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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:10

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 1 (2702) Vorlage Nr. 20131922 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 02.07.2013, TOP 12.2 Bezeichnung der Vorlage Unhaltbare Zustände an der Moltkestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 10.09.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 02.07.2013 wurde folgende Anfrage gestellt: „Die örtliche Presse berichtete kürzlich über verzweifelte Klagen von Anwohnern in der Moltkestrasse über Gestank, Vermüllung und verstopfter Parkplätze. Die mehr als unangenehmen Zustände herrschen, seitdem bulgarische und rumänische Familien in ein Mietshaus in der Moltkestrasse eingezogen sind. Polizei und Stadt Bochum sollen laut dem Pressebericht vollumfänglich über die Gesamtproblematik informiert sein und wollen Hilfestellung anbieten. Insbesondere die Stadt Bochum gedenkt behörden- und ämterübergreifend Strategien zu entwickeln, um das bestehende Problem zu lösen. So soll es soziale Hilfestellungen geben und ein Grünstreifen hinter dem Parkplatz soll wegen der bestehenden Gefahr der Vermüllung und Verkotung gerodet werden. Unter dem Motto, „Integration ist keine Einbahnstrasse“ sollen sich alle an nachbarschaftliche Regeln halten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 1 (2702) Vorlage Nr. 20131922 Die UWG-Bezirksfraktion fragt daher an: 1. Wie sehen konkret die angekündigten sozialen Hilfestellungen aus und an welchem Adressatenkreis richten sich die Hilfestellungen, also: an die betroffenen Anwohner oder an die Verursacher, die die unhaltbaren Zustände herbeiführen? 2. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen der Maßnahmen und wer trägt die Kosten? 3. Was hat die Verwaltung bisher für Strategien entwickelt, um „der Lage Herr“ zu werden und –falls vorhanden- sind die Strategien bereits umgesetzt worden? 4. Hat die Verwaltung –ämterübergreifend- sich mit betroffenen und mit diesbezüglichen Problemen vertrauten Dienststellen in anderen Ruhrgebietsstädten in Verbindung gesetzt um geeignete Maßnahmen zu ergreifen? Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit bittet die UWG Bezirksfraktion um möglichst schnelle, zeitnahe Beantwortung der Anfrage, die ggf. vorab entgegen den parlamentarischen Regeln den Bezirksfraktionen direkt zugestellt werden kann.“ Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu 1.) Allen Beschwerden aus der Nachbarschaft des Hauses Moltkestr. 7 wird nachgegangen. Der Ordnungsdienst, aber auch Polizeibeamte der Wache Wattenscheid, sind täglich vor Ort. Regelmäßig finden Gespräche mit den Anwohnern statt, deren Anregungen und Kritik auch unter der “Alles-in-Ordnung?”-Hotline (0234/ 910-4000) entgegen genommen werden kann. Gespräche mit den Bewohnern des Hauses Moltkestr. 7 sind nur unter Einsatz von Dolmetschern möglich, da unter den Hausbewohnern weder deutsche noch englische Sprachkenntnisse vorhanden sind. Die Gespräche mit den Dolmetschern können zudem nur auf freiwilliger Basis geführt werden, da die Bewohner EU-Bürger sind. Demzufolge genießen sie eine Freizügigkeit und Autonomie, die nicht vergleichbar ist mit der von Asylbewerbern. Natürlich müssen alle EU-Bürger Recht und Gesetz des jeweiligen Gastlandes respektieren, in dem sie sich aufhalten. Hierzu gehört u.a., dass in Deutschland Kinder ab dem schulpflichtigen Alter der Schulpflicht unterliegen. Zu 2.) Die für die Einsätze anfallenden Personal- und Sachkosten trägt die Stadt bzw. für den Polizeieinsatz das Land. Zu 3.) Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Bochum und dem Polizeipräsidium Bochum wurden zwei Projektgruppen eingerichtet, die sich mit dem Thema “Zuwanderung aus Südosteuropa” a) unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten auseinander setzt und b) um die “Sozialen Perspektiven” kümmert. In der Projektarbeit zu a) werden Maßnahmen und Verfahrensabsprachen angestrebt, die einerseits die aktuelle Situation betreffen und andererseits auf nachhaltige Regelungen ab dem 01.01.2014 abzielen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 1 (2702) Vorlage Nr. 20131922 Folgende Maßnahmen wurden bisher durchgeführt: Roden des am Parkplatz angrenzenden Buschwerks, um dem Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit zu begegnen Melderechtliche Kontrolle am 04.07.2013 unter Beteiligung der Polizei und des Ordnungsamtes. Das Jugendamt hatte sich diesem Termin angeschlossen. Kontrolle des Planungs- und Bauordnungsamtes zur Prüfung der Substanz des Gebäudes Moltkestr. 7 Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde einschl. Luftmessung wegen Verdachts auf Pilzsporen Prüfung der abfallrechtlichen Situation einschl. der notwendigen Behälterkapazitäten In dem Arbeitskreis “Soziale Perspektiven” wurden folgende Maßnahmen erörtert bzw. abgesprochen: Untersuchung des Schimmelpilzbefalls in den Häusern Moltkestr. 7 und Kantstr. 15 mit dem Ergebnis, dass eine sofortige Räumung der Häuser zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist. Prüfung der Versorgungslage der dort angetroffenen Kinder Einschulungsuntersuchungen der schulpflichtigen Kinder bzw. Alphabetisierung der älteren schulpflichtigen Kinder Prüfung der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse (EU-Bürger, die weder infolge sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit in Deutschland noch durch eine Krankenversicherung in ihrem Heimatland versichert sind, haben keinen Anspruch auf Krankenhilfe gemäß SGB XII), Unterbringung der Vorschulkinder in Kitas Bei Bedarf an Lebensmitteln : Hinweis auf die einschlägigen Einrichtungen wie z.B. “Tafel”, Suppenküche, etc. eventuelle Instandsetzungsverordnungen gegen den Vermieter Zu 4.) Kontakt zu den Städten Dortmund und Duisburg wurde aufgenommen. Entsprechende Informationen, wie seinerzeit in den betroffenen Städten bestimmten Situationen begegnet wurde, liegen vor und werden Bochumer Verhältnissen angepasst. Dies stellt auch einen Baustein der Projektarbeit dar. Die aktuelle Lage in Bochum-Wattenscheid entspricht bei Weitem nicht den Verhältnissen in Dortmund oder Duisburg. Deshalb wurde auch Kontakt zu den Städten Essen, Gelsenkirchen, Herne und Hagen aufgenommen, um zu erfragen, wie dort vorgegangen wurde. Die Maßnahmen in Essen und Gelsenkirchen sind vergleichbar mit denen in Bochum: Gewährleistung der Schulpflicht der Kinder, Inobhutnahme der Kinder bei drohender Verwahrlosung, Einschreiten bei Ordnungswidrigkeiten seitens der Bewohner, Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern. In Hagen und Herne lagen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschwerden vor.