Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Le
(1765)
Vorlage Nr. 20132149
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Am Krüzweg 21 - 33 a
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.10.2013
27.11.2013
Anlagen
Flurkarte
Luftbild
Stadtkarte
Wortlaut
Für die Errichtung von 14 Doppelhaushälften mit Garagen wurde ein Antrag auf Entfernung
von 26 Bäumen auf dem o.g. Grundstück gestellt.
Entsprechend ' 6 (1) b BaSa ist bei den Bäumen mit den Nrn. 1 -3, 5 -10 und 13 -24 eine
Baumfällung gerechtfertigt, da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen
verwirklicht werden kann.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die Straße und die Kanalisation neu verlegt. Aus
diesen Gründen sind die Bäume im Vorgartenbereich auch von der Maßnahme betroffen
und können daher nicht erhalten werden.
Zudem sind durch die neuen Zufahrten und Ver- und Entsorgungsleitungen zu den Häusern
erhebliche Erdarbeiten erforderlich. Dies ist mit einem großen Eingriff in das Wurzelwerk der
Bäume verbunden und kann zur Schwächung der Standsicherheit bzw. zum Absterben
führen. Eine Umplanung ist nicht möglich.
Für die zu entfernenden Bäume sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von 31
Laubbäumen vor.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Le
(1765)
Vorlage Nr. 20132149
Die Bäume mit den Nrn. 4, 11 und 12 weisen kopflastige Kronen und seitliche Neigungen
auf. Hiervon gehen Gefahren für Personen oder Sachen aus, die nicht auf andere Weise mit
zumutbarem Aufwand beseitig werden können.
Eine Entfernung ist gemäß ' 6 (1) c BaSa gerechtfertigt; Ersatzpflanzungen sind nach der
Baumschutzsatzung nicht erforderlich.
Gemäß ' 6 (1) d BaSa ist bei den Bäumen Nrn. 25 und 26 eine Fällung gerechtfertigt, da
diese krank sind und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses
mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist.
Ersatzpflanzungen sieht die Baumschutzsatzung auf Grund der Krankheitsbilder nicht vor.
Baumbestand Am Krüzweg
Nr.
1
Baumart
Ulme
Umfang
102
Basa Ersatz
X
1
2
Eiche
144
x
2
3
Ahorn
100
x
1
4
Ahorn
124
x
0
5
Ahorn
104
x
1
6
Ahorn
93
x
1
7
Erle
100
x
1
8
Esche
198
x
2
9
Esche
206
x
2
10
Ahorn
130
x
1
11
Ulme
127
x
0
12
Ahorn
114
x
0
13
Ahorn
122/123
x
2
14
Ahorn
89
x
1
15
Erle
115
x
1
16
Ahorn
100/150/157
x
5
17
Scheinzypresse
100
x
1
18
Scheinzypresse
110
x
1
19
Ahorn
97
x
1
20
Esche
116
X
1
21
Erle
109
x
1
22
Erle
84
x
1
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Le
(1765)
Vorlage Nr. 20132149
23
Esche
89/86
x
2
24
Wildkirsche
112/128
x
2
25
Wildkirsche
232
x
0
26
Wildkirsche
236
x
0