Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 21 (30 38)
Vorlage Nr. 20131668
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 28.05.2013, Vorlage Nr.
20131259
Bezeichnung der Vorlage
Höntroper Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.09.2013
Anlagen
Wortlaut
Zu der Bezugsmitteilung ergibt sich für die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
folgende Nachfrage:
Die Lage am alten Hotel am Südpark ist nach wie vor völlig unbefriedigend. Die diversen
Bauvoranfragen/Anträge sind nach unserem Dafürhalten nur dazu geeignet, weitere
Verzögerungen zu produzieren.
Kann die Verwaltung hier nicht auf der Grundlage des neuen im Landtag beschlossenen
Gesetzes „Müll- und Schrottimmobilien“ im Sinne eines Abrisses tätig werden?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 21 (30 38)
Vorlage Nr. 20131668
Antwort:
Der Zustand der Immobilie ist auch aus Sicht der Verwaltung nicht zufriedenstellend. Mit
dem Bauantrag zum Umbau bzw. Instandsetzung des Gebäudes (Baugenehmigung 2010)
und der Bauvoranfrage zur Aufstockung des Gebäudes (positiver Bescheid 2010) hat der
Bauherr signalisiert, dass an der Nutzung als Hotel festgehalten werden soll. Das Gebäude
genießt insofern weiterhin Bestandsschutz. Die Verwaltung hat zurzeit kein Mittel den
geschilderten Zustand zu beeinflussen.
Daran ändert auch die kürzlich in Kraft getretene Novelle des Baugesetzbuches nichts.
Hinsichtlich des Sanierungs-/Rückbaugebotes sieht die Novelle nur geringfügige Änderungen vor, die im vorliegenden Fall nicht einschlägig sind.
Derzeit gibt es kein Landesgesetz, das den Umgang mit „Schrottimmobilien“ regelt.