Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Da
(3340)
Vorlage Nr. 20131387/1
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 13.06.2013, Vorlage Nr. 20131416
Bezeichnung der Vorlage
Anfragen zum Entsorgungsbetrieb Riemker Straße - Geruchsbelästigung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
05.09.2013
Anlagen
Abfallschlüssel
Wortlaut
Die Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird wie folgt beantwortet.
Die für die Entsorgungsfirma zuständige Überwachungsbehörde ist die Bezirksregierung
Arnsberg. Diese beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
Frage 1: Welche Abfälle dürfen dort gelagert werden?
Der genehmigte Abfallschlüsselkatalog ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten
Schreiben der BR Arnsberg vom 19.09.2003.
Frage 2: Welche Kontrollen finden statt?
Die Anlage unterliegt der regelmäßigen Überwachung durch die Bezirksregierung Arnsberg
(Regelüberwachung und anlassbezogene Überwachung). Sollten dabei Optimierungsmöglichkeiten oder Mängel festgestellt werden, werden diese eingefordert bzw. abgestellt.
Frage 3: Woher stammen die Geruchsbelästigung und Fliegenplage?
Wesentliche Ursache waren zerkleinerte Garten- und Parkabfälle, bei denen die Rotte bereits begonnen hatte. Bei einer Überprüfung der Anlage durch die BR in der 23. KW wurde
veranlasst, diese geruchsintensiven Abfälle vom Betriebsgelände zu entfernen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Da
(3340)
Vorlage Nr. 20131387/1
Frage 4: Was wird gegen die Belästigung unternommen?
Als Sofortmaßnahme wurde der Abtransport der ursächlichen Abfälle veranlasst (siehe Antwort zu Frage 3). Ergänzend wird derzeit geprüft, ob es erforderlich ist, die bestehende Genehmigung durch nachträgliche Anordnungen zu modifizieren. Zudem wird die Anlage in
nächster Zeit von hier verstärkt überwacht.