Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage_CDU_Bauanträge_Bauordnungsamt_WIS_2013_10_09.pdf
Größe
46 kB
Erstellt
26.12.14, 13:29
Aktualisiert
28.01.18, 00:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion
im Rat der Stadt Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
9. Oktober 2013
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastrukturund Stadtentwicklung am 9. Oktober 2013
Neues Antragsverfahren im Bauordnungsamt
Seit einigen Wochen hat sich das Antragsverfahren bei der Einreichung von Bauvoranfragen und Bauanträgen geändert. Das neue Verfahren hat bei vielen Architekten
und Bauherren zur Unzufriedenheit geführt.
Bisher konnten fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Nach Eingang des Antrages erhielten die Antragssteller eine Eingangsbestätigung, das Passwort für die Internetauskunft und einen Hinweis welche ergänzenden Unterlagen für die weitere
Bearbeitung noch benötigt werden.
Aktuell werden die Anträge erst an die Sachbearbeiter weitergeleitet und eine Eingangsbestätigung versandt, wenn die Anträge vollständig sind. Es erfolgt eine Zurückweisung, auch wenn nur eine Kleinigkeit fehlt. Es liegt auch der Eindruck vor,
dass die Anträge nicht komplett geprüft, sondern die Prüfung bei der ersten fehlenden Unterlage abgebrochen wird und die Unterlagen zurückgesandt werden.
Dieses Verfahren führt zu erheblichen Zeitverlusten. Wenn z. B. eine Bauvoranfrage
über den Kauf eines Hauses entscheidet, dann ist es nicht bürgerfreundlich und investitionsschädlich, wenn nach über 8 Wochen immer noch keine Entscheidung über
die Bauvoranfrage vorliegt.
In anderen Gemeinden erhalten Bauherren auch eine unterstützende Beratung durch
das Bauordnungsamt. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit in der Wege aufgezeigt
werden, wie es zu einer Genehmigung des Antrages kommen kann. In der Regel
erfolgt in Bochum nur der Hinweis, wie nicht gebaut werden kann.
Durch dieses Verfahren entscheiden sich leider viele Bauherren für ein Grundstück
oder den Kauf eines Hauses in einer anderen Stadt.
Die CDU-Fraktion fragt an:
1. Aus welchen Gründen wurde das Bauantragsverfahren geändert?
2. Welche Vorteile bietet das neue Verfahren?
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de
3. Hat das neue Verfahren zu einer Neuorganisation innerhalb des Bauordnungsamtes geführt und ist das Sachgebiet für die planungsrechtliche Vorprüfung personell aufgestockt worden?
4. Warum dauert allein die Vorprüfung eines Antrages bis zu vier Wochen?
5. Aus welchen Gründen wird nicht zusammen mit den Architekten und Bauherren gemeinsam nach einer Lösung gesucht um eine schnelle Bearbeitungszeit
zu gewährleisten?
6. Aus welchen Gründen wird der Antrag zurückgesandt, wenn nur eine Unterlage fehlt und warum wird nicht die weitere Bearbeitung eingeleitet?
7. In wie weit betrachtet sich das Bauordnungsamt als Dienstleister und wie regelmäßig erfolgt die Weiterbildung der Mitarbeiter sich kundenorientiert zu
verhalten?
8. Wie schnell und wie wird das Antragsverfahren geändert, dass es bürgerfreundlicher und kundenorientierter gestaltet wird?
Roland Mitschke
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 –
Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de