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Kalkulation Bestattungswesen Heft 2014.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation Bestattungswesen Heft 2014.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50

Inhalt der Datei

Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 1 . Kalkulation der Gebührentarife für das - Bestattungswesen für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. 2. Allgemeine Erläuterungen.....................................................................................................3 1.1 Entwicklungen ................................................................................................................5 1.2 Tarifübersicht..................................................................................................................6 1.3 Bedarfsübersicht............................................................................................................8 1.4 Leistungsübersicht ........................................................................................................8 1.5 Erlösübersicht ................................................................................................................9 1.6 Ergebnisübersicht..........................................................................................................9 1.7 Rechtsgrundlagen..........................................................................................................9 1.8 Kalkulationsgrundlagen ................................................................................................9 Berechnungen ......................................................................................................................10 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfs............................................................................10 2.2/2.3 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich und der Einzeltarife ...11 2.4 Staffelung der Tarife.....................................................................................................17 2.5 Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse............................................................18 3. Externer Tarifvergleich ........................................................................................................19 4. Erläuterungen .......................................................................................................................19 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 1. Seite 3 Allgemeine Erläuterungen Leistungen und Gebühren Die Stadt Bochum unterhält 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen. Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung vorgesehen sind. Ruhefristen für Reihengrabstätten und Familiengräber: Nach jeder Bestattung von Leichen und Aschen besteht eine Ruhefrist von 25 Jahren. Die für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Reihengräbern erhobenen Tarife decken neben den Bestattungs- bzw. Beisetzungskosten auch die Kosten für das 25-jährige Ruherecht ab. Nach Ablauf des Ruherechtes besteht wegen der neuen Wiederbelegung des Reihengräberfeldes keine Verlängerungsmöglichkeit. Bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Familiengräbern wird neben der Bestattungsgebühr eine Gebühr für das 25-jährige Nutzungsrecht erhoben. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht auf Belegung und Pflege der Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann von den Berechtigten der Grabstätten verlängert bzw. neu erworben werden. Diese Verlängerungsmöglichkeit muss in Anspruch genommen werden, wenn nach einer Bestattung die Ruhefrist die Laufzeit des Nutzungsrechtes überschreitet. In diesem Fall wird für die Dauer der erforderlichen Verlängerung je angefangenem Jahr eine zur Wahrung der Ruhezeit anteilige Gebühr erhoben. Reihengrabstätten: Eine Reihengrabstätte für Sarg- und Urnenbestattungen ist die Bestattung in einzelnen Grabstellen nebeneinander in Reihen. Sie wird nur für diese eine Beerdigung für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es werden neben der konventionellen Reihengrabstätte folgende weitere Bestattungsformen für Särge und Urnen in Reihengrabstätten angeboten: C Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen als Rasengrab Es handelt sich um pflegefreie Rasengräber, die von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch angelegt und gepflegt werden. Individueller Grabschmuck ist nicht zulässig und wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen 40x50x12 cm bei Särgen und 40x40x12 cm bei Urnen aus Ruhrsandstein mit vertiefter Schrift aufzubringen. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten. C Reihengrabstätten als Friedhofshainbestattungen Friedhofshaingrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Baumkronen, je Baumstandort werden Aschen von bis zu 8 Verstorbenen um den Baumstamm herum beigesetzt. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht mehr möglich. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung als Rasengräber angelegt und gepflegt und für die Dauer der Ruhezeit bereitgestellt. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Friedhofshaingrabstätten werden zur Zeit nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten. C Reihengrabstätten als anonyme Sarg- und Urnenbestattungen Anonyme Reihengrabstätten sind als Rasenflächen angelegt. Die Bestattungen finden unter Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 4 Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Grablagen werden nicht bekanntgegeben. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Anonyme Reihengrabstätten für Särge werden nur auf dem Hauptfriedhof vorgehalten. C Bestattungen auf dem Aschestreufeld Das Verstreuen der Asche setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus (eigenhändig geschriebene, datierte und unterschriebene Erklärung). Das bedeutet, dass nur der Verstorbene selbst zu Lebzeiten festlegen kann, dass seine Asche nach seinem Tod verstreut werden soll. Es reicht nicht aus, wenn die nächsten Angehörigen diese Erklärung abgeben. Das Aschestreufeld ist als Rasenfläche angelegt. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. C Kinderbestattungen In Reihengrabstätten für Kinderbestattungen werden Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren beigesetzt. C Islamische Mitbürger In dem Islamischen Gräberfeld können Verstorbene islamischen Glaubens bestattet werden. In dem Islamischen Gräberfeld werden zur Zeit Reihengräber für Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr, Reihengräber für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr sowie Familiengrabstellen auf dem Hauptfriedhof vorgehalten. Familiengrabstätten: Familiengrabstätten werden für nachstehende Bestattungen angeboten: C Särge und Urnen Familiengrabstätten für Särge bestehen aus einer oder mehreren Grabstellen. Auf jeder Grabstelle können außer einem Sarg für Erwachsene auch noch drei Urnen und ein Sarg für ein Kind bis zu einem Lebensjahr bestattet werden. Familiengrabstätten für Urnen sind Grabstätten für das Bestatten von Urnen, die aus zwei oder einem Vielfachen von zwei Grabstellen bestehen. C Familiengrabstätten für Bestattungen als Rasengrab Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Familiengrabstätte für Sargbeisetzungen wird bei einer Rasenfamiliengrabstätte auf Antrag nur ein Nutzungsrecht verliehen. Das Pflege- und Gestaltungsrecht verbleibt allein bei der Stadt Bochum. Die Grabstätte kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt. Der Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit auf der Rasenfamiliengrabstätte ein genehmigungspflichtiges, stehendes Grabmal oder je Grabstelle einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen von max. 50x50x12 cm aufbringen zu lassen. Das Aufbringen von Grabplatten und Einfassungen sowie individueller Grabschmuck ist nicht gestattet und wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten. C Familiengrabstätten als Friedhofshainbestattungen Die ein- bis achtstelligen Friedhofshainfamiliengrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Bäumen. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht mehr möglich. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 5 Friedhofshaingrabstätten werden nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten. Kolumbarien Kolumbarien sind Urnengrabstätten in Kammern von Urnenwänden, in denen je Kammer bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können. Die Urnenwände sind als Gemeinschaftsanlage konzipiert. Blumenschmuck, Schalen, Gestecke, Grablaternen o.ä. dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Blumenbank abgelegt werden. Die Kolumbarien werden derzeit auf dem Hauptfriedhof vorgehalten. Kolumbarien werden sukzessive auch in den Stadtbezirken errichtet. C Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und die Inanspruchnahme der Trauerhalle (Trauerfeier) sowie die Orgelbenutzung mit Organistengestellung angeboten. Für die Fälle, in denen anlässlich von Bestattungen auf eine Inanspruchnahme der Totenkammern und Trauerhallen verzichtet werden soll, wurden die Tarifsätze gestaffelt, so dass bei Nichtinanspruchnahme niedrigere Gebühren zu entrichten sind. Bei Verzicht oder Entzug einer Grabstelle wird für das Abräumen von Grabmalen, -platten und -einfassungen u.ä. eine Gebühr erhoben. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren sind die Kosten für die Pflege der Gräber der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft, der Ehrengräber und der Jüdischen Friedhöfe nicht in den Gebührenbedarf eingeflossen. Darüber hinaus ist als sogenannter grünpolitischer Wert der Stadtanteil in Höhe von rd. 2,26 Mio. EUR abgezogen worden. Er beinhaltet sämtliche Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie kalkulatorische Kosten der Grünflächen (Rahmenanlagen) sowie anteilige Kosten der Gräberfelder. Die Zuordnung der Bestattungskosten auf die einzelnen Bestattungsarten erfolgt anhand von Äquivalenzen. Sie berücksichtigen Flächengrößen, Nutzungszeiten, Infrastrukturkosten und den durchschnittlichen Aufwand für die unterschiedlichen Leistungen. 1.1 Entwicklungen Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungsfälle zu verzeichnen. Bestattungen Beisetzungen Sterbefälle in Bochum Särge % Urnen % 1995 4.868 2.738 100,0 1.007 100,0 3.745 100,0 2005 4.483 1.606 58,7 1.521 151,0 3.127 83,5 2010 4.242 1.194 43,6 1.297 128,8 2.491 66,5 1.002 36,6 1.432 142,2 2.434 65,0 Kalkulation 2014 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - Summe % September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 6 Der oben dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der Grabpflege zugrunde. Aber auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung gewonnen. Darum wurde durch die Einführung pflegefreier Grabarten den sich ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden. Seit 2008 wird das pflegefreie Familien-Rasengrab für Sargbestattungen (Rasen-Wahlgrab) in allen Stadtbezirken angeboten. Angesichts der oben dargestellten Entwicklung werden die Friedhofskapazitäten sukzessiv angepasst um langfristig kostendeckende und zugleich sozialverträgliche Tarife anbieten zu können. 1.2 Tarifübersicht Als Ergebnis der Kalkulation werden in der nachstehenden Tarifübersicht die Tarifvorschläge aufgeführt. Aus Sozialverträglichkeits- und Akzeptanzgründen wird vom Grundsatz der Vollkostendeckung abgewichen. Tarifart Tarif in EUR Ist 2013 Veränderung Bedarf 2014 Vorschlag 2014 % EUR Deckung in % Sargbestattungen 1.1.1 in einer Reihengrabstätte 2.660 3.056 2.480 -6,8 -180 81,2 1.1.2 in einem anonymen Reihengrab 2.730 3.490 2.730 0,0 0 78,2 1.2 in einem Rasenbeet 3.170 3.447 2.990 -5,7 -180 86,7 1.3.1 in einer Familiengrabstätte 1.640 1.875 1.540 -6,1 -100 82,1 1.3.2 in einem Rasenwahlgrab 1.510 1.598 1430 -5,3 -80 89,5 1.4 in einer Urnenreihengrabstätte 1.500 1.564 1.500 0,0 0 95,9 1.5 auf einem anonymen Gräberfeld 1.530 1.618 1.530 0,0 0 94,6 605 686 605 0,0 0 88,2 1.7.1 in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 2.900 3.256 2.900 0,0 0 89,1 1.7.2 in einer Friedhofshaingrabstätte Familie 1.220 1.618 1.220 0,0 0 75,4 1.8. in einem Rasenbeet 1.915 1.926 1.900 -0,8 -15 98,7 1.9 in einem Aschestreufeld 1.580 1.748 1.580 0,0 0 90,4 1.10 in einem Kolumbarium 525 634 525 0,0 0 82,8 2.1 für Sargbestattungen je Stelle 2.620 2.804 2.620 0,0 0 93,4 2.2 für Rasenwahlgräber je Stelle 2.940 3.337 2.940 0,0 0 88,1 2.3 für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen 1.520 1.517 1.490 -2,0 -30 98,2 Urnen-/Aschebeisetzungen 1.6 in einer Familiengrabstätte Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 7 Tarifart Tarif in EUR Ist 2013 Veränderung Bedarf 2014 Vorschlag 2014 % EUR Deckung in % 2.4 für Friedhofshainbestattungen je Stelle 1.900 1.901 1.860 -2,1 -40 97,8 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen 2.230 2.226 2.190 -1,8 -40 98,4 79 79 79 0 0 100 2.727 2.727 2.727 0 0 100 79 79 79 0 0 100 3.2.2 Wiederbeisetzen eines Sarges 1.000 1.000 1.000 0 0 100 3.3 Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges bei Obduktionen 2.935 2.935 2.935 0 0 100 265 433 265 0 0 61,3 125 280 125 0 0 44,6 47,50 93 47,50 0 0 50,8 220 467 220 0 0 47,1 30,50 30,50 30,50 0 0 100 4.3.2 Orgelbenutzung 6,50 6,50 6,50 0 0 100 4.4.1 Abräumen von Grabmalen, -platten, einfassungen 110 110 110 0 0 100 4.4.2 Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen, Plastiken u. ä. 55 55 55 0 0 100 Umbettungen 3.1.1 Ausgraben einer Urne 3.1.2 Ausgraben eines Sarges 3.2.1 Wiederbeisetzen einer Urne Sonstige Leistungen 4.1 Inanspruchnahme der Trauerhalle 4.2.1 Inanspruchnahme der Totenkammer a) für den ersten Tag b) Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung für die Überführung ins Ausland 4.2.2 Inanspruchnahme der Totenkammer für jeden weiteren Tag 4.2.3 Aufbahrung vor Einäscherungen außerhalb des Krematoriumsbereiches 4.3.1 Orgelbenutzung mit Organistengestellung Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 1.3 Seite 8 Bedarfsübersicht Bedarf einschließlich des öffentlichen Grünanteiles der Kriegs- und Ehrengräber sowie der Jüdischen Friedhöfe: Bezeichnung Ergebnis Wirtschaftsrechnung 2012 in EUR Bedarf Bedarf 2013 in EUR 2014 in EUR 520.602 676.265 6.009.526 Sachkosten* 7.931.114 8.551.518 2.528.473 Kalkulatorische Kosten 2.409.638 2.334.186 2.245.345 10.861.354 11.561.969 10.783.344 398.367 532.910 525.308 10.462.987 11.029.059 10.258.036 Personalkosten* Summe Kosten Nebenerlöse Bedarf * Ab 2014 werden die Personalleistungen des Technischen Betriebes nicht mehr als interne Leistungsverrechnung sondern bei den Personalkosten ausgewiesen. 1.4 Leistungsübersicht Fallzahlen Ergebnis 2012 Sargbestattungen - Reihengrab - Familiengrab Urnen-/Aschebeisetzungen - Reihengrab - Familiengrab Summe Bestattungen / Beisetzungen Inanspruchnahme der - Totenkammern - Trauerhallen Vergabe von Nutzungsrechten - Sarg - Urne Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - Fallzahlen Kalkulation 2013 Fallzahlen Kalkulation 2014 463 458 921 512 538 1.050 384 618 1.002 834 413 1.247 886 432 1.318 940 492 1.432 2.168 2.368 2.434 1.107 1.840 1.248 2.054 1.146 2.056 508 250 500 322 588 337 September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 1.5 Seite 9 Erlösübersicht Bezeichnung Erlöse 2012 in EUR Gebühren u. Absetzungen * Erlöse Kalkulierte Erlöse 2013 in EUR 5.893.022 2.612.800 8.505.822 6.941.322 2.434.800 9.376.122 Kalkulierte Erlöse 2014 EUR 6.670.794 2.256.800 8.927.594 *für öffentliches Grün 1.6 Ergebnisübersicht Bezeichnung Gesamtbedarf Erlöse u. Absetzungen * Ergebnis Ergebnis 2012 in EUR Kalkulation 2013 in EUR Kalkulation 2014 in EUR 10.462.987 11.029.059 10.258.036 8.505.823 9.376.122 8.927.594 -1.957.164 -1.652.937 -1.330.442 * für öffentliches Grün, Jüdische Friedhöfe sowie Kriegs- und Ehrengräber 1.7 Rechtsgrundlagen C C C Gemeindeordnung NW §§ 7, 77 Kommunalabgabengesetz NW §§ 4, 6 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen § 4 1.8 Kalkulationsgrundlagen Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für die Einrichtung vorgegeben: • jährliche Kalkulation Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 2. Berechnungen 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfs Gesamtbedarf Seite 10 Vorläufiges Ergebnis 2012 EUR Voraussichtliches Kalkulation Ergebnis Kalkulation 2013 2014 2013 EUR EUR EUR 1 Personalkosten 520.602 676.265 510.000 6.009.526 2 Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und Außenanlagen 207.166 192.732 280.000 242.620 3 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Vermögens 969 22.537 15.000 380.638 4 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 468.901 465.977 460.000 860.447 2.597 4.500 4.000 7.000 48.312 50.184 50.000 93.755 13.192 36.000 20.000 39.200 5 6 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen 7 Geschäftsaufwendungen 8 Steuern, Versicherungen und Schadensfälle 869 1.146 1.000 16.193 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen 107.862 114.376 115.000 201.753 10 ILV Technischer Betrieb 6.978.565 7.529.271 7.300.000 11 Verwaltungsleistungen 102.681 134.795 130.000 686.867 12 Summe Sachkosten 7.931.114 8.551.518 8.375.000 2.528.473 13 Abschreibung Anlagevermögen 428.744 412.539 420.000 416.575 14 Verzinsung Anlagekapital 1.980.894 1.921.647 1.920.000 1.828.770 15 Summe Kapitalkosten 2.409.638 2.334.186 2.340.000 2.245.345 16 Summe Stellenkosten 10.861.354 11.561.969 11.225.000 10.783.344 17 Verwaltungsgebühren 69.257 70.000 70.000 70.000 18 Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber 200.440 200.400 200.400 200.400 19 Sonstige Erlöse 128.670 262.510 220.000 254.908 20 Summe Nebenerlöse 398.367 532.910 510.400 525.308 21 Summe Bedarf 11.029.059 10.714.600 10.258.036 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - 10.462.987 September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 2.2 Seite 11 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich 2014 Gesamtbedarf Kriegs- und Ehrengräber, Jüd. Friedhöfe Öffentliches Grün GebührenBedarf Bestattungen/ Beisetzungen Nutzungs- Aufbah- Trauer- rechte rungen feiern 1 Personalkosten Amt 67 6.009.526 99.677 857.584 5.052.265 2.095.597 2.274.850 273.194 408.624 2 Unterhaltung Grundstücke/baul. Anlagen 242.620 929 62.299 179.392 30.852 72.012 32.645 43.883 3 380.638 5.859 52.966 321.813 131.422 147.604 17.115 25.672 4 Unterhalt.sonst. unbew./bewgl.Vermögen Bewirtsch. Grundstücke/baul. Anlagen 103.937 750.721 144.701 280.881 115.222 209.917 Sonst.Personal- und Versorgungsaufw. 860.447 7.000 5.789 5 115 1.225 5.660 2.299 2.669 279 413 6 93.755 1.034 9.437 83.284 20.647 27.747 2.229 32.661 7 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen Geschäftsaufwendungen 9.178 29.354 12.323 13.841 1.304 1.886 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 263 2.525 13.405 5.393 6.321 680 1.011 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen 10 11 Verwaltungsleistungen Summe Sachkosten 12 Abschreibung 13 Zinsen 14 Kalkulatorische Kosten 39.200 16.193 201.753 686.867 2.528.473 416.575 1.828.770 2.245.345 668 8 15 Entlastung Öffentliches Grün 16 Stellenkosten 17 Verwaltungsgebühren 18 Ruherechtsentschädigung Kriegsgräber 19 Sonstige Erlöse 20 Summe Nebenerlöse 21 Bedarf Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - 10.783.344 70.000 3.511 53.961 144.281 61.812 68.031 5.963 8.475 11.269 118.465 557.133 226.038 262.690 27.570 40.835 29.437 413.993 2.085.043 635.487 881.796 203.007 364.753 2.065 59.838 354.672 94.007 112.028 42.267 106.370 26.230 729.768 1.027.772 35.107 961.836 21.080 54.749 129.114 1.073.864 63.347 161.119 539.548 934.496 4.197 45.155 28.295 157.409 789.606 1.427.444 195.617 -195.617 2.256.800 8.369.135 200.400 254.908 525.308 10.258.036 144.127 13.282 2.256.800 2.860.198 4.034.893 70.000 70.000 200.400 200.400 110.781 144.127 -195.617 4.782 56.647 381.181 4.782 327.047 4.197 45.155 7.987.954 2.855.416 3.707.846 535.351 889.341 September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 2.3 Seite 12 Berechnung der Einzeltarife 2.3.1 Sargbestattungen / Urnenbeisetzungen Gebührenbedarf 2014 Tarifposition 1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte 1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym 1.2. Sargbestattung in einem Rasenbeet 1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte 1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab 1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte 1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld 1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte 1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie 1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet 1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld 1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium Summe Wert je Verrechnungseinheit Fälle ÄZ VE 352 0,822 2.855.416,58 EUR Bedarf je Fall EUR 289,34 1.541,36 32 1,052 33,66 1.972,65 116 1,031 119,60 1.933,27 470 1,000 470,00 1.875,14 32 0,852 27,26 1.597,62 364 0,342 124,49 641,30 152 0,507 77,06 950,70 486 0,366 177,88 686,30 4 0,863 3,45 1.618,24 6 0,863 5,18 1.618,24 246 0,553 136,04 1.036,95 0 0,458 0,00 858,81 174 0,338 58,81 633,80 2.434 1.522,78 1.875,14 EUR Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar. ÄZ = Äquivalenzziffer / VE = Verrechnungseinheit Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 13 2.3.2 Nutzungsrechte Gebührenbedarf 2014 Tarifposition 1.1.1 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte 3.707.845,44 EUR Bedarf je Jahr Fall VE EUR EUR Jahre Verläng. Jahre Fälle je Fall Jahre Gesamt ÄZ 352 25 0 8.800 0,540 4.752,00 60,57 1.514,17 32 25 0 800 0,541 432,80 60,68 1.516,97 1.2. Nutzungsrecht für ein Rasenbeet 116 25 0 2.900 0,540 1.566,00 60,57 1.514,17 1.4 Nutzungsrecht für eine Urne in einer Urnenreihengrabstätte 364 25 0 9.100 0,329 2.993,90 36,90 922,52 1.5 Nutzungsrecht für eine Urne in einem anonymen Gräberfeld 152 25 0 3.800 0,238 904,40 26,69 667,36 1.7.1 N.R. für eine Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 4 25 0 100 0,584 246 25 0 6.150 0,317 1.949,55 35,55 888,87 0 25 0 0 0,317 0,00 35,55 888,87 376 25 3.527 64 25 0 1.600 1,190 1.904,00 133,47 3.336,78 169 25 633 4.858 0,541 2.628,18 60,68 1.516,97 7 25 0 175 0,678 118,65 76,04 1.901,12 133 25 231 3.556 0,794 2.823,46 89,06 2.226,39 33.058,34 1.1.2 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte anonym 1.8 Nutzungsrecht für eine Urne in einem Rasenbeet 1.9 Nutzungsrecht für eine Asche in einem Aschestreufeld 2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte 2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgräber Sarg je Grabstätte 2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte 2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen Summe Wert je Verrechnungseinheit 2.015 58,40 65,50 1.637,55 12.927 1,000 12.927,00 112,16 2.804,02 112,1606595 EUR Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 14 2.3.3 Gebührenbedarf und Tarifvorschlag je Tarifposition (1.1.1 - 1.10 und 2.1 - 2.5) Bedarf 2014 Tarif 2013 Tarifpositionen 1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte 1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym 1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet 1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte 1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab 1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte 1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld 1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte 1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie 1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet 1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld 1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium 2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte 2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab Sarg 2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2stellige Grabstätte 2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen (pro Kammer/Jahr) Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - EUR 2.660 2.730 3.170 1.640 1.510 1.500 1.530 605 2.900 1.220 1.915 1.580 525 2.620 2.940 1.520 1.900 2.230 Erdbestattung Urnenbeisetzung EUR Nutzungsu. Ruherecht EUR 1.541,36 1.972,65 1.933,27 1.875,14 1.597,62 641,30 950,70 686,30 1.618,24 1.618,24 1.036,95 858,81 633,80 - September 2013 1.514,17 1.516,97 1.514,17 922,52 667,36 1.637,55 888,87 888,87 2.804,02 3.336,78 1.516,97 1.901,12 2.226,39 Bedarf EUR 3.056 2.490 3.447 1.875 1.598 1.563 1.618 686 3.256 1.618 1.926 1.748 634 2.804 3.337 1.517 1.901 2.226 Tarifvorschlag 2014 EUR 2.480,00 2.730,00 2.990,00 1.540,00 1.430,00 1.500,00 1.530,00 605,00 2.900,00 1.220,00 1.900,00 1.580,00 525,00 2.620,00 2.940,00 1.490,00 1.860,00 2.190,00 +/zu 2013 % -6,8 0,0 -5,7 -6,1 -5,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 -2,0 -2,1 -1,8 Kostendeckung % 81,2 78,2 86,7 82,1 89,5 95,9 94,6 88,2 89,1 75,4 98,7 90,4 82,8 93,4 88,1 98,2 97,8 98,4 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 15 2.3.4 Aufbahrungen (Totenkammer) Gebührenbedarf 2014 Bezeichnung für den ersten Tag für jeden weiteren Tag Summe Regelaufbahrung für eine Bestattung = 3 Tage Wert je Verrechnungseinheit Fälle 1.146 2.292 3.438 ÄZ* VE* 3 1 3.438 2.292 5.730 535.350,68 EUR TarifvorSchlag 125,00 EUR 47,50 EUR 467,15 220,00 EUR 220,00 EUR 93,43 EUR *ÄZ = Äquivalenzziffer *VE = Verrechnungseinheit. Der Kostendeckungsgrad beträgt 47,1%. In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - 280,29 93,43 Tarif alt 125,00 EUR 47,50 EUR Bedarf je Fall September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 16 2.3.5 Trauerfeiern Gebührenbedarf 2014 889.341,22 EUR Tarif alt Fälle Tarifvorschlag 2.056 Bedarf je Fall 432,56 EUR 265,00 EUR 265,00 EUR Der Kostendeckungsgrad beträgt 61,3%. In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten. 2.3.6 Nebenleistungen Die für Nebenleistungen entstandenen Kosten und hierfür erzielten Nebenerlöse sind nicht in dem Gebührenbedarf der Ziffern 2.3.1 bis 2.3.5 enthalten. Kosten und Tarife der nachstehenden Nebenleistungen bleiben gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert. 2.3.7 Orgelspiel Bedarf Entgelt für den Organisten Vorhaltungs- und Wartungskosten für die Orgel Gebührenbedarf für Orgelspiel 2.3.8 Bedarf alt Tarifvorschlag 24,00 EUR 24,00 EUR 24,00 EUR 6,50 EUR 6,50 EUR 6,50 EUR 30,50 EUR 30,50 EUR 30,50 EUR Umbettungen (Tarif-Nr. 3.1.1 - 3.3) Den nachstehend aufgeführten Tarifen für Umbettungen liegen durchschnittliche Arbeitszeiten und Materialmitteleinsätze je Std. und Umbettungsart zugrunde. Bezeichnung Ausgraben einer Urne Ausgraben eines Sarges Wiederbeisetzen einer Urne Wiederbeisetzen eines Sarges Ausgraben u. Wiederbeisetzen eines Sarges zum Zwecke einer Obduktion Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - Personalkosten EUR Muldenkipper EUR 72,50 Bagger Gebührenbedarf EUR Tarifvorschlag EUR 6,74 79,24 79,00 2.708,25 19,09 2.727,34 2.727,00 72,50 6,74 79,24 79,00 960,42 17,98 1.000,07 1.000,00 2.918,25 16,85 2.935,10 2.935,00 EUR 21,67 September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 17 2.3.9 Abräumen von Grabeinrichtungen bei Verzicht oder Entzug der Grabstätten (TarifNr. 4.4.1 und 4.4.2) a) Grabmale, Grabplatten, Grabeinfassungen 2 Arbeitskräfte je 1 Std. 2 x 42,00 EUR 84,00 EUR Fahrzeugeinsatz Muldenkipper 1 Std 1 x 6,74 EUR 6,74 EUR Entsorgung Tarifvorschlag: b) 21,20 EUR 111,94 EUR 110,00 EUR Kissensteine, Pflanzgefäße, Grablaternen über 50 cm Höhe, freistehende Plastiken, Symbole etc. - ohne a) - 2 Arbeitskräfte je 0,5 Std. 1 x 42,00 EUR 42,00 EUR Fahrzeugeinsatz (Muldenkipper) 0,5 Std. 0,5 x 6,74 EUR 3,37 EUR Entsorgung Tarifvorschlag: 2.4 10,60 EUR 55,97 EUR 55,00 EUR Staffelung der Tarife Als wahlfreie Leistung werden die Aufbahrungen und Trauerfeiern angeboten. Die hierfür zu entrichtenden Gebühren werden im Fall der Inanspruchnahme neben den Tarifen für die Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen erhoben. Im Falle der Inanspruchnahme der Aufbahrung werden im Zusammenhang mit einer Bestattung bzw. Urnenbeisetzung zusätzlich 220 EUR (3 Tage = 1. Tag 125,00 EUR + 2 Tage á 47,50 EUR) berechnet (siehe auch Ziffer 2.3.4). Im Falle der Inanspruchnahme einer Trauerfeier werden zusätzlich 265,00 EUR berechnet (siehe auch Ziffer 2.3.5). Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 2.5 Seite 18 Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse Tarif Fälle 1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte 352 1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym 32 1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet 116 1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte 470 1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab 32 1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte 364 1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld 152 1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte 486 1.7.1 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Reihe 4 1.7.2 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Familie 6 1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet 246 1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld 0 1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium 174 Summe Bestattungen, Beisetzungen, Ruherechte 2. Nutzungsrechte in Jahren 2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte 376 2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab 64 2.3 Familiengrabstätte f. Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte 169 2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle 7 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen 133 2.6 Nutzungszeitverlängerung Erdbestattungen in Jahren 3.527 2.6 Nutzungszeitverlängerungen Urne (2 Urnen) in Jahren 633 2.6 Nutzungszeitverlängerungen Kolumbarium (1 Urne) in Jahren 231 Summe Nutzungsrechte 4.1 Inanspruchnahme der Bestattungsgebäude 2.056 4.2 Inanspruchnahme der Totenkammer 4.2.3 Dreitägige Aufbahrung 1.146 Summe Trauerfeier, Aufbahrungen Einnahme insgesamt Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - Gebühr je Fall Gebühr gesamt EUR EUR 2.480,00 2.730,00 2.990,00 1.540,00 1.430,00 1.500,00 1.530,00 605,00 2.900,00 1.220,00 1.900,00 1.580,00 525,00 872.960,00 87.360,00 346.840,00 723.800,00 45.760,00 546.000,00 232.560,00 294.030,00 11.600,00 7.320,00 467.400,00 91.350,00 3.726.980,00 2.620,00 2.940,00 1.490,00 1.860,00 2.190,00 104,80 59,60 43,80 985.120,00 188.160,00 251.810,00 13.020,00 291.270,00 369.629,60 37.726,80 10.117,80 2.146.854,20 544.840,00 265,00 220,00 252.120,00 796.960,00 6.670.794,20 September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 3. Seite 19 Externer Tarifvergleich Erdbestattung in einem Reihengrab einschließlich Nutzungsrecht 2013 in EUR Urnenbeisetzung in einem Reihengrab einschließlich Nutzungsrecht 2013 in EUR Dortmund 2.310 (20 Jahre) 1.040 (20 Jahre) Essen 1.860 (25 Jahre) 1.121 (25 Jahre) Herne 2.694 (25 Jahre) 1.499 (25 Jahre) Köln 2.720 (25 Jahre) 2.254 (25 Jahre) Wuppertal 2.704 (30 Jahre) 1.377 (30 Jahre) Duisburg 1.836 (20 Jahre) 1.368 (20 Jahre) 2.660 2.480 1.500 1.500 Stadt Bochum 2013 Bochum 2014 4. Erläuterungen 4.1 Grundsätzliches Basis des Entgeltbedarfes sind ausschließlich die der betrieblichen Leistungserstellung dienenden Kosten. Die Berechnung des Gebührenbedarfes (vgl. Tabelle 2.1) gliedert sich in die Spalten „Ergebnis Wirtschaftsrechnung 2012“, „Kalkulation Gebührenbedarf 2013“ und „Kalkulation 2014“. Seit dem 01.05.2007 werden die manuellen Leistungen für den Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ von Amt 68 (Technischer Betrieb) erbracht. In Zukunft wird die Aufgabe des Bestattungsbetriebes vollständig auf den Technischen Betrieb übertragen. Das Auftraggeber- und Auftragnehmerverhältnis mit dem Umwelt- und Grünflächenamt entfällt. Die hieraus resultierenden Kostenreduzierungen wurden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt. Für die Kostenentwicklung sind die Plandaten aus dem NKF (SAP) unter Berücksichtigung ergänzender Angaben der leistungserbringenden Fachämter zugrunde gelegt worden Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis von Anschaffungswerten berechnet. Der Zinssatz beträgt 6,5 % Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. 4.2 Bedarfsübersicht (1.3) In der Kostenübersicht wird der Bedarf der Einrichtung dargestellt. Die Absetzung der Kosten des öffentlichen Grünanteiles und der Kriegs- und Ehrengräber erfolgt in der Tabelle 2.2. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren 4.3 Seite 20 Leistungsübersicht (1.4) und Erlösübersicht (1.5) In der Leistungsübersicht sind die der Kalkulation zugrunde gelegten Fallzahlen ausgewiesen. Durch Multiplikation der prognostizierten Leistungen mit den Tarifen ergeben sich die in der Erlösübersicht ausgewiesenen Erlöse. 4.4 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich (2.2) Hier werden vom Gesamtbedarf die vom städtischen Haushalt zu tragenden Kosten für das öffentliche Grün, die Kriegs- und Ehrengräber und die Jüdischen Friedhöfe abgesetzt. Der verbleibende Bedarf ist über Gebühren zu refinanzieren. Nachstehend werden die Kostenarten erläutert: Zeile 1 Personalkosten Die Personalkosten für die Beamten und die tariflich Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter), die für die Einrichtung Bestattungswesen tätig sind, wurden aufgrund der Personalkostenplanung angesetzt. Von den Personalkosten wurden für die leistungsgeminderten Mitarbeiter rd. 351 TEUR aus dem Gebührenbedarf ausgegliedert. Zeile 2 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Kosten der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung (ZD bauliche Unterhaltung) für die Betriebsgebäude, Trauerhallen, Totenkammern (122.620 EUR) und Unterhaltung der Außenanlagen (120.000 EUR). Zeile 3 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen und beweglichen Vermögens Bezeichnung Unterhaltung Betriebsinventar, Abfallentsorgung etc. Unterhaltung der Fahrzeuge und Maschinen Instandhaltung Summe 40.961 EUR 319.677 EUR 20.000 EUR 380.638 EUR Kosten für Maschinen und Geräte sowie Kosten für die Beschaffung von Ersatzmaterialien und die Instandhaltung. Zeile 4 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen Bezeichnung Grundbesitzabgaben Schornsteinfeger Gas Strom Wasserbezugskosten Öl Bewirtschaftung Grundstücke ZD Winterdienst Gebäudereinigung ZD Summe Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - 142.000 EUR 1.645 EUR 173.131 EUR 121.509 EUR 50.763 EUR 43.862 EUR 15.762 EUR 22.469 EUR 289.306 EUR 860.447 EUR September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 21 Zeile 5 Sonstige Personalaufwendungen Bezeichnung Aus- und Fortbildung, Umschulung Reisekosten Dienst- und Schutzkleidung Summe 1.500 EUR 5.000 EUR 500 EUR 7.000 EUR Zeile 6 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen Bezeichnung Mieten ZD ext. Anmietungen Mieten Fahrzeuge und Geräte Leasing und Gebühren Lagerkonten Betriebshöfe und Werkstätten Sonstige Dienstleistungen Honorarkräfte (Organisten) Summe 22.065 EUR 28.900 EUR 962 EUR 11.700 EUR 800 EUR 29.328 EUR 93.755 EUR Zeile 7 Geschäftsaufwendungen Kosten für Bücher, Zeitschriften, Porto, Postdienste, Bekanntmachungskosten, Büromaterialien, Drucksachen usw. Zeile 8 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle Kosten für Versicherungen, Verbände, Schadensfälle und Kfz-Steuern etc. Zeile 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen Es handelt sich hier um nicht direkt zuzuordnende Gemeinkosten die nach Arbeitsanteilen monatlich aufgeteilt werden. Zeile 10 Verwaltungsleistungen Die „Interne Leistungsverrechnung“ (ILV) mit anderen Ämtern sowie die Management Gemeinkostenzuschläge. Zeilen 12 bis 13 Kapitalkosten Die Berechnung erfolgt durch die Anlagevermögensrechnung. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 6,5 %. Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 22 Zeile 15 Entlastung öffentliches Grün Zur Erreichung des grünpolitischen Wertes in Höhe von 2.256.800 EUR werden von den Kosten für die Nutzungsrechte 195.617 EUR abgesetzt und den Kosten für das öffentliche Grün zugeordnet. Zeilen 17 bis 19 Nebenerlöse Von den Stellenkosten werden die nachstehend aufgeführten Nebenerlöse abgesetzt. Zeile 17: Zeile 18: Zeile 19: 4.5 Verwaltungsgebühren Grabmalgenehmigungen, Befahren der Friedhöfe usw. Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber welche für die von den Kriegsgräbern in Anspruch genommene Friedhofsfläche gezahlt wird. Als sonstige Erlöse werden hauptsächlich Erstattungen für die Pflege der Kriegs- und Zivilopfergräber und der jüdischen Friedhöfe sowie Erlöse für das Abräumen von Grabeinrichtungen, Umbettungen, sowie Orgelspiel ausgewiesen. Berechnung des Gebührenbedarfs je Leistungsbereich (Tabelle 2.2) Der Gebührenbedarf wurde unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung 2012 und der Planung für 2014 auf die Tarifbereiche aufgeteilt. Nach Abzug der Nebenerlöse und der Kosten für das öffentliche Grün, der Jüdischen Friedhöfe sowie der Kriegs- und Ehrengräber verbleibt ein Gebührenbedarf von 7.987.954 EUR. Hiervon entfallen auf: Bestattungen/Beisetzungen Nutzungsrechte Aufbahrungen Trauerfeiern Summe 4.6 2.855.416 EUR 3.707.846 EUR 535.351 EUR 889.341 EUR 7.987.954 EUR Berechnung der Einzeltarife Zu 2.3.1, 2.3.2, und 2.3.4: Sargbestattungen, Nutzungsrechte, Einäscherungen und Aufbahrungen Die Kalkulation des Gebührenbedarfes nach Kostenträgern erfolgt wie nachstehend dargestellt nach der Methode der Äquivalenzziffernrechnung: a) b) c) d) e) Jahresfallzahl der Kostenträger Äquivalenzziffer je Kostenträger Verrechnungseinheiten (Jahresfallzahl x Äquivalenzziffer) Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit (Gebührenbedarf : Verrechnungseinheiten) Gebührenbedarf je Kostenträgereinheit (Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit x Äquivalenzziffer je Kostenträgereinheit) Die Fallzahlen entsprechen den aus der Prognose der Leistungsentwicklung übernommenen Werten. Die Äquivalenzziffern sind vom Stadtamt 67 fachtechnisch ermittelt worden. Sie berücksichtigen den durchschnittlichen Aufwand auf allen Friedhöfen, der für die unterschiedlichen Leistungen anfällt sowie Flächengrößen und Infrastrukturkosten. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation Bestattungsgebühren Seite 23 Zu 2.3.5: Trauerfeiern Der Tarif wird nach der Methode der Divisionskalkulation ermittelt. 4.7 Beschlussvorschläge Die Tarifvorschläge werden mit den Berechnungen unter den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.7 ausgewiesen. Der ermittelte Gebührenbedarf für die Sargbestattungen in Reihengräbern und Urnenbeisetzungen enthält auch das anteilige Ruherecht. Aus diesem Grunde wurden diese Gebührenbedarfe in der Aufstellung von Ziffer 2.3.3 nochmals zusammengefasst. Die Kalkulation der Tarife ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013