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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
26.12.14, 13:14
Aktualisiert
28.01.18, 00:53

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes im Bereich der Grünpflege Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 05.09.2013 Anlagen Anlage Mitteilung Grünpflegekonzept Wortlaut In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 25.10.2012 forderte Herr Dr. Reinirkens die Verwaltung am Beispiel des Technischen Betriebes auf, darzustellenY 1. in welchen Zeiträumen die Umsetzung der HSK-Maßnahmen unter Berücksichtigung der Personalsituation realisierbar ist 2. welche Standards beim Leistungsangebot erreichbar sind und 3. welche Verflechtungen innerhalb der technischen Abläufe in der Verwaltung und den Leistungsbeziehungen der Organisationseinheiten untereinander bei den einzelnen HSK-Maßnahmen bestehen. Herr Hülder erklärt für die UWG-Fraktion, dass eine endgültige Entscheidung derzeit nicht möglich sei und das Votum deshalb auch erst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. Rates abgegeben werden kann, weil die Veränderungen der Haushaltsansätze gegenüber 2012 und deren Auswirkungen nicht erkennbar seien. Verwaltung und politische Gremien sind aufgefordert, kritisch zu prüfen ob die nun erkennbaren Auswirkungen der HSK-Maßnahmen B insbesondere im Bereich der Grünpflege B so gewollt waren und beibehalten werden sollen, oder ob Ausnahmen und Änderungen möglich sind. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 1. Stellungnahme der Verwaltung Die Fragen werden im Folgenden beantwortet. Ergänzend hierzu werden aber auch Wege aufgezeigt, wie die Situation der Grünpflege durch eine Veränderung der Tätigkeitsschwerpunkte des Technischen Betriebes und durch Umschichtungen im Haushalt spürbar verbessert werden kann. Zu 1.: In welchen Zeiträumen ist die Umsetzung der HSK-Maßnahmen unter Berücksichtigung der Personalsituation realisierbar? Der Technische Betrieb hat aufgrund der vom Rat beschlossenen HSK-Maßnahmen insgesamt 115 Stellen einzusparen. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden bereits 33,5 Stellen aufgrund dieser HSK-Maßnahmen eingespart. Bis zum Jahr 2022 (einschließlich) werden weitere 33 Mitarbeiter/innen planbar ausscheiden. Allerdings waren in den ersten drei Jahren der HSK-Umsetzung mehr als die Hälfte der Personalabgänge nicht planbar. Wenn auch nicht davon auszugehen ist, dass dieses Verhältnis sich auch in Zukunft fortsetzt, so ist doch zu erwarten, dass das Ziel, bis Ende 2022 die verbliebenen 82 Stellen einzusparen, erreicht wird. Der Schwerpunkt wird dabei im Bereich der Grünunterhaltung liegen, da der Altersdurchschnitt hier gegenüber den anderen Leistungsbereichen wesentlich höher ist. Dies würde sich auch mit den Einsparzielen decken, da entsprechend der einzelnen HSKMaßnahmen insgesamt 79 der 115 Stellen in den Bereichen der Grünunterhaltung einzusparen sind. Zu 2.: Welche Standards sind beim Leistungsangebot erreichbar? In den Bereichen der Straßenunterhaltung und der Kanalunterhaltung kann im Wesentlichen nicht über eine Reduzierung der Standards Personal eingespart werden, da es hier ausschließlich um die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Anlagen geht. Demzufolge basieren die Einsparungen in diesen Bereichen auf technischen oder organisatorischen Rationalisierungen - ein Großteil entfällt dabei auf die Zentralisierung der Standorte. Dies verhält sich in der Unterhaltung der Grünanlagen anders. Hier ist zu unterscheiden zwischen den Mindestanforderungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben und den definierten Pflegestandards nach Pflegestufen. Die Mindestanforderungen beziehen sich einerseits auf die gesetzlich geregelte Verkehrssicherheitspflicht. Andererseits sind bei Fördermaßnahmen (z.B. Schlosspark Weitmar, Freiflächen im Rahmen des Stadtumbaus, wie z.B. der Gremmepark) oder vertraglichen Bindungen (inbes. Radwegeverbindungen des RVR) die festgelegten Pflegearbeiten sicherzustellen. Hier verbleibt der Verwaltung kein Ermessensspielraum hinsichtlich einer eigenständigen Güterabwägung. Die Anforderungen sind zu erfüllen, da ansonsten öffentlich- rechtliche oder privatrechtliche Haftungsansprüche an die Stadt erhoben werden können. Hier sei beispielhaft die Bestattung auf Friedhöfen, die Verkehrssicherungsschnitte an Bäumen oder die Unterhaltung der Wege genannt. Auch die Kinderspielplätze und Sportanlagen müssen für ihre Nutzer unfallfrei nutzbar sei. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Die definierten Pflegestandards nach Pflegestufen betreffen die Pflege der Grünanlagen, die keine Rechtsansprüche auf die Erfüllung herleiten. Das betrifft, vereinfacht gesprochen, die Intensität der `freiwilligenA Leistungen wie Reinigung der Grünflächen von Laub oder Wildkraut, soweit die Pflichtleistung nicht unterschritten wird (Pflichtleistung hier beispielsweise hinsichtlich der Eindämmung von Seuchen bei starker Vermüllung). Im Bereich der Grünunterhaltung werden beim Technischen Betrieb insgesamt 136 Beschäftigte eingesetzt (in Vollzeitanteile umgerechnet). Hinzu kommen 941.000 Euro an Finanzmitteln, die für die Unternehmerpflege (externe Leistungen) in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Beide Zahl beziehen sich auf das Jahr 2012. Durch das HSK sind Maßnahmen beschlossenen worden, die durch die Reduzierung von Pflegestandards Einsparungen erbringen sollen. Diese Maßnahmen umfassen insgesamt 1.477.000 Euro: $ $ 213.100 Euro bei StA 67 für die Unternehmerpflege 1.382.612 Euro bei StA 68 für die Pflege in Eigenregie; dies ist im wesentlichen der Personalaufwand für die 19 Stellen, die aufgrund dieser Maßnahmen fortfallen (hierbei sind die 4 Stellen berücksichtigt (saldiert), die der Technische Betrieb aufgrund der Maßnahme AÜbernahme der Unternehmerpflege@ hinzu erhält). Die Maßnahmen sind in der Anlage 1 zu dieser Mitteilung nochmals dargestellt. HSK-Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Standards der Grünpflege wirken sich beim Technischen Betrieb also mit einer Einsparung der noch vorhandenen Stellen in Höhe von rd. 14% aus. Die Mittel für Unternehmerpflege werden zudem um knapp 23% gekürzt. Weitere Stelleneinsparungen im Bereich der Grünunterhaltung, die aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen und insbesondere der Zentralisierung der Standorte greifen werden, sind hierin nicht enthalten - sie machen im Bereich der Grünunterhaltung eine weitere Personalreduzierung um 33 Stellen (einschl. der Friedhöfe) aus. Heute betreuen die Beschäftigten des Technischen Betriebs 200 km Wegenetz in den Grünanlagen, sie schneiden 20 Mio. m5 Rasen und leeren Tausende Male die Papierkörbe. Die Kontrolle und Pflege der rd. 37.500 Straßenbäume ist sicherzustellen ebenso wie bei den Bäumen auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen, in Park und Grünanlagen, an Waldrändern und an öffentlichen Gebäuden. Auf einer Fläche von ca. 600 ha Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Friedhöfen usw. ist mehrmals im Herbst und Winter das Laub zu beseitigen. Außerdem findet im Herbst / Winter der Gehölzschnitt in all diesen Anlagen statt. Dazu ist der Technische Betrieb für die Räum- und Streupflicht auf 90 km Gehwegen usw. für die Stadt als Anliegerin verantwortlich. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Bei den bisher praktizierten Pflegestandards wird somit eine Leistungsüberprüfung im `freiwilligenA Bereich erfolgen müssen. Diese Überprüfung muss eine Leistungsreduzierung nach sich ziehen, die sich bei einer weiterhin konsequenten Umsetzung der Maßnahmen sichtbar auswirken wird insbesondere bezüglich der Laubbeseitigung und der Beseitigung von Vandalismusschäden. Weiterhin werden vermehrt pflegeintensiven Flächen (Wechselbepflanzung und Staudenbeete) in Rasenflächen umzuwandeln und weitere Maßnahmen ergreifen zu sein. Mit Beginn der 90er Jahre lässt sich der Prozess einer fortgesetzten Leistungsverringerung festmachen, die Ausfluss des stetigen Personalabbaus waren. So wurde der Personalbestand im Bereich der Grünpflege (einschl. Friedhofs- und Forstunterhaltung) um 230 auf 330 Mitarbeiterinnen reduziert. Der Abbau der Leistungen wird besonders deutlich, wenn man sich Fotos vergangener Tage, beispielsweise des Stadtparks anschaut: es wurden früher Rasenkanten sauber gestochen, bunte Rabatten und formschön geschnittene Gehölze unterhalten. Ein Parkwächter war als Aufsichtsperson im Park ansprechbar. All dies ist mit dem verbliebenen Personal schon heute nicht mehr möglich. Im Gegenteil werden die beschriebenen Reduzierungen bei den Pflegestandards folgen, wenn nicht gegengesteuert wird. Dies wird noch verschärft durch die gegenläufige Entwicklung bei den zu unterhaltenden Flächen: Durch den hohen Stellenwert des Freiraumes ist ein durchaus begrüßenswerter stetiger Flächenzuwachs im grünen Bereich zu verzeichnen (z.B. Westpark, Radwegetrassen, Erweiterung Schlosspark Weitmar). In den Jahren 2001 bis 2012 hat sich die Fläche der Grünanlagen von 629 ha auf 644 ha vergrößert. Dabei ist ein sich stark änderndes Nutzerverhalten zu konstatieren, das den Arbeitsaufwand in der Grünpflege spürbar beeinflusst: Grillen in Parkanlagen, Vandalismus an Spielgeräten etc. Auch mit noch so hohen Eigenanstrengungen der Verwaltung lassen sich diese beiden Fliehkräfte nicht mehr zusammenbringen: ständig wachsende Freiflächen bei abnehmendem Mitarbeiterstamm. Zu 3.: Welche Verflechtungen bestehen innerhalb der technischen Abläufe in der Verwaltung und den Leistungsbeziehungen der Organisationseinheiten untereinander bei den einzelnen HSK-Maßnahmen? Die HSK-Maßnahmen des Umwelt- und Grünflächenamtes und des Technischen Betriebes korrespondieren in Teilen miteinander. Da die Maßnahmen jeweils unterschiedliche Produktgruppen betreffen und auch von unterschiedlichen Personen (Amtsleiter der beiden Ämter) verantwortet werden, müssen sie im Haushaltssicherungskonzept getrennt voneinander ausgewiesen werden. Allerdings werden die Verbindungen zwischen den Einzelmaßnahmen hierdurch nicht deutlich. Dies soll durch die folgende tabellarische Darstellung erreicht werden. Dabei spielen die Maßnahmen von Umwelt- und Grünflächenamt und Technischem Betrieb eine besondere Rolle: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Maßnahme Technischer Betrieb Maßnahme Umwelt- und Grünflächenamt Zusammenhang, Auswirkungen 2.11.09.00347 Reduzierung der Wechselbepflanzung / Blumenpflege 2.55.01.00298 Reduzierung der Wechselbepflanzung in Kübeln und Hochbeeten Personalkosten (Pk) 266.000 Euro Sachkosten (Sk) 950 Euro Sk 42.000 Euro Sk 1.250 Euro Die Wechselbepflanzung wird bis auf Restbereiche nicht mehr durchgeführt. Hierdurch entfällt beim Technischen Betrieb erheblicher Personalaufwand für das Einsetzen und die Pflege der Pflanzen.Die entsprechenden Beschaffungskosten für die Pflanzen wurden durch das Umwelt- und Grünflächenamt finanziert und entfallen dort. 2.11.09.00356 Übernahme von Unternehmerpflege (Einsparung bei 67) 2.55.01.00287 Verlagerung von bisher extern vergebenen Arbeiten auf den Technischen Betrieb Das Umwelt- und Grünflächenamt vergibt Leistungen der Grünpflege an externe Unternehmen. Pk -168.000 Euro (Ansatzerhöhung) Sk -5.000 Euro (Ansatzerhöhung) Sk 7.000 Euro Grünflächen 2.55.01.00299 Reduzierung der Wechselbepflanzung an Ehrenanlagen und Mahnmalen 2.55.01.00293 Umstellung der Pflege der Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden im Bez. 2 Diese Leistungen werden durch die beschriebenen Maßnahmen in einem begrenzten Umfang nun durch den Technischen Betrieb wahrgenommen. Sk 29.400 Euro 2.55.01.00294 Umstellung der Pflege der Außenanlagen an öffentlichen Gebäuden im Bez. 6 Sk 20.900 Euro 2.55.01.00295 Umstellung der Pflege im Straßenbegleitgrün Bez. 5 Anm.: Anstelle des Straßenbegleitgrüns wurden die Pflegearbeiten an Außenanlagen öffentlicher Gebäude komplett aus der Unternehmerpflege auf den Technischen Betrieb übertragen, was haushaltstechnisch dieselbe Wirkung hat. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Maßnahme Technischer Betrieb Maßnahme Umwelt- und Grünflächenamt Zusammenhang, Auswirkungen Sk 25.900 Euro 2.55.01.00296 Umstellung der Pflege im Straßenbegleitgrün, überbezirklich Sk 59.600 Euro 2.55.01.00297 Umstellung der Pflege im Straßenbegleitgrün, Bez. 3 Sk 16.400 Euro 2.11.09.00357 Umwandlung von Intensivpflege in Extensivpflege beim Rasenschnitt Durch die Reduzierung der Rasen- bzw. Wiesenschnitte in geeigneten Bereichen wird der Aufwand der Pflege reduziert. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist angesichts der bisherigen Erfahrungen zu prüfen. Pk 462.000 Euro Sk -13.000 Euro (Abschr.) Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt. 2.55.01.00302 Reduzierung Pflege Außenanlagen aufgrund von Schulschließungen Sk 30.000 Euro Keine tangierende HSKMaßnahme beim Technischen Betrieb. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Forst 2.11.09.00359 Reduzierung der Forstflächen Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt Pk 84.000 Euro Sk 0 Euro Anm.: Die angestrebte Abgabe von Forstflächen ist mangels Interessenten nicht realisierbar. Die Einsparung kann daher nur durch eine pauschale Reduzierung von Unterhaltungsarbeiten erzielt werden (insbes. an Wegen und Ausstattungen der Anlagen). Darüber hinaus wird durch weitere Technisierung rationalisiert. 2.11.09.00342 Aufgabe der Tiergehege Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt. Allerdings werden dort die Verträge Übertragung der Tiergehege mit den Bürgerinitiativen bzw. Vereinen geschlossen und verwaltet, was zu einem entsprechenden Mehraufwand führt. Insbesondere mussten den betroffenen Bürgerinitiativen bzw. Vereinen Betriebskostenzuschüsse (Futtermittel, Zaununterhaltung u.a.) in Höhe von 30.000 Euro jährlich zugesagt werden. Dies schmälert die Wirkung der HSK-Maßnahme entsprechend. Pk 42.000 Euro Sk 2.000 Euro 2.11.09.00343 Optimierung der Gewässerunterhaltung Keine tangierende HSKMaßnahme beim Umweltund Grünflächenamt Pk Sk Durch diese Maßnahme werden keine Standards 127.000 Euro 450 Euro Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 8 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Abschr. -9.000 Euro gesenkt (Rationalisierung). Kinderspielplätze 2.36.02.00547 Reduzierung des Budgets für die Bereitstellung von Kinderspielplätzen ab 2017: Pk 125.000 Euro ab 2020: Pk 250.000 Euro Maßnahme des Jugendamtes ! ab 2017: Sk 37.500 Euro ab 2020: Sk 75.000 Euro 2.55.01.00291 Umstellung der Pflege KSP im Bez. 1 Sk 7.000 Euro 2.55.01.00292 Umstellung der Pflege KSP im Bez. 4 Sk. 8.300 Euro Soll durch Rückbau vorhandener Spielplätze erreicht werden. Die Einsparungen greifen letztlich in den Produktbereichen der StÄ 67 und 68 (Kürzung der ILV): Da die Einsparungserwartung beim Technischen Betrieb 4 von 10 vorhandenen Stellen beträgt, ist eine erhebliche Verringerung des Kontroll- und Pflegeaufwandes durch die Umstrukturierung bei den Kinderspielplätzen erforderlich. Das Umwelt- und Grünflächenamt vergibt Leistungen der Grünpflege an privatwirtschaftliche Unternehmen. Diese Leistungen werden durch die beschriebenen Maßnahmen in einem begrenzten Umfang nun durch den Technischen Betrieb wahrgenommen, der dies durch Standardreduzierung an anderer Stelle kompensiert. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 9 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Friedhofsbereich 2.55.02.00306 Reduzierung des Pflegestandards bei RepräsentationsflächenSk 3.000 Euro 2.11.09.00361 Reduzierung der Arbeiten auf Friedhöfen nur auf Daueraufträge Pk 84.000 Euro Sk 300 Euro 2.11.09.00345 Reduzierung der Friedhofswärter Pk 525.000 Euro Sk 2.250 Euro Reduzierung der Herbstabdeckung und Wechselbepflanzung. Fortfall von Beratungsleistungen durch Personal der Friedhöfe. Anm.: Vor dem Hintergrund der Neukonzipierung der Friedhofsunterhaltung und des Bestattungsangebotes ist diese Maßnahme zu überdenken. Einsparung aller Stellen für Friedhofswärter auf den Ortsteilfriedhöfen. Damit Verlagerung der Aufgaben (z.B. Konduktenführung) auf andere (z.B. Bestatter). Anm.: Vor dem Hintergrund der Neukonzipierung der Friedhofsunterhaltung und des Bestattungsangebotes ist diese Maßnahme zu überdenken. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 10 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Allgemein 2.11.09.00339 Schnittstellenabbau 2.55.01.90475 Optimierung Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerverhältnis Pk 350.000 Euro Pk 75.000 Euro 2. Durch die Vereinfachung des Auftraggeber / Auftragnehmerverhältnisses zwischen den beteiligten Fachämtern (Tiefbauamt , Umwelt- und Grünflächenamt und Technischem Betrieb) sollen dauerhaft über alle drei Fachämter hinweg Personalkosten eingespart werden. Die Einsparungen sind zentral beim Umwelt- und Grünflächenamt und beim Technischem Betrieb ausgewiesen. Perspektive für eine verbesserte Grünpflege Der Zustand der städtischen Grünanlagen leidet unter dem Mangel an finanziellen und personellen Mitteln. Dies ist das Ergebnis von Sparmaßnahmen im Rahmen der Haushaltssanierung der vergangenen Jahre, die bis in die 80er Jahre zurückreichen. Der hierdurch entstandene Rückstand an Pflege hat ein Bild entstehen lassen, das von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mit Recht beklagt wird. Die Asparsame@ Pflege des historischen Stadtparks und der Zustand des Straßenbegleitgrüns sind nur Beispiele. Diese Maßnahmen haben einen nicht unerheblichen Anteil an der Konsolidierung der Haushaltes erbracht - andererseits sind sie aber die maßgebliche Ursache für den heute zu beanstandenden Pflegezustand. Die Folgen der Sparmaßnahmen werden dadurch verschärft, dass der Aufwand für verkehrssichernde Maßnahmen erheblich gestiegen ist (alter Baumbestand an Straßen mit zunehmenden Krankheiten, schlechter Wegezustand, steigende rechtliche Anforderungen an die Verkehrssicherung). Erschwerend kommt hinzu, dass in den letzten Jahren als gegenläufige Entwicklung zu den reduzierten Unterhaltungsmitteln erhebliche pflegeaufwändige Anlagen hinzu gekommen sind: z.B. Tippelberg, Radwegeverbindung Nord, Erweiterung Schlosspark Weitmar, Westpark. 1 Mangels entsprechender Aufstockung bei Personal und Sachmitteln muss sich das Pflegebild in diesen und anderen Anlagen zusätzlich verschlechtern. 1 Die Mitteilung der Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 25.10.2012 enthält weitere Details. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 11 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 (6800) Vorlage Nr. 20131907 Da auch aus den Bezirksvertretungen zunehmend Kritik am Zustand der Grünanlagen artikuliert wird, erläutert die Verwaltung dort die Ursachen der Situation, um in einem so angestoßenen Dialog Ansätze für eine Verbesserung der Lage entwickeln zu können. Leitziele einer künftigen Grünpflege müssen sein: $ die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Grünanlagen $ eine adäquate, finanzierbare Verfügbarkeit von APremiumgrün@ in allen Stadtbezirken, um die verfügbaren Ressourcen im Interesse des Gesamtbildes sinnvoll zu verteilen $ ein wirtschaftlicher Mix von Eigen- und Fremdleistungen bei der Grünunterhaltung $ Handlungsfähigkeit / Flexibilität der städtischen Betriebe sinnvoll nutzen Dabei ist eine Reihe von Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, insbesondere: $ Finanzrahmen $ beschlossene HSK-Maßnahmen, die aber zu prüfen und ggf. zu modifizieren sind $ Personalbestand und -struktur des Technischen Betriebes $ Stadt als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber $ Bestand und Bedeutung der unterschiedlichen Grünflächen (z.B. Parkanlagen mit Aufenthaltsqualität vs. einfache Wege- oder Grünverbindungen) Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Verkehr im Herbst dieses Jahres ein Konzept vorlegen, durch das Anregungen gegeben werden, wie trotz knapper Mittel der Zustand der städtischen Grünanlagen spürbar verbessert werden kann. Im Zuge der Haushaltsberatungen werden Einzelaspekte zu diskutieren sein, die - jeder für sich - im Zusammenhang zur Entwicklung der Grünpflege stehen.