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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
26.12.14, 13:26
Aktualisiert
28.01.18, 00:26

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2058) Vorlage Nr.: 20131923 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Kreatives Bochum Beschlussvorschriften Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kultur und Sport 30.09.2013 Anlagen Masterplan-Kreatives-Dortmund Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2058) Vorlage Nr.: 20131923 Während der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 21.06.2013 stellte Herr Gräfingholt folgende Anfrage: „Unsere Nachbarstadt Dortmund hat Anfang des Jahres einen Masterplan Kreatives Dortmund verabschiedet. Es geht um ein Zusammenspiel von Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung. Zur Zeit arbeitet die Stadt mit Hochdruck an der Umsetzung. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung einen solchen Masterplan? 2. Wie gedenkt die Stadt mit dem Thema umzugehen? 3. Reichen die bisherigen Ansätze aus oder macht auch für Bochum eine Art Masterplan Sinn?“ Der Masterplan „Kreatives Dortmund“ steht als digitale Anlage dieser Mitteilung im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Zur schnellen Orientierung über die Zielsetzung und die Struktur dieses Masterplans sei aus der Präambel sowie aus dem Kapitel „Dortmunder Modell“ wie folgt zitiert: Präambel: … „Bei der Zukunftsgestaltung der Stadt werden die unterschiedlichen Aktivitäten verschiedenster Akteure im Rahmen eines Masterplans für das kreative Dortmund gebündelt. Hierbei ist ein wesentliches Leitbild die Entwicklung Dortmunds als Oberzentrum in der Metropole Ruhr und die weiterhin erfolgreiche Fortführung des Strukturwandels nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, sondern auch im Hinblick auf die Kultur und die Weiterentwicklung kreativer Milieus innerhalb der Stadt. Ökonomie, Kunst, Kultur, Stadtentwicklung und Imagebildung sind Teil einer modernen Stadtgesellschaft. Daher kommen die einzelnen Beiträge aus den Bereichen Wirtschaftsförderung, Kultur, Stadtentwicklung und Städtebau.“… Kapitel „Dortmunder Modell“: … „Der Masterplan „Kreatives Dortmund“ entwickelt Perspektivlinien und beschreibt Handlungsräume für die weitere Gestaltung der Stadt im planerischen Sinne wie in der Organisationsentwicklung. Ausgehend von den großen Initiativen der letzten Jahre, die sich mit der zukunftsorientierten Entwicklung Dortmunds befasst haben, entwickelt der Masterplan Vorhandenes weiter und zeigt neue Möglichkeiten auf. Die unterschiedlichen Ansätze und Bedürfnisse von Akteuren werden im Masterplan gebündelt. Mit Blick auf die spätere Umsetzung verfolgt er eine zielgruppenorientierte Strategie. Seit einigen Jahren sind die ökonomischen Potentiale von kulturellen und kreativen Unternehmungen und Projekten in den Fokus von Stadtentwicklungsplanungen gerückt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2058) Vorlage Nr.: 20131923 Zahlreiche deutsche und europäische Städte haben Berichte veröffentlicht, die die lokalen Gegebenheiten weitestgehend statistisch abbilden. Im Gegensatz zu diesen rein deskriptiven Gutachten betrachtet der Masterplan „Kreatives Dortmund“ nicht nur die Branche „Kultur- und Kreativwirtschaft“ mit ihren Unternehmen und Akteuren, sondern vollzieht einen weiten Bogen von kultureller Bildung über Stadtgestaltung und –planung bis zur internationalen Positionierung Dortmunds. Basierend auf dem bereits Vorhandenen beschreibt der Masterplan weitere Potenziale und gibt Empfehlungen, die das gesamte Spektrum der Branchenentwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft zum Leitmarkt abbilden und dabei wichtige Aspekte der Stadt- und Quartiersentwicklung sowie der Kulturellen Bildung integrieren.“ … Dies vorangestellt nimmt die Kulturverwaltung folgende Haltung zu den gestellten Fragen ein. zu 1.) Der Dortmunder Masterplan verfolgt einen sehr umfassenden Ansatz: „Ökonomie, Kunst, Kultur, Stadtentwicklung und Imagebildung sind Teil einer modernen Stadtgesellschaft“ und werden aus diesem Grunde zusammen betrachtet. Die sich aus diesem Zusammenspiel ergebenden Chancen werden aufgezeigt und Empfehlungen formuliert. Diese ganzheitliche Betrachtung der verschiedenen Einflussfaktoren auf eine „moderne Stadtgesellschaft“ ist aus der Sicht der Bochumer Kulturverwaltung richtig. Dieser Ansatz war Grundlage der Aktivitäten zur RUHR.2010 und ist auch heute Leitlinie für die Kulturverwaltung. Diese Haltung war auch Grundlage für diverse politische Entscheidungen zur Entwicklung der beiden Bochumer Kreativquartiere. Beispielsweise zählen hierzu das Entwicklungskonzept für den Erlebnisraum Innenstadt ViktoriaQuartierBochum aus dem Jahr 2008, das Musikzentrum, die Zukunftsakademie NRW, die Pop Akademie, der ecce GmbH Beitritt, das C60, das n.a.t.u.r – Festival, das Theater Rottstraße 5, aber auch Publikationen wie die Bücher 1 - 3 Bochum RUHR.2010. Diese Projekte haben einen interdisziplinären Ansatz, sie wirken nicht nur kulturell, sondern leisten auch städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und bildungspolitische Beiträge zu einer lebenswerten Stadtgesellschaft. Insoweit unterscheidet sich die Dortmunder Strategie nicht von dem interdisziplinären Ansatz der Bochumer Strategie. Dortmund hat einen (Master-)Plan, während in Bochum mehrere operativ ausgerichtete „Pläne“ existieren. Dortmund und Bochum folgen also beide einem zukunftsweisenden, interdisziplinären Konzept der Stadtentwicklung. Gleichwohl weist Bochum eine Besonderheit aus. Der durchaus bundesweit verfolgte Ansatz der Stadtentwicklung formuliert ein „Stadtentwicklungsdreieck“ aus Kultur, Wirtschaft und Städtebau. Die besondere Situation Bochum als der Hochschulstadt der Metropole Ruhr bietet die Chance, dieses „Dreieck“ durch die Einbeziehung der Wissenschaft und universitären Bildung zum „Viereck“ auszuweiten. Die Hochschulen sind die Brutstätten für Kreativität. Sie sind durch ihre Lernenden und Lehrenden ein prägender Faktor für die Bochumer Stadtgesellschaft, sei es als Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2058) Vorlage Nr.: 20131923 Kulturakteure oder Gäste von Kulturveranstaltungen, als Auslöser von Stadtentwicklungsprozessen, direkt und indirekt als wirtschaftliche Unternehmungen, als wesentliche Ziele der Mobilität in dieser Stadt oder auch als Nachfrager in den Bochumer Wohnungsmärkten und im Einzelhandel. Dies ist hinlänglich bekannt, zugleich ist aber auch erkannt, dass Bochum nicht als Universitätsstadt mit all ihren Facetten identifiziert wird. Jede Form der Auseinandersetzung mit der „Förderung der Kreativität“ muss sich also aufgrund des kreativen Anspruchs und Auftrages der Hochschulen wie auch wegen der schieren Masse der mit dem Thema Hochschulen in Bochum verbundenen Menschen mit den Hochschulen befassen. Diesen Ansatz verfolgt auch das Netzwerk UniverCity und sollte – insbesondere auch mit der Unterstützung der Kulturverwaltung – seine führende Rolle bei der strategischen Ausrichtung der Stadtentwicklung hin zu einer „UniverCity“, die zwangläufig eine „kreative Stadt“ wird, behalten. Zum Masterplan Dortmund ist des Weiteren anzumerken, dass sich die Kulturverwaltung nicht sicher ist, inwieweit eine ausschließliche Betrachtung der „kulturellen Bildung“ unter Ausklammerung der schulischen Bildung und der Weiterbildung zum Beispiel durch die VHS im Sinne der „Kreativitätsförderung“ zielführend ist. Dies bleibt aber noch zu diskutieren. zu 2.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte mit der Beschlussvorlage Nr.: 20131121 - UniverCity Bochum Sachstandsbericht und Rahmenkonzept Wissenschaftsstadt - die Verwaltung, das Rahmenkonzept Wissenschaftsstadt Bochum zu erarbeiten. Nach Auffassung der Kulturverwaltung kann dieses Rahmenkonzept in Gänze oder auch in einem Teil das Äquivalent zum Dortmunder Masterplan „Kreatives Dortmund“ sein. Ob dies eine Erweiterung der Aufgaben des Netzwerkmanagements oder doch eine Kernidee ist, ist in den sich jetzt bildenden Arbeitstrukturen zu erörtern. Absehbar ist aber schon jetzt, dass weder die in der Verwaltung bzw. im Netzwerk UniverCity vorhandene Expertise, noch die personellen Ressourcen ausreichen, um dieses alleine zu erarbeiten. Vorbehaltlich einer detaillierten Aufgabenbeschreibung erscheint eine Beteiligung externer Kompetenz – wie in Dortmund – notwendig. Die Kulturverwaltung - als Teil des Dezernates für Kultur, Bildung und Wissenschaft - würde für diese gesamtstädtische Aufgabe aus den Mittel für „Kreative Quartiere“ in den Haushaltsjahren 2013 – 2014 zur Verfügung stellen. Nach Auffassung der Kulturverwaltung sollte aufgrund der Tragweite und der möglichen Bedeutung für die Zukunft dieser Stadt eine politische Entscheidung durch den für Kultur und somit auch für einen Teilbereich der „Kreativität“ zuständigen Ausschuss erfolgen. Ausgehend von diesem Beschluss könnte dann in den Arbeitsstrukturen von UniverCity, unter Beteiligung aller Partner an diesem Netzwerk, die Aufgabenstellung und die weitere Umsetzung erarbeitet werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2058) Vorlage Nr.: 20131923 zu 3.) Inwieweit eine „Art Masterplan“ oder völlig andere Strukturen für Bochum Sinn machen, soll in den entstehenden Arbeitsstrukturen von UniverCity beraten werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2058) Vorlage Nr.: 20131923 Bezeichnung der Vorlage Kreatives Bochum Der Ausschuss für Kultur und Sport beauftragt die Kulturverwaltung, in Zusammenarbeit mit den Partnern des Netzwerks UniverCity, zu prüfen, ob, und wenn ja, in welcher Form, ein Konzept „Kreatives Bochum“ erstellt werden soll. Für die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen stellt die Kulturverwaltung - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Maßgaben - in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung.