Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 13:16
Aktualisiert
28.01.18, 01:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802) /
80 2 (2216)
Vorlage Nr.: 20131739
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Ratsbeschluss "Grundstücksverkehr der Stadt Bochum"
(Grundstücksrichtlinien) vom 02.02.2012
hier: Änderung der Grundstücksrichtlinien
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Kommission Grundstücke
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
05.09.2013
11.09.2013
18.09.2013
26.09.2013
Anlagen
Synopse "alt / neu"
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802) /
80 2 (2216)
Vorlage Nr.: 20131739
Während der Beratung eines Grundstücksgeschäftes der Wirtschaftsförderung in der Kommission
Grundstücke (Sitzung vom 27.06.2013) und im Fachausschuss (WIS-Sitzung vom 03.07.2013) ist
deutlich geworden, dass für die seit dem 02.02.2012 in Kraft getretenen Verfahrensgrundsätze für
den Grundstücksverkehr der Stadt Bochum (Grundstücksrichtlinien) ein Anpassungsbedarf
hinsichtlich des unter Wirtschaftsförderungskriterien zu subsumierenden Personenkreises besteht.
Auf Personen, die zum Beispiel die gewünschten Verflechtungen zwischen Forschung und
Wirtschaft repräsentieren und somit prägend für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort
Bochum sind, sind die Richtlinien (Ziffer 8. „Wirtschaftsförderungs-Angelegenheiten“) nicht
anwendbar. Nach der geltenden Fassung besteht nur für Firmeninhaber oder deren Mitarbeiter die
Möglichkeit, diese durch die Bereitstellung geeigneter Wohngrundstücke auch mit ihrem privaten
Umfeld nachhaltig an die Stadt Bochum zu binden.
Aus dem gegebenen Anlass und der im Fachausschuss formulierten Bitte folgend, schlägt die
Verwaltung vor, den Absatz 1 der Ziffer 8. der Grundstücksrichtlinien wie folgt neu zu fassen:
8.
Wirtschaftsförderungs-Angelegenheiten
Um Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung handelt es sich bei Grundstücken, die der
Ansiedlung, Verlagerung, Erweiterung oder Strukturverbesserung von Unternehmen im Bereich
der gesamten gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des
Dienstleistungsbereichs dienen.
Grundstücke für öffentliche Einrichtungen,
Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung.
Dienststellen
und
Behörden
sind
ebenfalls
Außerdem gehören zu den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Wohngrundstücke für
-
leitende Mitarbeiter in Unternehmen oder Firmeninhaber,
-
Beschäftigte aus dem Bereich der Hochschulen, deren nachhaltige Tätigkeit in Forschung
und Lehre aufgrund ihres Fachgebietes und ihrer Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen
nachgewiesen von Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur Bochums und der Region in den
für die Wirtschaftsförderung relevanten Themenfeldern ist.
Der bisherige Absatz 2 bleibt unverändert.
In der als Anlage beigefügten Synopse sind die alte und die neue Fassung (Vorschlag) der Ziffer 8.
gegenüber gestellt. Der Gremienweg für das Beschlussverfahren sieht keine Anhörung der
Bezirksvertretungen vor, da es sich ausschließlich um eine Angelegenheit von überbezirklicher
Bedeutung handelt. Die Einbindung der jeweils zuständigen Bezirksvertretung erfolgt erst mit der
Vorlage konkreter Grundstücksgeschäfte in Folge der neuen Beschlusslage.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 1 (3802) /
80 2 (2216)
Vorlage Nr.: 20131739
Bezeichnung der Vorlage
Ratsbeschluss "Grundstücksverkehr der Stadt Bochum"
(Grundstücksrichtlinien) vom 02.02.2012
hier: Änderung der Grundstücksrichtlinien
Die Verfahrensgrundsätze für den Grundstücksverkehr der Stadt Bochum (Grundstücksrichtlinien)
in der Fassung vom 02.02.2012 werden für die Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung wie folgt
geändert bzw. neu gefasst:
8.
Wirtschaftsförderungs-Angelegenheiten
Um Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung handelt es sich bei Grundstücken, die der
Ansiedlung, Verlagerung, Erweiterung oder Strukturverbesserung von Unternehmen im Bereich
der gesamten gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des
Dienstleistungsbereichs dienen.
Grundstücke für öffentliche Einrichtungen,
Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung.
Dienststellen
und
Behörden
sind
ebenfalls
Außerdem gehören zu den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Wohngrundstücke für
-
leitende Mitarbeiter in Unternehmen oder Firmeninhaber,
-
Beschäftigte aus dem Bereich der Hochschulen, deren nachhaltige Tätigkeit in Forschung
und Lehre aufgrund ihres Fachgebietes und ihrer Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen
nachgewiesen von Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur Bochums und der Region in den
für die Wirtschaftsförderung relevanten Themenfeldern ist.
Flächen, die die Stadt als Gewerbeflächen zu entsprechenden Preisen verkauft hat, sollen nicht zu
anderen als gewerblichen Zwecken genutzt werden. Für den Fall, dass eine Fläche oder ein Teil
einer Fläche zu einem späteren Zeitpunkt doch zu anderen Zwecken (zum Beispiel Wohnungsbau)
genutzt werden soll und dadurch der Wert des Grundstückes steigt, ist bereits im Kaufvertrag
durch eine Klausel sicherzustellen, dass die Stadt an dieser Wertsteigerung angemessen beteiligt
wird.