Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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144 kB
Erstellt
26.12.14, 13:18
Aktualisiert
28.01.18, 01:26
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20131960
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Einunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Beschlussvorschriften
§§ 7, 41 GO
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Anlagen
Plan Gesundheitscampus
Pläne
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20131960
1.
Änderung des Straßenverzeichnisses
Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle
öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den
dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche
Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder
Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie
nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden
Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung
Berücksichtigung.
Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 30. Änderungssatzung vom 14.12.2012
aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind
nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig.
Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft:
Reinigungsklasse
Reinigung wöchentlich
Fahrbahn
Gehweg
Anliegerstraßen:
A
B
B1
B2
B3
B6
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen:
C
C1
C2
C3
C6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen:
D
D1
D2
D3
D6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20131960
Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder
Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplanausschnitte
beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind.
1.1.
Umstufung
Der „Möllersweg“ ist bislang komplett in die Reinigungsklasse „B 2“ eingestuft. Eine Prüfung hat
ergeben, dass nur die Seite mit den ungeraden Hausnummern durchgehend über einen Gehweg
verfügt. Der Eintrag im Straßenverzeichnis kann entsprechend angepasst werden.
Bisheriger
Wortlaut
1.1.1
1.2
Möllersweg
Bisherige
Reinigungsklasse
B2
Vorgesehene
ReinigungsKlasse
B2
Möllersweg, gerade Hausnummern
-ohne GehwegMöllersweg, ungerade
B2
Hausnummern
Vorgeschlagener Wortlaut
Neueinstufung
Die Stichstraße „Vorm Felde 1 bis 3 b und 7 c bis 11 a“ ist gewidmet worden und kann in eine
eigene Reinigungsklasse eingestuft werden.
Bisheriger
Wortlaut
1.2.1
Vorm Felde
Bisherige
Reinigungsklasse
B1
Vorgeschlagener Wortlaut
Vorm Felde
Vorgesehene
ReinigungsKlasse
B1
Vorm Felde – Stichstraße von
Haus Nr. 1 bis 3 b und 7 c bis 11 a
1.3
B
Allgemeine Berichtigungen
Der Eintrag „Verbindungsweg von Rotteland bis Vogelrute= A“ ist bereits durch den Wortlaut
„ Unterm Schrick von Haus Nr. 1e/3 c bis Rotteland = A“ erfasst. Er kann daher entfallen. Das
Teilstück „Vogelrute zwischen Haus Nr. 18 und 21“ ist neu aufzunehmen.
Bisheriger Wortlaut
1.3.1
Verbindungsweg von
Rotteland bis
Vogelrute
Bisherige
Vorgeschlagener
Reinigungs- Wortlaut
klasse
A
Vogelrute zwischen
Haus Nr. 18 und 21
Vorgesehene
ReinigungsKlasse
A
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Vorlage Nr.: 20131960
Die „Oesterendestraße“ ist in „Gesundheitscampus“ umbenannt worden. Der Wortlaut
„Oesterendestraße“ wird daher gestrichen. Die Straße „Gesundheitscampus“ zwischen MaxImdahl-Straße und der Stiepeler Straße liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage. Die in dem
BioMedizinPark Bochum liegenden Erschließungsstraßen sind nicht zusammenhängend bebaut,
Da in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nur Straßen
aufgenommen werden, die sich innerhalb der geschlossenen Ortslage mit einer
zusammenhängenden Bebauung befinden, kann die Straße „Gesundheitscampus“ nicht
aufgenommen werden.
Bisheriger Wortlaut
1.3.2
1.4
Oesterendestraße
Bisherige
Vorgeschlagener Wortlaut
Reinigungsklasse
B1
Entfällt ersatzlos
Abgelehnter Antrag
Für die nachfolgend aufgeführte Straße hat ein Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse
gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung
nicht zugestimmt werden.
Straße
1.4.1
Flözstraße
bisherige
Einstufung
B1
beantragte
Einstufung
A oder B
Ablehnungsbegründung
Überwiegend
ausgebaute
Gehwege vorhanden, die ohne
besonderen
Mehraufwand
durch USB gereinigt werden
können. Einbindung in ein
zusammenhängendes
Reinigungsgebiet, das durch
USB gereinigt wird.
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Vorlage Nr.: 20131960
Bezeichnung der Vorlage
Einunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
1.
Änderung des Straßenverzeichnisses
1.1
Umstufung
1.1.1
Der Eintrag “Möllersweg = B 2” entfällt. Er wird ersetzt durch „Möllersweg, gerade
Hausnummern -ohne Gehweg- = B 2“ und „Möllersweg, ungerade Hausnummern = B 2“.
1.2
Neueinstufung
1.2.1
Der Eintrag „Vorm Felde = B 1“ wird ergänzt durch „Vorm Felde – Stichstraße von Haus Nr.
1 bis 3 b und 7 c bis 11 a = B“.
1.3
Allgemeine Berichtigungen
1.3.1
Der Eintrag „Verbindungsweg von Rotteland bis Vogelrute = A“ entfällt ersatzlos. Er wird
ersetzt durch „Vogelrute zwischen Haus Nr. 18 und 21 = A“.
1.3.2 Der Eintrag „Oesterendestraße = B 1“ entfällt ersatzlos.