Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulationen der Gebührentarife der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2014--Abfallbeseitigung2014.pdf
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26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50
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Anlage zur Vorlage 2013 2171
Kalkulation der Gebührentarife
der
Abfallgebührensatzung
für das Jahr 2014
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkungen und Übersichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3
1.1
Durchführung und Refinanzierung der Abfallbeseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 3
1.2
Leistungsumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4
1.3
Leistungsabrechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4
1.3.1
Leistungsabrechnung des Abfallwirtschaftverbandes EKOCity . . . . . . . . . . . . . Seite 4
1.3.2
Leistungsabrechnung durch Prüfung der Preise der USB
1.4
Betriebsergebnis
1.5
Gebührenersparnis bei Teilnahme an der Bioabfallsammlung . . . . . . . . . . . . . . Seite 6
1.6
Tarifübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7
1.7
Bedarfsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
1.8
Leistungsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
1.9
Erlösübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
1.10
Ergebnisübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
2.
Ermittlung des Gebührenbedarfes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9
2.1
Berechnung des Gebührenbedarfes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 9
2.2
Zuordnung des Gebührenbedarfes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 10
2.3
Berechnung der Behältertarife für die Hausmüllentsorgung . . . . . . . . . . . . . . Seite 11
2.4
Kleinmengengebühr/Verkaufsgebühr für Müllsäcke/ Transportwegezuschläge . . . . . . Seite 12
2.5
Berechnung der Behältertarife für die Bioabfallsammlung . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13
2.6
Kontrollrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13
2.7
Rechts- und Kalkulationsgrundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 14
3.
Tarifvergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15
4.
Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seiten 16-20
5.
Leistungsangebote USB
.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seiten 21-22
. . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5
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September 2013
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Seite 3
1. Vorbemerkungen und Übersichten
1.1 Durchführung und Refinanzierung der Abfallbeseitigung im Stadtgebiet Bochum
Die Einrichtung Abfallbeseitigung verwertet und entsorgt in ihrem Gebiet als Selbstverwaltungspflichtaufgabe die Abfälle i. S. der Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212ff.), des Abfallgesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21.06.88, GV. NW. 1988 S.
250ff. und der Abfallsatzung der Stadt Bochum in der jeweils gültigen Fassung.
Sie wird wie folgt durchgeführt:
C
Der Abfallwirtschaftsverband EKOCity nimmt - als Teilaufgabe der Abfallbeseitigung - für sein Verbandsmitglied Stadt Bochum die thermische Beseitigung, die
mechanische Aufbereitung sowie die Vorbehandlung und Beseitigung von überlassungspflichtigen / überlassenen Abfällen aus privaten Haushalten und anderen
Herkunftsbereichen als originäre Aufgabe wahr.
C
Als Selbstverwaltungspflichtaufgabe ist die Stadt Bochum Aufgabenträger der
nicht vom Abfallwirtschaftsverband übernommenen Aufgaben. Es handelt sich
hierbei um Abfallsammlung und -transport, Sperrmüllbeseitigung, Betrieb der
Wertstoffhöfe, Abfallberatung, Serviceleistungen, Nachsorge für Altdeponien und
um die Bioabfallsammlung und -entsorgung. Die Durchführung dieser Aufgaben
wurden durch den Entsorgungs- und Leistungsvertrag mit dem Ziel einer ökologisch wie ökonomisch optimalen Aufgabenerfüllung der USB Bochum GmbH
(USB) übertragen.
Die Kosten der Abfallbeseitigung werden über Abfallbeseitigungsgebühren refinanziert.
Im städtischen Haushalt wird die Einrichtung als Teilprodukt 1.11.07.04.04 “Erhebung von
Abfallgebühren” geführt.
In den Gebührenbedarf der Abfallbeseitigung werden
C
der von der Stadt Bochum für die Leistungen des Abfallwirtschaftsverbandes zu
entrichtende Verbandsbeitrag
C
das an USB zu zahlende Leistungsentgelt
C
die der Verwaltung der Stadt Bochum für die Abfallbeseitigung entstandenen
Kosten
eingestellt. Sie sind Grundlage der vorliegenden Kalkulation und der Gebührentarife. Der
Verbandsbeitrag des Abfallwirtschaftsverbandes, das Leistungsangebot der USB und die
Gebührenbedarfsberechnung beachten alle gebührenrechtlichen und preisrechtlichen Vorschriften einschließlich der Leitsätze der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW.
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1.2 Leistungsumfang
Die Abfallbeseitigung umfaßt die Leistungsbereiche
o
Sammlung und Transport des Hausmülls vierzehntägig im Vollservice
o
Service
- Sperrmüllabfuhr (auf Abruf)
- Betrieb der Wertstoffhöfe
- Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen
- Altpapiersammlung (Papiertonne/Depotcontainer)
- Beseitigung wilder Kippstellen
- Abfallberatung
- Sammlung und Verwertung von Wertstoffen über die Wertstofftonne
(Mitbenutzung der Wertstofftonnen für sNVP)
- Deponienachsorge (Altdeponien)
o
Sammlung und Transport des Bioabfalles vierzehntägig im Vollservice
1.3 Leistungsabrechnungen
1.3.1 Leistungsabrechnung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
EKOCity rechnet mit seinen Mitgliedern Wuppertal, Remscheid, Herne, Bochum, dem Kreis
Mettmann, dem Ennepe-Ruhr- Kreis und dem Kreis Recklinghausen auf der Grundlage der
Veranlagungsregeln für das jeweilige Veranlagungsjahr wie folgt ab:
Die Mitglieder melden ihre voraussichtliche Anlieferungsmenge (in t) für das Veranlagungsjahr. EKOCity kalkuliert den Beitrag je Abfallanlieferung vor. Auf dieser Basis
werden von den Mitgliedern Verbandsbeiträge als Vorausleistungen angefordert. Nach
Abschluss des Veranlagungsjahres erfolgt auf der Grundlage von Istkosten und Istanlieferungen eine Spitzabrechnung je Mitglied.
Die sich hierdurch ergebenden Beiträge für das Jahr 2014 werden in die Betriebsabrechnung der Abfallbeseitigung eingestellt.
1.3.2 Leistungsabrechung durch Prüfung der Preise der USB
Die USB hat auf Basis der preisrechtlichen Vorschriften ein Angebot erstellt. Wie in den
Vorjahren bietet USB ihre Leistungen auf der Basis eines auf die Angebotshöhe begrenzten
Selbstkostenfestpreises an. Nur die im Los Entsorgung enthaltenen Nachsorgemaßnahmen für
Altdeponien sowie die Leistungen für die Sammlung und Verwertung von Wertstoffen über die
Wertstofftonne aus dem Los Service werden auf der Basis eines Selbstkostenerstattungspreises angeboten. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2014 wird durch die unabhängige
Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg die Einhaltung der preisrechtlichen Vorschriften geprüft.
Bei monopolartigen Leistungen für öffentliche Auftraggeber ist die Prüfung der angebotenen
Selbstkostenpreise Voraussetzung für die gebührenrechtliche Ansatzfähigkeit der Kosten für
Leistungen Dritter. Die Prüfungen der Preise der USB erfolgt nach den Leitsätzen für die
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Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) durch die Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg.
Sollten die Preisprüfungen ergeben, dass nach Kenntnis der Istkosten die angebotenen Preise
höher sind als es das Preisrecht zulässt, sind durch die Stadt Bochum die Zahlungen auf die
preisrechtlich zulässige Höhe zu reduzieren. In diesem Fall würde die Überzahlung entsprechend den Vorschriften des KAG NRW gebührensenkend vom Gebührenbedarf der Jahre 2016
bis 2018 abgezogen.
Ergibt die Preisprüfung, dass die preisrechtlich ansatzfähigen Kosten den Angebotspreis
übersteigen, werden der USB die ungedeckten Kosten nicht erstattet.
1.4 Betriebsergebnis 2012
USB
Nach der Preisprüfung für 2012 waren die von der Preisprüfung festgestellten preisrechtlich
ansatzfähigen Kosten der Umweltservice Bochum GmbH um rd. 497.623 EUR oder 1,9 %
höher als der von USB angebotene Preis. Auf Grund des Selbstkostenfestpreises erhält USB
keine Erstattung der preisrechtlich ansatzfähigen nicht gedeckten Kosten. In die Betriebsabrechnung wurden die Kosten nur in Höhe des Festpreises von 26.103.500 EUR zuzüglich der
von USB erstattenen Papiererlöse in Höhe von 1.851.938 EUR, also insgesamt in Höhe von
27.955.438 EUR eingestellt.
EKOCity
Der endgültige Veranlagungsbescheid für das Jahr 2012 war um 246.206 EUR oder 1,8 %
niedriger als die Vorauszahlungen. Insgesamt mussten 2012 für die Einrichtung Abfallbeseitigung Beiträge von 13.569.311 EUR gezahlt werden, welche in die Betriebsabrechnung eingestellt wurden.
Bei der Stadt Bochum wurde nach dem Systemwechsel des Rechnungswesen auf eine für
Kommunen modifizierte Doppik (kaufmännische Buchführung) eine verwaltungsweite Kostenrechnung eingeführt, welche sämtliche Ressourcenverbräuche und Leistungsbeziehungen
(Leistungsverrechnungen) zwischen den städtischen Organisationseinheiten erfassen soll. Für
die Abfallbeseitigung werden nur die nach dem KAG NRW ansatzfähigen Kosten und Erlöse
berücksichtigt. Sie betrugen 2012 insgesamt rd. 1,5 Mio. EUR.
Die Betriebsabrechnung des Gebührenhaushaltes weist für 2012 als vorläufiges Betriebsergebnis eine Kostenüberdeckung von 641.999 EUR aus. Hiervon entfallen 642.893 EUR auf
die Hausmüllentsorgung und - 894 EUR auf die Bioabfallsammlung.
Sie wird mit dem Ziel der Gebührenkontinuität auf die Jahre 2014 und 2015 vorgetragen (siehe
Seite 19 der Gebührenbedarfsberechnung).
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Seite 6
1.5 Gebührenersparnis bei Teilnahme an der freiwilligen Bioabfallsammlung
Bei der Teilnahme an der freiwilligen Bioabfallsammlung erfolgt eine Behälterumstellung. Das
Hausmüllvolumen wird um das Volumen der aufgestellten Bioabfallbehälter reduziert. Zu diesem
Zweck stehen 30 l und 40 l Abfallbehälter zur Verfügung. Als Anreiz können die Teilnehmer an
der Bioabfallsammlung ihre Gebührenbelastung um 10 % reduzieren. Die Anreizfinanzierung ist
gemäß § 9 Abs. 2 LAbfG NRW und Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 20.12.2000 gebührenrechtlich zulässig.
Die zur Beibehaltung des zehnprozentigen Anreizes erforderliche Anreizfinanzierung beträgt
250.000 EUR oder rd. 0,6 % des Gebührenbedarfes der Hausmüllentsorgung.
Die Zuordnung des Gebührenbedarfes auf die Hausmüllentsorgung und die Bioabfallsammlung
vor und nach der Anreizfinanzierung wird in der Tabelle 2.2 (s. Seite 10) dargestellt.
Als Ergebnis können 2014 bei Teilnahme an der Bioabfallsammlung gegenüber der reinen
Hausmüllentsorgung nachstehende Einsparungen erzielt werden:
Behältertarife 2013 und 2014
Hausmüllbehälter
Tarif
+ / - zu 2013
2013 (120 l)
260,30 EUR
2014 (120 l)
270,40 EUR
Bioabfallbehälter
Tarif
10,10 EUR
3,9 %
+ / - zu 2013
2013 (120l)
208,50 EUR
2014 (120l)
216,30 EUR
7,80 EUR
3,7 %
Einsparung bei wahlweiser Umstellung eines 120 l Behälters in:
60 l Hausmüllbehälter
135,20 EUR
60 l Bioabfallbehälter
108,10 EUR
Bedarf
243,30 EUR
Einsparung gegenüber 120 l Hausmüll Tarif 2014
26,80 EUR
9,9 %
Einsparung gegenüber 120 l Hausmüll Tarif 2013
17,00 EUR
6,5 %
Die rd. zehnprozentige Gebührenersparnis kann ohne Anreizfinanzierung nicht erzielt werden.
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1.6 Tarifübersicht
2013
Behältergröße
Planmäßige
Hausmüllentsorgung*
2014
Tarif
Bedarf
ohne
mit
Tarifvorschlag
+/-
Anreizfinanzierung
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
%
30 l
65,00
67,24
67,62
67,60
2,60
4,0
40 l
86,70
89,65
90,16
90,10
3,40
3,9
60 l
130,10
134,48
135,24
135,20
5,10
3,9
80 l
173,50
179,30
180,32
180,30
6,80
3,9
120 l
260,30
268,95
270,42
270,40
10,10
3,9
240 l
520,70
537,91
540,95
540,90
20,20
3,9
660 l
1.431,90
1.479,25
1.487,61
1.487,60
55,70
3,9
770 l
1.670,60
1.725,79
1.735,54
1.735,50
65,90
3,9
1,1 cbm
2.386,60
2.465,41
2.479,35
2.479,30
92,80
3,9
Bioabfallsammlung*
30l
52,10
106,80
54,09
54,00
1,90
3,7
40 l
69,50
142,40
72,13
72,10
2,60
3,7
60 l
104,20
213,60
108,19
108,10
3,90
3,7
80 l
139,00
284,80
144,25
144,20
5,20
3,7
120 l
208,50
427,20
216,38
216,30
7,80
3,7
240 l
417,10
854,40
432,76
432,70
15,60
3,7
*Jahresgebühren für die planmäßige Entsorgung bei vierzehntägig einmaliger Leerung
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1.7 Bedarfsübersicht
Kalkulation
2012
TEUR
Kosten
2013
TEUR
2014
TEUR
43.276
43.952
45.607
2.090
242
242
41.186
43.710
45.365
Ergebnisvortrag
-360
-549
-636
Gebührenbedarf
40.826
43.161
44.729
Nebenerlöse
Bedarf
1.8 Leistungsübersicht
Veranlagungsvolumen in cbm
Kalkulation
2012
Hausmüll
2014
513.328
514.200
513.000
3.756
3.770
3.700
517.084
517.970
516.700
Bioabfall
Summe
2013
1.9 Erlösübersicht
Jahresgebühren
Kalkulation
2012
TEUR
Hausmüllentsorgung
Bioabfallsammlung
Summe
2013
TEUR
2014
TEUR
41.226
42.905
44.469
242
252
257
41.468
43.157
44.726
1.10 Ergebnisübersicht
Kalkulation
2012
TEUR
Ergebnis
(Summe Erlösübersicht
-Summe Gebührenbedarf)
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2013
TEUR
642
2014
TEUR
-3
-4
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Seite 9
2. Ermittlung des Gebührenbedarfes und der Behältertarife
2.1 Berechnung des Gebührenbedarfes
Positionen
vorläufiges Ergebnis
2012
EUR
Gebührenbedarf
2013
EUR
1
voraussichtl. Ergebnis
2013
EUR
2
Kalkulation
2014
EUR
3
4
1
Leistungsentgelt USB
27.955.438
28.268.747
28.268.747
29.687.764
2
Verbandsbeitrag EKOCity
13.569.311
13.814.560
13.814.560
13.709.693
3
Erfassung u.Sortierung Wertstoffe
253.152
254.255
254.255
629.708
3
Summe Fremdleistungen
41.777.901
42.337.562
42.337.562
44.027.164
4
Verwaltungskosten
773.016
830.785
796.000
818.000
5
Abfalleinsammlungskosten
725.234
783.382
743.400
761.900
6
Summe Kosten
43.276.152
43.951.729
43.876.962
45.607.064
238.560
242.000
242.000
242.000
Erlöse f. unsortiertes Altpapier***
1.851.938
0
0
0
Summe Absetzungen
2.090.498
242.000
242.000
242.000
41.185.654
43.709.729
43.634.962
45.365.064
Vortrag Unterdeckungen
0
1.360
1.360
894
Vortrag Überdeckungen
-360.000
-550.393
-550.393
-637.145
Summe Ergebnisvortrag*
-360.000
-549.033
-549.033
-636.251
Gebühren für Serviceleistungen **
7
8
9
Bedarf
10
Gebührenbedarf
40.825.654
43.160.696
43.085.929
44.728.813
11
Gebühren
41.467.653
43.157.092
43.130.000
44.725.210
Ergebnis
641.999
Ergebnisvorträge: Siehe Erläuterungen unter 4.2.1
Wegezuschläge, Kleinmengengebühr und Abfallsäcke
Siehe Erläuterungen zu Tauschähnliche Umsätze, Seite 18
-3.604
44.071
-3.603
12
*
**
***
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Seite 10
2.2 Zuordnung des Gebührenbedarfes
Gebührenbedarf
Bezeichnung
*
Leistungsbereiche
2014
EUR
Hausmüllentsorgung
EUR
Bioabfallsammlung
EUR
1
2
3
1
Leistungsentgelt USB
29.687.764
29.187.
500.266
2
Verbandsbeitrag EKOCity
13.709.693
13.709.693
0
3
Sortierung Wertstoffe
629.708
629.708
0
3
Summe Fremdleistungen
4
44.027.164
43.526.898
500.266
Verwaltungskosten
818.000
812.142
5.858
5
Abfalleinsammlungskosten
761.900
761.900
0
6
Summe Kosten
45.607.064
45.100.940
506.124
7
Absetzungen für Serviceleistungen
-242.000
-241.600
-400
8
Bedarf
45.365.064
44.859.340
505.724
9
Ergebnisvorträge*
-636.251
-637.145
894
10
Gebührenbedarf
44.728.813
44.222.195
506.618
11
Anreizfinanzierung (Sp. 2.+ Sp.3 -)
0
250.015
-250.015
12
Bedarf nach Anreizfinanzierung
44.728.813
44.472.210
256.603
Ergebnisvorträge: Siehe Erläuterungen unter 4.2.1
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Seite 11
2.3 Berechnung der Behältertarife für die Hausmüllentsorgung
Gebührenbedarf der Hausmüllentsorgung
Berechnung des Litertarifes
bei vierzehntägig einmaliger Entleerung
Anreizfinanzierung
ohne
Gesamtkosten EUR
mit
44.222.195
Volumenliter (siehe 1.8)
44.472.211
513.000.000
Kosten pro Volumenliter Entleerungen in EUR
einmal
sechsundzwanzigmal
0,0862031
0,0866905
2,2412809
2,2539522
Berechnung der Behältertarife
Behältergröße
Berechnung
(Behältervolumen x 26 x Litertarif) EUR
Tarifvorschlag
Anreizfinanzierung
EUR
ohne
mit
30 l
67,24
67,62
67,60
40 l
89,65
90,16
90,10
60 l
134,48
135,24
135,20
80 l
179,30
180,32
180,30
120 l
268,95
270,42
270,40
240 l
537,91
540,95
540,90
660 l
1.479,25
1.487,61
1.487,60
770 l
1.725,79
1.735,54
1.735,50
1,1 cbm
2.465,41
2.479,35
2.479,30
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Seite 12
2.4 Kleinmengengebühr/Verkaufsgebühr für Müllsäcke/ Transportwegezuschläge
Kleinmengengebühr
Die Kleinmengengebühr wird für Abfallanlieferungen bis zu einer PKW-Kofferraumladung
erhoben.
Der Entsorgungsbedarf einschließlich Verwiegung, Umladung, Transport und Abrechnung ist
gegenüber der Vorjahreskalkulation mit rd. 0,31 EUR je kg nahezu unverändert geblieben.
Daher ist eine Anpassung des Tarifes in Höhe von 0,30 EUR je kg nicht erforderlich.
Verkaufsgebühr für Müllsäcke
Der Abfallsack (durchschnittlich 70 l Hausmüll) wird für die Abdeckung von Bedarfsspitzen zur
Verfügung gestellt.
Der Bedarf je Abfallsack beträgt rd. 6,93 EUR.
Bei einer Anhebung der Gebühr (derzeit 2,50 EUR) für den Abfallsack ist mit einem rückläufigen Absatz in Verbindung mit einer ordnungswidrigen Entsorgung (wilde Müllkippen /
Fehlwürfe Wertstofftonne) zu rechnen. Deshalb soll auf eine Anhebung dieses Tarifes verzichtet werden.
Transportwegezuschläge
Beträgt der Transportweg der Abfallbehälter von deren Standplatz bis zur Grundstücksgrenze
der öffentlichen Straße mehr als 10 m oder erfolgt der Transport durch Gebäude, werden
Transportwegezuschläge berechnet. Die Berechnung von Transportwegezuschlägen erfolgt
nicht, wenn der Grundstückseigentümer den Transport der Abfallbehälter zur Straße selbst
sicherstellt.
Die Transportwegezuschläge sollen die durch den Transport entstehenden zusätzlichen
Personalkosten decken. Für 2014 ist keine Tarifanpassung vorgesehen.
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2.5 Berechnung der Behältertarife für die Bioabfallsammlung
Gebührenbedarf der Bioabfallsammlung
Anreizfinanzierung
Berechnung des Litertarifes
bei vierzehntägig einmaliger Entleerung
ohne
mit
Gesamtkosten EUR (siehe 2.2)
506.618
256.603
Volumenliter (siehe 1.8)
3.700.000
Kosten pro Volumenliter Entleerungen in EUR
0,136924
0,069352
einmal
3,5600182
1,8031548
sechsundzwanzigmal
Berechnung der Behältertarife
Behältergröße
Berechnung
(Behältervolumen x 26 x Litertarif) EUR
Tarifvorschlag
Anreizfinanzierung
EUR
ohne
mit
30 l
106,80
54,09
54,00
40 l
142,40
72,13
72,10
60 l
213,60
108,19
108,10
80 l
284,80
144,25
144,20
120 l
427,20
216,38
216,30
240 l
854,40
432,76
432,70
2.6 Kontrollrechnung
Bedarf
l
Volumen
l
Veranlagung
EUR
Tarifabrundung
EUR
Erlöse
(siehe 1.9)
Hausmüll
0,0866905€
513.000.000
44.472.211
3.521
44.468.690
Bioabfallsammlung
0,0693521€
3.700.000
256.603
83
256.520
516.700.000
44.728.814
3.604
44.725.210
Summe
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2.7 Rechts- und Kalkulationsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
o
Gemeindeordnung NRW
§§ 7, 41, 77
o
Kommunalabgabengesetz NRW
o
Kreislaufwirtschaftsgesetz
o
Landesabfallgesetz NRW
o
Satzung für die Abfallentsorgung der Stadt Bochum
o
LSP (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten)
§§ 4, 6
Kalkulationsgrundlagen
Für die Einrichtung sind vorgegeben:
o
o
jährliche Kalkulation
Soll - Kostendeckungsgrad = 100 %
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3. Tarifvergleich
2013 werden für die
C
C
vierzehntägige Entsorgung von 120 l Restmüll (bzw. 60 l wöchentlich)
vierzehntägige Sammlung von 60 l Bioabfalll
in den Vergleichsgemeinden nachstehende Gebühren je Behälter und Jahr, sowie zusätzliche Gebühren für die Annahme von Grünabfällen
und Sperrmüll sowie die Abholung von Sperrmüll erhoben.
Stadt
Dortmund
Hausmüll
191,02 €
Vollservice
Bioabfall
Sperrmül
auf Abruf
inkl.
Anl. WSH
Grünabfälle WSH / AnnahmestelAnl. WSH
len
5,00 – 40,00 €
5,00 – 40,00 €
6
Recklinghausen
*74,00 € / 80 l
20,00 €**
*100,00 € / 120 l
175,40 € 25,00 €/<15 m
inkl. gebührenfrei
gebührenfrei
gebührenfrei
1
Herne
141,12 € inkl., bis 10 M.
2,50 – 10,00 €
2,50 – 5,00 €
1
Remscheid
153,50 €
inkl.
50,25 € / 80 l
25,00 €
75,38 € / 120 l
78,50 € / 120 l gebührenfrei
gebührenfrei
gebührenfrei
1
Bochum 2013
Bochum 2014
Bochum 2014
Hausmüll 60 l/Bioabfall 60 l
260,30 €
270,40 €
inkl.
gebührenfrei
gebührenfrei
6
gebührenfrei
gebührenfrei
6
135,20 €
Inkl.
139,00 € / 80 l gebührenfrei
144,20 € / 80 l
gebührenfrei
108,10 €
*Duisburg wird wegen der zum 01.01.2012 erhobenen Grundgebühr je Wohneinheit nicht mehr im Vergleich aufgenommen.
Die Vergleichbarkeit der Tarife ist durch die oben angeführten Unterschiede bei den Serviceleistungen eingeschränkt.
** In Dortmund werden weitere Gebühren erhoben (Abholung von Elektrogeräten 20 EUR, zeitnaher Sperrmülltermin (2 Tage nach Auftrag)
zusätzlich 40 €
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Die Tarife für einen 120 l Hausmüllbehälter haben sich seit 2006 wie folgt entwickelt:
2006
227,60 EUR
2007
238,70 EUR
2008
232,20 EUR
2009
232,20 EUR
2010
240,40 EUR
2011
246,10 EUR
2012
250,50 EUR
2013
260,30 EUR
2014
270,40 EUR
Auch die für Gebührenvergleiche herangezogene Familie Mustermann hat einen 120 l Hausmüllbehälter. Für sie steigen die Abfallgebühren 2014 um insgesamt 10,10 EUR.
Nimmt Familie Mustermann erstmals an der freiwilligen Bioabfallsammlung teil, kann sie statt
dessen ihre Jahresgebühr gegenüber 2013 um 17,00 EUR senken (siehe auch Ziffer 1.5, Seite
6).
4. Erläuterungen
4.1 Tarif-, Erlös-, Kosten- und Leistungsübersicht (Tabellen 1.6 - 1.10)
In den Tabellen werden die Tarifstruktur, die Kostenübersicht, die Leistungsübersicht, die
Erlösübersicht und die Ergebnisübersicht dargestellt.
Tarifübersicht (Tabelle 1.6)
Hier werden die Tarife, welche sich auf Grund der Kalkulation (Ziffer 2.1 bis 2.7) ergeben,
dargestellt. Die Jahrestarife werden auf volle 10 Cent abgerundet.
Bedarfsübersicht (Tabelle 1.7)
Es wird der Gebührenbedarf nach Abzug der Nebenerlöse und unter Ausweisung der Ergebnisvorträge aus Vorjahren dargestellt.
Leistungsübersicht (Tabelle 1.8)
Hier wird das für die Gebührenerhebung veranlagte Jahreslitervolumen aufgeführt.
Erlösübersicht (Tabelle 1.9)
In den Erlösen der Hausmüllentsorgung sind die als Nebenerlöse ausgewiesenen Transportwegezuschläge, die Kleinmengengebühr und die Gebühren für die Entsorgung des Abfallsackes nicht enthalten.
Ergebnisübersicht (Tabelle 1.10)
Hier werden das vorläufige Betriebsergebnis 2012 und die erwarteten Betriebsergebnisse 2013
und 2014 dargestellt.
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4.2 Erläuterungen zur Berechnung des Gebührenbedarfes
Grundsätzliches
Die Grundlage für die Ermittlung des Gebührenbedarfes bilden das als Anlage beigefügte
Selbstkostenfestpreisangebot der USB sowie die an den EKOCity Abfallwirtschaftsverband zu
entrichtenden Verbandsbeiträge.
C
In dem Angebot der USB ist gemäß Nr. 51 a der Leitsätze für die Preisermittlung
auf Grund von Selbstkosten (LSP) ein kalkulatorischer Gewinnzuschlag in Höhe
von 3,5 % der Nettoselbstkosten enthalten.
Das Leistungsangebot und die Gebührenbedarfsberechnung beachten alle
preisrechtlichen und gebührenrechtlichen Vorschriften einschließlich der Leitsätze der Rechtsprechung des OVG NRW.
C
Der Abfallwirtschaftsverband erhebt die Beiträge als Vorausleistung. Der endgültige Veranlagungsbescheid wird zusammen mit einer Spitzabrechnung im
Frühjahr 2015 nach Feststellung der tatsächlichen Veranlagungsmerkmale
(Abfallmengen und Entsorgungskosten) erstellt.
4.2.1 Berechnung des Gebührenbedarfes (Tabelle 2.1)
Zu Zeile 1: Leistungsentgelt USB
Die Leistungen der USB gliedern sich in die Lose
C
Sammlung und Transport des Hausmülls
C
Service / Hausmüll
- Sperrmüllabfuhr (auf Abruf)
- Betrieb der Wertstoffhöfe
- Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen
- Altpapiersammlung (Papiertonne/Depotcontainer)
- Beseitigung wilder Kippstellen
- Abfallberatung
- Sammlung und Verwertung von Wertstoffen über die Wertstofftonne
(Mitbenutzung der Wertstofftonnen für sNVP/Selbstkostenerstattungspreis)
- Deponienachsorge (Altdeponien / Selbstkostenerstattungspreis)
C
Bioabfallsammlung
- Bioabfallsammlung
- Bioabfallverwertung / Entsorgung
- Abfallberatung
Das Angebot von USB ist gegenüber dem Vorjahr betragsmäßig um rd. 1.419 TEUR oder rd.
5 %gestiegen.
USB hat für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) für 2014 eine Erstattung von 1.750.000 €
netto kalkuliert Das unter 2.1 Zeile 1 für 2014 ausgewiesene Leistungsentgelt wäre ohne die
Erstattung um 1.750.000 EUR zuzüglich MwSt höher. Da diese Erlöse erheblichen Preisschwankungen unterliegen, fließt diese Absetzung als Selbstkostenerstattungskomponente in
das Angebot ein.
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Zu Zeile 2: Verbandsbeitrag EKOCity
2014 erhebt der Abfallwirtschaftsverband von der Stadt Bochum für die gemeldeten voraussichtlichen Anlieferungen in Höhe von 89.250 t einen vorkalkulierten Verbandsbeitrag von 153,61
EUR je t. Dies sind insgesamt rd. 13.709.693 EUR. 2013 wurden 93.430 t zu 147,86 EUR =
13.814.560 EUR erhoben.
Nach Abschluss des Veranlagungsjahres 2014 erfolgt vom Verband eine Nachkalkulation mit
anschließender Spitzabrechnung. Der sich für Bochum aus der Spitzabrechung ergebende Saldo
wird in die Betriebsabrechnung für die Abfallbeseitigung eingestellt.
Zu Zeile 3: Erfassung und Sortierung von Wertstoffen
Es ist beabsichtigt - wie in den Vorjahren - in der “Gelben Tonne” neben Leichtverpackungen
auch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP)zu erfassen. Die Stadt Bochum
beabsichtigt die USB Bochum GmbH mit dieser Leistung zu beauftragen.
Hierzu konnte jedoch noch kein Auftrag erteilt werden, weil die bisher mit der Erfassung der
Verpackungsabfälle aus Bochum betraute Firma von dem Ausschreibungsführer der Systembetreiber trotz seines im Rahmen einer Ausschreibung abgegebenen preisgünstigsten Angebotes noch keinen formalen Zuschlag erhalten hat.
Die Erfassung von Wertstoffen durch Mitbenutzung der sogenannten gelben Tonne setzt die
Kooperationsbereitschaft des von dem Ausschreibungsführer der Systembetreiber beauftragten
Unternehmens voraus.
Daher kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, das die Abfallbeseitigung 2014
auf die Erfassung und Sortierung der stoffgleichen Nichtverpackungen zusammen mit den
Verpackungsabfällen verzichten muss. In diesem Falle würden die stoffgleichen Nichtverpackungen über die Wertstoffhöfe und über die Restmülltonne entsorgt werden und der für die Erfassung und Sortierung einkalkulierte Betrag in Höhe von rd. 630.000 EUR fiele nicht an.
Tritt dieser Tatbestand ein, wird der in der Kalkulation für 2014 ausgewiesene positive Ergebnisvortrag für die Hausmüllentsorgung in Höhe von 637.145 EUR um 629.708 EUR auf 7.437 EUR
gekürzt. Hierdurch würde sich die Ergebnisfortschreibung für 2015 und 2016 entsprechend
erhöhen. Der ausgewiesene Gebührenbedarf je Behälter bliebe unverändert.
Zu Zeile 4: Verwaltungskosten
Unter dieser Position werden die Verwaltungskosten für den Gebührenhaushalt ausgewiesen.
Folgende Leistungen werden erbracht:
C
Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt)
C
Haushaltsführung, Gebührenkalkulation, Gebührensatzung und Betriebsabrechnung (Amt für Finanzsteuerung)
C
Gebührenveranlagung (Amt für Finanzsteuerung)
C
Gebühreneinzug (Amt für Finanzsteuerung)
C
Abfallsatzung, Erstellung und Verwaltungsangelegenheiten als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger (Umwelt- und Grünflächenamt)
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Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2014
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Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements
Gemäß dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) führt die Stadt Bochum ihr Haushalts- und Rechnungswesen
auf der Grundlage einer für Kommunen modifizierten Doppik (kaufmännische Buchführung).
Über eine verwaltungsweite Kostenrechnung werden sämtliche Ressourcenverbräuche und Leistungsbeziehungen (Leistungsverrechnungen) zwischen den städtischen Organisationseinheiten
erfasst. Für die Abfallbeseitigung werden Betriebsabrechnungen erstellt, in der nur die nach dem
KAG NRW ansatzfähigen Kosten und Erlöse berücksichtigt werden.
Zu Zeile 5: Abfalleinsammlungskosten
Unter dieser Position werden Dienstleistungen des technischen Betriebes für das Einsammeln
und Befördern von verbotswidrigen Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen
Grundstücken (wilde Kippen in Grünflächen) und die Entleerung von Straßenpapierkörben an
Wegen ausgewiesen.
Zu Zeile 7: Absetzungen
Die Erlöse für Abfallsäcke, Anlieferungen von Spitzenmüll und Transportwegezuschläge werden
vom Gebührenbedarf für die planmäßige Hausmüllabfuhr abgesetzt.
Zeile 8 :
Hier wird der Bedarf vor Berücksichtigung der Betriebsergebnisse aus Vorjahren ausgewiesen.
Zeile 9:
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse wurden bzw. werden wie folgt in den Gebührenbedarfsberechnungen und
Betriebsabrechnungen vorgetragen:
Jahr
Ergebnis
EUR
2010*
2010**
Vortrag
2012
EUR
Vortrag
2013
EUR
807.856
-360.000
-447.856
-1.360
-
1.360
Vortrag
2014
EUR
Vortrag
2015
EUR
2011*
551.413
-87.161
-464.252
2011**
15.376
-15.376
-
2012*
642.893
-172.893
-894
894
2012**
-360.000
-549.033
-636.251
-470.000
-470.000
* Hausmüllentsorgung
** Bioabfallsammlung
Sollte es nicht möglich sein, die in Zeile 3 ausgewiesene Sammlung und Verwertung von
Wertstoffen (sNVP) über die Wertstofftonne zu erbringen, werden die Kostenüberdeckung der
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Hausmülentsorgung aus den Jahren 2011 und 2012 in Höhe von 551.413 EUR wie folgt vorgetragen:
- Vortrag der Kostenüberdeckung aus 2011 :
2013 = 87.161 EUR, 2014 = 7.437 EUR und 2015 = 456.815 EUR.
-Vortrag der Kostenüberdeckung aus 2012:
2015 = 172.893 EUR und 2016 = 470.000 EUR.
Hierdurch bleiben Gebührenbedarf und Tarifvorschläge für 2014 unverändert.
Zeile 10:
Nach Berücksichtigung der Ergebnisfortschreibungen wird der Gebührenbedarf ausgewiesen.
4.2.2 Zuordnung des Gebührenbedarfes (Tabelle 2.2)
Hier wird der Gebührenbedarf den Leistungsbereichen Hausmüllentsorgung und Bioabfallsammlung zugeordnet.
Auf die Bioabfallsammlung entfallen der von USB angebotene Preis zuzüglich anteiliger städtischer Verwaltungskosten, die nach dem Veranlagungsvolumen auf die beiden Lei stungsbereiche aufgeteilt werden.
Die unter Zeile 11 ausgewiesene Anreizfinanzierung wurde nach dem Verfahren der Zielwertsuche ermittelt. Sie wurde so bemessen, dass die Teilnehmer an der Bioabfallsammlung eine
Gebührenersparnis von 10 % erhalten.
4.3 Berechnung der Behältertarife (Tabellen 2.3 und 2.6)
Die Tarife der planmäßigen Hausmüllabfuhr und der Bioabfallsammlung wurden ermittelt, indem
der Gebührenbedarf vor und nach der Anreizfinanzierung durch das Gesamtbehältervolumen
dividiert wurde. Der jeweilige Gebührenbedarf je l Behältervolumen wird mit dem Faktor 26
(Wochen) multipliziert, wodurch sich der Gebührenbedarf pro l Behältervolumen und Jahr bei
einmaliger vierzehntägiger Entleerung ergibt. Durch Multiplikation dieses Faktors mit dem
jeweiligen Behältervolumen ergeben sich die Gebührenbedarfe für die Abfallbehälter. Als Tarif
werden die sich unter Durchführung der Anreizfinanzierung - auf volle 10 Cent abgerundeten ergebenden Gebührenbedarfe vorgeschlagen.
...................................................................
Rechentechnischer Hinweis: Die Kalkulation wurde mit Hilfe des PC-Verfahrens EXCEL erstellt. Dieses
Verfahren führt alle Rechenoperationen mit mehreren Stellen hinter dem Komma durch. Eventuelle Auf- und
Abrundungsdifferenzen sind auf diesen Tatbestand zurückzuführen.
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