Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
26.12.14, 13:22
Aktualisiert
28.01.18, 00:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä
(1405)
Vorlage Nr. 20131932
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.05.2013, Vorlage Nr. 20131007
Bezeichnung der Vorlage
"Rote Karte" für örtliche Umweltzonen
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
18.09.2013
Anlagen
Wortlaut
„Rote Karte“ für örtliche Umweltzonen
In der Sitzung am 29.05.2013 des Haupt- und Finanzausschusses wurde folgende Anfrage
an die Verwaltung gerichtet:
Nach einem Bericht der „Deutschen Umwelthilfe“ werden in etlichen NRW-Kommunen die
eingeführten Umweltzonen nicht ausreichend kontrolliert. Als herausragende
Negativbeispiele werden vom Geschäftsführer der „Deutschen Umwelthilfe“, Jürgen Resch,
die Städte Köln und Bonn genant, wo er von einer „Totalverweigerung“ spricht. Auch die
Stadt Bochum hat von der „Deutschen Umwelthilfe“ die „rote Karte“ erhalten.
Die NPD im Rat der Stadt Bochum fragt daher an:
1.
Ist der Verwaltung der Bericht der „Deutschen Umwelthilfe“ bekannt?
2.
Wie erklärt sich die Verwaltung die „rote Karte“?
3.
Wie wird in Bochum und Wattenscheid die Kontrolle der eingeführten Umweltzonen
gehandhabt und gewährleistet?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Zä
(1405)
Vorlage Nr. 20131932
4.
Wurde das Ziel der Umweltzonen nach Meinung der Verwaltung auch vor Ort erreicht
bzw. wie haben sich die Feinstaubwerte seit Einführung der Umweltzone entwickelt?
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
zu 1)
Ja.
zu 2)
Die Bewertung des Kontrollverhaltens der einzelnen Städte erfolgte anhand der Zahl
geahndeter Verstöße. Dies lässt keinen Rückschluss auf das Kontrollverhalten zu.
zu 3)
Die Verkehrsüberwachung des Straßenverkehrsamtes kontrolliert im ruhenden
Verkehr regelmäßig die Plakettenpflicht. Für die Überwachung des fließenden
Verkehrs ist die Polizei zuständig.
zu 4)
Die Überwachung der Luftqualität ist Aufgabe des Landes. Nach den Messwerten zur
Luftqualität im Jahre 2012 des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) ist die durchschnittliche Feinstaubbelastung gegenüber
dem Vorjahr gesunken. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert wurde an allen 67
Messstationen eingehalten.