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Kommune
Bochum
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 (6800)
Vorlage Nr. 20131907
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes im Bereich der Grünpflege
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.09.2013
Anlagen
Anlage Mitteilung Grünpflegekonzept
Wortlaut
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom
25.10.2012 forderte Herr Dr. Reinirkens die Verwaltung am Beispiel des Technischen
Betriebes auf, darzustellenY
1. in welchen Zeiträumen die Umsetzung der HSK-Maßnahmen unter Berücksichtigung der
Personalsituation realisierbar ist
2. welche Standards beim Leistungsangebot erreichbar sind und
3. welche Verflechtungen innerhalb der technischen Abläufe in der Verwaltung und den
Leistungsbeziehungen der Organisationseinheiten untereinander bei den einzelnen
HSK-Maßnahmen bestehen.
Herr Hülder erklärt für die UWG-Fraktion, dass eine endgültige Entscheidung derzeit nicht
möglich sei und das Votum deshalb auch erst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. Rates abgegeben werden kann, weil die Veränderungen der
Haushaltsansätze gegenüber 2012 und deren Auswirkungen nicht erkennbar seien.
Verwaltung und politische Gremien sind aufgefordert, kritisch zu prüfen ob die nun
erkennbaren Auswirkungen der HSK-Maßnahmen B insbesondere im Bereich der
Grünpflege B so gewollt waren und beibehalten werden sollen, oder ob Ausnahmen und
Änderungen möglich sind.
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TOP/akt. Beratung
68 (6800)
Vorlage Nr. 20131907
1.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Fragen werden im Folgenden beantwortet. Ergänzend hierzu werden aber auch Wege
aufgezeigt, wie die Situation der Grünpflege durch eine Veränderung der Tätigkeitsschwerpunkte des Technischen Betriebes und durch Umschichtungen im Haushalt spürbar
verbessert werden kann.
Zu 1.: In welchen Zeiträumen ist die Umsetzung der HSK-Maßnahmen unter Berücksichtigung der Personalsituation realisierbar?
Der Technische Betrieb hat aufgrund der vom Rat beschlossenen HSK-Maßnahmen insgesamt 115 Stellen einzusparen. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden bereits 33,5 Stellen
aufgrund dieser HSK-Maßnahmen eingespart. Bis zum Jahr 2022 (einschließlich) werden
weitere 33 Mitarbeiter/innen planbar ausscheiden. Allerdings waren in den ersten drei
Jahren der HSK-Umsetzung mehr als die Hälfte der Personalabgänge nicht planbar. Wenn
auch nicht davon auszugehen ist, dass dieses Verhältnis sich auch in Zukunft fortsetzt, so ist
doch zu erwarten, dass das Ziel, bis Ende 2022 die verbliebenen 82 Stellen einzusparen,
erreicht wird.
Der Schwerpunkt wird dabei im Bereich der Grünunterhaltung liegen, da der
Altersdurchschnitt hier gegenüber den anderen Leistungsbereichen wesentlich höher ist.
Dies würde sich auch mit den Einsparzielen decken, da entsprechend der einzelnen HSKMaßnahmen insgesamt 79 der 115 Stellen in den Bereichen der Grünunterhaltung
einzusparen sind.
Zu 2.: Welche Standards sind beim Leistungsangebot erreichbar?
In den Bereichen der Straßenunterhaltung und der Kanalunterhaltung kann im Wesentlichen
nicht über eine Reduzierung der Standards Personal eingespart werden, da es hier ausschließlich um die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Anlagen geht. Demzufolge basieren
die Einsparungen in diesen Bereichen auf technischen oder organisatorischen Rationalisierungen - ein Großteil entfällt dabei auf die Zentralisierung der Standorte.
Dies verhält sich in der Unterhaltung der Grünanlagen anders. Hier ist zu unterscheiden
zwischen den Mindestanforderungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben und
den definierten Pflegestandards nach Pflegestufen.
Die Mindestanforderungen beziehen sich einerseits auf die gesetzlich geregelte
Verkehrssicherheitspflicht. Andererseits sind bei Fördermaßnahmen (z.B. Schlosspark
Weitmar, Freiflächen im Rahmen des Stadtumbaus, wie z.B. der Gremmepark) oder
vertraglichen Bindungen (inbes. Radwegeverbindungen des RVR) die festgelegten
Pflegearbeiten sicherzustellen. Hier verbleibt der Verwaltung kein Ermessensspielraum
hinsichtlich einer eigenständigen Güterabwägung. Die Anforderungen sind zu erfüllen, da
ansonsten öffentlich- rechtliche oder privatrechtliche Haftungsansprüche an die Stadt
erhoben werden können. Hier sei beispielhaft die Bestattung auf Friedhöfen, die
Verkehrssicherungsschnitte an Bäumen oder die Unterhaltung der Wege genannt. Auch die
Kinderspielplätze und Sportanlagen müssen für ihre Nutzer unfallfrei nutzbar sei.
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Vorlage Nr. 20131907
Die definierten Pflegestandards nach Pflegestufen betreffen die Pflege der Grünanlagen, die
keine Rechtsansprüche auf die Erfüllung herleiten. Das betrifft, vereinfacht gesprochen, die
Intensität der `freiwilligenA Leistungen wie Reinigung der Grünflächen von Laub oder Wildkraut, soweit die Pflichtleistung nicht unterschritten wird (Pflichtleistung hier beispielsweise
hinsichtlich der Eindämmung von Seuchen bei starker Vermüllung).
Im Bereich der Grünunterhaltung werden beim Technischen Betrieb insgesamt 136 Beschäftigte eingesetzt (in Vollzeitanteile umgerechnet). Hinzu kommen 941.000 Euro an
Finanzmitteln, die für die Unternehmerpflege (externe Leistungen) in diesem Bereich zur
Verfügung stehen. Beide Zahl beziehen sich auf das Jahr 2012. Durch das HSK sind Maßnahmen beschlossenen worden, die durch die Reduzierung von Pflegestandards Einsparungen erbringen sollen. Diese Maßnahmen umfassen insgesamt 1.477.000 Euro:
$
$
213.100 Euro bei StA 67 für die Unternehmerpflege
1.382.612 Euro bei StA 68 für die Pflege in Eigenregie; dies ist im wesentlichen der
Personalaufwand für die 19 Stellen, die aufgrund dieser Maßnahmen fortfallen
(hierbei sind die 4 Stellen berücksichtigt (saldiert), die der Technische Betrieb
aufgrund der Maßnahme AÜbernahme der Unternehmerpflege@ hinzu erhält).
Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 zu dieser Mitteilung nochmals dargestellt. HSK-Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Standards der Grünpflege wirken sich beim Technischen
Betrieb also mit einer Einsparung der noch vorhandenen Stellen in Höhe von rd. 14% aus.
Die Mittel für Unternehmerpflege werden zudem um knapp 23% gekürzt.
Weitere Stelleneinsparungen im Bereich der Grünunterhaltung, die aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen und insbesondere der Zentralisierung der Standorte greifen werden,
sind hierin nicht enthalten - sie machen im Bereich der Grünunterhaltung eine weitere Personalreduzierung um 33 Stellen (einschl. der Friedhöfe) aus.
Heute betreuen die Beschäftigten des Technischen Betriebs 200 km Wegenetz in den Grünanlagen, sie schneiden 20 Mio. m5 Rasen und leeren Tausende Male die Papierkörbe. Die
Kontrolle und Pflege der rd. 37.500 Straßenbäume ist sicherzustellen ebenso wie bei den
Bäumen auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen, in Park und Grünanlagen, an Waldrändern und
an öffentlichen Gebäuden. Auf einer Fläche von ca. 600 ha Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Friedhöfen usw. ist mehrmals im Herbst und Winter das Laub zu beseitigen. Außerdem findet im Herbst / Winter der Gehölzschnitt in all diesen Anlagen statt. Dazu ist der
Technische Betrieb für die Räum- und Streupflicht auf 90 km Gehwegen usw. für die Stadt
als Anliegerin verantwortlich.
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Bei den bisher praktizierten Pflegestandards wird somit eine Leistungsüberprüfung im `freiwilligenA Bereich erfolgen müssen. Diese Überprüfung muss eine Leistungsreduzierung nach
sich ziehen, die sich bei einer weiterhin konsequenten Umsetzung der Maßnahmen sichtbar
auswirken wird insbesondere bezüglich der Laubbeseitigung und der Beseitigung von
Vandalismusschäden. Weiterhin werden vermehrt pflegeintensiven Flächen (Wechselbepflanzung und Staudenbeete) in Rasenflächen umzuwandeln und weitere Maßnahmen
ergreifen zu sein.
Mit Beginn der 90er Jahre lässt sich der Prozess einer fortgesetzten Leistungsverringerung
festmachen, die Ausfluss des stetigen Personalabbaus waren. So wurde der Personalbestand im Bereich der Grünpflege (einschl. Friedhofs- und Forstunterhaltung) um 230 auf
330 Mitarbeiterinnen reduziert. Der Abbau der Leistungen wird besonders deutlich, wenn
man sich Fotos vergangener Tage, beispielsweise des Stadtparks anschaut: es wurden
früher Rasenkanten sauber gestochen, bunte Rabatten und formschön geschnittene
Gehölze unterhalten. Ein Parkwächter war als Aufsichtsperson im Park ansprechbar. All dies
ist mit dem verbliebenen Personal schon heute nicht mehr möglich. Im Gegenteil werden die
beschriebenen Reduzierungen bei den Pflegestandards folgen, wenn nicht gegengesteuert
wird.
Dies wird noch verschärft durch die gegenläufige Entwicklung bei den zu unterhaltenden
Flächen: Durch den hohen Stellenwert des Freiraumes ist ein durchaus begrüßenswerter
stetiger Flächenzuwachs im grünen Bereich zu verzeichnen (z.B. Westpark, Radwegetrassen, Erweiterung Schlosspark Weitmar). In den Jahren 2001 bis 2012 hat sich die Fläche der
Grünanlagen von 629 ha auf 644 ha vergrößert. Dabei ist ein sich stark änderndes
Nutzerverhalten zu konstatieren, das den Arbeitsaufwand in der Grünpflege spürbar beeinflusst: Grillen in Parkanlagen, Vandalismus an Spielgeräten etc.
Auch mit noch so hohen Eigenanstrengungen der Verwaltung lassen sich diese beiden
Fliehkräfte nicht mehr zusammenbringen: ständig wachsende Freiflächen bei abnehmendem
Mitarbeiterstamm.
Zu 3.: Welche Verflechtungen bestehen innerhalb der technischen Abläufe in der
Verwaltung und den Leistungsbeziehungen der Organisationseinheiten untereinander bei den einzelnen HSK-Maßnahmen?
Die HSK-Maßnahmen des Umwelt- und Grünflächenamtes und des Technischen Betriebes
korrespondieren in Teilen miteinander. Da die Maßnahmen jeweils unterschiedliche Produktgruppen betreffen und auch von unterschiedlichen Personen (Amtsleiter der beiden
Ämter) verantwortet werden, müssen sie im Haushaltssicherungskonzept getrennt voneinander ausgewiesen werden. Allerdings werden die Verbindungen zwischen den Einzelmaßnahmen hierdurch nicht deutlich.
Dies soll durch die folgende tabellarische Darstellung erreicht werden. Dabei spielen die
Maßnahmen von Umwelt- und Grünflächenamt und Technischem Betrieb eine besondere
Rolle:
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Maßnahme Technischer
Betrieb
Maßnahme Umwelt- und
Grünflächenamt
Zusammenhang,
Auswirkungen
2.11.09.00347
Reduzierung der
Wechselbepflanzung /
Blumenpflege
2.55.01.00298
Reduzierung der
Wechselbepflanzung in
Kübeln und Hochbeeten
Personalkosten (Pk)
266.000 Euro
Sachkosten (Sk)
950 Euro
Sk 42.000 Euro
Sk 1.250 Euro
Die Wechselbepflanzung
wird bis auf Restbereiche
nicht mehr durchgeführt.
Hierdurch entfällt beim
Technischen Betrieb erheblicher Personalaufwand für
das Einsetzen und die Pflege der Pflanzen.Die
entsprechenden Beschaffungskosten für die
Pflanzen wurden durch das
Umwelt- und Grünflächenamt finanziert und entfallen
dort.
2.11.09.00356
Übernahme von Unternehmerpflege (Einsparung
bei 67)
2.55.01.00287
Verlagerung von bisher
extern vergebenen Arbeiten auf den Technischen
Betrieb
Das Umwelt- und Grünflächenamt vergibt Leistungen
der Grünpflege an externe
Unternehmen.
Pk -168.000 Euro (Ansatzerhöhung)
Sk
-5.000 Euro (Ansatzerhöhung)
Sk 7.000 Euro
Grünflächen
2.55.01.00299
Reduzierung der
Wechselbepflanzung an
Ehrenanlagen und Mahnmalen
2.55.01.00293
Umstellung der Pflege der
Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden im Bez. 2
Diese Leistungen werden
durch die beschriebenen
Maßnahmen in einem begrenzten Umfang nun durch
den Technischen Betrieb
wahrgenommen.
Sk 29.400 Euro
2.55.01.00294
Umstellung der Pflege der
Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden im Bez. 6
Sk 20.900 Euro
2.55.01.00295
Umstellung der Pflege im
Straßenbegleitgrün Bez. 5
Anm.:
Anstelle des Straßenbegleitgrüns wurden die
Pflegearbeiten an Außenanlagen öffentlicher Gebäude komplett aus der Unternehmerpflege auf den Technischen Betrieb übertragen,
was haushaltstechnisch
dieselbe Wirkung hat.
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Maßnahme Technischer
Betrieb
Maßnahme Umwelt- und
Grünflächenamt
Zusammenhang,
Auswirkungen
Sk 25.900 Euro
2.55.01.00296
Umstellung der Pflege im
Straßenbegleitgrün, überbezirklich
Sk 59.600 Euro
2.55.01.00297
Umstellung der Pflege im
Straßenbegleitgrün, Bez. 3
Sk 16.400 Euro
2.11.09.00357
Umwandlung von Intensivpflege in Extensivpflege beim Rasenschnitt
Durch die Reduzierung der
Rasen- bzw. Wiesenschnitte in geeigneten Bereichen
wird der Aufwand der Pflege
reduziert. Die Wirksamkeit
dieser Maßnahme ist
angesichts der bisherigen
Erfahrungen zu prüfen.
Pk 462.000 Euro
Sk -13.000 Euro (Abschr.)
Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt.
2.55.01.00302
Reduzierung Pflege Außenanlagen aufgrund von
Schulschließungen
Sk 30.000 Euro
Keine tangierende HSKMaßnahme beim Technischen Betrieb.
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Forst
2.11.09.00359
Reduzierung der Forstflächen
Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt
Pk 84.000 Euro
Sk
0 Euro
Anm.: Die angestrebte Abgabe von Forstflächen ist
mangels Interessenten nicht
realisierbar. Die Einsparung
kann daher nur durch eine
pauschale Reduzierung von
Unterhaltungsarbeiten erzielt werden (insbes. an
Wegen und Ausstattungen
der Anlagen). Darüber hinaus wird durch weitere
Technisierung rationalisiert.
2.11.09.00342
Aufgabe der Tiergehege
Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt. Allerdings werden dort die
Verträge Übertragung der
Tiergehege mit den Bürgerinitiativen bzw. Vereinen
geschlossen und verwaltet,
was zu einem entsprechenden Mehraufwand führt.
Insbesondere mussten den
betroffenen Bürgerinitiativen
bzw. Vereinen
Betriebskostenzuschüsse
(Futtermittel,
Zaununterhaltung u.a.) in
Höhe von 30.000 Euro
jährlich zugesagt werden.
Dies schmälert die Wirkung
der HSK-Maßnahme
entsprechend.
Pk 42.000 Euro
Sk 2.000 Euro
2.11.09.00343
Optimierung der Gewässerunterhaltung
Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt
Pk
Sk
Durch diese Maßnahme
werden keine Standards
127.000 Euro
450 Euro
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Abschr.
-9.000 Euro
gesenkt (Rationalisierung).
Kinderspielplätze
2.36.02.00547
Reduzierung des Budgets
für die Bereitstellung von
Kinderspielplätzen
ab 2017: Pk 125.000 Euro
ab 2020: Pk 250.000 Euro
Maßnahme des Jugendamtes !
ab 2017: Sk 37.500 Euro
ab 2020: Sk 75.000 Euro
2.55.01.00291
Umstellung der Pflege
KSP im Bez. 1
Sk 7.000 Euro
2.55.01.00292
Umstellung der Pflege
KSP im Bez. 4
Sk. 8.300 Euro
Soll durch Rückbau vorhandener Spielplätze erreicht
werden. Die Einsparungen
greifen letztlich in den Produktbereichen der StÄ 67
und 68 (Kürzung der ILV):
Da die Einsparungserwartung beim Technischen Betrieb 4 von 10 vorhandenen
Stellen beträgt, ist eine erhebliche Verringerung des
Kontroll- und Pflegeaufwandes durch die Umstrukturierung bei den Kinderspielplätzen erforderlich.
Das Umwelt- und Grünflächenamt vergibt Leistungen
der Grünpflege an privatwirtschaftliche Unternehmen.
Diese Leistungen werden
durch die beschriebenen
Maßnahmen in einem begrenzten Umfang nun durch
den Technischen Betrieb
wahrgenommen, der dies
durch Standardreduzierung
an anderer Stelle
kompensiert.
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Friedhofsbereich
2.55.02.00306
Reduzierung des Pflegestandards bei RepräsentationsflächenSk 3.000
Euro
2.11.09.00361
Reduzierung der Arbeiten
auf Friedhöfen nur auf
Daueraufträge
Pk 84.000 Euro
Sk
300 Euro
2.11.09.00345
Reduzierung der Friedhofswärter
Pk 525.000 Euro
Sk 2.250 Euro
Reduzierung der Herbstabdeckung und Wechselbepflanzung.
Fortfall von Beratungsleistungen durch Personal der
Friedhöfe.
Anm.: Vor dem Hintergrund
der Neukonzipierung der
Friedhofsunterhaltung und
des Bestattungsangebotes
ist diese Maßnahme zu
überdenken.
Einsparung aller Stellen für
Friedhofswärter auf den
Ortsteilfriedhöfen. Damit
Verlagerung der Aufgaben
(z.B. Konduktenführung) auf
andere (z.B. Bestatter).
Anm.: Vor dem Hintergrund
der Neukonzipierung der
Friedhofsunterhaltung und
des Bestattungsangebotes
ist diese Maßnahme zu
überdenken.
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Allgemein
2.11.09.00339
Schnittstellenabbau
2.55.01.90475
Optimierung Arbeitgeber-/
Arbeitnehmerverhältnis
Pk 350.000 Euro
Pk 75.000 Euro
2.
Durch die Vereinfachung
des Auftraggeber /
Auftragnehmerverhältnisses
zwischen den beteiligten
Fachämtern (Tiefbauamt ,
Umwelt- und
Grünflächenamt und Technischem Betrieb) sollen
dauerhaft über alle drei
Fachämter hinweg Personalkosten eingespart werden. Die Einsparungen sind
zentral beim Umwelt- und
Grünflächenamt und beim
Technischem Betrieb ausgewiesen.
Perspektive für eine verbesserte Grünpflege
Der Zustand der städtischen Grünanlagen leidet unter dem Mangel an finanziellen und
personellen Mitteln. Dies ist das Ergebnis von Sparmaßnahmen im Rahmen der Haushaltssanierung der vergangenen Jahre, die bis in die 80er Jahre zurückreichen.
Der hierdurch entstandene Rückstand an Pflege hat ein Bild entstehen lassen, das von den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mit Recht beklagt wird. Die Asparsame@ Pflege des
historischen Stadtparks und der Zustand des Straßenbegleitgrüns sind nur Beispiele. Diese
Maßnahmen haben einen nicht unerheblichen Anteil an der Konsolidierung der Haushaltes
erbracht - andererseits sind sie aber die maßgebliche Ursache für den heute zu
beanstandenden Pflegezustand.
Die Folgen der Sparmaßnahmen werden dadurch verschärft, dass der Aufwand für verkehrssichernde Maßnahmen erheblich gestiegen ist (alter Baumbestand an Straßen mit
zunehmenden Krankheiten, schlechter Wegezustand, steigende rechtliche Anforderungen an
die Verkehrssicherung). Erschwerend kommt hinzu, dass in den letzten Jahren als gegenläufige Entwicklung zu den reduzierten Unterhaltungsmitteln erhebliche pflegeaufwändige Anlagen hinzu gekommen sind: z.B. Tippelberg, Radwegeverbindung Nord, Erweiterung
Schlosspark Weitmar, Westpark. 1 Mangels entsprechender Aufstockung bei Personal und
Sachmitteln muss sich das Pflegebild in diesen und anderen Anlagen zusätzlich verschlechtern.
1
Die Mitteilung der Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung,
Sicherheit und Verkehr vom 25.10.2012 enthält weitere Details.
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Da auch aus den Bezirksvertretungen zunehmend Kritik am Zustand der Grünanlagen artikuliert wird, erläutert die Verwaltung dort die Ursachen der Situation, um in einem so angestoßenen Dialog Ansätze für eine Verbesserung der Lage entwickeln zu können.
Leitziele einer künftigen Grünpflege müssen sein:
$
die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Grünanlagen
$
eine adäquate, finanzierbare Verfügbarkeit von APremiumgrün@ in allen Stadtbezirken,
um die verfügbaren Ressourcen im Interesse des Gesamtbildes sinnvoll zu verteilen
$
ein wirtschaftlicher Mix von Eigen- und Fremdleistungen bei der Grünunterhaltung
$
Handlungsfähigkeit / Flexibilität der städtischen Betriebe sinnvoll nutzen
Dabei ist eine Reihe von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, insbesondere:
$
Finanzrahmen
$
beschlossene HSK-Maßnahmen, die aber zu prüfen und ggf. zu modifizieren sind
$
Personalbestand und -struktur des Technischen Betriebes
$
Stadt als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber
$
Bestand und Bedeutung der unterschiedlichen Grünflächen (z.B. Parkanlagen mit
Aufenthaltsqualität vs. einfache Wege- oder Grünverbindungen)
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Verkehr im Herbst dieses
Jahres ein Konzept vorlegen, durch das Anregungen gegeben werden, wie trotz knapper
Mittel der Zustand der städtischen Grünanlagen spürbar verbessert werden kann. Im Zuge
der Haushaltsberatungen werden Einzelaspekte zu diskutieren sein, die - jeder für sich - im
Zusammenhang zur Entwicklung der Grünpflege stehen.