Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 12:37
Aktualisiert
27.01.18, 21:54
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 ( 25 35)
Vorlage Nr.: 20130061
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Ost
30.01.2013
31.01.2013
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
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TOP/akt. Beratung
61 31 ( 25 35)
Vorlage Nr.: 20130061
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entscheidung der Adam Opel AG,
nach 2016 keine komplette Fahrzeugfertigung mehr im Werk I in Bochum vorzunehmen.
Welche Komponentenfertigungen in welchem Umfang in welchem Werk eingerichtet
werden soll, ist derzeit nicht bekannt. Es ist daher davon auszugehen, dass das
Werksgelände deutlich umstrukturiert werden wird, eventuell größere Flächen an Dritte
vermarktet werden.
Wegen der herausragenden Stellung des Werkes und seiner Flächen für die wirtschaftliche
Entwicklung der Stadt Bochum und des Ruhrgebietes ist es daher erforderlich, frühzeitig
eine Entwicklungsperspektive für diesen Standort aufzuzeigen, die dem Erhalt, der
Sicherung und Schaffung einer möglichst großen Anzahl von zukunftsfähigen
Arbeitsplätzen dienen soll.
Hierzu bedarf es auch eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das ca. 72 ha
große Areal, das gemäß Regionalem Flächennutzungsplan einen Gewerblich-Industriellen
Bereich (GIB) von regionaler Bedeutung darstellt.
In der Vergangenheit wurden bereits größere öffentliche Investitionen in die Erschließung
des Werksgeländes getätigt, die auch dazu dienten, die Arbeitsplätze im Werk I zu sichern.
Aufgrund des nunmehr drohenden Verlustes einer ganz erheblichen Anzahl von
Arbeitsplätzen ist es aus stadtentwicklungsplanerischen Überlegungen heraus
unumgänglich, ein Zukunftskonzept für den Standort des Werks zu entwickeln, dass neben
Aussagen zur Innovations- und Wirtschaftsförderung auch eine Neustrukturierung des
Werksgeländes und dessen Verknüpfung mit weiteren Innovationsclustern in Bochum und
dem Ruhrgebiet beinhaltet. Zu nennen sind hier insbesondere die vielfältige
Hochschullandschaft im Ruhrgebiet und die zahlreichen Technologiezentren, die im
Hinblick auf eine Technologie- und Wissensimplementierung mit privatwirtschaftlichen
Technologie- und Produktionszentren verbunden werden können. Die räumliche Nähe des
Geländes des Opel Werks I zum Campus der Ruhr-Universität Bochum, der Hochschule
Bochum, dem Gesundheitscampus NRW und den Technologiezentren in deren Umfeld
bietet hier hervorragende Voraussetzungen für eine verstärkte räumlich-funktionale
Verflechtung der Bereiche. Eine Verbindung von produktions- und wissensbasierten
Nutzungen innerhalb des Werksgeländes kann dabei sowohl bei Fortführung der
automobilen Komponentenfertigung durch die Adam Opel AG als auch bei Übergang an
andere private Firmen genutzt werden.
Die konzeptionelle Neuausrichtung des Werksgeländes wird ohne größere Veränderungen
der baulichen Strukturen nicht erfolgen können. Die wirtschaftliche und bauliche
Neukonzeption sind daher miteinander zu koordinieren und auch im Hinblick auf die
städtebaulichen Auswirkungen zu steuern.
Mit der absehbaren Neuausrichtung des Areals ist es daher städtebaulich erforderlich,
diesen Prozess bauleitplanerisch zu begleiten. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist
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unter anderem erforderlich, um den verkehrlichen, immissionsschutzrechtlichen und
baurechtlichen Rahmen für die Neukonzeption zu definieren. Daneben ist es Ziel des
Bebauungsplanes, auf eine nachhaltige, den Belangen der Wirtschaft und dem Erhalt, der
Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienende Nutzung sowie der Einbindung des
Standortes in die übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Bochum
hinzuwirken.
Es obliegt dabei der Planungshoheit der Gemeinde, im Rahmen ihrer bauleitplanerischen
Konzeption
einen
gerechten
Ausgleich
der
privaten
Interessen
des
Grundstückseigentümers und des öffentlichen Interesses an einer leistungsfähigen,
nachhaltigen Wirtschaftsstruktur zu finden.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des OpelWerks I den Standort auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als
gewerblich-industriellen Bereich zu erhalten und hinsichtlich des Erhalts, der Sicherung und
der Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen städtebaulich zu optimieren. Dazu
können selbstverständlich auch die Weiterführung der Fahrzeugproduktion, eine
Komponentenfertigung oder andere Nutzungen durch Opel gehören.
Unter Umständen ist für die Neuordnung der Fläche auch die Durchführung einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Laer, ca. 3 km östlich der Innenstadt in
unmittelbarer Nähe des Kreuzes B 226 / Sheffieldring.
Begrenzt wird das Plangebiet nördlich durch die Dannenbaumstraße, östlich durch die
Wittener Straße (B 226), südlich durch die Markstraße und die zukünftige Autobahn A 448
und westlich durch den Nordhausen-Ring.
Auf dem Areal befand sich vor Ansiedlung des Automobilwerkes der Zechenstandort
Dannenbaum. Es muss mit Bergschäden gerechnet werden.
Für das Plangebiet existiert bislang kein Bebauungsplan.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan soll mindestens Festsetzungen zur Bestimmung von Art und Maß der
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der örtlichen
Verkehrsflächen enthalten.
Als Baugebiet kommt die Festsetzung von Industriegebiet (GI), Gewerbegebiet (GE) oder
die Ausweisung als Sondergebiet (SO) für technologieorientierte Nutzungen in Betracht.
Die konkrete Festlegung ist abhängig vom zu erstellenden städtebaulichen
Entwicklungskonzept.
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Im Hinblick auf die umliegende Wohnbebauung sind Festlegungen zum Immissionsschutz
erforderlich. Die Altlasten- und Bergschadenssituation ist zu beurteilen.
Zudem ist die innere und äußere Erschließung des Werksgeländes zu planen. Neben der
Anbindung an das Straßenverkehrsnetz ist zukünftig insbesondere eine optimierte
Anbindung an das ÖPNV-Netz, das Schienen- und Radwegenetz anzustreben.
Im Hinblick auf die vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzepte der Stadt Bochum
und dem Ziel, einen nachhaltigen, arbeitsplatzintensiven gewerblich-industriellen Standort
zu entwickeln, bedarf es auch dem Ausschluss bestimmter gewerblicher Nutzungen. Zu
nennen sind hier insbesondere Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten und reine
Logistik- und Lagernutzungen.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Plangebietsbereich ist bereits nahezu vollständig versiegelt, daher sind keine
wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Neustrukturierung der Flächen zu
erwarten.
Mit Festsetzungen zum Immissionsschutz soll ein verträgliches Nebeneinander von
Wohnen und Gewerbe sichergestellt und Immissionskonflikte vermieden werden.
Mit
einer
anvisierten
Schaffung
arbeitsplatzintensiver
Nutzungen
ist
das
Verkehrsaufkommen und die Abwicklung der unterschiedlichen Verkehre (An- und
Ablieferverkehre, Mitarbeiterverkehre, Kundenverkehre) für die einzelnen Verkehrsträger
(MIV, ÖPNV, Radfahrer, Fußgänger) zu analysieren und in ein Gesamtverkehrskonzept zu
integrieren.
Ziel ist auch, hinsichtlich der energetischen Bedarfe ein möglichst klimaneutrales Baugebiet
zu entwickeln. Hierzu sind die Möglichkeiten der zentralen bzw. dezentralen Nutzung
regenerativer Energien im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu analysieren.
5.
Verfahrensart
Das Bebauungsplanverfahren soll im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff BauGB, d. h. mit
formaler Umweltprüfung und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I hier: Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet südlich der Dannenbaumstraße, östlich der Wittener Straße (B 226), nördlich der
Markstraße und der zukünftigen Autobahn A 448 sowie östlich des Nordhausen-Rings ist der
Bebauungsplan Nr. 947 - Opel-Werk I - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Opel-Werks I
den Standort auf Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes als gewerblichindustriellen Bereich zu erhalten und hinsichtlich des Erhalts, der Sicherung und der Schaffung von
zukunftsfähigen Arbeitsplätzen städtebaulich zu optimieren.