Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
26.12.14, 13:31
Aktualisiert
28.01.18, 01:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Ka
(1791)
Vorlage Nr. 20132227
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am
04.07.2013, Vorlage Nr. 20131580
Bezeichnung der Vorlage
Baum Hattinger Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.10.2013
Anlagen
Wortlaut
Baum Hattinger Straße
Auf der Hattinger Straße vor dem Gebäude der Hausnummer 302 B 310 (SkiBo-Tours) im
Stadtteil Weitmar wächst mittig auf dem Gehweg ein Baum.
Diese Situation hat allerdings nicht nur einen kuriosen Charakter, sie zwingt wegen der
Gehwegverengung vor allem Rollatorenfahrer dazu, kurzzeitig auf den Fahrradweg zu
wechseln. Hinzu kommt, dass die stark wachsenden Wurzeln an dieser Stelle bereits die
Gehweg- und die Fahrradpflasterung beeinträchtigen und die Platten leicht anheben und
somit ein Gefährdungspotential für Fußgänger und Radfahrer besteht.
Der ungewöhnliche Standort ist nicht nachvollziehbar, da schließlich alle weiteren Bäume
rechts und links der Hattinger Straße im Bordsteinbereich gepflanzt wurden.
Die Fraktion Freie Bürger fragt daher an:
Frage 1:
Gibt es Gründe dafür, warum der Baum mitten im Gehweg gepflanzt wurde?
Bereits 1910 wurde am o. g. Standort eine Kastanie gepflanzt. Dieser Baum musste dann
aus Gründen der Verkehrssicherheit (Pilzbebefall) im Jahre 1999 gefällt werden. Auf
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Wunsch der Bevölkerung ist dann Im Jahr 2000 ein neuer Baum als Ersatz an dieselbe
Stelle gepflanzt worden. Es bestand seinerzeit nicht die Möglichkeit die Baumscheibe zu in
Richtung Straße verschieben, da in diesem Bereich mittlerweile wichtige
Versorgungsleitungen verlegt wurden.
Frage 2:
Wann wird diese Gefahrenstelle beseitigt?
Der Zustand des Geh- und Radweges ist noch mal von der Verwaltung hinsichtlich der
Verkehrssicherheit überprüft worden. Als Ergebnis ist festzustellen, das es sich hier um ein
paar geringe Aufwölbungen handelt und nicht um Stolperkanten.
Aus Sicht der zurzeit gültigen Rechtsprechungen ist hier keine Unfallgefahr zu erkennen.
Der Baum soll daher erhalten bleiben.