Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 13:15
Aktualisiert
28.01.18, 01:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 1 (2702)
Vorlage Nr. 20131922
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 02.07.2013,
TOP 12.2
Bezeichnung der Vorlage
Unhaltbare Zustände an der Moltkestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.09.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 02.07.2013 wurde folgende
Anfrage gestellt:
„Die örtliche Presse berichtete kürzlich über verzweifelte Klagen von Anwohnern in der
Moltkestrasse über Gestank, Vermüllung und verstopfter Parkplätze. Die mehr als
unangenehmen Zustände herrschen, seitdem bulgarische und rumänische Familien in ein
Mietshaus in der Moltkestrasse eingezogen sind. Polizei und Stadt Bochum sollen laut dem
Pressebericht vollumfänglich über die Gesamtproblematik informiert sein und wollen
Hilfestellung anbieten.
Insbesondere die Stadt Bochum gedenkt behörden- und ämterübergreifend Strategien zu
entwickeln, um das bestehende Problem zu lösen. So soll es soziale Hilfestellungen geben
und ein Grünstreifen hinter dem Parkplatz soll wegen der bestehenden Gefahr der
Vermüllung und Verkotung gerodet werden. Unter dem Motto, „Integration ist keine
Einbahnstrasse“ sollen sich alle an nachbarschaftliche Regeln halten.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 1 (2702)
Vorlage Nr. 20131922
Die UWG-Bezirksfraktion fragt daher an:
1.
Wie sehen konkret die angekündigten sozialen Hilfestellungen aus und an welchem
Adressatenkreis richten sich die Hilfestellungen, also: an die betroffenen Anwohner
oder an die Verursacher, die die unhaltbaren Zustände herbeiführen?
2.
Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen der Maßnahmen und wer trägt die
Kosten?
3.
Was hat die Verwaltung bisher für Strategien entwickelt, um „der Lage Herr“ zu
werden und –falls vorhanden- sind die Strategien bereits umgesetzt worden?
4.
Hat die Verwaltung –ämterübergreifend- sich mit betroffenen und mit
diesbezüglichen
Problemen
vertrauten
Dienststellen
in
anderen
Ruhrgebietsstädten in Verbindung gesetzt um geeignete Maßnahmen zu ergreifen?
Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit bittet die UWG Bezirksfraktion um möglichst
schnelle, zeitnahe Beantwortung der Anfrage, die ggf. vorab entgegen den
parlamentarischen Regeln den Bezirksfraktionen direkt zugestellt werden kann.“
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.)
Allen Beschwerden aus der Nachbarschaft des Hauses Moltkestr. 7 wird nachgegangen.
Der Ordnungsdienst, aber auch Polizeibeamte der Wache Wattenscheid, sind täglich vor
Ort.
Regelmäßig finden Gespräche mit den Anwohnern statt, deren Anregungen und Kritik auch
unter der “Alles-in-Ordnung?”-Hotline (0234/ 910-4000) entgegen genommen werden kann.
Gespräche mit den Bewohnern des Hauses Moltkestr. 7 sind nur unter Einsatz von
Dolmetschern möglich, da unter den Hausbewohnern weder deutsche noch englische
Sprachkenntnisse vorhanden sind. Die Gespräche mit den Dolmetschern können zudem nur
auf freiwilliger Basis geführt werden, da die Bewohner EU-Bürger sind. Demzufolge
genießen sie eine Freizügigkeit und Autonomie, die nicht vergleichbar ist mit der von
Asylbewerbern. Natürlich müssen alle EU-Bürger Recht und Gesetz des jeweiligen
Gastlandes respektieren, in dem sie sich aufhalten. Hierzu gehört u.a., dass in Deutschland
Kinder ab dem schulpflichtigen Alter der Schulpflicht unterliegen.
Zu 2.)
Die für die Einsätze anfallenden Personal- und Sachkosten trägt die Stadt bzw. für den
Polizeieinsatz das Land.
Zu 3.)
Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt Bochum und dem
Polizeipräsidium Bochum wurden zwei Projektgruppen eingerichtet, die sich mit dem Thema
“Zuwanderung aus Südosteuropa”
a) unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten auseinander setzt und
b) um die “Sozialen Perspektiven” kümmert.
In der Projektarbeit zu a) werden Maßnahmen und Verfahrensabsprachen angestrebt, die
einerseits die aktuelle Situation betreffen und andererseits auf nachhaltige Regelungen ab
dem 01.01.2014 abzielen.
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50 1 (2702)
Vorlage Nr. 20131922
Folgende Maßnahmen wurden bisher durchgeführt:
Roden des am Parkplatz angrenzenden Buschwerks, um dem Verrichten der
Notdurft in der Öffentlichkeit zu begegnen
Melderechtliche Kontrolle am 04.07.2013 unter Beteiligung der Polizei und des
Ordnungsamtes. Das Jugendamt hatte sich diesem Termin angeschlossen.
Kontrolle des Planungs- und Bauordnungsamtes zur Prüfung der Substanz des
Gebäudes Moltkestr. 7
Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde einschl. Luftmessung wegen Verdachts auf
Pilzsporen
Prüfung der abfallrechtlichen Situation einschl. der notwendigen Behälterkapazitäten
In dem Arbeitskreis “Soziale Perspektiven” wurden folgende Maßnahmen erörtert bzw.
abgesprochen:
Untersuchung des Schimmelpilzbefalls in den Häusern Moltkestr. 7 und Kantstr. 15
mit dem Ergebnis, dass eine sofortige Räumung der Häuser zum jetzigen Zeitpunkt
nicht angezeigt ist.
Prüfung der Versorgungslage der dort angetroffenen Kinder
Einschulungsuntersuchungen der schulpflichtigen Kinder bzw. Alphabetisierung der
älteren schulpflichtigen Kinder
Prüfung der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse (EU-Bürger, die
weder infolge sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit in Deutschland noch
durch eine Krankenversicherung in ihrem Heimatland versichert sind, haben keinen
Anspruch auf Krankenhilfe gemäß SGB XII),
Unterbringung der Vorschulkinder in Kitas
Bei Bedarf an Lebensmitteln : Hinweis auf die einschlägigen Einrichtungen wie z.B.
“Tafel”, Suppenküche, etc.
eventuelle Instandsetzungsverordnungen gegen den Vermieter
Zu 4.)
Kontakt zu den Städten Dortmund und Duisburg wurde aufgenommen. Entsprechende
Informationen, wie seinerzeit in den betroffenen Städten bestimmten Situationen begegnet
wurde, liegen vor und werden Bochumer Verhältnissen angepasst. Dies stellt auch einen
Baustein der Projektarbeit dar.
Die aktuelle Lage in Bochum-Wattenscheid entspricht bei Weitem nicht den Verhältnissen in
Dortmund oder Duisburg. Deshalb wurde auch Kontakt zu den Städten Essen,
Gelsenkirchen, Herne und Hagen aufgenommen, um zu erfragen, wie dort vorgegangen
wurde. Die Maßnahmen in Essen und Gelsenkirchen sind vergleichbar mit denen in
Bochum: Gewährleistung der Schulpflicht der Kinder, Inobhutnahme der Kinder bei
drohender Verwahrlosung, Einschreiten bei Ordnungswidrigkeiten seitens der Bewohner,
Kommunikation mit den betroffenen Anwohnern. In Hagen und Herne lagen bis zum jetzigen
Zeitpunkt keine Beschwerden vor.