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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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28.01.18, 00:27
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 2 (3874)
Vorlage Nr.: 20132128
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Mittelbereitstellung zur Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Haupt- und Finanzausschuss
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Haupt- und Finanzausschuss
01.10.2013
16.10.2013
Anlagen
Vorlage 20122536
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
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- Begründung - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20132128
Mittelbereitstellung zur Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße
Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße
Die Fertigstellung des Schulcampus Wiemelhausen mit dem Neuen Gymnasium Bochum und der
Hans-Böckler-Schule erfordert die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die abschließende
Herrichtung des Gesamt-Geländes sowie für Mehrkosten, die sich nach Abschluss der detaillierten
Ausführungsplanung sowie verschiedener Ausschreibungsergebnisse ergeben haben. Die Höhe
dieses zusätzlichen Mittelbedarfs hängt neben unabweisbaren Kosten in erheblichem Maße ab
von den zu treffenden Entscheidungen über den Ausstattungsstandard für die Hans-BöcklerSchule.
Es wird vorgeschlagen, diese Kosten durch Erhöhung der Vereinbarungen zum existierenden
Forderungskaufvertrag (Vertrag über die Investitionsmiete) zu decken und die entsprechende
Steigerung der Investitionsmiete aus den Mitteln der Bildungspauschale zu finanzieren.
Darüber hinaus entsteht ein weiterer Mittelbedarf für den Abbruch abgängiger Gebäude (-teile) in
Höhe von ca. 800.000 Euro sowie die Schadstoffsanierung der Sporthalle und des Schwimmbads.
Im Einzelnen:
Auf dem Schulcampus an der Querenburger Straße sind das Neue Gymnasium sowie die HansBöckler-Schule angesiedelt. Neben der Errichtung bzw. Sanierung der Baukörper muss hier der
Abriss abgängiger Gebäude sowie die abschließende Herrichtung des Außengeländes realisiert
werden. Die Fertigstellung des Campus erfordert nach derzeitigem Stand der Planungen bzw.
Ausschreibungsergebnisse und Zwischenabrechnungen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel
- 1. für unabsehbare Baukosten,
- 2. eine Ausstattung der Hans-Böckler-Schule nach aktuellen Standards sowie
- 3. die abschließende Herrichtung des Außengeländes.
Damit stehen entsprechende Entscheidungen über verschiedene Auftragsvergaben im
Zusammenhang mit der Ausstattung der Hans-Böckler-Schule an, die in dieser Vorlage
beschrieben werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 04.12.2012 wurden bereits
erste unabweisbare Kosten für den Neu- und Umbau der Hans-Böckler-Schule von 10,1 Mio Euro
auf 12,3 Mio Euro (Stand 12/2012, Vorlage Nr. 20122536, s. Anlage) mitgeteilt und erläutert
(Betonsanierung, Baugrundsicherung, unvorhersehbare Notwendigkeit der Verlegung einer
Fernwärmeleitung etc.).
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1. Zusätzliche Bau- und Planungskosten für die Hans-Böckler-Schule
Im Zuge der Sanierungs- und Umbauarbeiten an der Hans-Böckler-Schule werden folgende
zusätzliche Mittel zur Deckung bis dahin nicht vorhersehbarer Baukosten benötigt, die sich wie
folgt aufschlüsseln und beziffern lassen:
Abrechnung Betonsanierung
25.000,- Euro
Im Zuge der in der o.g. Vorlage Nr. 20122536 beschriebenen
Betonsanierung stellte sich heraus, dass die erforderlichen Arbeiten
umfangreicher waren als vorab erwartet werden konnte. Mit dem
zusätzlich erforderlichen Austausch von Bewehrungsstählen
erhöhte sich auch die Menge des Spritzbetons. Weiterhin mussten
zur Verstärkung der Decken auch mehr Kohlefaser-Lamellen
verbaut werden.
Schachtbauwerk Entwässerung
45.000,- Euro
Im Rahmen der Umbauarbeiten müssen 2 neue
Schmutzwasserleitungen an die in 7,50 m Tiefe liegenden
Bestandsleitungen angebunden werden. Geplant war die
Anbindung der Leitungen mittels Absturzrohren innerhalb
bestehender Kontrollschächte.
Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung stellte sich jedoch
zum einen heraus, dass die Bausubstanz der über 40 Jahre
alten Schächte besonders im unteren Bereich deutlich schlechter
als erwartet ist, zum anderen die Ausführung der Schächte
nicht mehr den heutigen Bestimmungen entspricht und auch nicht
nachgerüstet werden kann. Durch den Eingriff in den Bestand
verlieren die Schächte ihren Bestandschutz bzgl. ihrer
Genehmigungsfähigkeit und müssen ausgetauscht, d.h. erneuert
werden.
Aufgrund der Tiefe der Leitungen sind hierfür aufwendige und kostenintensive Verbau- und
Sicherungsmaßnahmen notwendig.
Baustellensicherung / Bauzeitbeschleunigung
Um die Bauzeit zu beschleunigen und durch die Wintermonate
verlorene Zeit aufzuholen, wurde eine Baustellenabsicherung
mittels Grobspanplatten in den (Rohbau-) Fensteröffnungen
notwendig. Durch die Sicherung war es möglich, die
20.000,- Euro
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Installationsarbeiten wie Elektroleitungen, Lüftungen,
Heizungsleitungen etc. schon vor der Fertigstellung der Fassaden
zu beginnen.
Estricharbeiten
45.000,- EUR
Aufgrund der teilweise extrem unebenen Bodenflächen sind Mehrmassen bei den Estricharbeiten
entstanden. Wegen des eingetretenen Baufortschritts und der Abhängigkeit anderer Gewerke von
der Fertigstellung der Estricharbeiten musste dem Estrich ein Schnellbindemittel beigefügt werden.
Dadurch sind insgesamt Mehrkosten von rd. 45.000,00 EUR erforderlich.
Heizungs- und Sanitärarbeiten
20.000,- EUR
In diesem Gewerk sind Mehrmassen notwendig geworden bei Form- und Verbindungsstücken. Im
Entwurfsstadium war der genaue Verlauf der Rohrtrassen noch nicht bekannt. Somit konnte erst
nach der Schadstoffsanierung in Verbindung mit der Aktualisierung der Statik das
Versorgungsnetz mit der Ausführung angepasst werden.
Baunebenkosten
160.000,- EUR
Durch die Kostensteigerung einzelner Gewerke und damit des gesamten Bauvorhabens sind
zwangsläufig auch höhere Honorarkosten zu zahlen. Außerdem sind weitere Kosten für
Veröffentlichungen, zusätzliche Gutachten und die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur
Bearbeitung einer Vergabebeschwerde entstanden.
Anpassung der Außenanlagen
95.000,- Euro
Die Mittel werden für die Herstellung der Mauern in den Freianlagen sowie die Aufkantung mit
Geländer für die späteren Fahrradständer auf dem Dach des Sockelgeschosses des alten
Weiterbildungskollegs durch StA 67 und die Anpassung der Treppenanlagen benötigt (55.000,00
EUR)
Die zunächst vorgesehene stadtinterne Bauleitung ist aufgrund der verzögerten Fertigstellung nicht
mehr leistbar und muss daher vergeben werden. Hierfür sind ca. 40.000,00 EUR Mehrkosten
anzusetzen.
Auf die Montage eines in der Planung vorgesehenen Großspielgeräts („Kometenschweif“ mit
Kletterwand, Kosten ca. 35.000 Euro) wird aus Kostengründen verzichtet.
Für den Abschluss der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Hans-Böckler-Schule
sowie die noch ausstehenden Ergänzungs- und Anpassungsarbeiten auf dem
Gesamtgelände des Schulcampus Wiemelhausen fallen somit zusätzliche, bisher nicht
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gedeckte Kosten für Bau- und Planungsleistungen in einer Höhe von 410.000,- Euro an.
2. Ausstattung der Hans-Böckler-Schule:
Das Architekturbüro Klein + Neubürger (K+N), das die Ausstattung des NGB geplant hat, wurde im
letzten Jahr auch mit der Planung der Inneneinrichtung der HBS beauftragt. Die von K+N
ermittelten Kosten für die Neueinrichtung der Schule belaufen sich nach dem nun vorliegenden
abschließenden Planungsstand auf 770.000,- Euro und beinhalten neben neuen Tischen, Stühlen
und Einbaumöbeln in den Klassen auch speziell auf das anerkannte pädagogische Konzept der
Schule abgestimmte Ausstattungen (z.B. Flexzonen).
Weiterhin wurde im Rahmen der abschließenden Detailplanung für die Ausstattung der Tatsache
Rechnung getragen, dass am jetzigen Standort (ehemaliges Weiterbildungskolleg) nur sehr
eingeschränkt Fachunterricht in Musik, Kunst und Technik abgehalten werden kann, weil die Sachund Technikausstattung teilweise gar nicht mehr vorhanden bzw. völlig veraltet ist und für einen
Unterricht nach heutigem Standard nicht ausreicht. Deshalb, sowie aufgrund des
Erhaltungszustands des vorhandenen Mobiliars und wegen der mangelhaften Eignung des
Möbelbestands im Hinblick auf das pädagogische Konzept wird ein Rückgriff auf den vorhandenen
Bestand schulfachlich für problematisch gehalten.
Ähnlich ist die Situation in der Medientechnik. Wie bereits beim NGB ist es grundsätzlich sinnvoll,
die Unterrichtsräume direkt im Zuge der Gebäudeinvestitionen nach heutigen Standards mit
interaktiven Beamertafeln auszustatten und die Einführung von Notebookklassen vorzusehen,
anstatt später technisch entsprechend auf den aktuellen Entwicklungsstand der Unterrichtstechnik
nachzurüsten. Außerdem sollte der erfolgreich von der Hans-Böckler-Schule eingeschlagene Weg,
den Unterricht mit Netbooks / Notebooks zu gestalten, durch die Anschaffung zusätzlicher
Netbooks / Notebooks weiterverfolgt werden.
Ferner sehen die Planungen derzeit vor, die für das Lehr- und Verwaltungspersonal
bereitgestellten Arbeits- und Ruhebereiche mit modernem und ergonomisch angemessenem
Mobiliar auszustatten. Ein Verzicht darauf im Rahmen der Neueinrichtung der Schule könnte
44.000 Euro einsparen.
Darüber hinaus ist im Zuge der abschließenden Planungen der Einbau einer adäquaten
Kücheneinrichtung (Regenerierküche) als erforderlich anzusehen (Kosten 100.000 Euro), die bei
den Ursprungsplanungen in der Kalkulation in diesem Umfang noch nicht berücksichtigt werden
konnte, da zu dem Zeitpunkt nicht einmal ein Mensa-Bereich vorgesehen war, sondern lediglich
ein Forum mit Cafeteria und entsprechend kleinem Küchenbereich.
Die ursprünglichen Summen in der Kostengruppe 600 (Ausstattung) wurden im Rahmen einer
Grobschätzung aus dem Jahr 2009 in Höhe von 545.000,- Euro angesetzt. Diese Summe deckt
nach den derzeitigen Preisermittlungen und Kostenschätzungen die Kosten für die
Kücheneinrichtung, die naturwissenschaftlichen Fachräume und die mit dem Boden fest
verbundenen Sitzstufen in den „Flexzonen“ sowie die Wandschränke in den Klassenräumen als
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fest eingebautes Mobiliar, reicht jedoch nicht für eine Neumöblierung der Klassenräume, der
Verwaltung sowie der Arbeitsbereiche für die Lehrer.
Um auch hier zu einer guten und zeitgemäßen Ausstattung der Hans-Böckler-Schule zu gelangen,
besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf, über den im Einzelnen entschieden werden muss:
Mobiliar für Unterrichtsräume (außer Fachräumen,
Einbaumöbeln und Einbauten für „Flexzonen)
(u.a. 480 Tische und 1.120 Stühle für Klassen, Mensa)
270.000,- Euro
Die Alternative zur Beschaffung dieses Mobiliars ist die weitere Nutzung der derzeit von der Schule
im alten Gebäude des ehemaligen Weiterbildungskollegs genutzten Einrichtungsgegenstände, was
einerseits vom Erhaltungszustand des Mobiliars her sowie von der Unmöglichkeit einer
Umsetzbarkeit des (schulfachlich große Anerkennung findenden) pädagogischen Konzepts der
Schule nicht empfohlen wird.
Mobiliar für die Ausstattung in den Arbeits- und
Ruhebereichen für das Lehr- und VerwaltungsPersonal
Medien
(IT-Technik, Beamertafeln, Notebookausstattung, etc.)
44.000,- Euro
110.000,- alt. 182.000,- Euro
Die Mindestsumme, die hier vorgesehen werden muss, entspricht den Mitteln für die Ausstattung
mit konventionellen Tafeln sowie die vorsorgliche Installation der technischen Voraussetzungen für
den Fall einer späteren Ausstattung mit digitalen Tafeln. Die Differenz zwischen der kompletten
Ausstattung mit digitalen Tafeln und der kostengünstigeren Alternativversion beträgt 72.000,- Euro.
Fachraumausstattung (Technik, Musik, Kunst)
128.000,- Euro
Unter Berücksichtung der unabweisbaren Kosten für die Medientechnik in Höhe von
110.000,- Euro und die Fachraumausstattung in Höhe von
128.000,- Euro ergeben sich somit folgende Einrichtungskosten:
238.000,- alt. 624.000,- Euro
3. Fertigstellung der Außenanlagen auf dem Gesamtgelände
einschl. der Abbruchfelder
270.000,- Euro
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4. Gesamtsumme:
Die Gesamtsumme zusätzlichen Finanzierungsbedarfs zur Fertigstellung der Hans-Böckler-Schule
sowie zur Herrichtung des Gesamtgeländes stellt sich zusammengefasst somit wie folgt dar:
- zus. Bau- und Planungskosten
Hans-Böckler-Schule
- Ausstattung der Hans-Böckler-Schule
- Kosten für die Herrichtung
und Fertigstellung des Gesamtgeländes
des Schulcampus
Insgesamt:
410.000,- Euro
238.000,- bis 624.000,- Euro
270.000,- Euro
918.000,- bis 1.304.000,- EUR
Auf der Basis einer schulfachlichen Bewertung der dargestellten Alternativen sowie in Anbetracht
der derzeitigen Zinssituation wird empfohlen, die Ausstattung weitestgehend in der Bauphase
vorzunehmen und gemeinsam mit den Kosten für die Fertigstellung des Gesamtgeländes
Schulcampus Wiemelhausen durch eine entsprechende Erhöhung des Forderungskaufvertrags
(Vertrag über die Investitionsmiete) für die Hans-Böckler-Realschule vorzunehmen. Die daraus
resultierende Erhöhung der jährlichen Belastung in Form der Investitionsmiete um ca. 65.000,Euro – 80.000,- Euro erhöht je nach Entscheidung in den oben dargestellten Einzelfragen die
jährliche Investitionsmiete auf 730.000,- Euro – 750.500,- Euro und könnte im Rahmen der
Verwendung der Mittel aus der Bildungspauschale abgedeckt werden.
Aufgrund der Fertigstellung im Frühjahr/Sommer 2014 und der anschließenden Abrechnung der
Baumaßnahme ist die Erhöhung der Belastung für den städtischen Haushalt (Bildungspauschale)
frühestens ab 2014 (2. Jahreshälfte) einzuplanen.
Es wird im Zusammenhang mit der Gesamtbetrachtung des Finanzbedarfs darauf hingewiesen,
dass in der Planungsphase für das Neue Gymnasium Bochum das Schulgrundstück um eine
Fläche von ca. 4.800 qm verkleinert wurde mit dem Ziel, diese Fläche ggfls. einer Wohnbebauung
zuzuführen und die hieraus erzielte Einnahme zur Kostendeckung heranzuziehen.
Weiterer Finanzierungsbedarf für Abbruchkosten und Schadstoffsanierung der
Sporteinrichtungen
In den Kostenschätzungen für die Einzelprojekte „Neubau des Neuen Gymnasiums“ und
„Sanierung der Hans-Böckler-Realschule“ fanden die Finanzbedarfe für den Abriss diverser
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Gebäude auf dem Gelände keine Berücksichtigung, da sie sowohl nicht jeweils einem Projekt
zugeordnet werden können, als auch bei einer Nicht- oder Teilbebauung der Flächen angefallen
wären, die sich im Falle einer Entscheidung gegen die Sanierung der Hans-Böckler-Schule sogar
noch durch deren Abrisskosten etc. erheblich erhöht hätten.
Die Finanzpläne für die beiden Schulbaumaßnahmen beinhalteten dementsprechend die Kosten
für die Herstellung, die Sanierung und den Umbau der Schulen sowie für die Wiederherstellung
des Schulhofs und der Außenanlagen auf der Basis des Bestands.
Die Kosten für den Abbruch des ehemaligen Weiterbildungskollegs, der Laubengänge an
Turnhalle und Schwimmbad sowie des abgängigen Klassenpavillons in Höhe von ca. 800.000,EUR werden gedeckt aus dem Ansatz „Haushaltsmittel für Abbrucharbeiten“ des Amts für
Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Die Schadstoffsanierung der Sportgebäude (Turnhalle und Lehrschwimmbecken) kann von ihrer
Kostenseite her derzeit nicht genau beziffert werden. Es wird mit einer Summe zwischen 6 und 8
Mio. EUR gerechnet.
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Bezeichnung der Vorlage
Mittelbereitstellung zur Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße
Beschlussvorschlag:
Gemäß der Vorlage zur Fertigstellung des Schulcampus an der Querenburger Straße werden
folgende Mittel bereitgestellt:
- für zusätzliche Bau- und Planungskosten
für die Hans-Böckler-Schule
- für die Ausstattung der Hans-Böckler-Schule
- für die Herrichtung und Fertigstellung
des Gesamtgeländes
Insgesamt:
410.000,- Euro
624.000,- Euro
270.000,- Euro
1.304.000,- Euro
Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung des Forderungskaufvertrags zwischen der Stadt
Bochum und der EGR um die entsprechende Summe.