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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 13:16
Aktualisiert
28.01.18, 01:22

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 1 (3802) / 80 2 (2216) Vorlage Nr.: 20131739 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Ratsbeschluss "Grundstücksverkehr der Stadt Bochum" (Grundstücksrichtlinien) vom 02.02.2012 hier: Änderung der Grundstücksrichtlinien Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Kommission Grundstücke Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat 05.09.2013 11.09.2013 18.09.2013 26.09.2013 Anlagen Synopse "alt / neu" Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 1 (3802) / 80 2 (2216) Vorlage Nr.: 20131739 Während der Beratung eines Grundstücksgeschäftes der Wirtschaftsförderung in der Kommission Grundstücke (Sitzung vom 27.06.2013) und im Fachausschuss (WIS-Sitzung vom 03.07.2013) ist deutlich geworden, dass für die seit dem 02.02.2012 in Kraft getretenen Verfahrensgrundsätze für den Grundstücksverkehr der Stadt Bochum (Grundstücksrichtlinien) ein Anpassungsbedarf hinsichtlich des unter Wirtschaftsförderungskriterien zu subsumierenden Personenkreises besteht. Auf Personen, die zum Beispiel die gewünschten Verflechtungen zwischen Forschung und Wirtschaft repräsentieren und somit prägend für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Bochum sind, sind die Richtlinien (Ziffer 8. „Wirtschaftsförderungs-Angelegenheiten“) nicht anwendbar. Nach der geltenden Fassung besteht nur für Firmeninhaber oder deren Mitarbeiter die Möglichkeit, diese durch die Bereitstellung geeigneter Wohngrundstücke auch mit ihrem privaten Umfeld nachhaltig an die Stadt Bochum zu binden. Aus dem gegebenen Anlass und der im Fachausschuss formulierten Bitte folgend, schlägt die Verwaltung vor, den Absatz 1 der Ziffer 8. der Grundstücksrichtlinien wie folgt neu zu fassen: 8. Wirtschaftsförderungs-Angelegenheiten Um Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung handelt es sich bei Grundstücken, die der Ansiedlung, Verlagerung, Erweiterung oder Strukturverbesserung von Unternehmen im Bereich der gesamten gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungsbereichs dienen. Grundstücke für öffentliche Einrichtungen, Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung. Dienststellen und Behörden sind ebenfalls Außerdem gehören zu den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Wohngrundstücke für - leitende Mitarbeiter in Unternehmen oder Firmeninhaber, - Beschäftigte aus dem Bereich der Hochschulen, deren nachhaltige Tätigkeit in Forschung und Lehre aufgrund ihres Fachgebietes und ihrer Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen nachgewiesen von Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur Bochums und der Region in den für die Wirtschaftsförderung relevanten Themenfeldern ist. Der bisherige Absatz 2 bleibt unverändert. In der als Anlage beigefügten Synopse sind die alte und die neue Fassung (Vorschlag) der Ziffer 8. gegenüber gestellt. Der Gremienweg für das Beschlussverfahren sieht keine Anhörung der Bezirksvertretungen vor, da es sich ausschließlich um eine Angelegenheit von überbezirklicher Bedeutung handelt. Die Einbindung der jeweils zuständigen Bezirksvertretung erfolgt erst mit der Vorlage konkreter Grundstücksgeschäfte in Folge der neuen Beschlusslage. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 1 (3802) / 80 2 (2216) Vorlage Nr.: 20131739 Bezeichnung der Vorlage Ratsbeschluss "Grundstücksverkehr der Stadt Bochum" (Grundstücksrichtlinien) vom 02.02.2012 hier: Änderung der Grundstücksrichtlinien Die Verfahrensgrundsätze für den Grundstücksverkehr der Stadt Bochum (Grundstücksrichtlinien) in der Fassung vom 02.02.2012 werden für die Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung wie folgt geändert bzw. neu gefasst: 8. Wirtschaftsförderungs-Angelegenheiten Um Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung handelt es sich bei Grundstücken, die der Ansiedlung, Verlagerung, Erweiterung oder Strukturverbesserung von Unternehmen im Bereich der gesamten gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungsbereichs dienen. Grundstücke für öffentliche Einrichtungen, Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung. Dienststellen und Behörden sind ebenfalls Außerdem gehören zu den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Wohngrundstücke für - leitende Mitarbeiter in Unternehmen oder Firmeninhaber, - Beschäftigte aus dem Bereich der Hochschulen, deren nachhaltige Tätigkeit in Forschung und Lehre aufgrund ihres Fachgebietes und ihrer Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen nachgewiesen von Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur Bochums und der Region in den für die Wirtschaftsförderung relevanten Themenfeldern ist. Flächen, die die Stadt als Gewerbeflächen zu entsprechenden Preisen verkauft hat, sollen nicht zu anderen als gewerblichen Zwecken genutzt werden. Für den Fall, dass eine Fläche oder ein Teil einer Fläche zu einem späteren Zeitpunkt doch zu anderen Zwecken (zum Beispiel Wohnungsbau) genutzt werden soll und dadurch der Wert des Grundstückes steigt, ist bereits im Kaufvertrag durch eine Klausel sicherzustellen, dass die Stadt an dieser Wertsteigerung angemessen beteiligt wird.