Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
26.12.14, 13:23
Aktualisiert
28.01.18, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 12 (2644)
Vorlage Nr. 20131810
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates am 18.07.2013 – Vorlage Nr. 20131697
Bezeichnung der Vorlage
Anfrage zu abgelehnten Ausbildungsbewerbern/innen
Beratungsfolge
Ausschuss für Migration und Integration
Sitzungstermin
akt.
Beratung
19.09.2013
Anlagen
Wortlaut
Die SPD-Ratsfraktion und die Grünen im Rat der Stadt Bochum haben in der Sitzung des
Rates
am
18.07.2013
eine
gemeinsame
Anfrage
zu
abgelehnten
Ausbildungsbewerbern/-innen gestellt.
Unter Hinweis auf ein erfolgreiches Förderprogramm der Stadt Duisburg für gescheiterte
Bewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte fragt man für die Etatsitzung des
Ausschusses für Migration und Integration an:
1.
Wie viele Ausbildungsbewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte wurden in den
vergangenen Jahren in Bochum aufgrund sprachlicher Defizite abgelehnt?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, ein solches Programm auch in Bochum
anzubieten und welche Kosten würden hierfür entstehen?
zu 1.)
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil die Abfrage zur Zuwanderungsgeschichte
für die Teilnehmenden an unseren Testverfahren anonym erfolgt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 12 (2644)
Vorlage Nr. 20131810
zu 2.)
Träger dieser über einen Zeitraum von neun Monaten laufenden Maßnahmen in Duisburg
war die Arbeitsagentur. Weil dort keine Fördermittel mehr zur Verfügung standen und die
Stadt Duisburg zeitgleich ihre Ausbildungsaktivitäten einstellen musste, ist die Maßnahme
bereits vor vier oder fünf Jahren ausgelaufen. Ein von der Arbeitsagentur beauftragtes
Bildungsinstitut hat seinerzeit die verschiedensten theoretischen Lerninhalte vermittelt. Ein
Betrieb - hier die Stadtverwaltung - stand für die Praktikumsanteile zur Verfügung.
Eine aktuelle Nachfrage bei der Stadtverwaltung Duisburg ergab, dass die ursprüngliche
Zielsetzung dieser Kooperation mit der Arbeitsagentur immer mehr verloren ging, weil an die
Stelle der Bewerber/innen mit Zuwanderungsgeschichte und einem Haupt- oder
Fachoberschulabschluss in den letzten Jahren immer stärker solche mit (Fach)Hochschulabschluss traten. Auch wurden am Ende nur zwei bis drei von 15 Teilnehmenden
in die eigene Ausbildung eingestellt.
Die Bochumer Arbeitsagentur ist ebenfalls Träger solcher Maßnahmen. Sie werden als
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bezeichnet. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind
allerdings Interessierte für handwerkliche Berufe. Die Agentur in Bochum hat verschiedene
Bildungsträger mit der Durchführung solcher Maßnahmen beauftragt. Als Praktikanten
kommen diese jungen Leute auch regelmäßig zur Stadt.
Betrachtet man den derzeitigen Ausbildungsmarkt, ist die Einschätzung und
Handlungsweise der Arbeitsagentur verständlich. Ziel vieler junger Leute ist ein Maximum
als Bildungsabschluss. Haupt- und Realschüler mit Potential bzw. Qualifikationsvermerk
streben keine berufsvorbereitenden Interimslösungen an, sondern das Abitur, mindestens
die Fachhochschulreife.
Zu denken gibt auch, dass eine ähnliche Maßnahme der Stadt aus Mangel an Interesse
eingestellt wurde. Vor drei bis vier Jahren ist das städtische Angebot eines sog. EQJ - einer
Einstiegsqualifizierung für Jugendliche im Rahmen des Pakts für Arbeit - zurückgenommen
worden, weil das Interesse daran gegen null ging. Das EQJ war ein sozialversichertes und
mit rd. 220 Euro Taschengeld finanziertes Praktikum für unversorgte Bewerber/innen in
handwerklichen Berufen mit der Zusage der Förderung im nächsten Auswahlverfahren.
Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der im Öffentlichen Dienst
vorgeschriebenen Bestenauslese außerdem rechtliche Hindernisse bestehen,
Ausbildungsplätze frei zu halten für eine besondere Bewerbergruppe, die ca. ein halbes Jahr
nach dem regulären Auswahlverfahren ihre zweite Chance erhält.