Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:32
Aktualisiert
27.01.18, 21:51

öffnen download melden Dateigröße: 57 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 01 (6801) Vorlage Nr. 20122700 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.11.2012 (TOP 6.1), Vorlage Nr. 20122636 Bezeichnung der Vorlage Betriebshof Quellenweg Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 24.01.2013 Anlagen Wortlaut Die SPD-Fraktion fragt an: Welche Verpflichtung besteht für die Stadt Bochum, einen Teil der Fläche des Betriebshofs Quellenweg dem VfL Bochum zur Verfügung zu stellen und worauf gründet diese Verpflichtung? Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Durch notariellen Vertrag vom 14.09.2011 wurde dem VfL Bochum 1948 ein Erbbaurecht an mehreren Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 7.330 qm in Angrenzung an das Rewirpower-Stadion eingeräumt. Dabei handelt es sich um die östlich des Stadions gelegene Fläche, die als Parkplatz genutzt wird. Der Betriebshof gehört nicht zu dieser Fläche. Allerdings wurde dem VfL nach § 16 des Erbbaurechtsvertrages eine Option auf die Erweiterung des Erbbaurechts um die Fläche eingeräumt, auf der sich heute der Betriebshof befindet. Gem. § 16 Abs. 2 ist "die Einbeziehung der Fläche in das Erbbaurecht ... von der Verlagerung des Betriebshofes abhängig. Der Zeitpunkt der Verlagerung steht noch nicht fest." Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 01 (6801) Vorlage Nr. 20122700 Für den Fall der Erweiterung des Erbbaurechts sind die Flächen in dem Zustand zu übernehmen, in dem sie sich am Tage der Übergabe befinden. Vorhandene Gebäude usw. sind vom Erbbauberechtigten zu übernehmen bzw. auf seine Kosten zu entfernen. Die Option besteht für die Dauer von 10 Jahren ab Verlagerung des Betriebshofes. Der notarielle Vertrag wurde aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung (DS 20110194) des Haupt- und Finanzausschusses am 31.03.2011 nach Vorberatung in der BV Mitte (03.03.2011), in dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung (16.03.2011) und dem Ausschuss für Kultur und Sport (18.03.2011) geschlossen. In einem Gespräch mit der Stadt und dem VfL Bochum hat dieser auf eine zügige Räumung des Grundstücks im Jahr 2011/ 2012 gedrängt. Insofern hat die Verwaltung angekündigt, dass sie in nächster Zeit (Anfang 2013) das Areal freiziehen will. Die Betriebsteile sollen dann provisorisch an einem anderen Standort untergebracht werden. Die Planungen gehen davon aus, dass Anfang 2013 auch die Grundsatzentscheidung für die Zentralisierung der Standorte des Technischen Betriebs gefällt wird.