Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 13:27
Aktualisiert
28.01.18, 01:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 S (3865)
Vorlage Nr. 20131604
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport vom 26.04.2013, Vorlage Nr. 20130946,
TOP 6.5
22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften vom 30.04.2013, Vorlagen
Nr. 20130946, TOP 6.6
Bezeichnung der Vorlage
Musikalische Erziehung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Sport
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Jugendhilfeausschuss
akt.
Beratung
30.09.2013
01.10.2013
27.11.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Fragen 1 bis 3 beziehen sich auf schulfachliche Angelegenheiten und werden seitens
der Schulaufsichtsbeamten des Schulamtes für die Stadt Bochum als zuständige Untere
staatliche Schulaufsichtsbehörde wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Ist es zutreffend, dass an den meisten Bochumer Schulen kein
Musikunterricht stattfindet? Können dazu konkrete Zahlen genannt
werden?
Dem Schulamt der Stadt Bochum stehen nur Daten der Grund-, Haupt- und Förderschulen
zur Verfügung. Die Zuständigkeit für andere Schulformen im Sekundarbereich liegt bei der
Bezirksregierung in Arnsberg.
In den 50 Grundschulen findet derzeit Musikunterricht an allen 50 Schulen statt.
In den 7 Hauptschulen findet derzeit Musikunterricht an insgesamt 5 Schulen statt.
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Vorlage Nr. 20131604
In den 10 städtischen Förderschulen wird der Musikunterricht derzeit an allen 10
Förderschulen erteilt. In 2 Förderschulen wird dieser Unterricht von fachfremden Lehrkräften
erteilt, die sich im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung für das Fach Musik fortbilden
können.
Frage 2:
Falls der Mangel zutrifft: wie sind die entsprechenden Anforderungen
der gesetzlichen Vorschriften und offiziellen Lehrpläne und wer hat es
zu vertreten, wenn diesen in Bochum nicht entsprochen wird?
Bereich Grundschule:
In der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) wird für den Musikunterricht keine feste
Stundenzahl vorgegeben. Die Grundschulen melden einen Bedarf von 395
Stunden/wöchentlich. Verteilt werden 351 Stunden = ca. 89%. Ausfallende Stunden
entstehen durch Fachlehrermangel.
Bereich Hauptschule:
In den Klassen 5-10 ist in der Unterrichtsverteilung eine gleichgewichtige Berücksichtigung
von Kunst, Musik und Textilgestaltung vorgesehen. In den Klassen 5-6 insgesamt 8
Unterrichtsstunden, dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Verteilung von 4
Stunden. In den Klassen 7-10 insgesamt 8 Unterrichtsstunden, dies entspricht einer
durchschnittlichen jährlichen Verteilung von 2 Stunden. Aufgrund der auslaufenden
Schließungen von insgesamt 5 Bochumer Hauptschulen, darunter auch die beiden Schulen
ohne Musikunterricht, ist es nicht möglich, entsprechende Fachlehrer für diesen Bereich zu
gewinnen. Eine Hauptschule ohne Musiklehrkräfte wurde zum Ende des Schuljahres
2012/2013 geschlossen. Im Schuljahr 2013/2014 wird somit nur noch eine Hauptschule
ohne Musiklehrkräfte sein. Sie wird zum Ende des Schuljahres geschlossen.
Bereich Förderschule:
Der Mangel trifft nicht zu.
Frage 3:
In welchem Umfang fehlen an den einzelnen Schulformen
entsprechende Fachlehrer? Welche anderen Ursachen des Mangels gibt
es ggf.?
Bereich Grundschule:
In den Grundschulen der Stadt Bochum sind nur ca. 36% der notwendigen Stellen mit
Fachlehrern für Musik besetzt. Auf die letzte Ausschreibung des Schulamtes für die Stadt
Bochum ist nur eine Bewerbung eingegangen (zum Vergleich Sachunterricht mehr als 100).
Weitere Ursachen sind nicht bekannt.
Bereich Hauptschule:
Die Dienstaufsicht liegt in Personalfragen bei der Bezirksregierung Arnsberg. Eine dortige
Anfrage hat ergeben, dass eine verlässliche Auskunft erst im Oktober über die amtliche
Schulstatistik erteilt werden kann.
Bereich Förderschule:
Zurzeit fehlen an 2 Förderschulen die entsprechenden Fachlehrer für das Fach Musik.
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Die Fragen 4 und 5 werden seitens der Musikschule Bochum wie folgt beantwortet:
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung
Frühförderung der Kinder in den Kindergärten?
zur
musikalischen
In den Kindertagesstätten wird die musikalische Förderung von den Erzieherinnen geleistet.
Sie ist in den Kontext der allgemeinen Förderung einbezogen. Eine spezialisierte
Fachausbildung analog der Lehrerausbildung gibt es nicht.
Im Zuge der aktuellen Diskussion über eine Verstärkung der Bildungskomponente in
Kindertagesstätten wird die musikalische Förderung als defizitär angesehen. Wenn die
musikalische Kompetenz der Erzieherinnen gesteigert werden soll, sind vor allem die Träger
der Einrichtungen und die Ausbildungsstätten gefragt.
Die Musikschule unterstützt aktuell 25 Kindertagesstätten in Bochum mit dem musikalischen
Förderprogramm EMU, bei dem eine Lehrkraft der Musikschule einmal wöchentlich die
Einrichtung besucht.
Darüber hinaus beteiligt sich die Musikschule an einem landesweiten Modellvorhaben des
Musikschulverbandes, das die Möglichkeiten der Unterstützung von Kindertagesstätten
durch Musikschulen erprobt. In Bochum ist der Uni-Kindergarten einbezogen.
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch Fachkräfte der
Musikschule die Situation zu verbessern? Besteht die Möglichkeit
Personal an das Schulamt „auszuleihen“?
Eine „Ausleihe“ an das staatliche Schulamt hält die Verwaltung für kein geeignetes
Vorgehen.
Als erprobtes Verfahren wird die enge Kooperation zwischen Musikschule und Schulen
sowie Kindertagesstätten angesehen. Diese Kooperationen werden seit vielen Jahren
praktiziert. Das bekannte Landesprogramm „Jedem Kind ein Instrument“ ist nur die
umfangreichste und bekannteste Kooperationsform zwischen Musikschule und den Schulen.
Seit drei Jahrzehnten bereits kooperieren Musikschule und Heinrich-Böll-Gesamtschule aufs
engste. Im gut ausgestatteten Musikzweig gehört der instrumentale Unterricht zum
Bildungskonzept. Er wird von der Musikschule realisiert.
In vier weiteren Schulen des Sekundarbereichs bestehen Kooperationen. Es finden
vorbereitende Gespräche mit weiteren Schulen statt, um zusätzliche Kooperationen zu
beginnen.
Im Bereich der musikalischen Förderung von Menschen mit Behinderung kooperiert die
Musikschule mit 9 Förderschulen.
Im JeKi-Programm unterstützt die Musikschule 56 Grundschulen in städtischer und privater
Trägerschaft. Dort findet in allen ersten Schulklassen ein gemeinsam verantworteter JeKiUnterricht in einem Tandem von Grundschul- und Musikschullehrkraft statt. Bei dieser Form
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der gemeinsamen Verantwortung wird der kommunale Finanzaufwand vom Land NRW über
die JeKi-Stiftung mit einem Anteil von rund 87,5% gefördert.
Ab der zweiten Grundschulklasse beginnt der freiwillige instrumentale Unterricht der
Musikschule in den 56 Grundschulen. Dazu entschließen sich 51 % aller Kinder dieser
Grundschulen.
Die Kooperationen der Musikschule haben den Sinn, das musikalische Profil der Schulen
und Kitas zu stärken und sie insbesondere dabei zu unterstützen, die Kinder an das aktive
Musizieren heranzuführen.
Es ist nicht die Aufgabe der Musikschule, den Kernbereich des Musikunterrichts der Schulen
oder die musikalischen Frühförderung der Kindertagesstätten zu ersetzen oder zu
übernehmen. Die Verantwortung dafür kann nur bei den Musiklehrern der Schule oder den
Erzieherinnen der KiTa selbst liegen und kann durch die Musikschule nur ergänzt werden.
Diese Ergänzung durch Kooperation leistet die Musikschule mittlerweile an 70 Schulen und
25 Kindergärten.
Dieser außerordentlich hohe Anteil an kooperativer Arbeit ist ein Merkmal der Konzeption
der Bochumer Musikschule.
Mit ihren vielfältigen Kooperationen realisiert die Musikschule die Forderung einer
konstruktiven Bildungspartnerschaft zwischen dem staatlichen Schulwesen und der
Kommune.