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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 12 (2644) Vorlage Nr. 20131810 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Rates am 18.07.2013 – Vorlage Nr. 20131697 Bezeichnung der Vorlage Anfrage zu abgelehnten Ausbildungsbewerbern/innen Beratungsfolge Ausschuss für Migration und Integration Sitzungstermin akt. Beratung 19.09.2013 Anlagen Wortlaut Die SPD-Ratsfraktion und die Grünen im Rat der Stadt Bochum haben in der Sitzung des Rates am 18.07.2013 eine gemeinsame Anfrage zu abgelehnten Ausbildungsbewerbern/-innen gestellt. Unter Hinweis auf ein erfolgreiches Förderprogramm der Stadt Duisburg für gescheiterte Bewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte fragt man für die Etatsitzung des Ausschusses für Migration und Integration an: 1. Wie viele Ausbildungsbewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte wurden in den vergangenen Jahren in Bochum aufgrund sprachlicher Defizite abgelehnt? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ein solches Programm auch in Bochum anzubieten und welche Kosten würden hierfür entstehen? zu 1.) Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil die Abfrage zur Zuwanderungsgeschichte für die Teilnehmenden an unseren Testverfahren anonym erfolgt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 12 (2644) Vorlage Nr. 20131810 zu 2.) Träger dieser über einen Zeitraum von neun Monaten laufenden Maßnahmen in Duisburg war die Arbeitsagentur. Weil dort keine Fördermittel mehr zur Verfügung standen und die Stadt Duisburg zeitgleich ihre Ausbildungsaktivitäten einstellen musste, ist die Maßnahme bereits vor vier oder fünf Jahren ausgelaufen. Ein von der Arbeitsagentur beauftragtes Bildungsinstitut hat seinerzeit die verschiedensten theoretischen Lerninhalte vermittelt. Ein Betrieb - hier die Stadtverwaltung - stand für die Praktikumsanteile zur Verfügung. Eine aktuelle Nachfrage bei der Stadtverwaltung Duisburg ergab, dass die ursprüngliche Zielsetzung dieser Kooperation mit der Arbeitsagentur immer mehr verloren ging, weil an die Stelle der Bewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte und einem Haupt- oder Fachoberschulabschluss in den letzten Jahren immer stärker solche mit (Fach)Hochschulabschluss traten. Auch wurden am Ende nur zwei bis drei von 15 Teilnehmenden in die eigene Ausbildung eingestellt. Die Bochumer Arbeitsagentur ist ebenfalls Träger solcher Maßnahmen. Sie werden als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bezeichnet. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind allerdings Interessierte für handwerkliche Berufe. Die Agentur in Bochum hat verschiedene Bildungsträger mit der Durchführung solcher Maßnahmen beauftragt. Als Praktikanten kommen diese jungen Leute auch regelmäßig zur Stadt. Betrachtet man den derzeitigen Ausbildungsmarkt, ist die Einschätzung und Handlungsweise der Arbeitsagentur verständlich. Ziel vieler junger Leute ist ein Maximum als Bildungsabschluss. Haupt- und Realschüler mit Potential bzw. Qualifikationsvermerk streben keine berufsvorbereitenden Interimslösungen an, sondern das Abitur, mindestens die Fachhochschulreife. Zu denken gibt auch, dass eine ähnliche Maßnahme der Stadt aus Mangel an Interesse eingestellt wurde. Vor drei bis vier Jahren ist das städtische Angebot eines sog. EQJ - einer Einstiegsqualifizierung für Jugendliche im Rahmen des Pakts für Arbeit - zurückgenommen worden, weil das Interesse daran gegen null ging. Das EQJ war ein sozialversichertes und mit rd. 220 Euro Taschengeld finanziertes Praktikum für unversorgte Bewerber/innen in handwerklichen Berufen mit der Zusage der Förderung im nächsten Auswahlverfahren. Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der im Öffentlichen Dienst vorgeschriebenen Bestenauslese außerdem rechtliche Hindernisse bestehen, Ausbildungsplätze frei zu halten für eine besondere Bewerbergruppe, die ca. ein halbes Jahr nach dem regulären Auswahlverfahren ihre zweite Chance erhält.