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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
144 kB
Erstellt
26.12.14, 13:18
Aktualisiert
28.01.18, 01:26

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20131960 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Einunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Anlagen Plan Gesundheitscampus Pläne Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20131960 1. Änderung des Straßenverzeichnisses Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung Berücksichtigung. Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 30. Änderungssatzung vom 14.12.2012 aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig. Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft: Reinigungsklasse Reinigung wöchentlich Fahrbahn Gehweg Anliegerstraßen: A B B1 B2 B3 B6 einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen: C C1 C2 C3 C6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen: D D1 D2 D3 D6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20131960 Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplanausschnitte beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind. 1.1. Umstufung Der „Möllersweg“ ist bislang komplett in die Reinigungsklasse „B 2“ eingestuft. Eine Prüfung hat ergeben, dass nur die Seite mit den ungeraden Hausnummern durchgehend über einen Gehweg verfügt. Der Eintrag im Straßenverzeichnis kann entsprechend angepasst werden. Bisheriger Wortlaut 1.1.1 1.2 Möllersweg Bisherige Reinigungsklasse B2 Vorgesehene ReinigungsKlasse B2 Möllersweg, gerade Hausnummern -ohne GehwegMöllersweg, ungerade B2 Hausnummern Vorgeschlagener Wortlaut Neueinstufung Die Stichstraße „Vorm Felde 1 bis 3 b und 7 c bis 11 a“ ist gewidmet worden und kann in eine eigene Reinigungsklasse eingestuft werden. Bisheriger Wortlaut 1.2.1 Vorm Felde Bisherige Reinigungsklasse B1 Vorgeschlagener Wortlaut Vorm Felde Vorgesehene ReinigungsKlasse B1 Vorm Felde – Stichstraße von Haus Nr. 1 bis 3 b und 7 c bis 11 a 1.3 B Allgemeine Berichtigungen Der Eintrag „Verbindungsweg von Rotteland bis Vogelrute= A“ ist bereits durch den Wortlaut „ Unterm Schrick von Haus Nr. 1e/3 c bis Rotteland = A“ erfasst. Er kann daher entfallen. Das Teilstück „Vogelrute zwischen Haus Nr. 18 und 21“ ist neu aufzunehmen. Bisheriger Wortlaut 1.3.1 Verbindungsweg von Rotteland bis Vogelrute Bisherige Vorgeschlagener Reinigungs- Wortlaut klasse A Vogelrute zwischen Haus Nr. 18 und 21 Vorgesehene ReinigungsKlasse A Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20131960 Die „Oesterendestraße“ ist in „Gesundheitscampus“ umbenannt worden. Der Wortlaut „Oesterendestraße“ wird daher gestrichen. Die Straße „Gesundheitscampus“ zwischen MaxImdahl-Straße und der Stiepeler Straße liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage. Die in dem BioMedizinPark Bochum liegenden Erschließungsstraßen sind nicht zusammenhängend bebaut, Da in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nur Straßen aufgenommen werden, die sich innerhalb der geschlossenen Ortslage mit einer zusammenhängenden Bebauung befinden, kann die Straße „Gesundheitscampus“ nicht aufgenommen werden. Bisheriger Wortlaut 1.3.2 1.4 Oesterendestraße Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut Reinigungsklasse B1 Entfällt ersatzlos Abgelehnter Antrag Für die nachfolgend aufgeführte Straße hat ein Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung nicht zugestimmt werden. Straße 1.4.1 Flözstraße bisherige Einstufung B1 beantragte Einstufung A oder B Ablehnungsbegründung Überwiegend ausgebaute Gehwege vorhanden, die ohne besonderen Mehraufwand durch USB gereinigt werden können. Einbindung in ein zusammenhängendes Reinigungsgebiet, das durch USB gereinigt wird. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20131960 Bezeichnung der Vorlage Einunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 1. Änderung des Straßenverzeichnisses 1.1 Umstufung 1.1.1 Der Eintrag “Möllersweg = B 2” entfällt. Er wird ersetzt durch „Möllersweg, gerade Hausnummern -ohne Gehweg- = B 2“ und „Möllersweg, ungerade Hausnummern = B 2“. 1.2 Neueinstufung 1.2.1 Der Eintrag „Vorm Felde = B 1“ wird ergänzt durch „Vorm Felde – Stichstraße von Haus Nr. 1 bis 3 b und 7 c bis 11 a = B“. 1.3 Allgemeine Berichtigungen 1.3.1 Der Eintrag „Verbindungsweg von Rotteland bis Vogelrute = A“ entfällt ersatzlos. Er wird ersetzt durch „Vogelrute zwischen Haus Nr. 18 und 21 = A“. 1.3.2 Der Eintrag „Oesterendestraße = B 1“ entfällt ersatzlos.