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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:08

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Da (3340) Vorlage Nr. 20131387/1 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 13.06.2013, Vorlage Nr. 20131416 Bezeichnung der Vorlage Anfragen zum Entsorgungsbetrieb Riemker Straße - Geruchsbelästigung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 05.09.2013 Anlagen Abfallschlüssel Wortlaut Die Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird wie folgt beantwortet. Die für die Entsorgungsfirma zuständige Überwachungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Diese beantwortet die gestellten Fragen wie folgt: Frage 1: Welche Abfälle dürfen dort gelagert werden? Der genehmigte Abfallschlüsselkatalog ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Schreiben der BR Arnsberg vom 19.09.2003. Frage 2: Welche Kontrollen finden statt? Die Anlage unterliegt der regelmäßigen Überwachung durch die Bezirksregierung Arnsberg (Regelüberwachung und anlassbezogene Überwachung). Sollten dabei Optimierungsmöglichkeiten oder Mängel festgestellt werden, werden diese eingefordert bzw. abgestellt. Frage 3: Woher stammen die Geruchsbelästigung und Fliegenplage? Wesentliche Ursache waren zerkleinerte Garten- und Parkabfälle, bei denen die Rotte bereits begonnen hatte. Bei einer Überprüfung der Anlage durch die BR in der 23. KW wurde veranlasst, diese geruchsintensiven Abfälle vom Betriebsgelände zu entfernen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Da (3340) Vorlage Nr. 20131387/1 Frage 4: Was wird gegen die Belästigung unternommen? Als Sofortmaßnahme wurde der Abtransport der ursächlichen Abfälle veranlasst (siehe Antwort zu Frage 3). Ergänzend wird derzeit geprüft, ob es erforderlich ist, die bestehende Genehmigung durch nachträgliche Anordnungen zu modifizieren. Zudem wird die Anlage in nächster Zeit von hier verstärkt überwacht.