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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 13:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:37

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ba (1214) Vorlage Nr. 20122619 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Baumfällmaßnahmen Universitätsstr. 150 Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Baumliste Flurkarte Luftbild Stadtgrundkarte Wortlaut Baumfällmaßnahmen Universitätsstr. 150 Für den Neubau GD der Ruhr-Universität Bochum sind im Voraus Maßnahmen zur Erstellung der Infrastruktur notwendig. Durch den geplanten Baukörper ist eine Umlegung der bisherigen Weststraße erforderlich. Gleichzeitig ist der Neubau eines Medienkanals zwischen den vorhandenen Uni-Gebäuden und dem Neubau vorgesehen. Da in dieser Trasse Bäume stehen wurde ein Antrag auf die Entfernung von 33 Bäumen (siehe Anlage) gestellt. Gemäß ' (1) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (BaSa) fallen diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge unter die Satzung. Der Baumbestand befindet sich östlich angrenzend an dem neuen Bebauungsplan 280 b. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ba (1214) Vorlage Nr. 20122619 Die Bäume Nr.1-10 befinden sich im Ausbaubereich der neuen Ringstr., die Bäume Nr. 11 31 stehen im Bereich des neuen Medienkanals und Baum Nr. 32 würde bei der Höhenangleichung der Nordstraße angeschüttet werden. Entsprechend ' 6 (1) b BaSa ist bei den Bäumen Nr.1 - 21, 23 - 33 eine Baumfällung erforderlich, da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. In diesen Fällen sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von 44 Laubbäumen vor. Nach ' 6 c BaSa ist bei dem Baum Nr.22 eine Baumfällung gerechtfertigt, da er einen Zwiesel mit eingewachsener Rinde besitzt. Dies ist eine Baumgabel, die mittelfristig durch das Dickenwachstum der Stämme, zum Wegbrechen eines Hauptastes führt und somit Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen. Hier sieht die BaSa keine Ersatzpflanzung vor.