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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
26.12.14, 13:27
Aktualisiert
28.01.18, 00:27

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Mittelbereitstellung zur Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Haupt- und Finanzausschuss Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Haupt- und Finanzausschuss 01.10.2013 16.10.2013 Anlagen Vorlage 20122536 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 Mittelbereitstellung zur Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße Die Fertigstellung des Schulcampus Wiemelhausen mit dem Neuen Gymnasium Bochum und der Hans-Böckler-Schule erfordert die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die abschließende Herrichtung des Gesamt-Geländes sowie für Mehrkosten, die sich nach Abschluss der detaillierten Ausführungsplanung sowie verschiedener Ausschreibungsergebnisse ergeben haben. Die Höhe dieses zusätzlichen Mittelbedarfs hängt neben unabweisbaren Kosten in erheblichem Maße ab von den zu treffenden Entscheidungen über den Ausstattungsstandard für die Hans-BöcklerSchule. Es wird vorgeschlagen, diese Kosten durch Erhöhung der Vereinbarungen zum existierenden Forderungskaufvertrag (Vertrag über die Investitionsmiete) zu decken und die entsprechende Steigerung der Investitionsmiete aus den Mitteln der Bildungspauschale zu finanzieren. Darüber hinaus entsteht ein weiterer Mittelbedarf für den Abbruch abgängiger Gebäude (-teile) in Höhe von ca. 800.000 Euro sowie die Schadstoffsanierung der Sporthalle und des Schwimmbads. Im Einzelnen: Auf dem Schulcampus an der Querenburger Straße sind das Neue Gymnasium sowie die HansBöckler-Schule angesiedelt. Neben der Errichtung bzw. Sanierung der Baukörper muss hier der Abriss abgängiger Gebäude sowie die abschließende Herrichtung des Außengeländes realisiert werden. Die Fertigstellung des Campus erfordert nach derzeitigem Stand der Planungen bzw. Ausschreibungsergebnisse und Zwischenabrechnungen die Bereitstellung zusätzlicher Mittel - 1. für unabsehbare Baukosten, - 2. eine Ausstattung der Hans-Böckler-Schule nach aktuellen Standards sowie - 3. die abschließende Herrichtung des Außengeländes. Damit stehen entsprechende Entscheidungen über verschiedene Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der Ausstattung der Hans-Böckler-Schule an, die in dieser Vorlage beschrieben werden. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaften am 04.12.2012 wurden bereits erste unabweisbare Kosten für den Neu- und Umbau der Hans-Böckler-Schule von 10,1 Mio Euro auf 12,3 Mio Euro (Stand 12/2012, Vorlage Nr. 20122536, s. Anlage) mitgeteilt und erläutert (Betonsanierung, Baugrundsicherung, unvorhersehbare Notwendigkeit der Verlegung einer Fernwärmeleitung etc.). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 1. Zusätzliche Bau- und Planungskosten für die Hans-Böckler-Schule Im Zuge der Sanierungs- und Umbauarbeiten an der Hans-Böckler-Schule werden folgende zusätzliche Mittel zur Deckung bis dahin nicht vorhersehbarer Baukosten benötigt, die sich wie folgt aufschlüsseln und beziffern lassen: Abrechnung Betonsanierung 25.000,- Euro Im Zuge der in der o.g. Vorlage Nr. 20122536 beschriebenen Betonsanierung stellte sich heraus, dass die erforderlichen Arbeiten umfangreicher waren als vorab erwartet werden konnte. Mit dem zusätzlich erforderlichen Austausch von Bewehrungsstählen erhöhte sich auch die Menge des Spritzbetons. Weiterhin mussten zur Verstärkung der Decken auch mehr Kohlefaser-Lamellen verbaut werden. Schachtbauwerk Entwässerung 45.000,- Euro Im Rahmen der Umbauarbeiten müssen 2 neue Schmutzwasserleitungen an die in 7,50 m Tiefe liegenden Bestandsleitungen angebunden werden. Geplant war die Anbindung der Leitungen mittels Absturzrohren innerhalb bestehender Kontrollschächte. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung stellte sich jedoch zum einen heraus, dass die Bausubstanz der über 40 Jahre alten Schächte besonders im unteren Bereich deutlich schlechter als erwartet ist, zum anderen die Ausführung der Schächte nicht mehr den heutigen Bestimmungen entspricht und auch nicht nachgerüstet werden kann. Durch den Eingriff in den Bestand verlieren die Schächte ihren Bestandschutz bzgl. ihrer Genehmigungsfähigkeit und müssen ausgetauscht, d.h. erneuert werden. Aufgrund der Tiefe der Leitungen sind hierfür aufwendige und kostenintensive Verbau- und Sicherungsmaßnahmen notwendig. Baustellensicherung / Bauzeitbeschleunigung Um die Bauzeit zu beschleunigen und durch die Wintermonate verlorene Zeit aufzuholen, wurde eine Baustellenabsicherung mittels Grobspanplatten in den (Rohbau-) Fensteröffnungen notwendig. Durch die Sicherung war es möglich, die 20.000,- Euro Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 Installationsarbeiten wie Elektroleitungen, Lüftungen, Heizungsleitungen etc. schon vor der Fertigstellung der Fassaden zu beginnen. Estricharbeiten 45.000,- EUR Aufgrund der teilweise extrem unebenen Bodenflächen sind Mehrmassen bei den Estricharbeiten entstanden. Wegen des eingetretenen Baufortschritts und der Abhängigkeit anderer Gewerke von der Fertigstellung der Estricharbeiten musste dem Estrich ein Schnellbindemittel beigefügt werden. Dadurch sind insgesamt Mehrkosten von rd. 45.000,00 EUR erforderlich. Heizungs- und Sanitärarbeiten 20.000,- EUR In diesem Gewerk sind Mehrmassen notwendig geworden bei Form- und Verbindungsstücken. Im Entwurfsstadium war der genaue Verlauf der Rohrtrassen noch nicht bekannt. Somit konnte erst nach der Schadstoffsanierung in Verbindung mit der Aktualisierung der Statik das Versorgungsnetz mit der Ausführung angepasst werden. Baunebenkosten 160.000,- EUR Durch die Kostensteigerung einzelner Gewerke und damit des gesamten Bauvorhabens sind zwangsläufig auch höhere Honorarkosten zu zahlen. Außerdem sind weitere Kosten für Veröffentlichungen, zusätzliche Gutachten und die Hinzuziehung eines Fachanwalts zur Bearbeitung einer Vergabebeschwerde entstanden. Anpassung der Außenanlagen 95.000,- Euro Die Mittel werden für die Herstellung der Mauern in den Freianlagen sowie die Aufkantung mit Geländer für die späteren Fahrradständer auf dem Dach des Sockelgeschosses des alten Weiterbildungskollegs durch StA 67 und die Anpassung der Treppenanlagen benötigt (55.000,00 EUR) Die zunächst vorgesehene stadtinterne Bauleitung ist aufgrund der verzögerten Fertigstellung nicht mehr leistbar und muss daher vergeben werden. Hierfür sind ca. 40.000,00 EUR Mehrkosten anzusetzen. Auf die Montage eines in der Planung vorgesehenen Großspielgeräts („Kometenschweif“ mit Kletterwand, Kosten ca. 35.000 Euro) wird aus Kostengründen verzichtet. Für den Abschluss der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Hans-Böckler-Schule sowie die noch ausstehenden Ergänzungs- und Anpassungsarbeiten auf dem Gesamtgelände des Schulcampus Wiemelhausen fallen somit zusätzliche, bisher nicht Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 gedeckte Kosten für Bau- und Planungsleistungen in einer Höhe von 410.000,- Euro an. 2. Ausstattung der Hans-Böckler-Schule: Das Architekturbüro Klein + Neubürger (K+N), das die Ausstattung des NGB geplant hat, wurde im letzten Jahr auch mit der Planung der Inneneinrichtung der HBS beauftragt. Die von K+N ermittelten Kosten für die Neueinrichtung der Schule belaufen sich nach dem nun vorliegenden abschließenden Planungsstand auf 770.000,- Euro und beinhalten neben neuen Tischen, Stühlen und Einbaumöbeln in den Klassen auch speziell auf das anerkannte pädagogische Konzept der Schule abgestimmte Ausstattungen (z.B. Flexzonen). Weiterhin wurde im Rahmen der abschließenden Detailplanung für die Ausstattung der Tatsache Rechnung getragen, dass am jetzigen Standort (ehemaliges Weiterbildungskolleg) nur sehr eingeschränkt Fachunterricht in Musik, Kunst und Technik abgehalten werden kann, weil die Sachund Technikausstattung teilweise gar nicht mehr vorhanden bzw. völlig veraltet ist und für einen Unterricht nach heutigem Standard nicht ausreicht. Deshalb, sowie aufgrund des Erhaltungszustands des vorhandenen Mobiliars und wegen der mangelhaften Eignung des Möbelbestands im Hinblick auf das pädagogische Konzept wird ein Rückgriff auf den vorhandenen Bestand schulfachlich für problematisch gehalten. Ähnlich ist die Situation in der Medientechnik. Wie bereits beim NGB ist es grundsätzlich sinnvoll, die Unterrichtsräume direkt im Zuge der Gebäudeinvestitionen nach heutigen Standards mit interaktiven Beamertafeln auszustatten und die Einführung von Notebookklassen vorzusehen, anstatt später technisch entsprechend auf den aktuellen Entwicklungsstand der Unterrichtstechnik nachzurüsten. Außerdem sollte der erfolgreich von der Hans-Böckler-Schule eingeschlagene Weg, den Unterricht mit Netbooks / Notebooks zu gestalten, durch die Anschaffung zusätzlicher Netbooks / Notebooks weiterverfolgt werden. Ferner sehen die Planungen derzeit vor, die für das Lehr- und Verwaltungspersonal bereitgestellten Arbeits- und Ruhebereiche mit modernem und ergonomisch angemessenem Mobiliar auszustatten. Ein Verzicht darauf im Rahmen der Neueinrichtung der Schule könnte 44.000 Euro einsparen. Darüber hinaus ist im Zuge der abschließenden Planungen der Einbau einer adäquaten Kücheneinrichtung (Regenerierküche) als erforderlich anzusehen (Kosten 100.000 Euro), die bei den Ursprungsplanungen in der Kalkulation in diesem Umfang noch nicht berücksichtigt werden konnte, da zu dem Zeitpunkt nicht einmal ein Mensa-Bereich vorgesehen war, sondern lediglich ein Forum mit Cafeteria und entsprechend kleinem Küchenbereich. Die ursprünglichen Summen in der Kostengruppe 600 (Ausstattung) wurden im Rahmen einer Grobschätzung aus dem Jahr 2009 in Höhe von 545.000,- Euro angesetzt. Diese Summe deckt nach den derzeitigen Preisermittlungen und Kostenschätzungen die Kosten für die Kücheneinrichtung, die naturwissenschaftlichen Fachräume und die mit dem Boden fest verbundenen Sitzstufen in den „Flexzonen“ sowie die Wandschränke in den Klassenräumen als Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 fest eingebautes Mobiliar, reicht jedoch nicht für eine Neumöblierung der Klassenräume, der Verwaltung sowie der Arbeitsbereiche für die Lehrer. Um auch hier zu einer guten und zeitgemäßen Ausstattung der Hans-Böckler-Schule zu gelangen, besteht ein zusätzlicher Finanzbedarf, über den im Einzelnen entschieden werden muss: Mobiliar für Unterrichtsräume (außer Fachräumen, Einbaumöbeln und Einbauten für „Flexzonen) (u.a. 480 Tische und 1.120 Stühle für Klassen, Mensa) 270.000,- Euro Die Alternative zur Beschaffung dieses Mobiliars ist die weitere Nutzung der derzeit von der Schule im alten Gebäude des ehemaligen Weiterbildungskollegs genutzten Einrichtungsgegenstände, was einerseits vom Erhaltungszustand des Mobiliars her sowie von der Unmöglichkeit einer Umsetzbarkeit des (schulfachlich große Anerkennung findenden) pädagogischen Konzepts der Schule nicht empfohlen wird. Mobiliar für die Ausstattung in den Arbeits- und Ruhebereichen für das Lehr- und VerwaltungsPersonal Medien (IT-Technik, Beamertafeln, Notebookausstattung, etc.) 44.000,- Euro 110.000,- alt. 182.000,- Euro Die Mindestsumme, die hier vorgesehen werden muss, entspricht den Mitteln für die Ausstattung mit konventionellen Tafeln sowie die vorsorgliche Installation der technischen Voraussetzungen für den Fall einer späteren Ausstattung mit digitalen Tafeln. Die Differenz zwischen der kompletten Ausstattung mit digitalen Tafeln und der kostengünstigeren Alternativversion beträgt 72.000,- Euro. Fachraumausstattung (Technik, Musik, Kunst) 128.000,- Euro Unter Berücksichtung der unabweisbaren Kosten für die Medientechnik in Höhe von 110.000,- Euro und die Fachraumausstattung in Höhe von 128.000,- Euro ergeben sich somit folgende Einrichtungskosten: 238.000,- alt. 624.000,- Euro 3. Fertigstellung der Außenanlagen auf dem Gesamtgelände einschl. der Abbruchfelder 270.000,- Euro Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 4. Gesamtsumme: Die Gesamtsumme zusätzlichen Finanzierungsbedarfs zur Fertigstellung der Hans-Böckler-Schule sowie zur Herrichtung des Gesamtgeländes stellt sich zusammengefasst somit wie folgt dar: - zus. Bau- und Planungskosten Hans-Böckler-Schule - Ausstattung der Hans-Böckler-Schule - Kosten für die Herrichtung und Fertigstellung des Gesamtgeländes des Schulcampus Insgesamt: 410.000,- Euro 238.000,- bis 624.000,- Euro 270.000,- Euro 918.000,- bis 1.304.000,- EUR Auf der Basis einer schulfachlichen Bewertung der dargestellten Alternativen sowie in Anbetracht der derzeitigen Zinssituation wird empfohlen, die Ausstattung weitestgehend in der Bauphase vorzunehmen und gemeinsam mit den Kosten für die Fertigstellung des Gesamtgeländes Schulcampus Wiemelhausen durch eine entsprechende Erhöhung des Forderungskaufvertrags (Vertrag über die Investitionsmiete) für die Hans-Böckler-Realschule vorzunehmen. Die daraus resultierende Erhöhung der jährlichen Belastung in Form der Investitionsmiete um ca. 65.000,Euro – 80.000,- Euro erhöht je nach Entscheidung in den oben dargestellten Einzelfragen die jährliche Investitionsmiete auf 730.000,- Euro – 750.500,- Euro und könnte im Rahmen der Verwendung der Mittel aus der Bildungspauschale abgedeckt werden. Aufgrund der Fertigstellung im Frühjahr/Sommer 2014 und der anschließenden Abrechnung der Baumaßnahme ist die Erhöhung der Belastung für den städtischen Haushalt (Bildungspauschale) frühestens ab 2014 (2. Jahreshälfte) einzuplanen. Es wird im Zusammenhang mit der Gesamtbetrachtung des Finanzbedarfs darauf hingewiesen, dass in der Planungsphase für das Neue Gymnasium Bochum das Schulgrundstück um eine Fläche von ca. 4.800 qm verkleinert wurde mit dem Ziel, diese Fläche ggfls. einer Wohnbebauung zuzuführen und die hieraus erzielte Einnahme zur Kostendeckung heranzuziehen. Weiterer Finanzierungsbedarf für Abbruchkosten und Schadstoffsanierung der Sporteinrichtungen In den Kostenschätzungen für die Einzelprojekte „Neubau des Neuen Gymnasiums“ und „Sanierung der Hans-Böckler-Realschule“ fanden die Finanzbedarfe für den Abriss diverser Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 Gebäude auf dem Gelände keine Berücksichtigung, da sie sowohl nicht jeweils einem Projekt zugeordnet werden können, als auch bei einer Nicht- oder Teilbebauung der Flächen angefallen wären, die sich im Falle einer Entscheidung gegen die Sanierung der Hans-Böckler-Schule sogar noch durch deren Abrisskosten etc. erheblich erhöht hätten. Die Finanzpläne für die beiden Schulbaumaßnahmen beinhalteten dementsprechend die Kosten für die Herstellung, die Sanierung und den Umbau der Schulen sowie für die Wiederherstellung des Schulhofs und der Außenanlagen auf der Basis des Bestands. Die Kosten für den Abbruch des ehemaligen Weiterbildungskollegs, der Laubengänge an Turnhalle und Schwimmbad sowie des abgängigen Klassenpavillons in Höhe von ca. 800.000,EUR werden gedeckt aus dem Ansatz „Haushaltsmittel für Abbrucharbeiten“ des Amts für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Die Schadstoffsanierung der Sportgebäude (Turnhalle und Lehrschwimmbecken) kann von ihrer Kostenseite her derzeit nicht genau beziffert werden. Es wird mit einer Summe zwischen 6 und 8 Mio. EUR gerechnet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 2 (3874) Vorlage Nr.: 20132128 Bezeichnung der Vorlage Mittelbereitstellung zur Fertigstellung des Schulcampus Querenburger Straße Beschlussvorschlag: Gemäß der Vorlage zur Fertigstellung des Schulcampus an der Querenburger Straße werden folgende Mittel bereitgestellt: - für zusätzliche Bau- und Planungskosten für die Hans-Böckler-Schule - für die Ausstattung der Hans-Böckler-Schule - für die Herrichtung und Fertigstellung des Gesamtgeländes Insgesamt: 410.000,- Euro 624.000,- Euro 270.000,- Euro 1.304.000,- Euro Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung des Forderungskaufvertrags zwischen der Stadt Bochum und der EGR um die entsprechende Summe.