Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
26.12.14, 13:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ba
(1214)
Vorlage Nr. 20122619
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Baumfällmaßnahmen Universitätsstr. 150
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Baumliste
Flurkarte
Luftbild
Stadtgrundkarte
Wortlaut
Baumfällmaßnahmen Universitätsstr. 150
Für den Neubau GD der Ruhr-Universität Bochum sind im Voraus Maßnahmen zur
Erstellung der Infrastruktur notwendig. Durch den geplanten Baukörper ist eine Umlegung
der bisherigen Weststraße erforderlich. Gleichzeitig ist der Neubau eines Medienkanals
zwischen den vorhandenen Uni-Gebäuden und dem Neubau vorgesehen.
Da in dieser Trasse Bäume stehen wurde ein Antrag auf die Entfernung von 33 Bäumen
(siehe Anlage) gestellt. Gemäß ' (1) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der
Stadt Bochum (BaSa) fallen diese Bäume aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge unter
die Satzung.
Der Baumbestand befindet sich östlich angrenzend an dem neuen Bebauungsplan 280 b.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 Ba
(1214)
Vorlage Nr. 20122619
Die Bäume Nr.1-10 befinden sich im Ausbaubereich der neuen Ringstr., die Bäume Nr. 11 31 stehen im Bereich des neuen Medienkanals und Baum Nr. 32 würde bei der
Höhenangleichung der Nordstraße angeschüttet werden.
Entsprechend ' 6 (1) b BaSa ist bei den Bäumen Nr.1 - 21, 23 - 33 eine Baumfällung erforderlich, da ansonsten eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung
nicht möglich ist oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. In
diesen Fällen sieht die Baumschutzsatzung eine Ersatzpflanzung von 44 Laubbäumen vor.
Nach ' 6 c BaSa ist bei dem Baum Nr.22 eine Baumfällung gerechtfertigt, da er einen
Zwiesel mit eingewachsener Rinde besitzt. Dies ist eine Baumgabel, die mittelfristig durch
das Dickenwachstum der Stämme, zum Wegbrechen eines Hauptastes führt und somit
Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen.
Hier sieht die BaSa keine Ersatzpflanzung vor.