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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
26.12.14, 13:27
Aktualisiert
28.01.18, 01:43

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3865) Vorlage Nr. 20131604 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) 21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport vom 26.04.2013, Vorlage Nr. 20130946, TOP 6.5 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften vom 30.04.2013, Vorlagen Nr. 20130946, TOP 6.6 Bezeichnung der Vorlage Musikalische Erziehung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kultur und Sport Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Jugendhilfeausschuss akt. Beratung 30.09.2013 01.10.2013 27.11.2013 Anlagen Wortlaut Die Fragen 1 bis 3 beziehen sich auf schulfachliche Angelegenheiten und werden seitens der Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes für die Stadt Bochum als zuständige Untere staatliche Schulaufsichtsbehörde wie folgt beantwortet: Frage 1: Ist es zutreffend, dass an den meisten Bochumer Schulen kein Musikunterricht stattfindet? Können dazu konkrete Zahlen genannt werden? Dem Schulamt der Stadt Bochum stehen nur Daten der Grund-, Haupt- und Förderschulen zur Verfügung. Die Zuständigkeit für andere Schulformen im Sekundarbereich liegt bei der Bezirksregierung in Arnsberg. In den 50 Grundschulen findet derzeit Musikunterricht an allen 50 Schulen statt. In den 7 Hauptschulen findet derzeit Musikunterricht an insgesamt 5 Schulen statt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3865) Vorlage Nr. 20131604 In den 10 städtischen Förderschulen wird der Musikunterricht derzeit an allen 10 Förderschulen erteilt. In 2 Förderschulen wird dieser Unterricht von fachfremden Lehrkräften erteilt, die sich im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung für das Fach Musik fortbilden können. Frage 2: Falls der Mangel zutrifft: wie sind die entsprechenden Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften und offiziellen Lehrpläne und wer hat es zu vertreten, wenn diesen in Bochum nicht entsprochen wird? Bereich Grundschule: In der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) wird für den Musikunterricht keine feste Stundenzahl vorgegeben. Die Grundschulen melden einen Bedarf von 395 Stunden/wöchentlich. Verteilt werden 351 Stunden = ca. 89%. Ausfallende Stunden entstehen durch Fachlehrermangel. Bereich Hauptschule: In den Klassen 5-10 ist in der Unterrichtsverteilung eine gleichgewichtige Berücksichtigung von Kunst, Musik und Textilgestaltung vorgesehen. In den Klassen 5-6 insgesamt 8 Unterrichtsstunden, dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Verteilung von 4 Stunden. In den Klassen 7-10 insgesamt 8 Unterrichtsstunden, dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Verteilung von 2 Stunden. Aufgrund der auslaufenden Schließungen von insgesamt 5 Bochumer Hauptschulen, darunter auch die beiden Schulen ohne Musikunterricht, ist es nicht möglich, entsprechende Fachlehrer für diesen Bereich zu gewinnen. Eine Hauptschule ohne Musiklehrkräfte wurde zum Ende des Schuljahres 2012/2013 geschlossen. Im Schuljahr 2013/2014 wird somit nur noch eine Hauptschule ohne Musiklehrkräfte sein. Sie wird zum Ende des Schuljahres geschlossen. Bereich Förderschule: Der Mangel trifft nicht zu. Frage 3: In welchem Umfang fehlen an den einzelnen Schulformen entsprechende Fachlehrer? Welche anderen Ursachen des Mangels gibt es ggf.? Bereich Grundschule: In den Grundschulen der Stadt Bochum sind nur ca. 36% der notwendigen Stellen mit Fachlehrern für Musik besetzt. Auf die letzte Ausschreibung des Schulamtes für die Stadt Bochum ist nur eine Bewerbung eingegangen (zum Vergleich Sachunterricht mehr als 100). Weitere Ursachen sind nicht bekannt. Bereich Hauptschule: Die Dienstaufsicht liegt in Personalfragen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Eine dortige Anfrage hat ergeben, dass eine verlässliche Auskunft erst im Oktober über die amtliche Schulstatistik erteilt werden kann. Bereich Förderschule: Zurzeit fehlen an 2 Förderschulen die entsprechenden Fachlehrer für das Fach Musik. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3865) Vorlage Nr. 20131604 Die Fragen 4 und 5 werden seitens der Musikschule Bochum wie folgt beantwortet: Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung Frühförderung der Kinder in den Kindergärten? zur musikalischen In den Kindertagesstätten wird die musikalische Förderung von den Erzieherinnen geleistet. Sie ist in den Kontext der allgemeinen Förderung einbezogen. Eine spezialisierte Fachausbildung analog der Lehrerausbildung gibt es nicht. Im Zuge der aktuellen Diskussion über eine Verstärkung der Bildungskomponente in Kindertagesstätten wird die musikalische Förderung als defizitär angesehen. Wenn die musikalische Kompetenz der Erzieherinnen gesteigert werden soll, sind vor allem die Träger der Einrichtungen und die Ausbildungsstätten gefragt. Die Musikschule unterstützt aktuell 25 Kindertagesstätten in Bochum mit dem musikalischen Förderprogramm EMU, bei dem eine Lehrkraft der Musikschule einmal wöchentlich die Einrichtung besucht. Darüber hinaus beteiligt sich die Musikschule an einem landesweiten Modellvorhaben des Musikschulverbandes, das die Möglichkeiten der Unterstützung von Kindertagesstätten durch Musikschulen erprobt. In Bochum ist der Uni-Kindergarten einbezogen. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch Fachkräfte der Musikschule die Situation zu verbessern? Besteht die Möglichkeit Personal an das Schulamt „auszuleihen“? Eine „Ausleihe“ an das staatliche Schulamt hält die Verwaltung für kein geeignetes Vorgehen. Als erprobtes Verfahren wird die enge Kooperation zwischen Musikschule und Schulen sowie Kindertagesstätten angesehen. Diese Kooperationen werden seit vielen Jahren praktiziert. Das bekannte Landesprogramm „Jedem Kind ein Instrument“ ist nur die umfangreichste und bekannteste Kooperationsform zwischen Musikschule und den Schulen. Seit drei Jahrzehnten bereits kooperieren Musikschule und Heinrich-Böll-Gesamtschule aufs engste. Im gut ausgestatteten Musikzweig gehört der instrumentale Unterricht zum Bildungskonzept. Er wird von der Musikschule realisiert. In vier weiteren Schulen des Sekundarbereichs bestehen Kooperationen. Es finden vorbereitende Gespräche mit weiteren Schulen statt, um zusätzliche Kooperationen zu beginnen. Im Bereich der musikalischen Förderung von Menschen mit Behinderung kooperiert die Musikschule mit 9 Förderschulen. Im JeKi-Programm unterstützt die Musikschule 56 Grundschulen in städtischer und privater Trägerschaft. Dort findet in allen ersten Schulklassen ein gemeinsam verantworteter JeKiUnterricht in einem Tandem von Grundschul- und Musikschullehrkraft statt. Bei dieser Form Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 S (3865) Vorlage Nr. 20131604 der gemeinsamen Verantwortung wird der kommunale Finanzaufwand vom Land NRW über die JeKi-Stiftung mit einem Anteil von rund 87,5% gefördert. Ab der zweiten Grundschulklasse beginnt der freiwillige instrumentale Unterricht der Musikschule in den 56 Grundschulen. Dazu entschließen sich 51 % aller Kinder dieser Grundschulen. Die Kooperationen der Musikschule haben den Sinn, das musikalische Profil der Schulen und Kitas zu stärken und sie insbesondere dabei zu unterstützen, die Kinder an das aktive Musizieren heranzuführen. Es ist nicht die Aufgabe der Musikschule, den Kernbereich des Musikunterrichts der Schulen oder die musikalischen Frühförderung der Kindertagesstätten zu ersetzen oder zu übernehmen. Die Verantwortung dafür kann nur bei den Musiklehrern der Schule oder den Erzieherinnen der KiTa selbst liegen und kann durch die Musikschule nur ergänzt werden. Diese Ergänzung durch Kooperation leistet die Musikschule mittlerweile an 70 Schulen und 25 Kindergärten. Dieser außerordentlich hohe Anteil an kooperativer Arbeit ist ein Merkmal der Konzeption der Bochumer Musikschule. Mit ihren vielfältigen Kooperationen realisiert die Musikschule die Forderung einer konstruktiven Bildungspartnerschaft zwischen dem staatlichen Schulwesen und der Kommune.