Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation Bestattungswesen Heft 2014.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 1
.
Kalkulation der Gebührentarife
für das
- Bestattungswesen für den Zeitraum vom
01.01.2014 bis 31.12.2014
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1.
2.
Allgemeine Erläuterungen.....................................................................................................3
1.1
Entwicklungen ................................................................................................................5
1.2
Tarifübersicht..................................................................................................................6
1.3
Bedarfsübersicht............................................................................................................8
1.4
Leistungsübersicht ........................................................................................................8
1.5
Erlösübersicht ................................................................................................................9
1.6
Ergebnisübersicht..........................................................................................................9
1.7
Rechtsgrundlagen..........................................................................................................9
1.8
Kalkulationsgrundlagen ................................................................................................9
Berechnungen ......................................................................................................................10
2.1
Berechnung des Gebührenbedarfs............................................................................10
2.2/2.3 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich und der Einzeltarife ...11
2.4
Staffelung der Tarife.....................................................................................................17
2.5
Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse............................................................18
3.
Externer Tarifvergleich ........................................................................................................19
4.
Erläuterungen .......................................................................................................................19
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
1.
Seite 3
Allgemeine Erläuterungen
Leistungen und Gebühren
Die Stadt Bochum unterhält 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen. Die
Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch dem
Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung vorgesehen sind.
Ruhefristen für Reihengrabstätten und Familiengräber:
Nach jeder Bestattung von Leichen und Aschen besteht eine Ruhefrist von 25 Jahren.
Die für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Reihengräbern erhobenen Tarife decken neben den Bestattungs- bzw. Beisetzungskosten auch die Kosten für das 25-jährige Ruherecht ab.
Nach Ablauf des Ruherechtes besteht wegen der neuen Wiederbelegung des Reihengräberfeldes
keine Verlängerungsmöglichkeit.
Bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Familiengräbern wird neben der Bestattungsgebühr eine Gebühr für das 25-jährige Nutzungsrecht erhoben. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht
auf Belegung und Pflege der Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann von den Berechtigten der Grabstätten verlängert bzw. neu erworben werden. Diese Verlängerungsmöglichkeit muss in Anspruch
genommen werden, wenn nach einer Bestattung die Ruhefrist die Laufzeit des Nutzungsrechtes
überschreitet. In diesem Fall wird für die Dauer der erforderlichen Verlängerung je angefangenem
Jahr eine zur Wahrung der Ruhezeit anteilige Gebühr erhoben.
Reihengrabstätten:
Eine Reihengrabstätte für Sarg- und Urnenbestattungen ist die Bestattung in einzelnen Grabstellen
nebeneinander in Reihen. Sie wird nur für diese eine Beerdigung für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Es werden neben der konventionellen Reihengrabstätte folgende weitere Bestattungsformen für Särge und Urnen in Reihengrabstätten angeboten:
C
Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen als Rasengrab
Es handelt sich um pflegefreie Rasengräber, die von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch
angelegt und gepflegt werden. Individueller Grabschmuck ist nicht zulässig und wird von der
örtlichen Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt. Die Angehörigen haben die Möglichkeit,
einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen 40x50x12 cm bei Särgen und
40x40x12 cm bei Urnen aus Ruhrsandstein mit vertiefter Schrift aufzubringen. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten.
C
Reihengrabstätten als Friedhofshainbestattungen
Friedhofshaingrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Baumkronen, je Baumstandort werden Aschen von bis zu 8 Verstorbenen um den Baumstamm
herum beigesetzt. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser
Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht mehr möglich.
Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung als Rasengräber angelegt und gepflegt
und für die Dauer der Ruhezeit bereitgestellt. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Friedhofshaingrabstätten werden zur Zeit nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten.
C
Reihengrabstätten als anonyme Sarg- und Urnenbestattungen
Anonyme Reihengrabstätten sind als Rasenflächen angelegt. Die Bestattungen finden unter
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 4
Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Grablagen werden nicht bekanntgegeben. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für
das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Anonyme Reihengrabstätten für Särge werden nur auf dem Hauptfriedhof vorgehalten.
C
Bestattungen auf dem Aschestreufeld
Das Verstreuen der Asche setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus (eigenhändig geschriebene, datierte und unterschriebene Erklärung). Das bedeutet, dass nur der Verstorbene selbst zu Lebzeiten festlegen kann, dass seine Asche nach seinem Tod verstreut werden
soll. Es reicht nicht aus, wenn die nächsten Angehörigen diese Erklärung abgeben.
Das Aschestreufeld ist als Rasenfläche angelegt. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht
liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke.
C
Kinderbestattungen
In Reihengrabstätten für Kinderbestattungen werden Kinder bis zu einem Alter von sechs
Jahren beigesetzt.
C
Islamische Mitbürger
In dem Islamischen Gräberfeld können Verstorbene islamischen Glaubens bestattet werden.
In dem Islamischen Gräberfeld werden zur Zeit Reihengräber für Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr, Reihengräber für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr sowie Familiengrabstellen auf
dem Hauptfriedhof vorgehalten.
Familiengrabstätten:
Familiengrabstätten werden für nachstehende Bestattungen angeboten:
C
Särge und Urnen
Familiengrabstätten für Särge bestehen aus einer oder mehreren Grabstellen. Auf jeder
Grabstelle können außer einem Sarg für Erwachsene auch noch drei Urnen und ein Sarg für
ein Kind bis zu einem Lebensjahr bestattet werden.
Familiengrabstätten für Urnen sind Grabstätten für das Bestatten von Urnen, die aus zwei
oder einem Vielfachen von zwei Grabstellen bestehen.
C
Familiengrabstätten für Bestattungen als Rasengrab
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Familiengrabstätte für Sargbeisetzungen wird bei einer Rasenfamiliengrabstätte auf Antrag nur ein Nutzungsrecht verliehen. Das Pflege- und
Gestaltungsrecht verbleibt allein bei der Stadt Bochum. Die Grabstätte kann aus einer oder
mehreren Grabstellen bestehen. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt. Der Nutzungsberechtigte hat
die Möglichkeit auf der Rasenfamiliengrabstätte ein genehmigungspflichtiges, stehendes
Grabmal oder je Grabstelle einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen von
max. 50x50x12 cm aufbringen zu lassen. Das Aufbringen von Grabplatten und Einfassungen
sowie individueller Grabschmuck ist nicht gestattet und wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten.
C
Familiengrabstätten als Friedhofshainbestattungen
Die ein- bis achtstelligen Friedhofshainfamiliengrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Bäumen. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf
Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht
mehr möglich. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke.
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 5
Friedhofshaingrabstätten werden nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten.
Kolumbarien
Kolumbarien sind Urnengrabstätten in Kammern von Urnenwänden, in denen je Kammer bis
zu zwei Urnen beigesetzt werden können.
Die Urnenwände sind als Gemeinschaftsanlage konzipiert.
Blumenschmuck, Schalen, Gestecke, Grablaternen o.ä. dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Blumenbank abgelegt werden. Die Kolumbarien werden derzeit auf dem Hauptfriedhof
vorgehalten. Kolumbarien werden sukzessive auch in den Stadtbezirken errichtet.
C
Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und die Inanspruchnahme der Trauerhalle (Trauerfeier) sowie die Orgelbenutzung mit Organistengestellung angeboten.
Für die Fälle, in denen anlässlich von Bestattungen auf eine Inanspruchnahme der Totenkammern
und Trauerhallen verzichtet werden soll, wurden die Tarifsätze gestaffelt, so dass bei Nichtinanspruchnahme niedrigere Gebühren zu entrichten sind.
Bei Verzicht oder Entzug einer Grabstelle wird für das Abräumen von Grabmalen, -platten und
-einfassungen u.ä. eine Gebühr erhoben.
Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren sind die Kosten für die Pflege der Gräber der Opfer
von Kriegs- und Gewaltherrschaft, der Ehrengräber und der Jüdischen Friedhöfe nicht in den Gebührenbedarf eingeflossen.
Darüber hinaus ist als sogenannter grünpolitischer Wert der Stadtanteil in Höhe von rd. 2,26 Mio.
EUR abgezogen worden. Er beinhaltet sämtliche Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie kalkulatorische Kosten der Grünflächen (Rahmenanlagen) sowie anteilige Kosten der Gräberfelder.
Die Zuordnung der Bestattungskosten auf die einzelnen Bestattungsarten erfolgt anhand von Äquivalenzen. Sie berücksichtigen Flächengrößen, Nutzungszeiten, Infrastrukturkosten und den durchschnittlichen Aufwand für die unterschiedlichen Leistungen.
1.1
Entwicklungen
Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungsfälle zu verzeichnen.
Bestattungen
Beisetzungen
Sterbefälle
in Bochum
Särge
%
Urnen
%
1995
4.868
2.738
100,0
1.007
100,0
3.745
100,0
2005
4.483
1.606
58,7
1.521
151,0
3.127
83,5
2010
4.242
1.194
43,6
1.297
128,8
2.491
66,5
1.002
36,6
1.432
142,2
2.434
65,0
Kalkulation
2014
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
Summe
%
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 6
Der oben dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der
Grabpflege zugrunde. Aber auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung gewonnen. Darum wurde durch die Einführung pflegefreier Grabarten
den sich ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden. Seit 2008 wird das pflegefreie Familien-Rasengrab für Sargbestattungen (Rasen-Wahlgrab) in allen Stadtbezirken angeboten.
Angesichts der oben dargestellten Entwicklung werden die Friedhofskapazitäten sukzessiv angepasst um langfristig kostendeckende und zugleich sozialverträgliche Tarife anbieten zu können.
1.2
Tarifübersicht
Als Ergebnis der Kalkulation werden in der nachstehenden Tarifübersicht die Tarifvorschläge aufgeführt. Aus Sozialverträglichkeits- und Akzeptanzgründen wird vom Grundsatz der Vollkostendeckung
abgewichen.
Tarifart
Tarif in EUR
Ist
2013
Veränderung
Bedarf
2014
Vorschlag
2014
%
EUR
Deckung
in %
Sargbestattungen
1.1.1 in einer Reihengrabstätte
2.660
3.056
2.480
-6,8
-180
81,2
1.1.2 in einem anonymen Reihengrab
2.730
3.490
2.730
0,0
0
78,2
1.2 in einem Rasenbeet
3.170
3.447
2.990
-5,7
-180
86,7
1.3.1 in einer Familiengrabstätte
1.640
1.875
1.540
-6,1
-100
82,1
1.3.2 in einem Rasenwahlgrab
1.510
1.598
1430
-5,3
-80
89,5
1.4 in einer Urnenreihengrabstätte
1.500
1.564
1.500
0,0
0
95,9
1.5 auf einem anonymen Gräberfeld
1.530
1.618
1.530
0,0
0
94,6
605
686
605
0,0
0
88,2
1.7.1 in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
2.900
3.256
2.900
0,0
0
89,1
1.7.2 in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
1.220
1.618
1.220
0,0
0
75,4
1.8. in einem Rasenbeet
1.915
1.926
1.900
-0,8
-15
98,7
1.9 in einem Aschestreufeld
1.580
1.748
1.580
0,0
0
90,4
1.10 in einem Kolumbarium
525
634
525
0,0
0
82,8
2.1 für Sargbestattungen je Stelle
2.620
2.804
2.620
0,0
0
93,4
2.2 für Rasenwahlgräber je Stelle
2.940
3.337
2.940
0,0
0
88,1
2.3 für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen
1.520
1.517
1.490
-2,0
-30
98,2
Urnen-/Aschebeisetzungen
1.6 in einer Familiengrabstätte
Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 7
Tarifart
Tarif in EUR
Ist
2013
Veränderung
Bedarf
2014
Vorschlag
2014
%
EUR
Deckung
in %
2.4 für Friedhofshainbestattungen je Stelle
1.900
1.901
1.860
-2,1
-40
97,8
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
2.230
2.226
2.190
-1,8
-40
98,4
79
79
79
0
0
100
2.727
2.727
2.727
0
0
100
79
79
79
0
0
100
3.2.2 Wiederbeisetzen eines Sarges
1.000
1.000
1.000
0
0
100
3.3 Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges bei Obduktionen
2.935
2.935
2.935
0
0
100
265
433
265
0
0
61,3
125
280
125
0
0
44,6
47,50
93
47,50
0
0
50,8
220
467
220
0
0
47,1
30,50
30,50
30,50
0
0
100
4.3.2 Orgelbenutzung
6,50
6,50
6,50
0
0
100
4.4.1 Abräumen von Grabmalen, -platten, einfassungen
110
110
110
0
0
100
4.4.2 Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen, Plastiken u. ä.
55
55
55
0
0
100
Umbettungen
3.1.1 Ausgraben einer Urne
3.1.2 Ausgraben eines Sarges
3.2.1 Wiederbeisetzen einer Urne
Sonstige Leistungen
4.1
Inanspruchnahme der Trauerhalle
4.2.1 Inanspruchnahme der Totenkammer
a) für den ersten Tag
b) Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung
für die Überführung ins Ausland
4.2.2 Inanspruchnahme der Totenkammer
für jeden weiteren Tag
4.2.3 Aufbahrung vor Einäscherungen außerhalb des Krematoriumsbereiches
4.3.1 Orgelbenutzung mit Organistengestellung
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
1.3
Seite 8
Bedarfsübersicht
Bedarf einschließlich des öffentlichen Grünanteiles der Kriegs- und Ehrengräber sowie der
Jüdischen Friedhöfe:
Bezeichnung
Ergebnis Wirtschaftsrechnung
2012 in EUR
Bedarf
Bedarf
2013 in EUR
2014 in EUR
520.602
676.265
6.009.526
Sachkosten*
7.931.114
8.551.518
2.528.473
Kalkulatorische Kosten
2.409.638
2.334.186
2.245.345
10.861.354
11.561.969
10.783.344
398.367
532.910
525.308
10.462.987
11.029.059
10.258.036
Personalkosten*
Summe Kosten
Nebenerlöse
Bedarf
* Ab 2014 werden die Personalleistungen des Technischen Betriebes nicht mehr als interne Leistungsverrechnung
sondern bei den Personalkosten ausgewiesen.
1.4
Leistungsübersicht
Fallzahlen
Ergebnis
2012
Sargbestattungen
- Reihengrab
- Familiengrab
Urnen-/Aschebeisetzungen
- Reihengrab
- Familiengrab
Summe Bestattungen / Beisetzungen
Inanspruchnahme der
- Totenkammern
- Trauerhallen
Vergabe von Nutzungsrechten
- Sarg
- Urne
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
Fallzahlen
Kalkulation
2013
Fallzahlen
Kalkulation
2014
463
458
921
512
538
1.050
384
618
1.002
834
413
1.247
886
432
1.318
940
492
1.432
2.168
2.368
2.434
1.107
1.840
1.248
2.054
1.146
2.056
508
250
500
322
588
337
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
1.5
Seite 9
Erlösübersicht
Bezeichnung
Erlöse
2012
in EUR
Gebühren
u. Absetzungen *
Erlöse
Kalkulierte
Erlöse
2013
in EUR
5.893.022
2.612.800
8.505.822
6.941.322
2.434.800
9.376.122
Kalkulierte
Erlöse
2014
EUR
6.670.794
2.256.800
8.927.594
*für öffentliches Grün
1.6
Ergebnisübersicht
Bezeichnung
Gesamtbedarf
Erlöse u. Absetzungen *
Ergebnis
Ergebnis
2012
in EUR
Kalkulation
2013
in EUR
Kalkulation
2014
in EUR
10.462.987
11.029.059
10.258.036
8.505.823
9.376.122
8.927.594
-1.957.164
-1.652.937
-1.330.442
* für öffentliches Grün, Jüdische Friedhöfe sowie Kriegs- und Ehrengräber
1.7
Rechtsgrundlagen
C
C
C
Gemeindeordnung NW §§ 7, 77
Kommunalabgabengesetz NW §§ 4, 6
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen § 4
1.8
Kalkulationsgrundlagen
Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für die Einrichtung vorgegeben:
•
jährliche Kalkulation
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.
Berechnungen
2.1
Berechnung des Gebührenbedarfs
Gesamtbedarf
Seite 10
Vorläufiges
Ergebnis
2012
EUR
Voraussichtliches
Kalkulation Ergebnis Kalkulation
2013
2014
2013
EUR
EUR
EUR
1
Personalkosten
520.602
676.265
510.000
6.009.526
2
Unterhaltung der Grundstücke, baulichen
Anlagen und Außenanlagen
207.166
192.732
280.000
242.620
3
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Vermögens
969
22.537
15.000
380.638
4
Bewirtschaftung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
468.901
465.977
460.000
860.447
2.597
4.500
4.000
7.000
48.312
50.184
50.000
93.755
13.192
36.000
20.000
39.200
5
6
Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für die Inanspruchnahme
von Rechten, Diensten und Leistungen
7
Geschäftsaufwendungen
8
Steuern, Versicherungen und Schadensfälle
869
1.146
1.000
16.193
9
Fachaufwendungen und Verrechnungen
107.862
114.376
115.000
201.753
10
ILV Technischer Betrieb
6.978.565
7.529.271
7.300.000
11
Verwaltungsleistungen
102.681
134.795
130.000
686.867
12
Summe Sachkosten
7.931.114
8.551.518
8.375.000
2.528.473
13
Abschreibung Anlagevermögen
428.744
412.539
420.000
416.575
14
Verzinsung Anlagekapital
1.980.894
1.921.647
1.920.000
1.828.770
15
Summe Kapitalkosten
2.409.638
2.334.186
2.340.000
2.245.345
16
Summe Stellenkosten
10.861.354
11.561.969 11.225.000
10.783.344
17
Verwaltungsgebühren
69.257
70.000
70.000
70.000
18
Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber
200.440
200.400
200.400
200.400
19
Sonstige Erlöse
128.670
262.510
220.000
254.908
20
Summe Nebenerlöse
398.367
532.910
510.400
525.308
21
Summe Bedarf
11.029.059 10.714.600
10.258.036
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
10.462.987
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.2
Seite 11
Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich
2014
Gesamtbedarf
Kriegs- und
Ehrengräber,
Jüd. Friedhöfe
Öffentliches Grün
GebührenBedarf
Bestattungen/
Beisetzungen
Nutzungs-
Aufbah-
Trauer-
rechte
rungen
feiern
1
Personalkosten Amt 67
6.009.526
99.677
857.584
5.052.265
2.095.597
2.274.850
273.194
408.624
2
Unterhaltung Grundstücke/baul. Anlagen
242.620
929
62.299
179.392
30.852
72.012
32.645
43.883
3
380.638
5.859
52.966
321.813
131.422
147.604
17.115
25.672
4
Unterhalt.sonst.
unbew./bewgl.Vermögen
Bewirtsch. Grundstücke/baul. Anlagen
103.937
750.721
144.701
280.881
115.222
209.917
Sonst.Personal- und Versorgungsaufw.
860.447
7.000
5.789
5
115
1.225
5.660
2.299
2.669
279
413
6
93.755
1.034
9.437
83.284
20.647
27.747
2.229
32.661
7
Aufwendungen für die Inanspruchnahme
von Rechten, Diensten und Leistungen
Geschäftsaufwendungen
9.178
29.354
12.323
13.841
1.304
1.886
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
263
2.525
13.405
5.393
6.321
680
1.011
9
Fachaufwendungen und Verrechnungen
10
11
Verwaltungsleistungen
Summe Sachkosten
12
Abschreibung
13
Zinsen
14
Kalkulatorische Kosten
39.200
16.193
201.753
686.867
2.528.473
416.575
1.828.770
2.245.345
668
8
15
Entlastung Öffentliches Grün
16
Stellenkosten
17
Verwaltungsgebühren
18
Ruherechtsentschädigung Kriegsgräber
19
Sonstige Erlöse
20
Summe Nebenerlöse
21
Bedarf
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
10.783.344
70.000
3.511
53.961
144.281
61.812
68.031
5.963
8.475
11.269
118.465
557.133
226.038
262.690
27.570
40.835
29.437
413.993
2.085.043
635.487
881.796
203.007
364.753
2.065
59.838
354.672
94.007
112.028
42.267
106.370
26.230
729.768
1.027.772
35.107
961.836
21.080
54.749
129.114
1.073.864
63.347
161.119
539.548
934.496
4.197
45.155
28.295
157.409
789.606
1.427.444
195.617
-195.617
2.256.800
8.369.135
200.400
254.908
525.308
10.258.036
144.127
13.282
2.256.800
2.860.198
4.034.893
70.000
70.000
200.400
200.400
110.781
144.127
-195.617
4.782
56.647
381.181
4.782
327.047
4.197
45.155
7.987.954
2.855.416
3.707.846
535.351
889.341
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.3
Seite 12
Berechnung der Einzeltarife
2.3.1 Sargbestattungen / Urnenbeisetzungen
Gebührenbedarf 2014
Tarifposition
1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym
1.2. Sargbestattung in einem Rasenbeet
1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet
1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium
Summe
Wert je Verrechnungseinheit
Fälle
ÄZ
VE
352
0,822
2.855.416,58 EUR
Bedarf
je Fall
EUR
289,34
1.541,36
32
1,052
33,66
1.972,65
116
1,031
119,60
1.933,27
470
1,000
470,00
1.875,14
32
0,852
27,26
1.597,62
364
0,342
124,49
641,30
152
0,507
77,06
950,70
486
0,366
177,88
686,30
4
0,863
3,45
1.618,24
6
0,863
5,18
1.618,24
246
0,553
136,04
1.036,95
0
0,458
0,00
858,81
174
0,338
58,81
633,80
2.434
1.522,78
1.875,14 EUR
Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar.
ÄZ = Äquivalenzziffer / VE = Verrechnungseinheit
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 13
2.3.2 Nutzungsrechte
Gebührenbedarf 2014
Tarifposition
1.1.1 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte
3.707.845,44 EUR
Bedarf je
Jahr
Fall
VE
EUR EUR
Jahre Verläng. Jahre
Fälle je Fall Jahre Gesamt ÄZ
352
25
0
8.800 0,540
4.752,00 60,57 1.514,17
32
25
0
800 0,541
432,80 60,68 1.516,97
1.2. Nutzungsrecht für ein Rasenbeet
116
25
0
2.900 0,540
1.566,00 60,57 1.514,17
1.4 Nutzungsrecht für eine Urne in einer Urnenreihengrabstätte
364
25
0
9.100 0,329
2.993,90 36,90
922,52
1.5 Nutzungsrecht für eine Urne in einem anonymen Gräberfeld
152
25
0
3.800 0,238
904,40 26,69
667,36
1.7.1 N.R. für eine Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
4
25
0
100 0,584
246
25
0
6.150 0,317
1.949,55 35,55
888,87
0
25
0
0 0,317
0,00 35,55
888,87
376
25
3.527
64
25
0
1.600 1,190
1.904,00 133,47 3.336,78
169
25
633
4.858 0,541
2.628,18 60,68 1.516,97
7
25
0
175 0,678
118,65 76,04 1.901,12
133
25
231
3.556 0,794
2.823,46 89,06 2.226,39
33.058,34
1.1.2 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte anonym
1.8 Nutzungsrecht für eine Urne in einem Rasenbeet
1.9 Nutzungsrecht für eine Asche in einem Aschestreufeld
2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte
2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgräber Sarg je Grabstätte
2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte
2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
Summe
Wert je Verrechnungseinheit
2.015
58,40 65,50 1.637,55
12.927 1,000 12.927,00 112,16 2.804,02
112,1606595 EUR
Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar.
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 14
2.3.3 Gebührenbedarf und Tarifvorschlag je Tarifposition (1.1.1 - 1.10 und 2.1 - 2.5)
Bedarf 2014
Tarif
2013
Tarifpositionen
1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym
1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet
1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet
1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium
2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte
2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab Sarg
2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2stellige Grabstätte
2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen (pro Kammer/Jahr)
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
EUR
2.660
2.730
3.170
1.640
1.510
1.500
1.530
605
2.900
1.220
1.915
1.580
525
2.620
2.940
1.520
1.900
2.230
Erdbestattung
Urnenbeisetzung
EUR
Nutzungsu. Ruherecht
EUR
1.541,36
1.972,65
1.933,27
1.875,14
1.597,62
641,30
950,70
686,30
1.618,24
1.618,24
1.036,95
858,81
633,80
-
September 2013
1.514,17
1.516,97
1.514,17
922,52
667,36
1.637,55
888,87
888,87
2.804,02
3.336,78
1.516,97
1.901,12
2.226,39
Bedarf
EUR
3.056
2.490
3.447
1.875
1.598
1.563
1.618
686
3.256
1.618
1.926
1.748
634
2.804
3.337
1.517
1.901
2.226
Tarifvorschlag
2014
EUR
2.480,00
2.730,00
2.990,00
1.540,00
1.430,00
1.500,00
1.530,00
605,00
2.900,00
1.220,00
1.900,00
1.580,00
525,00
2.620,00
2.940,00
1.490,00
1.860,00
2.190,00
+/zu
2013
%
-6,8
0,0
-5,7
-6,1
-5,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,8
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,0
-2,1
-1,8
Kostendeckung
%
81,2
78,2
86,7
82,1
89,5
95,9
94,6
88,2
89,1
75,4
98,7
90,4
82,8
93,4
88,1
98,2
97,8
98,4
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 15
2.3.4 Aufbahrungen (Totenkammer)
Gebührenbedarf 2014
Bezeichnung
für den ersten Tag
für jeden weiteren Tag
Summe
Regelaufbahrung für eine Bestattung = 3 Tage
Wert je Verrechnungseinheit
Fälle
1.146
2.292
3.438
ÄZ*
VE*
3
1
3.438
2.292
5.730
535.350,68 EUR
TarifvorSchlag
125,00 EUR
47,50 EUR
467,15
220,00 EUR
220,00 EUR
93,43 EUR
*ÄZ = Äquivalenzziffer
*VE = Verrechnungseinheit.
Der Kostendeckungsgrad beträgt 47,1%.
In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten.
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
280,29
93,43
Tarif
alt
125,00 EUR
47,50 EUR
Bedarf je Fall
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 16
2.3.5 Trauerfeiern
Gebührenbedarf 2014
889.341,22 EUR
Tarif alt
Fälle
Tarifvorschlag
2.056
Bedarf je Fall
432,56 EUR
265,00 EUR
265,00 EUR
Der Kostendeckungsgrad beträgt 61,3%.
In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten.
2.3.6
Nebenleistungen
Die für Nebenleistungen entstandenen Kosten und hierfür erzielten Nebenerlöse sind nicht in
dem Gebührenbedarf der Ziffern 2.3.1 bis 2.3.5 enthalten.
Kosten und Tarife der nachstehenden Nebenleistungen bleiben gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert.
2.3.7
Orgelspiel
Bedarf
Entgelt für den Organisten
Vorhaltungs- und Wartungskosten für die Orgel
Gebührenbedarf
für
Orgelspiel
2.3.8
Bedarf alt
Tarifvorschlag
24,00 EUR
24,00 EUR
24,00 EUR
6,50 EUR
6,50 EUR
6,50 EUR
30,50 EUR
30,50 EUR
30,50 EUR
Umbettungen (Tarif-Nr. 3.1.1 - 3.3)
Den nachstehend aufgeführten Tarifen für Umbettungen liegen durchschnittliche Arbeitszeiten
und Materialmitteleinsätze je Std. und Umbettungsart zugrunde.
Bezeichnung
Ausgraben einer Urne
Ausgraben eines Sarges
Wiederbeisetzen einer Urne
Wiederbeisetzen eines Sarges
Ausgraben u. Wiederbeisetzen eines
Sarges zum Zwecke einer Obduktion
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
Personalkosten
EUR
Muldenkipper
EUR
72,50
Bagger
Gebührenbedarf
EUR
Tarifvorschlag
EUR
6,74
79,24
79,00
2.708,25
19,09
2.727,34
2.727,00
72,50
6,74
79,24
79,00
960,42
17,98
1.000,07
1.000,00
2.918,25
16,85
2.935,10
2.935,00
EUR
21,67
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 17
2.3.9
Abräumen von Grabeinrichtungen bei Verzicht oder Entzug der Grabstätten (TarifNr. 4.4.1 und 4.4.2)
a)
Grabmale, Grabplatten, Grabeinfassungen
2 Arbeitskräfte je 1 Std.
2 x 42,00 EUR
84,00 EUR
Fahrzeugeinsatz Muldenkipper 1 Std
1 x 6,74 EUR
6,74 EUR
Entsorgung
Tarifvorschlag:
b)
21,20 EUR
111,94 EUR
110,00 EUR
Kissensteine, Pflanzgefäße, Grablaternen über 50 cm Höhe,
freistehende Plastiken, Symbole etc. - ohne a) -
2 Arbeitskräfte je 0,5 Std.
1 x 42,00 EUR
42,00 EUR
Fahrzeugeinsatz (Muldenkipper) 0,5 Std.
0,5 x 6,74 EUR
3,37 EUR
Entsorgung
Tarifvorschlag:
2.4
10,60 EUR
55,97 EUR
55,00 EUR
Staffelung der Tarife
Als wahlfreie Leistung werden die Aufbahrungen und Trauerfeiern angeboten. Die hierfür zu entrichtenden Gebühren werden im Fall der Inanspruchnahme neben den Tarifen für die Sargbestattungen
und Urnenbeisetzungen erhoben.
Im Falle der Inanspruchnahme der Aufbahrung werden im Zusammenhang mit einer Bestattung
bzw. Urnenbeisetzung zusätzlich 220 EUR (3 Tage = 1. Tag 125,00 EUR + 2 Tage á 47,50 EUR)
berechnet (siehe auch Ziffer 2.3.4).
Im Falle der Inanspruchnahme einer Trauerfeier werden zusätzlich 265,00 EUR berechnet (siehe
auch Ziffer 2.3.5).
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.5
Seite 18
Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse
Tarif
Fälle
1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
352
1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym
32
1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet
116
1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
470
1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
32
1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
364
1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
152
1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
486
1.7.1 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Reihe
4
1.7.2 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Familie
6
1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet
246
1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
0
1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium
174
Summe Bestattungen, Beisetzungen, Ruherechte
2.
Nutzungsrechte in Jahren
2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte
376
2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab
64
2.3 Familiengrabstätte f. Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte 169
2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
7
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
133
2.6 Nutzungszeitverlängerung Erdbestattungen in Jahren
3.527
2.6 Nutzungszeitverlängerungen Urne (2 Urnen) in Jahren
633
2.6 Nutzungszeitverlängerungen Kolumbarium (1 Urne) in Jahren 231
Summe Nutzungsrechte
4.1 Inanspruchnahme der Bestattungsgebäude
2.056
4.2 Inanspruchnahme der Totenkammer
4.2.3 Dreitägige Aufbahrung
1.146
Summe Trauerfeier, Aufbahrungen
Einnahme insgesamt
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
Gebühr je
Fall
Gebühr gesamt
EUR
EUR
2.480,00
2.730,00
2.990,00
1.540,00
1.430,00
1.500,00
1.530,00
605,00
2.900,00
1.220,00
1.900,00
1.580,00
525,00
872.960,00
87.360,00
346.840,00
723.800,00
45.760,00
546.000,00
232.560,00
294.030,00
11.600,00
7.320,00
467.400,00
91.350,00
3.726.980,00
2.620,00
2.940,00
1.490,00
1.860,00
2.190,00
104,80
59,60
43,80
985.120,00
188.160,00
251.810,00
13.020,00
291.270,00
369.629,60
37.726,80
10.117,80
2.146.854,20
544.840,00
265,00
220,00
252.120,00
796.960,00
6.670.794,20
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
3.
Seite 19
Externer Tarifvergleich
Erdbestattung in einem Reihengrab
einschließlich Nutzungsrecht 2013
in EUR
Urnenbeisetzung in einem Reihengrab einschließlich Nutzungsrecht
2013 in EUR
Dortmund
2.310 (20 Jahre)
1.040 (20 Jahre)
Essen
1.860 (25 Jahre)
1.121 (25 Jahre)
Herne
2.694 (25 Jahre)
1.499 (25 Jahre)
Köln
2.720 (25 Jahre)
2.254 (25 Jahre)
Wuppertal
2.704 (30 Jahre)
1.377 (30 Jahre)
Duisburg
1.836 (20 Jahre)
1.368 (20 Jahre)
2.660
2.480
1.500
1.500
Stadt
Bochum 2013
Bochum 2014
4.
Erläuterungen
4.1
Grundsätzliches
Basis des Entgeltbedarfes sind ausschließlich die der betrieblichen Leistungserstellung dienenden
Kosten. Die Berechnung des Gebührenbedarfes (vgl. Tabelle 2.1) gliedert sich in die Spalten „Ergebnis Wirtschaftsrechnung 2012“, „Kalkulation Gebührenbedarf 2013“ und „Kalkulation 2014“.
Seit dem 01.05.2007 werden die manuellen Leistungen für den Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ von Amt 68 (Technischer Betrieb) erbracht. In Zukunft wird die Aufgabe des
Bestattungsbetriebes vollständig auf den Technischen Betrieb übertragen. Das Auftraggeber- und
Auftragnehmerverhältnis mit dem Umwelt- und Grünflächenamt entfällt. Die hieraus resultierenden
Kostenreduzierungen wurden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt.
Für die Kostenentwicklung sind die Plandaten aus dem NKF (SAP) unter Berücksichtigung ergänzender Angaben der leistungserbringenden Fachämter zugrunde gelegt worden
Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis von Anschaffungswerten
berechnet. Der Zinssatz beträgt
6,5 %
Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt.
4.2
Bedarfsübersicht (1.3)
In der Kostenübersicht wird der Bedarf der Einrichtung dargestellt. Die Absetzung der Kosten des
öffentlichen Grünanteiles und der Kriegs- und Ehrengräber erfolgt in der Tabelle 2.2.
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
4.3
Seite 20
Leistungsübersicht (1.4) und Erlösübersicht (1.5)
In der Leistungsübersicht sind die der Kalkulation zugrunde gelegten Fallzahlen ausgewiesen. Durch
Multiplikation der prognostizierten Leistungen mit den Tarifen ergeben sich die in der Erlösübersicht
ausgewiesenen Erlöse.
4.4
Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich (2.2)
Hier werden vom Gesamtbedarf die vom städtischen Haushalt zu tragenden Kosten für das öffentliche Grün, die Kriegs- und Ehrengräber und die Jüdischen Friedhöfe abgesetzt. Der verbleibende
Bedarf ist über Gebühren zu refinanzieren. Nachstehend werden die Kostenarten erläutert:
Zeile 1 Personalkosten
Die Personalkosten für die Beamten und die tariflich Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter),
die für die Einrichtung Bestattungswesen tätig sind, wurden aufgrund der Personalkostenplanung angesetzt. Von den Personalkosten wurden für die leistungsgeminderten Mitarbeiter rd.
351 TEUR aus dem Gebührenbedarf ausgegliedert.
Zeile 2 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
Kosten der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung (ZD bauliche Unterhaltung) für die Betriebsgebäude, Trauerhallen, Totenkammern (122.620 EUR) und Unterhaltung der Außenanlagen (120.000
EUR).
Zeile 3 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen und beweglichen Vermögens
Bezeichnung
Unterhaltung Betriebsinventar, Abfallentsorgung etc.
Unterhaltung der Fahrzeuge und Maschinen
Instandhaltung
Summe
40.961 EUR
319.677 EUR
20.000 EUR
380.638 EUR
Kosten für Maschinen und Geräte sowie Kosten für die Beschaffung von Ersatzmaterialien und die
Instandhaltung.
Zeile 4 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
Bezeichnung
Grundbesitzabgaben
Schornsteinfeger
Gas
Strom
Wasserbezugskosten
Öl
Bewirtschaftung Grundstücke ZD
Winterdienst
Gebäudereinigung ZD
Summe
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
142.000 EUR
1.645 EUR
173.131 EUR
121.509 EUR
50.763 EUR
43.862 EUR
15.762 EUR
22.469 EUR
289.306 EUR
860.447 EUR
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 21
Zeile 5 Sonstige Personalaufwendungen
Bezeichnung
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Reisekosten
Dienst- und Schutzkleidung
Summe
1.500 EUR
5.000 EUR
500 EUR
7.000 EUR
Zeile 6 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen
Bezeichnung
Mieten ZD ext. Anmietungen
Mieten Fahrzeuge und Geräte
Leasing und Gebühren
Lagerkonten Betriebshöfe und Werkstätten
Sonstige Dienstleistungen
Honorarkräfte (Organisten)
Summe
22.065 EUR
28.900 EUR
962 EUR
11.700 EUR
800 EUR
29.328 EUR
93.755 EUR
Zeile 7 Geschäftsaufwendungen
Kosten für Bücher, Zeitschriften, Porto, Postdienste, Bekanntmachungskosten, Büromaterialien,
Drucksachen usw.
Zeile 8 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
Kosten für Versicherungen, Verbände, Schadensfälle und Kfz-Steuern etc.
Zeile 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen
Es handelt sich hier um nicht direkt zuzuordnende Gemeinkosten die nach Arbeitsanteilen monatlich
aufgeteilt werden.
Zeile 10 Verwaltungsleistungen
Die „Interne Leistungsverrechnung“ (ILV) mit anderen Ämtern sowie die Management Gemeinkostenzuschläge.
Zeilen 12 bis 13 Kapitalkosten
Die Berechnung erfolgt durch die Anlagevermögensrechnung. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt
6,5 %. Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt.
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 22
Zeile 15 Entlastung öffentliches Grün
Zur Erreichung des grünpolitischen Wertes in Höhe von 2.256.800 EUR werden von den Kosten für
die Nutzungsrechte 195.617 EUR abgesetzt und den Kosten für das öffentliche Grün zugeordnet.
Zeilen 17 bis 19 Nebenerlöse
Von den Stellenkosten werden die nachstehend aufgeführten Nebenerlöse abgesetzt.
Zeile 17:
Zeile 18:
Zeile 19:
4.5
Verwaltungsgebühren Grabmalgenehmigungen, Befahren der Friedhöfe usw.
Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber welche für die von den Kriegsgräbern in
Anspruch genommene Friedhofsfläche gezahlt wird.
Als sonstige Erlöse werden hauptsächlich Erstattungen für die Pflege der Kriegs- und
Zivilopfergräber und der jüdischen Friedhöfe sowie Erlöse für das Abräumen von
Grabeinrichtungen, Umbettungen, sowie Orgelspiel ausgewiesen.
Berechnung des Gebührenbedarfs je Leistungsbereich (Tabelle 2.2)
Der Gebührenbedarf wurde unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung 2012
und der Planung für 2014 auf die Tarifbereiche aufgeteilt. Nach Abzug der Nebenerlöse und der
Kosten für das öffentliche Grün, der Jüdischen Friedhöfe sowie der Kriegs- und Ehrengräber verbleibt ein Gebührenbedarf von 7.987.954 EUR.
Hiervon entfallen auf:
Bestattungen/Beisetzungen
Nutzungsrechte
Aufbahrungen
Trauerfeiern
Summe
4.6
2.855.416 EUR
3.707.846 EUR
535.351 EUR
889.341 EUR
7.987.954 EUR
Berechnung der Einzeltarife
Zu 2.3.1, 2.3.2, und 2.3.4: Sargbestattungen, Nutzungsrechte, Einäscherungen und Aufbahrungen
Die Kalkulation des Gebührenbedarfes nach Kostenträgern erfolgt wie nachstehend dargestellt nach
der Methode der Äquivalenzziffernrechnung:
a)
b)
c)
d)
e)
Jahresfallzahl der Kostenträger
Äquivalenzziffer je Kostenträger
Verrechnungseinheiten (Jahresfallzahl x Äquivalenzziffer)
Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit (Gebührenbedarf : Verrechnungseinheiten)
Gebührenbedarf je Kostenträgereinheit (Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit x Äquivalenzziffer je Kostenträgereinheit)
Die Fallzahlen entsprechen den aus der Prognose der Leistungsentwicklung übernommenen Werten. Die Äquivalenzziffern sind vom Stadtamt 67 fachtechnisch ermittelt worden. Sie berücksichtigen
den durchschnittlichen Aufwand auf allen Friedhöfen, der für die unterschiedlichen Leistungen anfällt
sowie Flächengrößen und Infrastrukturkosten.
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013
Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 23
Zu 2.3.5: Trauerfeiern
Der Tarif wird nach der Methode der Divisionskalkulation ermittelt.
4.7
Beschlussvorschläge
Die Tarifvorschläge werden mit den Berechnungen unter den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.7
ausgewiesen.
Der ermittelte Gebührenbedarf für die Sargbestattungen in Reihengräbern und Urnenbeisetzungen enthält auch das anteilige Ruherecht. Aus diesem Grunde wurden diese Gebührenbedarfe in der Aufstellung von Ziffer 2.3.3 nochmals zusammengefasst.
Die Kalkulation der Tarife ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher
unvermeidbar.
Amt für Finanzsteuerung - 20 02 -
September 2013