Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage-Bestattungskosten.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
26.12.14, 13:26
Aktualisiert
28.01.18, 01:41
Stichworte
Inhalt der Datei
50 122 (3570)
22.07.2013
Anfrage zur Sitzung des Rates am 06.06.2013
Vorlagennummer: 20131284
Übernahme von Bestattungskosten durch die Stadt Bochum.
Bei einer Bestattung von mittellosen Menschen (insbesondere Bezieher/-innen von SGB XIIund SGB II-Leistungen) werden die Bestattungskosten von der Stadt Bochum (Amt für
Soziales und Wohnen) getragen, falls diese auch von Erben oder Familienangehörigen nicht
getragen werden können.
1.)
In welcher finanziellen Höhe werden derzeit in diesen Fällen die Bestattungskosten von der Stadt Bochum getragen?
Antwort:
Die Art und die Höhe der zu übernehmenden Kosten sind in den nachstehend abgedruckten
Anlagen 1 bis 3 geregelt.
Die Höhe der Hilfemöglichkeit beschränkt sich nach § 74 SGB XII nur auf die erforderlichen
Bestattungskosten. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit, der sich nach der
Rechtsprechung sowohl auf die Art als auch auf die Höhe der Kosten der Bestattung bezieht,
wurde (mit Ausnahme der fest stehenden Friedhofsgebühren) im Juni 2013 neu bestimmt.
Nach Durchf ühr ung einer ör t lichen Pr eiser m it t lung er g aben sich f olgende
Erforderlichkeitsgrenzen bei den nachstehenden Leistungen bei einer Bestattung:
Anlage 1 zu §74 SGB XII:
Erforderliche Kosten einer Bestattung
[ohne Friedhofsgebühren (Anlage 2) und Zusatzkosten (Anlage 3)]
1.
Erdbestattung
1.1
Sarg für erwachsene Person
inkl. Innenausstattung des Sarges, Decke, Kissen,
Sterbegewand und Strümpfe für die verstorbene Person,
Sargkreuz, -palme oder -kelch
1.2
alternativ zu 1.1
Sarg für ein Kind
40 cm
60 cm
80 cm
100 cm
120 cm
685,-- EUR
302,-- EUR
338,-- EUR
386,-- EUR
436,-- EUR
486,-- EUR
-1-
inkl. Innenausstattung des Sarges, Decke, Kissen,
Sterbegewand und Strümpfe für das verstorbene Kind,
Sargkreuz, -palme oder-kelch
1.3
Einsargung, Aufbahrung und Überführung innerhalb
des Stadtgebietes und zum Friedhof
120,-- EUR
1.4
Gestellung von 6 Trägern auf dem Friedhof inkl. Handschuhe
90,-- EUR
1.5
Erkennungsgrabkreuz
30,-- EUR
1.6
Erledigung der Formalitäten
75,-- EUR
Alternativ zu den Einzelpositionen können auch folgende Pauschalpreise für alle vorgenannten Leistungen ohne Einzelaufschlüsselung als erforderlich anerkannt werden
(Umverteilung zwischen den Einzelleistungen):
1.1
Erwachsene Person
1.2
Kinder:
Sarggröße:
1000,-- EUR
40 cm
60 cm
80 cm
100 cm
120 cm
617,-- EUR
653,-- EUR
701,-- EUR
751,-- EUR
801,-- EUR
2.
Feuerbestattung
2.1
Sarg für erwachsene Person
inkl. Innenausstattung des Sarges, Decke, Kissen,
Sterbegewand und Strümpfe für die verstorbene Person,
Sargkreuz, -palme oder -kelch
2.2.
Alternativ zu 2.1
Sarg für ein Kind
40 cm
60 cm
80 cm
100 cm
120 cm
536,-- EUR
302,-- EUR
338,-- EUR
386,-- EUR
436,-- EUR
486,-- EUR
inkl. Innenausstattung des Sarges, Decke, Kissen,
Sterbegewand und Strümpfe für das verstorbene Kind,
Sargkreuz, -palme oder -kelch
2.3
Einsargung, Aufbahrung und Überführung innerhalb
des Stadtgebietes, zum Krematorium und der Urne zum Friedhof
2.4
Überurne
45,-- EUR
2.5
Erkennungsgrabkreuz
30,-- EUR
2.6
Erledigung der Formalitäten
75,-- EUR
-2-
120,-- EUR
Alternativ zu den Einzelpositionen können auch folgende Pauschalpreise für alle vorgenannten Leistungen ohne Einzelaufschlüsselung als erforderlich anerkannt werden
(Umverteilung zwischen den Einzelleistungen):
1.1
Erwachsene Person
1.2
Kinder:
806 -- EUR
Sarggröße:
40 cm
60 cm
80 cm
100 cm
120 cm
572,-- EUR
608,-- EUR
656,-- EUR
706,-- EUR
756,-- EUR
Stand: 06/13
Anlage 2 zu § 74 SGB XII:
Bestattungsgebühren nach gültiger Gebührenordnung der
Friedhofsverwaltung
Gebührenverzeichnis ab 01.01.2013
Die Sargbestattung/Urnenbeisetzung umfasst neben der Bestattung bzw. Beisetzung
(Ausheben, Ausgrünen, Zufüllen des Grabes) in der jeweiligen Grabstätte auch die Dekoration
in Trauerhalle und Totenkammer, den Kranztransport und die Kranzentsorgung, die
Herrichtung des Grabes und die Wassergeldablösung. Die Leistungen: Ausgrünen des Grabes
und Kranztransport entfallen bei der Beisetzung in anonymen Grabstätten. Darüber hinaus
sind in dieser Leistung bei den Reihengrabstätten die Überlassung des Grabes sowie die
Unterhaltung des Gräberfeldes und bei den Familiengräbern das Abräumen der Pflanzen
enthalten.
Bestattungsgebühren
A.
B.
Erdbestattung Reihengrabstätten
1.
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte ohne Inanspruchnahme
der Totenkammer und Trauerhalle
2.660,-- Euro
2.
wie 1. einschl. Inanspruchnahme der Totenkammer
2.880,-- Euro
3.
wie 1. einschl. Inanspruchnahme der Trauerhalle
2.925,-- Euro
4.
wie 2. einschl. Inanspruchnahme der Trauerhalle
3.145,-- Euro
5.
bei einem Sterbealter unter 6 Jahren ohne Inanspruchnahme
der Totenkammer und Trauerhalle
532,-- Euro
6.
wie 5. einschl. Inanspruchnahme der Totenkammer
752,-- Euro
7.
wie 5. einschl. Inanspruchnahme der Trauerhalle
797,-- Euro
8.
wie 6. einschl. Inanspruchnahme der Trauerhalle
1.017,-- Euro
Erdbestattung Familiengrabstätten
1.
Erdbestattung in einer vorhanden Familiengrabstätte ohne
Inanspruchnahme der Aufbahrungszelle und Trauerhalle
-3-
1.640,-- Euro
C.
D.
E.
2.
wie 1. einschl. Inanspruchnahme der Totenkammer
1.860,-- Euro
3.
wie 1. einschl. Inanspruchnahme der Trauerhalle
1.905,-- Euro
4.
wie 2. einschl. Inanspruchnahme der Trauerhalle
2.125,-- Euro
5.
bei einem Sterbealter unter 6 Jahren ohne Inanspruchnahme
einer Totenkammer und der Trauerhalle
328,-- Euro
6.
wie 5. einschl. Inanspruchnahme der Totenkammer
548,-- Euro
7.
wie 5. einschl. Inanspruchnahme der Trauerhalle
593,-- Euro
8.
wie 6. einschl. Inanspruchnahme Trauerhalle
813,-- Euro
Urnenbeisetzung
1.
Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
1.500,-- Euro
2.
wie 1. bei einem Sterbealter unter 6 Jahren
3.
Beisetzung einer Urne auf einem anonymen Gräberfeld
4.
wie 3. bei einem Sterbealter unter 6 Jahren
306,-- Euro
5.
Beisetzung einer Urne in der Familiengrabstätte
605,-- Euro
6.
wie 5. bei einem Sterbealter unter 6 Jahren
121,-- Euro
7.
Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium
525,-- Euro
8.
wie 7. bei einem Sterbealter unter 6 Jahren
105,-- Euro
300,-- Euro
1.530,-- Euro
Einäscherung
1.
Einäscherung ohne Nutzung einer Totenkammer u. d. Trauerhalle
245,14 Euro
2.
wie 1. mit Inanspruchnahme einer Totenkammer
465,14 Euro
3.
wie 1. mit Inanspruchnahme der Trauerhalle
510,14 Euro
4.
wie 1. mit Inanspruchnahme einer Totenkammer u. d. Trauerhalle
730,14 Euro
5.
Sofort-Einäscherung ohne Nutzung von Totenkammer u. Trauerhalle 306,43 Euro
6.
wie 5. mit Inanspruchnahme einer Totenkammer
526,43 Euro
7.
wie 5. mit Inanspruchnahme der Trauerhalle
571,43 Euro
8.
wie 5. mit Inanspruchnahme einer Totenkammer u. d. Trauerhalle
791,43 Euro
9.
Pos. 1 - 8 bei amtsärztlicher Untersuchung plus
42,90 Euro
Sonstige Gebühren
Weitere Gebührenstellen des Grünflächenamtes werden für Leistungen erhoben, die in
der Regel nicht zu den “erforderlichen Kosten einer Bestattung” gehören (ausgenommen
Anlage 3 zu T 74).
Stand: 01/13
-4-
Anlage 3 zu § 74 SGB XII:
Erforderliche Bestattungskosten bei Bedarf
Nachstehend sind die in Zusammenhang mit einer Bestattung stehenden Kosten verzeichnet, die
sich nicht aus den Anlagen 1 und 2 zu § 74 SGB XII ergeben; gleichwohl im Bedarfsfall als
notwendige Kosten berücksichtigt werden müssen:
1.
Gebühren für das Orgelspiel auf den Friedhöfen
(mit Organistenstellung)
2.
bei Bestattung Verstorbener katholischer Religionszugehörigkeit
Kosten für ein Seelenamt bis zu
3.
30,50 EUR
20,00 EUR
bei Bestattung Verstorbener jüdischer Religionszugehörigkeit
a) Kosten der Nutzung eines Sezierraumes auf einem Bochumer
Friedhof für eine rituelle Waschung (zu zahlen an Amt 67)
250,00 EUR
b)
Aufwandsentschädigung für 3 Personen zur Durchführung
der rituellen Waschung (je Person 50,– €)
(zu zahlen an die jüdische Gemeinde)
150,00 EUR
c)
Sachleistungen
(Sanitärkleidung, koscherer Wein, Schwämme, Tücher)
(zu zahlen an die jüdische Gemeinde)
20,00 EUR
d)
rituelle Totenkleidung (Tachrichim)
(zu zahlen an die jüdische Gemeinde)
80,00 EUR
bei Bestattung Verstorbener islamischer Religionszugehörigkeit
Kosten der Nutzung des Sezierraumes auf einem Bochumer
Friedhof für eine rituelle Waschung (zu zahlen an Amt 67)
4.
250,00 EUR
Alternativ zu 3. a) und 4. sind für die Nutzung eines anderen Raumes zur Durchführung einer
rituellen Waschung Kosten i. H. v. maximal 250,00 EUR anzuerkennen und an das
Bestattungsunternehmen zu zahlen.
5. bei notwendiger Überführung über die Bochumer Stadtgrenzen hinaus
(neben Friedhofsgebühren des Bestattungsortes) je km
1,35 EUR
6. Gebühren für die Erstellung einer Todesbescheinigung
Gebühr GOÄ Nr. 100 (bis 2,3fach)
-
Untersuchung eines Toten einschl. Todesfeststellung und Leichenschauscheinausstellung
Gebühr GOÄ Nr. 50 (bis 2,3fach)
Besuch einschl. Untersuchung
Zuschläge*: E (dringende u. unverzügliche Ausführung)
- nicht neben F, G oder H berechnungsfähig F (Leistung erbracht zw. 20.00-22.00Uhr oder 6-8Uhr)
G (Leistung erbracht zw. 22.00 und 6.00 Uhr)
H (Leistung n. F o. G erbracht an Sa., So. od. Feiertag)
K2(Leistung b. Kindern bis z. vollend. 4. Lebensjahr)
bis 33,51 EUR
42,90 EUR
9,33 EUR
15,15 EUR
26,23 EUR
19,82 EUR
6,99 EUR
* = nicht berechnungsfähig b. i. Notdienst tätigen Ärzten und Krankenhausärzten; nur bei niedergelassenen Ärzten außerhalb von Notdiensten
-5-
Wegegeld GOÄ § 8
innerhalb eines Radius um die Arztpraxis/Wohnung des Arztes von
bis zu zwei km
bei Nacht
bis zu fünf km
bei Nacht
bis zu zehn km
bei Nacht
bis zu 25 km
bei Nacht
3,58 EUR
7,16 EUR
6,65 EUR
10,23 EUR
10,23 EUR
15,34 EUR
15,34 EUR
25,56 EUR
Stand:06/13
2.)
Werden bei der Bestattung auch die aufgrund besonderer religiöser Vorschriften
(z.B. bei Verstorbenen jüdischen oder muslimischen Glaubens) entstehenden
zusätzlichen Kosten übernommen werden?
Antwort:
Ja. Die typischen Bräuche der Religionszugehörigkeit werden im angemessenen Rahmen
berücksichtigt.
3.)
Falls ja, bis zu welcher Höhe?
Antwort:
Die Höhe der übernahmefähigen Kosten sind der o. a. Anlage 3 zu § 74 SGB XII, Nrn. 2 bis 4,
zu entnehmen
-6-