Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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95 kB
Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20130058
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 948 - Opel-Werk II hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Ost
30.01.2013
31.01.2013
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20130058
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der verkündete Wegfall der auf der
Opel-Werkfläche II untergebrachten Getriebeproduktion Ende 2013 und die beabsichtigte
Vermarktung der brach fallenden und größtenteils mit Hallen bebauten Flächen durch die
Adam Opel AG.
Mit seinen ca. 50 ha stellt das Opel-Werk II eines der größten zusammenhängenden
gewerblich-industriellen Flächen im Stadtgebiet von Bochum dar. Nach dem Regionalen
Flächennutzungsplan handelt es sich um einen gewerblich-industriellen Bereich mit
regionaler Bedeutung.
Für die Entwicklung der Stadt Bochum als auch des mittleren Ruhrgebiets ist eine
adäquate Nachnutzung des Flächenpotentials essentiell zur Entwicklung einer nachhaltigen
Wirtschaftsstruktur. Der Wegfall der Automobilproduktion an diesem Standort und der
bereits in der Vergangenheit zu verzeichnende Verlust an Arbeitsplätzen muss in einem
vom Strukturwandel besonders betroffenen Metropolraum kompensiert werden, um der
Bevölkerung auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Arbeitsplatzangebot bieten zu können.
Zur Entwicklung der Flächen des Opel-Werks II soll ein zielgerichteter Prozess der
räumlichen Zusammenführung wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Stärken auf den Weg
gebracht werden. Der Aufbau eines "Innovationsclusters Produktionswirtschaft" wird von
der Stadt Bochum fokussiert. Trotz der anhaltenden Beschäftigungsrückgänge im
verarbeitenden (produzierenden) Gewerbe sind Bochum und das Ruhrgebiet noch immer
starke Standorte der Produktionswirtschaft, die den industriellen Kern der Region bilden. In
allen wirtschaftlichen Zukunftsfeldern (z. B. Energie, Werkstoffe, Logistik) spielt die
Produktionswirtschaft eine wichtige Rolle.
Dementsprechend soll der "Innovationscluster Produktionswirtschaft" die güterwirtschaftlichen Verflechtungen der Produktionswirtschaft abbilden und am Standort des
Bochumer Opel-Werks II Akteure der Wirtschaft, Wissenschaft und der Aus- und
Weiterbildung zusammenführen. Hierzu bietet der Hochschulstandort Bochum gute
Voraussetzungen. Eine interkommunale Kooperation mit den Nachbarstädten und
Nachbarhochschulen wird angestrebt.
Für die Stadt Bochum und die Metropole Ruhr ist der Aufbau eines "Innovationsclusters
Produktionswirtschaft" ein Beitrag zur aktiven Innovationsförderung und zur Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Entwicklung der Fläche des Opel-Werks II zu einer
modernen Gewerbe- und Industriefläche leistet daneben einen Beitrag zum
Flächenrecycling und zur Schonung von Freiflächen.
Als Grundlage dieser Entwicklung soll ein städtebauliches Entwicklungskonzept für
gewerbliche und industrielle Nutzungen der Bauflächen erarbeitet werden. Die hieraus
resultierenden Ziele sollen durch den Bebauungsplan gesichert werden. Unter Umständen
ist für die Umsetzung der Ziele auch die Anwendung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme im Sinne des § 165 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20130058
Entsprechend § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne (hier: Bebauungsplan)
aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
erforderlich ist. Für das gesamte Plangebiet existiert derzeit kein rechtskräftiger
Bebauungsplan.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die frei
gefallenen Flächen des Opel-Werks II einer der produktionsgeprägten, gewerblichindustriellen Nachnutzung zugeführt werden können. Hierzu bedarf es u. a. der
städtebaulichen Neuordnung der Flächen, der Anpassung der äußeren und inneren
Erschließung, Maßnahmen zum Immissionsschutz der benachbarten Wohngebiete und der
Aufarbeitung der Altlasten- und Bergschadenssituation.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Bochum im Stadtteil Bochum-Langendreer
zwischen den Ortsteilen Somborn und Oesterheide. Begrenzt wird das Plangebiet nördlich
durch die Somborner Straße, östlich durch die Straße "Am Steinhardt" und die Stadtgrenze
zu Dortmund, südlich von den Gleisanlagen der DB-Schienenstrecke Bochum-Dortmund
und westlich von der Hauptstraße.
Die Flächen innerhalb des Plangebietes werden derzeit differenziert genutzt. Derzeit
besteht dort das Opel-Werk II mit Getriebefertigungsanlagen. Ferner befinden sich
unmittelbar an die Werksflächen angrenzende wohnbauliche Nutzungen und die MichaelEnde-Grundschule innerhalb des Plangebietes.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung von Gewerbegebieten
(GE) und Industriegebieten (GI) für produzierendes Gewerbe und damit verbundene
Dienstleistungen. Die Sicherung der wohnbaulichen Nutzungen und von Flächen für den
Gemeinbedarf bilden weitere Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung.
Um die Flächen neu parzellieren zu können, bedarf es der Ausweisung von
Verkehrsflächen, welche die innere Erschließung des Areals sicherstellen. Zudem ist der
Anschluss an das vorhandene Verkehrsnetz zu regeln.
Ziel ist auch, das großflächige Areal durch Grünflächen zu gliedern und qualitativ
hochwertige öffentliche und halb-öffentliche Räume zu entwickeln. Auf eine
Regenwasserbewirtschaftung ist hinzuwirken.
Entsprechend
der
Zielsetzung,
die
Werksflächen
zukünftig
vorrangig
der
Produktionswirtschaft zuzuführen, sollen reine Logistik- und Lagernutzungen,
Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten in den Gewerbe- und Industriegebieten
ausgeschlossen werden.
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- Begründung - Seite 3
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Vorlage Nr.: 20130058
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Plangebietsbereich ist bereits nahezu vollständig versiegelt, daher sind keine
wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Neustrukturierung der Flächen zu
erwarten.
Mit Festsetzungen zum Immissionsschutz soll ein verträgliches Nebeneinander von
Wohnen und Gewerbe sichergestellt und Immissionskonflikte vermieden werden.
Mit
einer
anvisierten
Schaffung
arbeitsplatzintensiver
Nutzungen
ist
das
Verkehrsaufkommen und die Abwicklung der unterschiedlichen Verkehre (An- und
Ablieferverkehre, Mitarbeiterverkehre, Kundenverkehre) für die einzelnen Verkehrsträger
(MIV, ÖPNV, Radfahrer, Fußgänger) zu analysieren und in ein Gesamtverkehrskonzept zu
integrieren.
Ziel ist auch, hinsichtlich der energetischen Bedarfe ein möglichst klimaneutrales Baugebiet
zu entwickeln. Hierzu sind die Möglichkeiten der zentralen bzw. dezentralen Nutzung
regenerativer Energien im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu analysieren.
5.
Verfahrensart
Das Bebauungsplanverfahren soll im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff BauGB, d. h. mit
formaler Umweltprüfung und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20130058
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 948 - Opel-Werk II hier: Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet südlich der Somborner Straße, ca. 70 bis 140 m westlich der Straße "Am
Steinhardt", westlich der Stadtgrenze zu Dortmund, nördlich der Gleisanlagen der DBSchienenstrecke Bochum-Dortmund und östlich der Hauptstraße ist der Bebauungsplan Nr. 948 Opel-Werk II - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung von gewerblichen und industriellen
Bauflächen zur Stärkung der Produktionswirtschaft in Bochum und dem Ruhrgebiet auf Grundlage
eines zu erstellenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.