Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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102 kB
Erstellt
26.12.14, 13:28
Aktualisiert
28.01.18, 01:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3881)
Vorlage Nr.: 20132096
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Modellversuch (Schulversuch) gem. § 25 Abs. 1 Schulgesetz
"Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt
Gesundheitsökonomie und -management zum Schuljahr 2014/15 am Klaus-SteilmannBerufskolleg
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Bildung und Wissenschaften
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
01.10.2013
16.10.2013
07.11.2013
Anlagen
Ergebnis der Schülerbefragung und Curriculum
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3881)
Vorlage Nr.: 20132096
Das Klaus-Steilmann-Berufskolleg, Westenfelder Str. 88, 44867 Bochum, plant zum Schuljahr
2014/15 die Durchführung des Modellversuchs Fachschule für Wirtschaft – Fachrichtung
Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheitsökonomie und –management .
Der an das Ministerium für Schule und Weiterbildung zu richtende Antrag für den in NRW
einmaligen Bildungsgang ist in der Schulkonferenz vom 24.04.2013 einstimmig beschlossen
worden.
1.
Zielsetzung des Bildungsgangs und Zielgruppendefinition
1.1.
Zielsetzung des Bildungsgangs
Der Bildungsgang soll – entsprechend den Ausführungen der Schule - den Absolventen zur
Sicherung ihres Arbeitsplatzes dienen, den beruflichen Aufstieg erleichtern und die berufliche
Zufriedenheit steigern.
Durch den Besuch der Fachschule erhalten Absolventen die Möglichkeit, sich in der gewünschten
Schwerpunktrichtung Gesundheitsökonomie und -management für die mittlere Führungsebene in
der Verwaltung zu qualifizieren.
1.2.
Notwendigkeit auf dem Arbeitsmarkt
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, sich für die mittlere
Führungsebene in der Verwaltung in der Schwerpunktrichtung Gesundheitsökonomie und management zu qualifizieren. Dieses soll u.a. durch eine praxisnahe Ausbildung z.B. an
außerschulischen Lernorten erzielt werden.
Nach Gesprächen der Schulleitung mit der IHK, der Agentur für Arbeit, dem Ministerium,
Krankenkassen, Krankenhäusern etc. wird sich durch zukünftige Veränderungen im Bereich des
Gesundheitswesens durch die Forderung nach stärker kostenbewusstem Handeln der Bedarf an
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den entsprechenden Qualifikationen erhöhen.
Auf diese Weise kann ein Beitrag zur Sicherung des Arbeitsplatzes, des möglichen beruflichen
Aufstiegs sowie der beruflichen Zufriedenheit geleistet werden. Der Bildungsgang zeichnet einen
Weg auf, die Verzahnung von Aus- und Weiterbildung an einer berufsbildenden Schule zu
forcieren und leistet damit einen Beitrag zu einer echten Gleichwertigkeit von beruflicher und
allgemeiner Bildung.
Diese Entwicklungen sind für den Standort Bochum besonders relevant, da Bochum in der
Gesundheitswirtschaft und in der Medizintechnik in der Metropole Ruhr schon jetzt eine führende
Rolle übernimmt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3881)
Vorlage Nr.: 20132096
1.3.
Eingangsvoraussetzung/ Zielgruppendefinition
Eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens einjährige Berufstätigkeit z.B. in den
Bereichen Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen, Sozialversicherungsangestellte/r,
Bürokaufleute, Kaufleute im Groß- und Außenhandel, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger,
Verwaltungsangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte u.a..
1.4.
Nachweis des Bedürfnisses
Ergebnis der Schülerbefragung (s. Anlage)
2.
Unterrichtsorganisation und Ausstattung
2.1.
Unterrichtsform
Es werden 2.400 Stunden/ dreieinhalb Jahre an zwei bzw. drei Abenden sowie samstags (ca. 14
Präsenzstunden in der Woche) erteilt.
Der Bildungsgang ist einzügig geplant, bei späterem Bedarf sollte auch eine Mehrzügigkeit möglich
sein.
Es wird eine modulare Struktur angestrebt, so dass die Erreichung von Teilqualifikationen und
Teilzertifizierungen für die Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird.
2.2.
Dauer des geplanten Bildungsgangs
Die Dauer beläuft sich auf dreieinhalb Jahre. Der Unterricht wird in Teilzeitform erteilt.
2.3.
Räumliche Ausstattung
Die erforderlichen Raumkapazitäten sowie die notwendige technische Ausstattung der Räume sind
vorhanden und entsprechen modernem Standard.
Die Unterrichtsräume stehen im Abendbereich bzw. an Samstagen zur Verfügung.
2.4.
Personelle Situation
Aufgrund der am Klaus-Steilmann-Berufskolleg im Bildungsgang Berufsschule unterrichteten
Ausbildungsberufe ist die Lehrerversorgung in der Fachschule gesichert.
Eine Reduzierung des Unterrichts in der Berufsschule nach Anlage A der APO-BK tritt nicht ein.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3881)
Vorlage Nr.: 20132096
2.5.
Curriculum
(s.Anlage)
2.6.
Kosten
Den Schülerinnen und Schülern - ebenso dem Schulträger - entstehen keine Kosten.
3.
Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg
Die entsprechende schulfachliche Beratung hat stattgefunden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 11 (3881)
Vorlage Nr.: 20132096
Bezeichnung der Vorlage
Modellversuch (Schulversuch) gem. § 25 Abs. 1 Schulgesetz
"Fachschule für Wirtschaft - Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt
Gesundheitsökonomie und -management zum Schuljahr 2014/15 am Klaus-SteilmannBerufskolleg
Das Klaus-Steilmann-Berufskolleg – kaufmännische Schule der Stadt Bochum -, Westenfelder Str.
88, 44867 Bochum wird ab dem 01.08.2014 am Schulversuch gemäß § 25 Abs. 1 Schulgesetz
NRW
„Fachschule für Wirtschaft – Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt
Gesundheitsökonomie und
–management“ - nach entsprechender Genehmigung
des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen –
teilnehmen.