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Kalkulationen der Gebührentarife der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2014--Abfallbeseitigung2014.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulationen der Gebührentarife der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2014--Abfallbeseitigung2014.pdf
Größe
299 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage 2013 2171 Kalkulation der Gebührentarife der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2014 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen und Übersichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3 1.1 Durchführung und Refinanzierung der Abfallbeseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3 1.2 Leistungsumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4 1.3 Leistungsabrechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4 1.3.1 Leistungsabrechnung des Abfallwirtschaftverbandes EKOCity . . . . . . . . . . . . . Seite 4 1.3.2 Leistungsabrechnung durch Prüfung der Preise der USB 1.4 Betriebsergebnis 1.5 Gebührenersparnis bei Teilnahme an der Bioabfallsammlung . . . . . . . . . . . . . . Seite 6 1.6 Tarifübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7 1.7 Bedarfsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8 1.8 Leistungsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8 1.9 Erlösübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8 1.10 Ergebnisübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8 2. Ermittlung des Gebührenbedarfes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9 2.2 Zuordnung des Gebührenbedarfes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 10 2.3 Berechnung der Behältertarife für die Hausmüllentsorgung . . . . . . . . . . . . . . Seite 11 2.4 Kleinmengengebühr/Verkaufsgebühr für Müllsäcke/ Transportwegezuschläge . . . . . . Seite 12 2.5 Berechnung der Behältertarife für die Bioabfallsammlung . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13 2.6 Kontrollrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13 2.7 Rechts- und Kalkulationsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 14 3. Tarifvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15 4. Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seiten 16-20 5. Leistungsangebote USB .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seiten 21-22 . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 3 1. Vorbemerkungen und Übersichten 1.1 Durchführung und Refinanzierung der Abfallbeseitigung im Stadtgebiet Bochum Die Einrichtung Abfallbeseitigung verwertet und entsorgt in ihrem Gebiet als Selbstverwaltungspflichtaufgabe die Abfälle i. S. der Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212ff.), des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21.06.88, GV. NW. 1988 S. 250ff. und der Abfallsatzung der Stadt Bochum in der jeweils gültigen Fassung. Sie wird wie folgt durchgeführt: C Der Abfallwirtschaftsverband EKOCity nimmt - als Teilaufgabe der Abfallbeseitigung - für sein Verbandsmitglied Stadt Bochum die thermische Beseitigung, die mechanische Aufbereitung sowie die Vorbehandlung und Beseitigung von überlassungspflichtigen / überlassenen Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen als originäre Aufgabe wahr. C Als Selbstverwaltungspflichtaufgabe ist die Stadt Bochum Aufgabenträger der nicht vom Abfallwirtschaftsverband übernommenen Aufgaben. Es handelt sich hierbei um Abfallsammlung und -transport, Sperrmüllbeseitigung, Betrieb der Wertstoffhöfe, Abfallberatung, Serviceleistungen, Nachsorge für Altdeponien und um die Bioabfallsammlung und -entsorgung. Die Durchführung dieser Aufgaben wurden durch den Entsorgungs- und Leistungsvertrag mit dem Ziel einer ökologisch wie ökonomisch optimalen Aufgabenerfüllung der USB Bochum GmbH (USB) übertragen. Die Kosten der Abfallbeseitigung werden über Abfallbeseitigungsgebühren refinanziert. Im städtischen Haushalt wird die Einrichtung als Teilprodukt 1.11.07.04.04 “Erhebung von Abfallgebühren” geführt. In den Gebührenbedarf der Abfallbeseitigung werden C der von der Stadt Bochum für die Leistungen des Abfallwirtschaftsverbandes zu entrichtende Verbandsbeitrag C das an USB zu zahlende Leistungsentgelt C die der Verwaltung der Stadt Bochum für die Abfallbeseitigung entstandenen Kosten eingestellt. Sie sind Grundlage der vorliegenden Kalkulation und der Gebührentarife. Der Verbandsbeitrag des Abfallwirtschaftsverbandes, das Leistungsangebot der USB und die Gebührenbedarfsberechnung beachten alle gebührenrechtlichen und preisrechtlichen Vorschriften einschließlich der Leitsätze der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 4 1.2 Leistungsumfang Die Abfallbeseitigung umfaßt die Leistungsbereiche o Sammlung und Transport des Hausmülls vierzehntägig im Vollservice o Service - Sperrmüllabfuhr (auf Abruf) - Betrieb der Wertstoffhöfe - Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen - Altpapiersammlung (Papiertonne/Depotcontainer) - Beseitigung wilder Kippstellen - Abfallberatung - Sammlung und Verwertung von Wertstoffen über die Wertstofftonne (Mitbenutzung der Wertstofftonnen für sNVP) - Deponienachsorge (Altdeponien) o Sammlung und Transport des Bioabfalles vierzehntägig im Vollservice 1.3 Leistungsabrechnungen 1.3.1 Leistungsabrechnung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity EKOCity rechnet mit seinen Mitgliedern Wuppertal, Remscheid, Herne, Bochum, dem Kreis Mettmann, dem Ennepe-Ruhr- Kreis und dem Kreis Recklinghausen auf der Grundlage der Veranlagungsregeln für das jeweilige Veranlagungsjahr wie folgt ab: Die Mitglieder melden ihre voraussichtliche Anlieferungsmenge (in t) für das Veranlagungsjahr. EKOCity kalkuliert den Beitrag je Abfallanlieferung vor. Auf dieser Basis werden von den Mitgliedern Verbandsbeiträge als Vorausleistungen angefordert. Nach Abschluss des Veranlagungsjahres erfolgt auf der Grundlage von Istkosten und Istanlieferungen eine Spitzabrechnung je Mitglied. Die sich hierdurch ergebenden Beiträge für das Jahr 2014 werden in die Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung eingestellt. 1.3.2 Leistungsabrechung durch Prüfung der Preise der USB Die USB hat auf Basis der preisrechtlichen Vorschriften ein Angebot erstellt. Wie in den Vorjahren bietet USB ihre Leistungen auf der Basis eines auf die Angebotshöhe begrenzten Selbstkostenfestpreises an. Nur die im Los Entsorgung enthaltenen Nachsorgemaßnahmen für Altdeponien sowie die Leistungen für die Sammlung und Verwertung von Wertstoffen über die Wertstofftonne aus dem Los Service werden auf der Basis eines Selbstkostenerstattungspreises angeboten. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2014 wird durch die unabhängige Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg die Einhaltung der preisrechtlichen Vorschriften geprüft. Bei monopolartigen Leistungen für öffentliche Auftraggeber ist die Prüfung der angebotenen Selbstkostenpreise Voraussetzung für die gebührenrechtliche Ansatzfähigkeit der Kosten für Leistungen Dritter. Die Prüfungen der Preise der USB erfolgt nach den Leitsätzen für die Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 5 Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) durch die Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg. Sollten die Preisprüfungen ergeben, dass nach Kenntnis der Istkosten die angebotenen Preise höher sind als es das Preisrecht zulässt, sind durch die Stadt Bochum die Zahlungen auf die preisrechtlich zulässige Höhe zu reduzieren. In diesem Fall würde die Überzahlung entsprechend den Vorschriften des KAG NRW gebührensenkend vom Gebührenbedarf der Jahre 2016 bis 2018 abgezogen. Ergibt die Preisprüfung, dass die preisrechtlich ansatzfähigen Kosten den Angebotspreis übersteigen, werden der USB die ungedeckten Kosten nicht erstattet. 1.4 Betriebsergebnis 2012 USB Nach der Preisprüfung für 2012 waren die von der Preisprüfung festgestellten preisrechtlich ansatzfähigen Kosten der Umweltservice Bochum GmbH um rd. 497.623 EUR oder 1,9 % höher als der von USB angebotene Preis. Auf Grund des Selbstkostenfestpreises erhält USB keine Erstattung der preisrechtlich ansatzfähigen nicht gedeckten Kosten. In die Betriebsabrechnung wurden die Kosten nur in Höhe des Festpreises von 26.103.500 EUR zuzüglich der von USB erstattenen Papiererlöse in Höhe von 1.851.938 EUR, also insgesamt in Höhe von 27.955.438 EUR eingestellt. EKOCity Der endgültige Veranlagungsbescheid für das Jahr 2012 war um 246.206 EUR oder 1,8 % niedriger als die Vorauszahlungen. Insgesamt mussten 2012 für die Einrichtung Abfallbeseitigung Beiträge von 13.569.311 EUR gezahlt werden, welche in die Betriebsabrechnung eingestellt wurden. Bei der Stadt Bochum wurde nach dem Systemwechsel des Rechnungswesen auf eine für Kommunen modifizierte Doppik (kaufmännische Buchführung) eine verwaltungsweite Kostenrechnung eingeführt, welche sämtliche Ressourcenverbräuche und Leistungsbeziehungen (Leistungsverrechnungen) zwischen den städtischen Organisationseinheiten erfassen soll. Für die Abfallbeseitigung werden nur die nach dem KAG NRW ansatzfähigen Kosten und Erlöse berücksichtigt. Sie betrugen 2012 insgesamt rd. 1,5 Mio. EUR. Die Betriebsabrechnung des Gebührenhaushaltes weist für 2012 als vorläufiges Betriebsergebnis eine Kostenüberdeckung von 641.999 EUR aus. Hiervon entfallen 642.893 EUR auf die Hausmüllentsorgung und - 894 EUR auf die Bioabfallsammlung. Sie wird mit dem Ziel der Gebührenkontinuität auf die Jahre 2014 und 2015 vorgetragen (siehe Seite 19 der Gebührenbedarfsberechnung). Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 6 1.5 Gebührenersparnis bei Teilnahme an der freiwilligen Bioabfallsammlung Bei der Teilnahme an der freiwilligen Bioabfallsammlung erfolgt eine Behälterumstellung. Das Hausmüllvolumen wird um das Volumen der aufgestellten Bioabfallbehälter reduziert. Zu diesem Zweck stehen 30 l und 40 l Abfallbehälter zur Verfügung. Als Anreiz können die Teilnehmer an der Bioabfallsammlung ihre Gebührenbelastung um 10 % reduzieren. Die Anreizfinanzierung ist gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG NRW und Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 20.12.2000 gebührenrechtlich zulässig. Die zur Beibehaltung des zehnprozentigen Anreizes erforderliche Anreizfinanzierung beträgt 250.000 EUR oder rd. 0,6 % des Gebührenbedarfes der Hausmüllentsorgung. Die Zuordnung des Gebührenbedarfes auf die Hausmüllentsorgung und die Bioabfallsammlung vor und nach der Anreizfinanzierung wird in der Tabelle 2.2 (s. Seite 10) dargestellt. Als Ergebnis können 2014 bei Teilnahme an der Bioabfallsammlung gegenüber der reinen Hausmüllentsorgung nachstehende Einsparungen erzielt werden: Behältertarife 2013 und 2014 Hausmüllbehälter Tarif + / - zu 2013 2013 (120 l) 260,30 EUR 2014 (120 l) 270,40 EUR Bioabfallbehälter Tarif 10,10 EUR 3,9 % + / - zu 2013 2013 (120l) 208,50 EUR 2014 (120l) 216,30 EUR 7,80 EUR 3,7 % Einsparung bei wahlweiser Umstellung eines 120 l Behälters in: 60 l Hausmüllbehälter 135,20 EUR 60 l Bioabfallbehälter 108,10 EUR Bedarf 243,30 EUR Einsparung gegenüber 120 l Hausmüll Tarif 2014 26,80 EUR 9,9 % Einsparung gegenüber 120 l Hausmüll Tarif 2013 17,00 EUR 6,5 % Die rd. zehnprozentige Gebührenersparnis kann ohne Anreizfinanzierung nicht erzielt werden. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 7 1.6 Tarifübersicht 2013 Behältergröße Planmäßige Hausmüllentsorgung* 2014 Tarif Bedarf ohne mit Tarifvorschlag +/- Anreizfinanzierung EUR EUR EUR EUR EUR % 30 l 65,00 67,24 67,62 67,60 2,60 4,0 40 l 86,70 89,65 90,16 90,10 3,40 3,9 60 l 130,10 134,48 135,24 135,20 5,10 3,9 80 l 173,50 179,30 180,32 180,30 6,80 3,9 120 l 260,30 268,95 270,42 270,40 10,10 3,9 240 l 520,70 537,91 540,95 540,90 20,20 3,9 660 l 1.431,90 1.479,25 1.487,61 1.487,60 55,70 3,9 770 l 1.670,60 1.725,79 1.735,54 1.735,50 65,90 3,9 1,1 cbm 2.386,60 2.465,41 2.479,35 2.479,30 92,80 3,9 Bioabfallsammlung* 30l 52,10 106,80 54,09 54,00 1,90 3,7 40 l 69,50 142,40 72,13 72,10 2,60 3,7 60 l 104,20 213,60 108,19 108,10 3,90 3,7 80 l 139,00 284,80 144,25 144,20 5,20 3,7 120 l 208,50 427,20 216,38 216,30 7,80 3,7 240 l 417,10 854,40 432,76 432,70 15,60 3,7 *Jahresgebühren für die planmäßige Entsorgung bei vierzehntägig einmaliger Leerung Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 8 1.7 Bedarfsübersicht Kalkulation 2012 TEUR Kosten 2013 TEUR 2014 TEUR 43.276 43.952 45.607 2.090 242 242 41.186 43.710 45.365 Ergebnisvortrag -360 -549 -636 Gebührenbedarf 40.826 43.161 44.729 Nebenerlöse Bedarf 1.8 Leistungsübersicht Veranlagungsvolumen in cbm Kalkulation 2012 Hausmüll 2014 513.328 514.200 513.000 3.756 3.770 3.700 517.084 517.970 516.700 Bioabfall Summe 2013 1.9 Erlösübersicht Jahresgebühren Kalkulation 2012 TEUR Hausmüllentsorgung Bioabfallsammlung Summe 2013 TEUR 2014 TEUR 41.226 42.905 44.469 242 252 257 41.468 43.157 44.726 1.10 Ergebnisübersicht Kalkulation 2012 TEUR Ergebnis (Summe Erlösübersicht -Summe Gebührenbedarf) Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - 2013 TEUR 642 2014 TEUR -3 -4 September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 9 2. Ermittlung des Gebührenbedarfes und der Behältertarife 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfes Positionen vorläufiges Ergebnis 2012 EUR Gebührenbedarf 2013 EUR 1 voraussichtl. Ergebnis 2013 EUR 2 Kalkulation 2014 EUR 3 4 1 Leistungsentgelt USB 27.955.438 28.268.747 28.268.747 29.687.764 2 Verbandsbeitrag EKOCity 13.569.311 13.814.560 13.814.560 13.709.693 3 Erfassung u.Sortierung Wertstoffe 253.152 254.255 254.255 629.708 3 Summe Fremdleistungen 41.777.901 42.337.562 42.337.562 44.027.164 4 Verwaltungskosten 773.016 830.785 796.000 818.000 5 Abfalleinsammlungskosten 725.234 783.382 743.400 761.900 6 Summe Kosten 43.276.152 43.951.729 43.876.962 45.607.064 238.560 242.000 242.000 242.000 Erlöse f. unsortiertes Altpapier*** 1.851.938 0 0 0 Summe Absetzungen 2.090.498 242.000 242.000 242.000 41.185.654 43.709.729 43.634.962 45.365.064 Vortrag Unterdeckungen 0 1.360 1.360 894 Vortrag Überdeckungen -360.000 -550.393 -550.393 -637.145 Summe Ergebnisvortrag* -360.000 -549.033 -549.033 -636.251 Gebühren für Serviceleistungen ** 7 8 9 Bedarf 10 Gebührenbedarf 40.825.654 43.160.696 43.085.929 44.728.813 11 Gebühren 41.467.653 43.157.092 43.130.000 44.725.210 Ergebnis 641.999 Ergebnisvorträge: Siehe Erläuterungen unter 4.2.1 Wegezuschläge, Kleinmengengebühr und Abfallsäcke Siehe Erläuterungen zu Tauschähnliche Umsätze, Seite 18 -3.604 44.071 -3.603 12 * ** *** Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 10 2.2 Zuordnung des Gebührenbedarfes Gebührenbedarf Bezeichnung * Leistungsbereiche 2014 EUR Hausmüllentsorgung EUR Bioabfallsammlung EUR 1 2 3 1 Leistungsentgelt USB 29.687.764 29.187. 500.266 2 Verbandsbeitrag EKOCity 13.709.693 13.709.693 0 3 Sortierung Wertstoffe 629.708 629.708 0 3 Summe Fremdleistungen 4 44.027.164 43.526.898 500.266 Verwaltungskosten 818.000 812.142 5.858 5 Abfalleinsammlungskosten 761.900 761.900 0 6 Summe Kosten 45.607.064 45.100.940 506.124 7 Absetzungen für Serviceleistungen -242.000 -241.600 -400 8 Bedarf 45.365.064 44.859.340 505.724 9 Ergebnisvorträge* -636.251 -637.145 894 10 Gebührenbedarf 44.728.813 44.222.195 506.618 11 Anreizfinanzierung (Sp. 2.+ Sp.3 -) 0 250.015 -250.015 12 Bedarf nach Anreizfinanzierung 44.728.813 44.472.210 256.603 Ergebnisvorträge: Siehe Erläuterungen unter 4.2.1 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 11 2.3 Berechnung der Behältertarife für die Hausmüllentsorgung Gebührenbedarf der Hausmüllentsorgung Berechnung des Litertarifes bei vierzehntägig einmaliger Entleerung Anreizfinanzierung ohne Gesamtkosten EUR mit 44.222.195 Volumenliter (siehe 1.8) 44.472.211 513.000.000 Kosten pro Volumenliter Entleerungen in EUR einmal sechsundzwanzigmal 0,0862031 0,0866905 2,2412809 2,2539522 Berechnung der Behältertarife Behältergröße Berechnung (Behältervolumen x 26 x Litertarif) EUR Tarifvorschlag Anreizfinanzierung EUR ohne mit 30 l 67,24 67,62 67,60 40 l 89,65 90,16 90,10 60 l 134,48 135,24 135,20 80 l 179,30 180,32 180,30 120 l 268,95 270,42 270,40 240 l 537,91 540,95 540,90 660 l 1.479,25 1.487,61 1.487,60 770 l 1.725,79 1.735,54 1.735,50 1,1 cbm 2.465,41 2.479,35 2.479,30 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 12 2.4 Kleinmengengebühr/Verkaufsgebühr für Müllsäcke/ Transportwegezuschläge Kleinmengengebühr Die Kleinmengengebühr wird für Abfallanlieferungen bis zu einer PKW-Kofferraumladung erhoben. Der Entsorgungsbedarf einschließlich Verwiegung, Umladung, Transport und Abrechnung ist gegenüber der Vorjahreskalkulation mit rd. 0,31 EUR je kg nahezu unverändert geblieben. Daher ist eine Anpassung des Tarifes in Höhe von 0,30 EUR je kg nicht erforderlich. Verkaufsgebühr für Müllsäcke Der Abfallsack (durchschnittlich 70 l Hausmüll) wird für die Abdeckung von Bedarfsspitzen zur Verfügung gestellt. Der Bedarf je Abfallsack beträgt rd. 6,93 EUR. Bei einer Anhebung der Gebühr (derzeit 2,50 EUR) für den Abfallsack ist mit einem rückläufigen Absatz in Verbindung mit einer ordnungswidrigen Entsorgung (wilde Müllkippen / Fehlwürfe Wertstofftonne) zu rechnen. Deshalb soll auf eine Anhebung dieses Tarifes verzichtet werden. Transportwegezuschläge Beträgt der Transportweg der Abfallbehälter von deren Standplatz bis zur Grundstücksgrenze der öffentlichen Straße mehr als 10 m oder erfolgt der Transport durch Gebäude, werden Transportwegezuschläge berechnet. Die Berechnung von Transportwegezuschlägen erfolgt nicht, wenn der Grundstückseigentümer den Transport der Abfallbehälter zur Straße selbst sicherstellt. Die Transportwegezuschläge sollen die durch den Transport entstehenden zusätzlichen Personalkosten decken. Für 2014 ist keine Tarifanpassung vorgesehen. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 13 2.5 Berechnung der Behältertarife für die Bioabfallsammlung Gebührenbedarf der Bioabfallsammlung Anreizfinanzierung Berechnung des Litertarifes bei vierzehntägig einmaliger Entleerung ohne mit Gesamtkosten EUR (siehe 2.2) 506.618 256.603 Volumenliter (siehe 1.8) 3.700.000 Kosten pro Volumenliter Entleerungen in EUR 0,136924 0,069352 einmal 3,5600182 1,8031548 sechsundzwanzigmal Berechnung der Behältertarife Behältergröße Berechnung (Behältervolumen x 26 x Litertarif) EUR Tarifvorschlag Anreizfinanzierung EUR ohne mit 30 l 106,80 54,09 54,00 40 l 142,40 72,13 72,10 60 l 213,60 108,19 108,10 80 l 284,80 144,25 144,20 120 l 427,20 216,38 216,30 240 l 854,40 432,76 432,70 2.6 Kontrollrechnung Bedarf l Volumen l Veranlagung EUR Tarifabrundung EUR Erlöse (siehe 1.9) Hausmüll 0,0866905€ 513.000.000 44.472.211 3.521 44.468.690 Bioabfallsammlung 0,0693521€ 3.700.000 256.603 83 256.520 516.700.000 44.728.814 3.604 44.725.210 Summe Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 14 2.7 Rechts- und Kalkulationsgrundlagen Rechtsgrundlagen o Gemeindeordnung NRW §§ 7, 41, 77 o Kommunalabgabengesetz NRW o Kreislaufwirtschaftsgesetz o Landesabfallgesetz NRW o Satzung für die Abfallentsorgung der Stadt Bochum o LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) §§ 4, 6 Kalkulationsgrundlagen Für die Einrichtung sind vorgegeben: o o jährliche Kalkulation Soll - Kostendeckungsgrad = 100 % Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 15 3. Tarifvergleich 2013 werden für die C C vierzehntägige Entsorgung von 120 l Restmüll (bzw. 60 l wöchentlich) vierzehntägige Sammlung von 60 l Bioabfalll in den Vergleichsgemeinden nachstehende Gebühren je Behälter und Jahr, sowie zusätzliche Gebühren für die Annahme von Grünabfällen und Sperrmüll sowie die Abholung von Sperrmüll erhoben. Stadt Dortmund Hausmüll 191,02 € Vollservice Bioabfall Sperrmül auf Abruf inkl. Anl. WSH Grünabfälle WSH / AnnahmestelAnl. WSH len 5,00 – 40,00 € 5,00 – 40,00 € 6 Recklinghausen *74,00 € / 80 l 20,00 €** *100,00 € / 120 l 175,40 € 25,00 €/<15 m inkl. gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei 1 Herne 141,12 € inkl., bis 10 M. 2,50 – 10,00 € 2,50 – 5,00 € 1 Remscheid 153,50 € inkl. 50,25 € / 80 l 25,00 € 75,38 € / 120 l 78,50 € / 120 l gebührenfrei gebührenfrei gebührenfrei 1 Bochum 2013 Bochum 2014 Bochum 2014 Hausmüll 60 l/Bioabfall 60 l 260,30 € 270,40 € inkl. gebührenfrei gebührenfrei 6 gebührenfrei gebührenfrei 6 135,20 € Inkl. 139,00 € / 80 l gebührenfrei 144,20 € / 80 l gebührenfrei 108,10 € *Duisburg wird wegen der zum 01.01.2012 erhobenen Grundgebühr je Wohneinheit nicht mehr im Vergleich aufgenommen. Die Vergleichbarkeit der Tarife ist durch die oben angeführten Unterschiede bei den Serviceleistungen eingeschränkt. ** In Dortmund werden weitere Gebühren erhoben (Abholung von Elektrogeräten 20 EUR, zeitnaher Sperrmülltermin (2 Tage nach Auftrag) zusätzlich 40 € Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 16 Die Tarife für einen 120 l Hausmüllbehälter haben sich seit 2006 wie folgt entwickelt: 2006 227,60 EUR 2007 238,70 EUR 2008 232,20 EUR 2009 232,20 EUR 2010 240,40 EUR 2011 246,10 EUR 2012 250,50 EUR 2013 260,30 EUR 2014 270,40 EUR Auch die für Gebührenvergleiche herangezogene Familie Mustermann hat einen 120 l Hausmüllbehälter. Für sie steigen die Abfallgebühren 2014 um insgesamt 10,10 EUR. Nimmt Familie Mustermann erstmals an der freiwilligen Bioabfallsammlung teil, kann sie statt dessen ihre Jahresgebühr gegenüber 2013 um 17,00 EUR senken (siehe auch Ziffer 1.5, Seite 6). 4. Erläuterungen 4.1 Tarif-, Erlös-, Kosten- und Leistungsübersicht (Tabellen 1.6 - 1.10) In den Tabellen werden die Tarifstruktur, die Kostenübersicht, die Leistungsübersicht, die Erlösübersicht und die Ergebnisübersicht dargestellt. Tarifübersicht (Tabelle 1.6) Hier werden die Tarife, welche sich auf Grund der Kalkulation (Ziffer 2.1 bis 2.7) ergeben, dargestellt. Die Jahrestarife werden auf volle 10 Cent abgerundet. Bedarfsübersicht (Tabelle 1.7) Es wird der Gebührenbedarf nach Abzug der Nebenerlöse und unter Ausweisung der Ergebnisvorträge aus Vorjahren dargestellt. Leistungsübersicht (Tabelle 1.8) Hier wird das für die Gebührenerhebung veranlagte Jahreslitervolumen aufgeführt. Erlösübersicht (Tabelle 1.9) In den Erlösen der Hausmüllentsorgung sind die als Nebenerlöse ausgewiesenen Transportwegezuschläge, die Kleinmengengebühr und die Gebühren für die Entsorgung des Abfallsackes nicht enthalten. Ergebnisübersicht (Tabelle 1.10) Hier werden das vorläufige Betriebsergebnis 2012 und die erwarteten Betriebsergebnisse 2013 und 2014 dargestellt. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 17 4.2 Erläuterungen zur Berechnung des Gebührenbedarfes Grundsätzliches Die Grundlage für die Ermittlung des Gebührenbedarfes bilden das als Anlage beigefügte Selbstkostenfestpreisangebot der USB sowie die an den EKOCity Abfallwirtschaftsverband zu entrichtenden Verbandsbeiträge. C In dem Angebot der USB ist gemäß Nr. 51 a der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) ein kalkulatorischer Gewinnzuschlag in Höhe von 3,5 % der Nettoselbstkosten enthalten. Das Leistungsangebot und die Gebührenbedarfsberechnung beachten alle preisrechtlichen und gebührenrechtlichen Vorschriften einschließlich der Leitsätze der Rechtsprechung des OVG NRW. C Der Abfallwirtschaftsverband erhebt die Beiträge als Vorausleistung. Der endgültige Veranlagungsbescheid wird zusammen mit einer Spitzabrechnung im Frühjahr 2015 nach Feststellung der tatsächlichen Veranlagungsmerkmale (Abfallmengen und Entsorgungskosten) erstellt. 4.2.1 Berechnung des Gebührenbedarfes (Tabelle 2.1) Zu Zeile 1: Leistungsentgelt USB Die Leistungen der USB gliedern sich in die Lose C Sammlung und Transport des Hausmülls C Service / Hausmüll - Sperrmüllabfuhr (auf Abruf) - Betrieb der Wertstoffhöfe - Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen - Altpapiersammlung (Papiertonne/Depotcontainer) - Beseitigung wilder Kippstellen - Abfallberatung - Sammlung und Verwertung von Wertstoffen über die Wertstofftonne (Mitbenutzung der Wertstofftonnen für sNVP/Selbstkostenerstattungspreis) - Deponienachsorge (Altdeponien / Selbstkostenerstattungspreis) C Bioabfallsammlung - Bioabfallsammlung - Bioabfallverwertung / Entsorgung - Abfallberatung Das Angebot von USB ist gegenüber dem Vorjahr betragsmäßig um rd. 1.419 TEUR oder rd. 5 %gestiegen. USB hat für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für 2014 eine Erstattung von 1.750.000 € netto kalkuliert Das unter 2.1 Zeile 1 für 2014 ausgewiesene Leistungsentgelt wäre ohne die Erstattung um 1.750.000 EUR zuzüglich MwSt höher. Da diese Erlöse erheblichen Preisschwankungen unterliegen, fließt diese Absetzung als Selbstkostenerstattungskomponente in das Angebot ein. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 18 Zu Zeile 2: Verbandsbeitrag EKOCity 2014 erhebt der Abfallwirtschaftsverband von der Stadt Bochum für die gemeldeten voraussichtlichen Anlieferungen in Höhe von 89.250 t einen vorkalkulierten Verbandsbeitrag von 153,61 EUR je t. Dies sind insgesamt rd. 13.709.693 EUR. 2013 wurden 93.430 t zu 147,86 EUR = 13.814.560 EUR erhoben. Nach Abschluss des Veranlagungsjahres 2014 erfolgt vom Verband eine Nachkalkulation mit anschließender Spitzabrechnung. Der sich für Bochum aus der Spitzabrechung ergebende Saldo wird in die Betriebsabrechnung für die Abfallbeseitigung eingestellt. Zu Zeile 3: Erfassung und Sortierung von Wertstoffen Es ist beabsichtigt - wie in den Vorjahren - in der “Gelben Tonne” neben Leichtverpackungen auch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP)zu erfassen. Die Stadt Bochum beabsichtigt die USB Bochum GmbH mit dieser Leistung zu beauftragen. Hierzu konnte jedoch noch kein Auftrag erteilt werden, weil die bisher mit der Erfassung der Verpackungsabfälle aus Bochum betraute Firma von dem Ausschreibungsführer der Systembetreiber trotz seines im Rahmen einer Ausschreibung abgegebenen preisgünstigsten Angebotes noch keinen formalen Zuschlag erhalten hat. Die Erfassung von Wertstoffen durch Mitbenutzung der sogenannten gelben Tonne setzt die Kooperationsbereitschaft des von dem Ausschreibungsführer der Systembetreiber beauftragten Unternehmens voraus. Daher kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, das die Abfallbeseitigung 2014 auf die Erfassung und Sortierung der stoffgleichen Nichtverpackungen zusammen mit den Verpackungsabfällen verzichten muss. In diesem Falle würden die stoffgleichen Nichtverpackungen über die Wertstoffhöfe und über die Restmülltonne entsorgt werden und der für die Erfassung und Sortierung einkalkulierte Betrag in Höhe von rd. 630.000 EUR fiele nicht an. Tritt dieser Tatbestand ein, wird der in der Kalkulation für 2014 ausgewiesene positive Ergebnisvortrag für die Hausmüllentsorgung in Höhe von 637.145 EUR um 629.708 EUR auf 7.437 EUR gekürzt. Hierdurch würde sich die Ergebnisfortschreibung für 2015 und 2016 entsprechend erhöhen. Der ausgewiesene Gebührenbedarf je Behälter bliebe unverändert. Zu Zeile 4: Verwaltungskosten Unter dieser Position werden die Verwaltungskosten für den Gebührenhaushalt ausgewiesen. Folgende Leistungen werden erbracht: C Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt) C Haushaltsführung, Gebührenkalkulation, Gebührensatzung und Betriebsabrechnung (Amt für Finanzsteuerung) C Gebührenveranlagung (Amt für Finanzsteuerung) C Gebühreneinzug (Amt für Finanzsteuerung) C Abfallsatzung, Erstellung und Verwaltungsangelegenheiten als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger (Umwelt- und Grünflächenamt) Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 19 Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Gemäß dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) führt die Stadt Bochum ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf der Grundlage einer für Kommunen modifizierten Doppik (kaufmännische Buchführung). Über eine verwaltungsweite Kostenrechnung werden sämtliche Ressourcenverbräuche und Leistungsbeziehungen (Leistungsverrechnungen) zwischen den städtischen Organisationseinheiten erfasst. Für die Abfallbeseitigung werden Betriebsabrechnungen erstellt, in der nur die nach dem KAG NRW ansatzfähigen Kosten und Erlöse berücksichtigt werden. Zu Zeile 5: Abfalleinsammlungskosten Unter dieser Position werden Dienstleistungen des technischen Betriebes für das Einsammeln und Befördern von verbotswidrigen Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken (wilde Kippen in Grünflächen) und die Entleerung von Straßenpapierkörben an Wegen ausgewiesen. Zu Zeile 7: Absetzungen Die Erlöse für Abfallsäcke, Anlieferungen von Spitzenmüll und Transportwegezuschläge werden vom Gebührenbedarf für die planmäßige Hausmüllabfuhr abgesetzt. Zeile 8 : Hier wird der Bedarf vor Berücksichtigung der Betriebsergebnisse aus Vorjahren ausgewiesen. Zeile 9: Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse wurden bzw. werden wie folgt in den Gebührenbedarfsberechnungen und Betriebsabrechnungen vorgetragen: Jahr Ergebnis EUR 2010* 2010** Vortrag 2012 EUR Vortrag 2013 EUR 807.856 -360.000 -447.856 -1.360 - 1.360 Vortrag 2014 EUR Vortrag 2015 EUR 2011* 551.413 -87.161 -464.252 2011** 15.376 -15.376 - 2012* 642.893 -172.893 -894 894 2012** -360.000 -549.033 -636.251 -470.000 -470.000 * Hausmüllentsorgung ** Bioabfallsammlung Sollte es nicht möglich sein, die in Zeile 3 ausgewiesene Sammlung und Verwertung von Wertstoffen (sNVP) über die Wertstofftonne zu erbringen, werden die Kostenüberdeckung der Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Seite 20 Hausmülentsorgung aus den Jahren 2011 und 2012 in Höhe von 551.413 EUR wie folgt vorgetragen: - Vortrag der Kostenüberdeckung aus 2011 : 2013 = 87.161 EUR, 2014 = 7.437 EUR und 2015 = 456.815 EUR. -Vortrag der Kostenüberdeckung aus 2012: 2015 = 172.893 EUR und 2016 = 470.000 EUR. Hierdurch bleiben Gebührenbedarf und Tarifvorschläge für 2014 unverändert. Zeile 10: Nach Berücksichtigung der Ergebnisfortschreibungen wird der Gebührenbedarf ausgewiesen. 4.2.2 Zuordnung des Gebührenbedarfes (Tabelle 2.2) Hier wird der Gebührenbedarf den Leistungsbereichen Hausmüllentsorgung und Bioabfallsammlung zugeordnet. Auf die Bioabfallsammlung entfallen der von USB angebotene Preis zuzüglich anteiliger städtischer Verwaltungskosten, die nach dem Veranlagungsvolumen auf die beiden Lei stungsbereiche aufgeteilt werden. Die unter Zeile 11 ausgewiesene Anreizfinanzierung wurde nach dem Verfahren der Zielwertsuche ermittelt. Sie wurde so bemessen, dass die Teilnehmer an der Bioabfallsammlung eine Gebührenersparnis von 10 % erhalten. 4.3 Berechnung der Behältertarife (Tabellen 2.3 und 2.6) Die Tarife der planmäßigen Hausmüllabfuhr und der Bioabfallsammlung wurden ermittelt, indem der Gebührenbedarf vor und nach der Anreizfinanzierung durch das Gesamtbehältervolumen dividiert wurde. Der jeweilige Gebührenbedarf je l Behältervolumen wird mit dem Faktor 26 (Wochen) multipliziert, wodurch sich der Gebührenbedarf pro l Behältervolumen und Jahr bei einmaliger vierzehntägiger Entleerung ergibt. Durch Multiplikation dieses Faktors mit dem jeweiligen Behältervolumen ergeben sich die Gebührenbedarfe für die Abfallbehälter. Als Tarif werden die sich unter Durchführung der Anreizfinanzierung - auf volle 10 Cent abgerundeten ergebenden Gebührenbedarfe vorgeschlagen. ................................................................... Rechentechnischer Hinweis: Die Kalkulation wurde mit Hilfe des PC-Verfahrens EXCEL erstellt. Dieses Verfahren führt alle Rechenoperationen mit mehreren Stellen hinter dem Komma durch. Eventuelle Auf- und Abrundungsdifferenzen sind auf diesen Tatbestand zurückzuführen. Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - Seite 21 September 2013 Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014 Amt für Finanzsteuerung - 20 02 - Seite 22 September 2013