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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 00:50

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Le (1765) Vorlage Nr. 20132149 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Am Krüzweg 21 - 33 a Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Südwest Sitzungstermin akt. Beratung 10.10.2013 27.11.2013 Anlagen Flurkarte Luftbild Stadtkarte Wortlaut Für die Errichtung von 14 Doppelhaushälften mit Garagen wurde ein Antrag auf Entfernung von 26 Bäumen auf dem o.g. Grundstück gestellt. Entsprechend ' 6 (1) b BaSa ist bei den Bäumen mit den Nrn. 1 -3, 5 -10 und 13 -24 eine Baumfällung gerechtfertigt, da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Im Rahmen der Baumaßnahme werden die Straße und die Kanalisation neu verlegt. Aus diesen Gründen sind die Bäume im Vorgartenbereich auch von der Maßnahme betroffen und können daher nicht erhalten werden. Zudem sind durch die neuen Zufahrten und Ver- und Entsorgungsleitungen zu den Häusern erhebliche Erdarbeiten erforderlich. Dies ist mit einem großen Eingriff in das Wurzelwerk der Bäume verbunden und kann zur Schwächung der Standsicherheit bzw. zum Absterben führen. Eine Umplanung ist nicht möglich. Für die zu entfernenden Bäume sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von 31 Laubbäumen vor. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Le (1765) Vorlage Nr. 20132149 Die Bäume mit den Nrn. 4, 11 und 12 weisen kopflastige Kronen und seitliche Neigungen auf. Hiervon gehen Gefahren für Personen oder Sachen aus, die nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitig werden können. Eine Entfernung ist gemäß ' 6 (1) c BaSa gerechtfertigt; Ersatzpflanzungen sind nach der Baumschutzsatzung nicht erforderlich. Gemäß ' 6 (1) d BaSa ist bei den Bäumen Nrn. 25 und 26 eine Fällung gerechtfertigt, da diese krank sind und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Ersatzpflanzungen sieht die Baumschutzsatzung auf Grund der Krankheitsbilder nicht vor. Baumbestand Am Krüzweg Nr. 1 Baumart Ulme Umfang 102 Basa Ersatz X 1 2 Eiche 144 x 2 3 Ahorn 100 x 1 4 Ahorn 124 x 0 5 Ahorn 104 x 1 6 Ahorn 93 x 1 7 Erle 100 x 1 8 Esche 198 x 2 9 Esche 206 x 2 10 Ahorn 130 x 1 11 Ulme 127 x 0 12 Ahorn 114 x 0 13 Ahorn 122/123 x 2 14 Ahorn 89 x 1 15 Erle 115 x 1 16 Ahorn 100/150/157 x 5 17 Scheinzypresse 100 x 1 18 Scheinzypresse 110 x 1 19 Ahorn 97 x 1 20 Esche 116 X 1 21 Erle 109 x 1 22 Erle 84 x 1 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Le (1765) Vorlage Nr. 20132149 23 Esche 89/86 x 2 24 Wildkirsche 112/128 x 2 25 Wildkirsche 232 x 0 26 Wildkirsche 236 x 0