einbahnstraßen werden grundsätzlich für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet.
Ausnahmen von dieser Regel sind zu begründen und die Bewertungskriterien offenzulegen.
Die Verwaltung listet alle Einbahnstraßen auf.
Sackgassen sollen, falls durchgängige Wegebeziehungen vorhanden sind, in der Regel für
den Durchgangsradverkehr geöffnet werden. Die Zufahrt soll entsprechend beschildert
werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, die Verwaltung zu informieren, in
welchen Sackgassen Bedarf und Möglichkeiten für eine Öffnung für Fußgänger und
Radfahrer gesehen wird. Dazu kann unter anderem die Internetseite der Stadt Bochum
genutzt werden.
Immer wieder bremsen so genannte Umlaufschranken (Drängelgitter) einen flüssigen
Radverkehr auf den eigens angelegten Radwegen. Sie sollen aufgelistet, auf ihre
Zweckmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls entfernt oder anders angeordnet werden.
4.3
Lückenschluss hat Priorität
Der Lückenschluss von vorhandenen Radwegen an Straßen hat Priorität vor einem Neubau
entlang Straßen ohne Radweg. Der Lückenschluss wird in einem ersten Schritt durch
Angebotsstreifen sichergestellt. Bauliche Ergänzungen sind nachrangig, eventuell aber
teilweise notwendig (zum Beispiel Absenkung von Bürgersteigen, um vom Angebotsstreifen
auf einen vorhanden Fuß-/Radweg zu gelangen).
4.4
Neue Lücken im Radwegenetz vermeiden
Bei Straßenneubauten oder Erneuerungen von Straßen, die eine finanzielle Förderung von
Radwegen beinhalten, erstellt die Verwaltung ein Konzept und einen Maßnahmenkatalog
mit Kostenschätzungen, wie auch hier ein eventuell notwendiger Lückenschluss zwischen
vorhandenen Radwegen realisiert werden kann. Die ERA 2010 soll beim Neubau beachtet
werden. Eine Verbindlichkeit zur Anwendung soll dabei nicht gegeben sein, da die
räumlichen Voraussetzungen oft nicht gegeben sind. Eine Nichtbeachtung der ERAEmpfehlung ist zu begründen und dem Fachausschuss zur Abwägung vorzulegen.
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Antwort:
Vorhandene Fußgänger- und Radwegenetze optimieren
An Cityradialen und Vorbehaltsstraßen Angebotsstreifen errichten
Bedingt durch den kontinuierlichen Aus- bzw. Umbau der Bochumer Radialstraßen hat der
Bestand an Radverkehrswegen für den Alltagsverkehr in den letzten Jahren deutlich
zugenommen. So konnten die Wegelängen seit 1999 um ca. 40% gesteigert werden.
Weitere Steigerungen sind durch den fortschreitenden, zum Teil kostenintensiven Umbau
der Radialstraßen geplant (siehe Anlage 5).
Bei Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanungen zum Umbau oder zur Sanierung von Straßen
werden die Belange des Radverkehrs stets geprüft und im Rahmen der örtlichen
Gegebenheiten berücksichtigt. Wenn ausreichend Platz im Straßenraum vorhanden ist,
kann im Zusammenhang mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der Ausbau des Netzes
von
Radverkehrswegen
kostengünstiger
als
bei
Neubaumaßnahmen
durch
Markierungsarbeiten im Bestand vorgenommen werden. Gleiches gilt für Arbeiten Dritter im
Straßenraum, z.B. bei Arbeiten der Stadtwerke oder der Telekom.
Bei Vorhandensein der erforderlichen Fahrbahnbreiten werden Radfahrstreifen in einer
Regelbreite von 1,85m auf der Fahrbahn mit durchgezogenem Breitstrich aufmarkiert. Diese
sind benutzungspflichtig.
Ist das Raumangebot beschränkt, kann unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens
und der Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn ein Schutzstreifen in einer Regelbreite von
1,50m aufmarkiert (Strich-Lücke; Piktogramm ohne Rand), der im Begegnungsfall von
Kraftfahrzeugen überfahren werden kann. (vgl.: VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr. 12)
Benutzungspflichtige kombinierte oder getrennte Geh- und Radwege werden nur noch dort
angeordnet, wo es die Belange der Verkehrssicherheit erfordern und ausreichend Raum für
Fußgänger vorhanden ist (VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr. 9).
Stehen keine entsprechenden Flächen auf der Fahrbahn zur Verfügung, so kann nach
Einzelfallprüfung auch der Gehweg für das Radfahren frei gegeben werden. Radfahrer
haben hier die Wahlfreiheit, müssen sich aber bei Gehwegbenutzung den Belangen des
Fußgängerverkehrs unterordnen (VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr. 11).
Im Anwendungsfall bedeutet dies,
dass bei vierstreifigen Straßen, sofern es die Verkehrsmengen zulassen, jeweils ein
Fahrstreifen eingezogen und als Radfahrstreifen (ggfs. mit Parken am
Fahrbahnrand) markiert wird;
dass bei zweistreifigen Straßen beim Vorhandensein der notwendigen
Fahrbahnbreiten (ggfs. auch einseitig) Radfahrstreifen markiert werden;
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dass, wenn kein Raum für Radfahrstreifen vorhanden ist, ein Schutzstreifen markiert
wird, sofern die dafür erforderlichen Breiten unter Berücksichtigung der
Verkehrssicherheit gegeben sind.
Die Auflistung zeigt die deutliche Abhängigkeit von der örtlichen Verhältnissen bei der Wahl
von Maßnahmen; pauschale Entscheidungen zugunsten kostengünstiger Maßnahmen (z.B.
Schutzstreifen) können nicht getroffen werden.
Außerhalb des Hauptverkehrsstraßennetzes sind in Tempo-30-Zonen nach §45, 1c StVO
benutzungspflichtige
Radverkehrswege
unzulässig.
Im
städtischen
Netz
der
Radverkehrswege entstehen somit durch Tempo-30-Zonen keine Lücken.
Radwege auf aufgelassenen Bahntrassen haben auf Grund der zum Teil direkten Führung
zwischen Wohn-, Arbeits-, Versorgungs- und Ausbildungsstandorten eine hohe Bedeutung
für den Alltagsverkehr. So trägt der 2012 fertig gestellte 1. Bauabschnitt des SpringorumRadweges dieser Alltagsfunktion durch Asphaltbelag und Beleuchtung Rechnung.
Das Angebot an Radwegen auf aufgelassenen Bahntrassen konnte von 1999 an um mehr
als 50% erweitert werden.
Einbahnstraßen und Sackgassen öffnen, weniger Drängelgitter
Einbahnstraßen können nur unter Berücksichtigung der Kriterien aus den
Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung für den Radverkehr in Gegenrichtung
freigegeben werden. D. h. jeder Einzelfall bedarf einer sorgfältigen Prüfung von
Beschilderungs-, Markierungs- und gegebenenfalls baulicher Maßnahmen. Im Stadtgebiet
sind zur Zeit 112 Einbahnstraßen ausgewiesen.
Mit Stand Februar 2013 sind in Bochum 23 Einbahnstraßen für den Radverkehr in
Gegenrichtung freigegeben (siehe Anlage 6).Die weitere Überprüfung und gegebenenfalls
Freigabe der noch verbleibenden Einbahnstraßen erfolgt im Rahmen der personellen und
finanziellen Möglichkeiten.
Sofern Sackgassen mit für den Radverkehr geeigneten Wegen weitergeführt werden, sind
diese entsprechend zur Durchfahrt für Radfahrer freigegeben. Ein Kataster liegt nicht vor
und ist aus Gründen fehlender Personalkapazitäten nicht geplant.
Unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sind in den letzten Jahren Umlaufschranken
sukzessive dort demontiert worden, wo es die örtlichen Verhältnisse und die
Verkehrssicherheit erlaubten. Sind neue Schranken erforderlich (z.B. um die Durchfahrt von
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Kraftfahrzeugen zu verhindern), berücksichtigen sie die Erfordernisse der Verkehrssicherheit
und die Belange des Radverkehrs.
Ein entsprechendes Kataster liegt
Personalkapazitäten nicht geplant.
nicht
vor
und
ist
aus
Gründen
fehlender
Den Bürgern besteht die Möglichkeit durch die Nutzung der allgemeinen, bereits
vorhandenen Kontaktmöglichen (Kontaktformular Bürgerbüro, Internet) entsprechende
Hinweise an die Verwaltung zu geben.
Lückenschluss hat Priorität
Neue Lücken im Radwegenetz vermeiden
Bei Neubaumaßnahmen ist die Anlage von Radverkehrswegen durch eine komplette
Neuplanung bzw. Neuordnung des Verkehrsraumes möglich. So wurden beispielsweise
sowohl beim Neubau der Ortsumgehung Günnigfeld als auch beim Umbau der Dorstener
Straße oder aktuell der Oskar-Hoffmann-Straße Radverkehrswege hergestellt.
Die Erweiterung des Angebotes von Radverkehrswegen bei Umbau- oder
Ausbaumaßnahmen, also im vorhandenen Querschnitt eines Straßenraumes, können
kostengünstig durch Fahrbahnmarkierungen hergestellt werden, wie dies beispielsweise bei
der Westenfelder Straße, dem Werner Hellweg, der Bergstraße oder der Frauenlobstraße
durchgeführt wurde.
So werden die Belange des Radverkehrs stets geprüft und nach örtlichen Gegebenheiten,
den Belangen der Verkehrssicherheit und finanziellen Erfordernissen berücksichtigt.
Diese Strategie soll auch weiterhin verfolgt werden, um jede Möglichkeit zur Schaffung von
Radverkehrswegen zu nutzen. Zusätzlich wird die Verwaltung jeweils prüfen, ob durch die
Neuanlage von Radverkehrswegen (Radfahrstreifen, Angebotsstreifen usw.) Lücken im
Radwegenetz entstehen und wie diese mittelfristig geschlossen werden können. So wird
derzeit beispielsweise geprüft, wie die Netzlücke auf der Universitätsstraße zwischen
Ferdinand- und Alsenstraße nach Fertigstellung der Oskar-Hoffmann-Straße geschlossen
werden kann.
Eine einseitige Priorisierung von Lückenschlüssen würde bedeuten, dass ein Teil der neuen
Straßen ohne Radverkehrsanlagen gebaut würden.
Bei allen Radverkehrsplanungen werden die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA
2010) auf ihre Anwendbarkeit geprüft und angewendet, sofern die örtlichen Gegebenheiten
dies ermöglichen. Die ERA ist als „Empfehlung“ nicht verbindlich. Sie stellt den aktuellen
Stand von Forschung und Technik dar und bietet umfassende Anhaltspunkte für eine
verkehrssichere Führung des Radverkehrs. Auf ihre Anwendung wird in den verbindlichen
Verwaltungsvorschriften zur StVO „hingewiesen“ (VwV zu §2 StVO, RNr 13). Die
Verwaltungsvorschriften lassen in Ausnahmefällen auch ein Unterschreiten von
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Mindestmaßen für kurze Streckenabschnitte zu (vgl.: VwV-StVO, 2009; zu §2 StVO, RNr.
22).
Die Anwendung bzw. die Abweichung von den Empfehlungen der ERA wird in einer
Einzelfallentscheidung in der Rad-AG besprochen. Der Abwägungsprozess und das
Ergebnis werden in politischen Vorlagen entsprechend dargestellt.
5.
Erste Schritte zur Verknüpfung des nicht motorisierten Verkehrs mit dem
ÖPNV
5.1
Radabstellanlagen an Haltestellen für Bus und Bahn
Zur Stärkung des Umweltverbundes werden an den Haltestellen der BoGeStra zukünftig
Radabstellanlagen errichtet. Die Verwaltung erstellt dabei gemeinsam mit der BoGeStra
eine Prioritätenliste der so zu gestaltenden Haltestellen, um dies stufenweise zu realisieren.
Die entstehenden Kosten bei Neuplanungen werden beispielsweise durch Verzicht von
Fußgängerampeln an den jeweiligen Enden der Haltestellen in Mittellage gedeckt. Zur
Kostenentlastung werden Haltestellen in Mittellage in der Regel nur noch mit einer
Fußgängerquerung/-ampel pro Fahrtrichtung ausgestattet. Fahrradverleihsysteme (zum
Beispiel „Metropolrad Ruhr“) sind auf der Basis einer Bedarfsanalyse in der Nähe von
Haltestellen zu berücksichtigen.
5.2
S-Bahn: Fahrradabstell-Anlagen an Verknüpfungspunkten
Sofern an S-Bahnstationen noch keine Fahrradabstellanlagen vorhanden sind, sind mit dem
Verkehrsträger Verhandlungen aufzunehmen, um das Angebot entsprechend zu ergänzen.
Die Empfehlungen des ADFC für die Planung von Fahrradabstell-Anlagen und die
Qualitätskriterien für solche Anlagen sollen berücksichtigt werden.
5.3
Stärkung des Umweltverbundes gemeinsam mit privaten und öffentlichen
Partnern
In Kooperationen mit lokalen privaten Partnern sowie mit außerstädtischen öffentlichen
Einrichtungen wird für den Ausbau von Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern vor
Einzelhandelsgeschäften und Arbeitsstätten geworben. Fahrradabstellanlagen, die
möglicherweise als Werbeträger für ein Unternehmen ausgestaltet sind, werden ohne
Sondernutzungsgebühr zugelassen.
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Antwort:
Radabstellanlagen an Haltestellen für Bus und Bahn
Zur Einsparung von Kosten wurde bereits in der Vergangenheit eine Reduzierung des
Angebotes an Lichtsignalanlagen beim Um- bzw. Neubau von Haltestellen berücksichtigt
(z.B. Haltestelle Feldsieper Str. / Amtsstr. oder Mettestraße). Die Entscheidung unterliegt
jedoch einer Einzelfallbetrachtung, welche immer auch die betrieblichen Anforderungen
berücksichtigen muss.
Metropolradruhr-Stationen an Haltestellen stellen für ÖPNV-Fahrgäste eine optimale
Verknüpfung zu ihren Zielpunkten her. So befinden sich die überwiegende Anzahl der
Metropolradruhr-Stationen in der Region an wichtigen ÖPNV-Haltestellen.
Die Aufbauphase des Fahrradleihsystems wurde im Frühjahr 2013 abgeschlossen. Damit
verfügt Bochum über insgesamt 37 Stationen, an denen ca. 350 Fahrräder zur Ausleihe
angeboten werden. Ein besonderer Ausbauschwerpunkt befindet sich in BochumQuerenburg und der Ruhr-Universität Bochum.
S-Bahn: Fahrradabstell-Anlagen an Verknüpfungspunkten
Mit dem Aufbau des S-Bahn-Systems im Ruhrgebiet wurden an allen Stationen B+RAngebote geschaffen. Eine Erweiterung und Stärkung des Angebotes, dass auch die
Entwicklung der Pedelecs berücksichtig, wird geprüft.
Siehe auch Punkt 2: Verstärkte Berücksichtigung der Belange von Radfahrern und
Fußgängern in Planungsprozessen; Nahverkehrspläne
Stärkung des Umweltverbundes gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partnern
Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen unterliegt in eng bebauten und stark genutzten
Stadträumen zahlreichen rechtlichen und örtlichen Restriktionen. Neben den
Eigentumsverhältnissen, den Anforderungen des Brandschutzes und der Verkehrssicherheit
werden Innstadtbereiche von zahlreichen Veranstaltungen (Wochen-, Weihnachtsmärkte,
Musikfestivals …) in Anspruch genommen, die nur einen sehr begrenzten Raum für die
Ausweitung des Stellplatzangebotes für Fahrräder zulassen. Weiterhin sind die Belange der
DSM für Werbeflächen größer 1qm zu beachten.
Die Zulässigkeit der Einrichtung von privaten Fahrradabstellanlagen im öffentlichen
Straßenraum wird von der Stadtverwaltung geprüft.
Sondernutzungsgebühren fallen für Fahrradständer ohne Werbung vor den jeweiligen
Ladenlokalen nicht an. Sofern es sich um Anlagen mit Werbung handelt, sind diese
gebührenpflichtig. Die jeweilige Sondernutzungsgebühr richtet sich dann nach Aufstellort
(Stadtgebiet ist in verschiedene Zonen unterteilt). Eine Gebührenbefreiung müsste durch
eine Änderung der Sondernutzungssatzung herbeigeführt werden. Gleiches gilt für eine
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Befreiung von Gebühren, die im Rahmen der Entgeltordnung für Gestattungsverträge
(privatrechtliche Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze) erhoben werden. Auch hier
ist eine Änderung der Ortssatzung erforderlich.
Eine Offensive für den Radverkehr hätte in Verbindung mit dem Einzelhandel eine breite
Öffentlichkeitswirkung. Entsprechende Aktionen (z.B.: Payback-Punkte für einkaufende
Radfahrer) müssen von Einzelhandel selbst durchgeführt werden.
Eine Realisierung von beleuchteten, witterungsgeschützten Fahrradabstellanlagen durch
Werbeträger wird von der Verwaltung geprüft.
6.
Mobilität managen
6.1
Arbeitskreise können nützlich sein: die AG Mobiliät
Die von der Verwaltung eingerichtete RAD AG wird ergänzt um die Interessenvertreter DAC,
ADFC, VCD, IHK, BoGeStra und Verkehrswacht. Die so entstandene AG Mobilität soll für
weitere Interessenten geöffnet werden. In der AG Mobilität werden die nach den
vorstehenden Punkten vorgeschlagenen Lösungen beraten, ein Interessenausgleich
zwischen den Belangen der verschiedenen Verkehrsträger konsensual hergestellt,
Sonderlösungen erarbeitet sowie Radfahrpläne für Schulen, öffentliche Einrichtungen und
Hochschulen erstellt.
Die Verwaltung erstellt die anhand der vorgenannten Punkte erarbeiteten
Beschlussvorlagen und legt sie dem Fachausschuss/den Bezirksvertretungen zur
Beschlussfassung vor. Die Verwaltung berichtet dem Fachausschuss regelmäßig über den
Stand der Umsetzung des Radverkehrskonzepts.
6.2
Mobilitätsmanager
Mit Eingliederung von “svb - Stadtverkehr Bochum” (HSK-Maßnahme) eröffnet sich die
Chance, die Verkehrsplanung neu zu strukturieren und in diesem Zusammenhang auch
einen “Mobilitätsmanager” zu installieren und intern zu besetzen. Die betreffende Person soll
vor allem koordinierende Aufgaben übernehmen, Ideen für eine bessere Vernetzung der
Verkehrsarten entwickeln und zu einem großen Anteil Öffentlichkeitsarbeit für eine alle
Verkehrsarten umfassende Mobilität machen. Der Mobilitätsmanager nimmt auch die
Funktion des Fahrradbeauftragten wahr.
6.3
AGFS-Bewerbung unter ein Leitthema stellen
Bochum hat mit Blick auf den Radverkehr bei Alltagsrouten Nachholbedarf. Die der Beitritt in
die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte wird daher durch die Realisierung der
vorstehenden Maßnahmen angestrebt und die Aufnahme im Jahr 2013 beantragt.
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Neben dem Informationsaustausch mit Anderen sind für die Stadt Bochum die mit der
Aufnahme in die AG verbundenen Fördermittel (zum Beispiel für verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit) interessant.
Neben der Bewerbung um die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Städte ist ein weiteres Ziel, Bochums Position als “Aufsteiger” im Sinne des Nationalen
Radverkehrsplans zu festigen. Dazu ist es erforderlich, den Radverkehrsanteil in den
nächsten fünf Jahren auf mindestens zehn Prozent zu erhöhen.
Zur Schaffung eines allgemeinen Bewusstseins für und der Akzeptanz von mehr
Radfahrwegen in Bochum soll die Bewerbungsphase in die Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Stadt unter ein Leitthema gestellt werden. Solche Themen könnten sein:
“Kultur des Radfahrens”: Das Thema knüpft einerseits an das Kulturhauptstadtjahr an,
schlägt aber gleichzeitig einen Bogen von den ersten Fahrrädern zu den Pedelecs und EBikes der Gegenwart.
“Energie und Radfahren”: Ein wirtschaftspolitischer Schwerpunkt in Bochum ist die
Energiewirtschaft mit der Geothermie als Flaggschiff. Ein Aspekt könnte dabei Bochums
Geschichte als Kohle-und-Stahlstadt mit dem Bergbaumuseum sein. Gleichzeitig knüpft
dieser Themenkreis an die Innovation City an.
“Gesundheit und Radfahren”: Ein wirtschafts- und bildungspolitischer Schwerpunkt ist die
Gesundheit; der Gesundheitscampus steht im Zentrum. Geografisch liegt der Campus
zwischen Erzbahntrasse und Ruhrtal-Radweg. Thematisch sind Radfahren und
Bewegung/Gesundheit verknüpft. (Ältere) Menschen lernen Pedelecs zu nutzen und bleiben
bis ins hohe Alter mobil.
“IT und Radfahren”: Bochum entwickelt die Mobilitäts-App von morgen. Alle können
mithelfen - BoGeStra-Fahrgäste, Radfahrer, Autofahrer. Verkehrsunternehmen und
Medienunternehmen. Ein Open-Source-Projekt.
Antwort:
Arbeitskreise können nützlich sein: die AG Mobiliät
Bei der geplanten Umsetzung von Einzelmaßnahmen verschiedener Verkehrsprojekte sowie
bei der Lärmaktionsplanung und dem Klimaschutzkonzept ist sowohl in den zuständigen
Fachausschüssen als auch in der Öffentlichkeit häufig sehr kontrovers über den Stellenwert
und die Nutzung der verschiedenen Verkehrsmittel sowie die hieraus entstehende
Inanspruchnahme von Stadträumen diskutiert worden.
Die Entscheidung für eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität, die den Zielen des
Klima- und Lärmschutzes ohne Einschränkung des individuellen Mobilitätsbedürfnisses folgt,
bedeutet, verstärkt sowohl alternative Verkehrsmittel wie Fahrrad und ÖPNV als auch KFZ
mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Antriebstechniken zu nutzen.
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Darüber hinaus werden aufgrund der Kostenentwicklung für den MIV – Anstieg der
Mineralölpreise – zukünftig zunehmend mehr Fahrten mit dem ÖPNV und dem Fahrrad
durchgeführt werden, um das für Mobilität zur Verfügung stehende Budget der privaten
Haushalte zu entlasten.
Das Ziel eines klimafreundlichen Verkehrs, das veränderte Mobilitätsverhalten sowie die
Anforderungen der Wirtschaft sind bei den Planungsentscheidungen zu berücksichtigen und
abzuwägen. Um bereits zu Beginn von Planungsprozessen die betroffenen Institutionen und
Gruppierungen in die grundsätzlichen Überlegungen einzubeziehen und nach Möglichkeit
einen breiten Konsens zu erreichen, soll ein „Beirat Mobilität“ einen wichtigen Beitrag leisten.
Der Beirat Mobilität beschäftigt sich in erster Linie mit dem Verkehr innerhalb Bochums, bei
Bedarf auch mit dem stadtgrenzenübergreifenden Verkehr. Er berücksichtigt dabei alle
Verkehrsträger des Personenverkehrs, also den Motorisierten Individualverkehr (MIV), den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den Rad- und Fußverkehr als nicht-motorisierten
Individualverkehr (NMIV), sowie den Wirtschafts- und Güterverkehr.
Am 1. Juni 2013 fand die erste, konstituierende Sitzung des Beirates Mobilität statt. Um
angesichts der erwartungsgemäß stark unterschiedlich gelagerten Interessen einen fairen
Diskussionsprozess zu gewährleisten und konstruktive Ergebnisse zu erzielen, werden die
Sitzungen von einer externen Moderation geleitet.
Neben Vertretern der Verwaltung sind folgende Institutionen und Interessensverbände
eingeladen:
ADAC
ADFC
AG Behinderte
Bogestra
Ruhr-Universität Bochum
Einzelhandelsverband
IHK
Polizei
ProBahn
VCD
Verkehrswacht
Der Beirat Mobilität wird sich drei bis vier Mal im Jahr zur Beratung von Mobilitätsthemen
treffen. Die kommende, zweite Sitzung ist für den 19.09.2013 geplant.
Mobilitätsmanager
Im Jahre 2009 wurde die Stelle des „Radverkehrsbeauftragten“ eingespart und die Aufgaben
auf das Tiefbauamt, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Aufgaben, übertragen. Die
Integration der Verkehrsplanung in die Stadtverwaltung ergab sich aus dem
Haushaltssicherungskonzept. Mit dem erzielten Einsparvolumen ging ein Abbau von
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Arbeitskapazitäten einher. Daher konnte im Zusammenhang mit der Integration der
Verkehrsplanung das zusätzliche Aufgabenfeld des Mobilitätsmanagements nicht
stellenmäßig besetzt werden.
In diesem Zusammenhang müssen außerdem die steigenden Belange der
Radverkehrsförderung und der AGFS-Bewerbung Bochum beachtet werden. Hier wird ein
Ansprechpartner der Stadt Bochum erforderlich, der für die Belange der AGFS zuständig ist.
Die Einführung eines Mobilitätsmanagers stellt einen zusätzlichen, über die
Radverkehrsförderung hinausgehenden Aufgabenbereich dar, der nur mit zusätzlichem
Personal geleistet werden kann. Derzeit wird von der Verwaltung ein Antrag auf
Bereitstellung
von
überplanmäßigem
Personal
sowie
eine
entsprechende
Stellenbeschreibung erarbeitet.
AGFS-Bewerbung unter ein Leitthema stellen
Im Rahmen der AGFS-Bewerbung Bochum werden mögliche Leitthemen durch die
Verwaltung erarbeitet, im Beirat Mobilität beraten und den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
7.
Weitere Vorschläge und Vorgehensweise
Die in den Fachausschüssen geführte Diskussion um die Verbesserung des Radverkehrs in
Bochum ist nicht neu. Alle Fraktionen haben sich in der Vergangenheit daran beteiligt.
Manche Vorschläge wurden bereits umgesetzt, andere auf Empfehlung der Verwaltung
verworfen.
Einzelne bereits von anderen Fraktionen vorgeschlagene, aber noch nicht umgesetzte
Maßnahmen sind in diesem Antrag aufgegriffen worden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie verfolgen
den Zweck, möglichst rasch die Situation von Radfahrern und Fußgängern - unter
Berücksichtigung der Haushaltslage - zu verbessern.
Dabei sind Konflikte mit dem motorisierten Individualverkehr nicht zu vermeiden. Aufgrund
der Notwendigkeit der Stärkung des Umweltverbundes ist hier eine Bewusstseinsänderung
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hin zur Akzeptanz und zur Stärkung der „Kultur des Radfahrens“ in einer von Autoverkehr
geprägten Stadt notwendig.
Im Rahmen einer noch ausstehenden Diskussion um ein Gesamtmobilitätsmanagement sind
weitere Aspekte zu beraten (zum Beispiel Wirtschaftsverkehr, LKW-Navigation, Lärmschutz
etc.). Die hier beantragten Maßnahmen umfassen nur einen Teilbereich des Themas
Verkehr/Mobilität in Großstädten. Mittelfristig streben wir eine strategisch ausgerichtete
verkehrsmittelübergreifende integrierte Verkehrsentwicklungsplanung an.
Antwort:
Weitere Vorschläge und Vorgehensweise
Das im Rahmen dieses Antrages behandelte Spektrum von Themen und Maßnahmen, vom
Ausbau des Radverkehrsnetzes, der Stärkung des modalen Verkehrs und der Nahmobilität
bishin zum Mobilitätsmanagement und der Öffentlichkeitsarbeit, können zu einem
Bewußtseinswandel auch in den Abwägungsprozessen bei Konflikten mit dem motorisierten
Individualverkehr führen. Der geplante Beirat Mobilität kann diese Abwägungsprozesse
transparent machen.