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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
26.12.14, 13:33
Aktualisiert
27.01.18, 21:53

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 03 (2716) Vorlage Nr. 20122788 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 06.11.2012, TOP 6.10 Bezeichnung der Vorlage Sozialer Wohnungsbau in Bochum-Wattenscheid Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 29.01.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 06.11.2012 wurde folgende Anfrage gestellt: „In der Öffentlichkeit wird immer öfter das Fehlen von erschwinglichen Wohnungen (Sozialwohnungen) bemängelt. Die Landesregierung kritisiert Städte, entsprechende Fördermittel des Landes für den sozialen Wohnungsbau nicht abzurufen. Die UWG-Bezirksfraktion fragt an: 1. 2. 3. Wie bewertet die Verwaltung die Situation im sozialen Wohnungsbau für Bochum und Bochum-Wattenscheid? Wie schätzt die Verwaltung den diesbezüglichen Wohnungsbedarf ein? Welche aktuellen Aktivitäten entwickelt die städtische Wohnungsbaugesellschaft (VBW) im sozialen Wohnungsbau? Welche Bedeutung hat der soziale Wohnungsbau für die „anderen“ bekannten Wohnungsbaugesellschaften in der Stadt, besonders in Bochum-Wattenscheid?“ Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 03 (2716) Vorlage Nr. 20122788 Die o. g. Anfrage der UWG-Bezirksfraktion wird wie folgt beantwortet: zu 1.: Die Situation in der sozialen Neubauförderung stellt sich wie folgt dar: Jahr 2009 2010 2011 2012 zugeteiltes Kontingent 1.043.700 EUR 1.461.180 EUR 1.461.180 EUR 2.100.000 EUR bewilligte Mittel 10.604.600 EUR 3.766.500 EUR 2.433.100 EUR 0,00 EUR Zwar konnten in der Vergangenheit Bauvorhaben mit öffentlichen Mitteln in einem Maße gefördert werden, dass in jedem Jahr seitens des Landes Mittel nachbewilligt werden mussten, jedoch trat im Jahre 2012 erstmals der Zustand ein, dass keine Bauherren Mietwohnungen im Sozialen Wohnungsbau errichten wollten. Die Nachfragen dieses Jahres beschränkten sich auf vage Absichtserklärungen ohne hinreichende Substanz. Diese Sachlage hat verschiedenste Ursachen, die sich in Summe wie geschehen auswirken. Investoren ist vor dem Hintergrund der historisch tiefen Zinsen des freien Kapitalmarktes und der gegebenen Förderinstrumente (hier insbesondere die Mietpreisbindung auf eine Bewilligungsmiete von derzeit 4,85 EUR/qm) eine wirtschaftliche Errichtung und Bewirtschaftung eines Mietwohnprojektes nicht mehr möglich. Hinzu kommt der in Bochum völlig ausgeglichene Wohnungsmarkt mit hinreichendem Angebot. Dessen ungeachtet wird auch in Bochum neuer sozialer Mietwohnungsbau benötigt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der bereits in den letzten Jahren in erheblichem Umfang aus der sozialen Bindung herausgefallenen Wohnungen und dem auch weiterhin sowohl durch planmäßige wie vorzeitige Mittelrückzahlung schwindenden Bestand. Jedoch wird sich dieser Wegfall auch nicht ansatzweise durch Neubauten ausgleichen lassen, denn selbst wenn die dazu bereitgestellten Mittel in vollem Umfang abgerufen werden könnten, wären sie nicht ausreichend. Als Beispiel sei nur darauf hingewiesen, dass mit den bewilligten Mitteln des Jahres 2011 ganze 30 Wohnungen gefördert werden konnten. Vor diesem Hintergrund und der nur im Rahmen der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung im Ruhrgebiet rückläufigen Zahl der wohnberechtigten Haushalte verschlechtert sich das Verhältnis des Wohnungsbestands zu wohnberechtigten Haushalten stetig. Dies gilt für Bochum wie für Bochum-Wattenscheid gleichermaßen. Allerdings lässt sich diese Situation in allen Bereichen des Landes gleichermaßen feststellen. Daher hat das Land die Absicht, bei der Festlegung der Eckwerte für die soziale Wohnraumförderung 2013 die Förderkonditionen im Sinne einer Steigerung der Attraktivität des sozialen Wohnungsbaues zu verändern. So ist beabsichtigt, die Förderpauschalen zu erhöhen, auf Darlehenzinsen für die ersten zehn Jahre zu verzichten, die Bindungsdauer wenn gewünscht auf 25 Jahre zu verlängern und die Bewilligungsmiete auf 5,00 EUR/qm zu erhöhen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Veränderungen die gewünschte Wirkung erzielen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 03 (2716) Vorlage Nr. 20122788 zu 2.: Derzeit sind keine Neubauaktivitäten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft VBW im Bereich des sozialen Wohnungsbaues weder gesamtstädtisch noch im Bereich von Bochum-Wattenscheid bekannt. Allerdings modernisiert die VBW im Stadtteil Höntrop in großer Zahl aktuell freifinanzierte Wohnungen. Mit öffentlichen Mitteln aus dem Programmteil „BestandsInvest“ werden Barrieren abgebaut und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgenommen. Dies geschieht in vier Bauabschnitten in der Zeit bis 2015 im Quartier Friedlandstraße, Schlehenweg, Preins Feld, Ginsterweg, Holunderweg/Horneburg. Durch die Inanspruchnahme dieser Mittel werden am Ende der geplanten Maßnahmen ca. 669 Wohnungen neu sozial gebunden sein (Mietpreis- und Belegungsbindung). zu 3.: Der soziale Wohnungsbau hat für alle Akteure der Wohnungswirtschaft zumindest vom Verhältnis ihrer Wohnungsbestände eine eher untergeordnete Bedeutung. Es wird für notwendig gehalten, hier durch geeignete politische Maßnahmen ein Umdenken zu bewirken, damit im Sinne der gemeindlichen Daseinsvorsorge das gesetzliche Ziel, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, auch zukünftig erreicht werden kann. Dabei ist auch zu beachten, dass bei schrumpfendem Sozialwohnungsbestand tendenziell höhere Wohnkosten den städtischen Sozialhaushalt, z. B. über höhere Kosten der Unterkunft der Transferleistungsempfänger, direkt belasten.