Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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69 kB
Erstellt
26.12.14, 13:33
Aktualisiert
27.01.18, 21:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 03 (2716)
Vorlage Nr. 20122788
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 06.11.2012,
TOP 6.10
Bezeichnung der Vorlage
Sozialer Wohnungsbau in Bochum-Wattenscheid
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
29.01.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 06.11.2012 wurde folgende
Anfrage gestellt:
„In der Öffentlichkeit wird immer öfter das Fehlen von erschwinglichen Wohnungen
(Sozialwohnungen) bemängelt. Die Landesregierung kritisiert Städte, entsprechende
Fördermittel des Landes für den sozialen Wohnungsbau nicht abzurufen.
Die UWG-Bezirksfraktion fragt an:
1.
2.
3.
Wie bewertet die Verwaltung die Situation im sozialen Wohnungsbau für Bochum
und Bochum-Wattenscheid? Wie schätzt die Verwaltung den diesbezüglichen
Wohnungsbedarf ein?
Welche aktuellen Aktivitäten entwickelt die städtische Wohnungsbaugesellschaft
(VBW) im sozialen Wohnungsbau?
Welche Bedeutung hat der soziale Wohnungsbau für die „anderen“ bekannten
Wohnungsbaugesellschaften in der Stadt, besonders in Bochum-Wattenscheid?“
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 03 (2716)
Vorlage Nr. 20122788
Die o. g. Anfrage der UWG-Bezirksfraktion wird wie folgt beantwortet:
zu 1.:
Die Situation in der sozialen Neubauförderung stellt sich wie folgt dar:
Jahr
2009
2010
2011
2012
zugeteiltes Kontingent
1.043.700 EUR
1.461.180 EUR
1.461.180 EUR
2.100.000 EUR
bewilligte Mittel
10.604.600 EUR
3.766.500 EUR
2.433.100 EUR
0,00 EUR
Zwar konnten in der Vergangenheit Bauvorhaben mit öffentlichen Mitteln in einem Maße
gefördert werden, dass in jedem Jahr seitens des Landes Mittel nachbewilligt werden
mussten, jedoch trat im Jahre 2012 erstmals der Zustand ein, dass keine Bauherren
Mietwohnungen im Sozialen Wohnungsbau errichten wollten. Die Nachfragen dieses Jahres
beschränkten sich auf vage Absichtserklärungen ohne hinreichende Substanz.
Diese Sachlage hat verschiedenste Ursachen, die sich in Summe wie geschehen auswirken.
Investoren ist vor dem Hintergrund der historisch tiefen Zinsen des freien Kapitalmarktes
und der gegebenen Förderinstrumente (hier insbesondere die Mietpreisbindung auf eine
Bewilligungsmiete von derzeit 4,85 EUR/qm) eine wirtschaftliche Errichtung und
Bewirtschaftung eines Mietwohnprojektes nicht mehr möglich. Hinzu kommt der in Bochum
völlig ausgeglichene Wohnungsmarkt mit hinreichendem Angebot.
Dessen ungeachtet wird auch in Bochum neuer sozialer Mietwohnungsbau benötigt. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund der bereits in den letzten Jahren in erheblichem
Umfang aus der sozialen Bindung herausgefallenen Wohnungen und dem auch weiterhin
sowohl durch planmäßige wie vorzeitige Mittelrückzahlung schwindenden Bestand. Jedoch
wird sich dieser Wegfall auch nicht ansatzweise durch Neubauten ausgleichen lassen, denn
selbst wenn die dazu bereitgestellten Mittel in vollem Umfang abgerufen werden könnten,
wären sie nicht ausreichend. Als Beispiel sei nur darauf hingewiesen, dass mit den
bewilligten Mitteln des Jahres 2011 ganze 30 Wohnungen gefördert werden konnten.
Vor diesem Hintergrund und der nur im Rahmen der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung
im Ruhrgebiet rückläufigen Zahl der wohnberechtigten Haushalte verschlechtert sich das
Verhältnis des Wohnungsbestands zu wohnberechtigten Haushalten stetig. Dies gilt für
Bochum wie für Bochum-Wattenscheid gleichermaßen.
Allerdings lässt sich diese Situation in allen Bereichen des Landes gleichermaßen
feststellen. Daher hat das Land die Absicht, bei der Festlegung der Eckwerte für die soziale
Wohnraumförderung 2013 die Förderkonditionen im Sinne einer Steigerung der Attraktivität
des sozialen Wohnungsbaues zu verändern. So ist beabsichtigt, die Förderpauschalen zu
erhöhen, auf Darlehenzinsen für die ersten zehn Jahre zu verzichten, die Bindungsdauer
wenn gewünscht auf 25 Jahre zu verlängern und die Bewilligungsmiete auf 5,00 EUR/qm zu
erhöhen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Veränderungen die gewünschte Wirkung erzielen.
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 03 (2716)
Vorlage Nr. 20122788
zu 2.:
Derzeit sind keine Neubauaktivitäten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft VBW im
Bereich des sozialen Wohnungsbaues weder gesamtstädtisch noch im Bereich von
Bochum-Wattenscheid bekannt.
Allerdings modernisiert die VBW im Stadtteil Höntrop in großer Zahl aktuell freifinanzierte
Wohnungen. Mit öffentlichen Mitteln aus dem Programmteil „BestandsInvest“ werden
Barrieren abgebaut und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgenommen.
Dies geschieht in vier Bauabschnitten in der Zeit bis 2015 im Quartier Friedlandstraße,
Schlehenweg,
Preins
Feld,
Ginsterweg,
Holunderweg/Horneburg.
Durch
die
Inanspruchnahme dieser Mittel werden am Ende der geplanten Maßnahmen ca. 669
Wohnungen neu sozial gebunden sein (Mietpreis- und Belegungsbindung).
zu 3.:
Der soziale Wohnungsbau hat für alle Akteure der Wohnungswirtschaft zumindest vom
Verhältnis ihrer Wohnungsbestände eine eher untergeordnete Bedeutung. Es wird für
notwendig gehalten, hier durch geeignete politische Maßnahmen ein Umdenken zu
bewirken, damit im Sinne der gemeindlichen Daseinsvorsorge das gesetzliche Ziel,
Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum
versorgen können, auch zukünftig erreicht werden kann. Dabei ist auch zu beachten, dass
bei schrumpfendem Sozialwohnungsbestand tendenziell höhere Wohnkosten den
städtischen Sozialhaushalt, z. B. über höhere Kosten der Unterkunft der
Transferleistungsempfänger, direkt belasten.