Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Ergänzungsantrag Grundstücksrichtlinien.pdf
Größe
154 kB
Erstellt
26.12.14, 13:25
Aktualisiert
28.01.18, 01:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
26.09.2013
Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 26. September 2013
TOP 1.10
Ratsbeschluss „Grundstücksverkehr der Stadt Bochum“
(Grundstücksrichtlinien) vom 02.02.2013
Hier: Änderung der Grundstücksrichtlinien (Vorlage: 20131739)
Die CDU-Fraktion beantragt folgende Änderung zu Ziffer 8
Um Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung handelt es sich bei Grundstücken, die
der Ansiedlung, Verlagerung, Erweiterung oder Strukturverbesserung von Unternehmen im Bereich der gesamten gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels
und des Dienstleistungsbereichs dienen.
Grundstücke für öffentliche Einrichtungen, Dienststellen und Behörden sind ebenfalls
Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung.
Außerdem gehören zu den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung Wohngrundstücke für
-
leitende Mitarbeiter in Unternehmen oder Firmeninhaber, sowie solche Personen, die von Relevanz bei Entscheidungen mit nennenswerten Auswirkungen für Arbeitsplätze und/oder Investitionen in Bochum bzw. in
der Region sind.
-
Beschäftigte aus dem Bereich der Hochschulen, deren nachhaltige Tätigkeit in
Forschung und Lehre aufgrund ihres Fachgebietes und ihrer Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen nachgewiesen von Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur
Bochums und der Region in den für die Wirtschaftsförderung relevanten Themenfeldern ist.
-
Persönlichkeiten, die infolge ihrer herausragenden gesellschaftlichen
Bedeutung (z.B. in Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Medizin, Sport, Technologie etc.) überregional so bekannt und geschätzt
sind, dass ihr Wohnsitz in Bochum einen Imagegewinn für die Stadt darstellt.
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
Über die Veräußerung von Wohnungsgrundstücken, die nach Maßgabe der
vorstehenden Richtlinien erfolgen soll, insbesondere über die Gründe der Vertragskonditionen, ist die Grundstückskommission detailliert zu informieren.
Flächen, die die Stadt als Gewerbeflächen zu entsprechenden Preisen verkauft hat,
sollen nicht zu anderen als gewerblichen Zwecken genutzt werden. Für den Fall,
dass eine Fläche oder ein Teil einer Fläche zu einem späteren Zeitpunkt doch zu
anderen Zwecken (zum Beispiel Wohnungsbau) genutzt werden soll und dadurch der
Wert des Grundstückes steigt, ist bereits im Kaufvertrag durch eine Klausel sicherzustellen, dass die Stadt an dieser Wertsteigerung angemessen beteiligt wird. Außerdem gehören zu den Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung bebaute und unbebaute Wohngrundstücke für Personen, die von Relevanz bei Entscheidungen mit
nennenswerten Auswirkungen für Arbeitsplätze und/oder Investitionen in Bochum
bzw. in der Region sind.
Roland Mitschke
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de