Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 01 (6801)
Vorlage Nr. 20122700
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.11.2012 (TOP 6.1), Vorlage Nr. 20122636
Bezeichnung der Vorlage
Betriebshof Quellenweg
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
24.01.2013
Anlagen
Wortlaut
Die SPD-Fraktion fragt an:
Welche Verpflichtung besteht für die Stadt Bochum, einen Teil der Fläche des Betriebshofs
Quellenweg dem VfL Bochum zur Verfügung zu stellen und worauf gründet diese
Verpflichtung?
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Durch notariellen Vertrag vom 14.09.2011 wurde dem VfL Bochum 1948 ein Erbbaurecht an
mehreren Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 7.330 qm in Angrenzung an das
Rewirpower-Stadion eingeräumt. Dabei handelt es sich um die östlich des Stadions
gelegene Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Der Betriebshof gehört nicht zu dieser
Fläche.
Allerdings wurde dem VfL nach § 16 des Erbbaurechtsvertrages eine Option auf die
Erweiterung des Erbbaurechts um die Fläche eingeräumt, auf der sich heute der Betriebshof
befindet.
Gem. § 16 Abs. 2 ist "die Einbeziehung der Fläche in das Erbbaurecht ... von der
Verlagerung des Betriebshofes abhängig. Der Zeitpunkt der Verlagerung steht noch nicht
fest."
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 01 (6801)
Vorlage Nr. 20122700
Für den Fall der Erweiterung des Erbbaurechts sind die Flächen in dem Zustand zu
übernehmen, in dem sie sich am Tage der Übergabe befinden. Vorhandene Gebäude usw.
sind vom Erbbauberechtigten zu übernehmen bzw. auf seine Kosten zu entfernen.
Die Option besteht für die Dauer von 10 Jahren ab Verlagerung des Betriebshofes.
Der notarielle Vertrag wurde aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung (DS
20110194) des Haupt- und Finanzausschusses am 31.03.2011 nach Vorberatung in der BV
Mitte (03.03.2011), in dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung
(16.03.2011) und dem Ausschuss für Kultur und Sport (18.03.2011) geschlossen.
In einem Gespräch mit der Stadt und dem VfL Bochum hat dieser auf eine zügige Räumung
des Grundstücks im Jahr 2011/ 2012 gedrängt. Insofern hat die Verwaltung angekündigt,
dass sie in nächster Zeit (Anfang 2013) das Areal freiziehen will. Die Betriebsteile sollen
dann provisorisch an einem anderen Standort untergebracht werden. Die Planungen gehen
davon aus, dass Anfang 2013 auch die Grundsatzentscheidung für die Zentralisierung der
Standorte des Technischen Betriebs gefällt wird.