Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 13:34
Aktualisiert
27.01.18, 21:59

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20130019 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 22. November 2012 (Vorlage Nr. 20122685) Bezeichnung der Vorlage Seniorenbüros Bochum Beratungsfolge Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sitzungstermin akt. Beratung 31.01.2013 Anlagen Wortlaut „TOP 5.5 und 5.6 - Seniorenbüros Bochum Der Beschluss, die bisherige Seniorenarbeit hin zu einer zukünftigen offenen Seniorenarbeit umzustrukturieren, hat für die Gesamtstadt eine große Bedeutung. Insbesondere, da der betroffene Bevölkerungsanteil aufgrund der demografischen Entwicklung stetig ansteigt. Die CDU-Fraktion fragt an, ob dieser Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 06.09.2012 vom Rat der Stadt bestätigen werden muss? In der Mitteilung TOP 5.6. Interessenbekundungsverfahren zu den Seniorenbüros Bochum, legt die Verwaltung großen Wert auf die gemeinsame Ausgestaltung der Seniorenbüros von Stadt und Wohlfahrtsverbänden. Im Widerspruch hierzu steht aber die Erwartung der Stadt, dass die Wohlfahrtsverbände Räumlichkeiten für die einzurichtenden Seniorenbüros bereit stellen, und dass die Verwaltung einen höheren Personalschlüssel bei dem städtischen Personal vorgibt. Dies ist nach Auffassung der CDU-Fraktion widersprüchlich. Die CDU-Fraktion fragt an: 1. Welche Gründe gibt es für die vorgeschlagene Besetzung der Seniorenbüros? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20130019 2. Wie schlüsseln sich die vorgegebenen Festbetragsfinanzierungen der einzelnen Seniorenbüros im Detail auf? 3. Welche Kosten werden bei der Stadt über die Auflösung Stützpunktarbeit (Personalkosten/Mietkosten) eingespart? der jetzigen Die CDU-Fraktion bittet um eine Gegenüberstellung der Kostenersparnisse und Kosten im Vergleich bisherige Seniorenarbeit und der zukünftigen Seniorenbüros.“ Beantwortung durch die Sozialverwaltung Das Projekt „Bochumer Seniorenarbeit – Veränderungsprozesse als Herausforderung für eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit“ wurde 2011 durch die Sozialverwaltung initiiert. Alle betroffenen Gremien einschließlich des Rates wurden zeitnah über die Ziele und den Beginn des Projekts informiert. Nach Abschluss der 1. Projektphase hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im September 2012 die im Projekt erarbeiteten Leitlinien als Grundlage des neuen Bochumer Konzepts der Seniorenarbeit sowie die Umsetzung in den Seniorenbüros beschlossen, so dass danach ein Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung der künftigen gemeinsamen Arbeit von Stadt und Wohlfahrtsverbänden gestartet werden konnte. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens Ende Januar 2013 wird die Sozialverwaltung dem Ausschuss die geplanten Kooperationsvereinbarungen zum Beschluss vorlegen sowie dem Rat und den weiteren betroffenen Gremien über die Umsetzung berichten. Zu den Detailfragen bezüglich des Interessenbekundungsverfahrens wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Welche Gründe gibt es für die vorgeschlagene Besetzung der Seniorenbüros? Nach dem Beschluss der im Projekt erarbeiteten Leitlinien durch den Ausschuss am 06.09.2012 wurden die konkreten Umsetzungsabsprachen mit den Wohlfahrtsverbänden in einer Sondersitzung der AG Wohlfahrt/Sozialverwaltung am 17.09.2012 aufgenommen. Den Verbänden wurden die erforderlichen Informationen durch die Präsentation “Bochumer Seniorenarbeit - Weitere Umsetzungsperspektiven” zur Verfügung gestellt. Hierin wurden die erforderlichen Schritte zur praktischen Umsetzung seitens der Verwaltung konkretisiert und mit Zahlen, Daten und Beispielen hinterlegt. Die Verwaltung stellte in dieser Präsentation auch die Berechnung zur Personalausstattung der Seniorenbüros ab 2014 dar. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20130019 Als Ausgangsbasis zur Berechnung des Personschlüssels in den Seniorenbüros wurden die absoluten Zahlen der Prognose 2024/2025 des Amtes für Statistik und Stadtforschung zugrundegelegt. Für die “Basis”-Bezirke Ost und Südwest (rund 12.000 Menschen älter als 65 Jahre) wurde ein Personalschlüssel von 2,0 Stellen festgehalten = 1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verband. Auf dieser Grundlage wurde dann je nach Größe der anderen Stadtbezirke und der Anzahl der dort lebenden älteren Menschen eine jeweils entsprechende Stellenanzahl errechnet. Dabei war es erforderlich, die Anzahl der Stellen der Fachkräfte der städtischen Altenhilfe höher als die Stellen der Verbandsfachkräfte anzusetzen, da die städtischen Fachkräfte andere und weiterreichendere Aufgaben als die mit ihnen in den Seniorenbüros eingesetzten Verbandskräfte wahrnehmen. Der Arbeitsschwerpunkt der Fachkräfte der städtischen Altenhilfe wird auch künftig in den Seniorenbüros weiterhin insbesondere auf der Erfüllung der gesetzlich verpflichtenden Aufgaben der Altenhilfe, dem Fallmanagement nach § 71 SGB XII, liegen. Diese gesetzlich verpflichtenden Aufgaben können nicht reduziert oder delegiert werden. Es ist im Gegenteil sogar möglich, dass der Personalschlüssel für die städtischen Fallmanager/innen aufgrund des hohen Bedarfes weiter erhöht werden muss. Eine gleich hohe Personalberechnung für die Verbandskräfte wie für die städtischen Fachkräfte kann aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Zu 2. Wie schlüsseln sich die vorgegebenen Festbetragsfinanzierungen der einzelnen Seniorenbüros im Detail auf? Wie berichtet, wurde zwischenzeitlich seitens des Sozialdezernats ein Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung der künftigen gemeinsamen Arbeit von Stadt und Wohlfahrtsverbänden initiiert. In den Unterlagen des Verfahrens findet sich u.a. auch die Information über die Finanzierung der Seniorenbüros. Auf der Basis der unterschiedlichen Größen der Stadtbezirke und der unterschiedlichen Anzahl der dort wohnenden alten Menschen (siehe dazu auch den Sozialbericht 2012) erfolgt eine Festbetragsfinanzierung der Seniorenbüros gestaffelt je nach Stadtteil wie nachfolgend aufgelistet. Die Festbetragsfinanzierung beinhaltet keine städtischen Personalkosten, sondern umfasst die jährlichen Bedarfe für Personalkosten der Verbände, für Miet- und Betriebskosten sowie für Sachkosten (Material, Telefon, zeitweilige Anmietung externer Räume, Kosten von Kooperationen mit weiteren relevanten Trägern etc.) für das jeweilige Seniorenbüro. Auf der Grundlage von jährlich jeweils 30.000,- Euro für Miet- und Betriebskosten, 60.000,Euro für eine volle Verbandsfachkraftstelle und 20.000,- Euro für Sachkosten ergeben sich folgende Festbetragsfinanzierungen: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20130019 1. Seniorenbüro Mitte: 3,5 Stellen (2,0 Stellen Stadt und 1,5 Stellen Verbände) 140.000,- 2. Seniorenbüro Wattenscheid: 2,5 Stellen (1,5 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verbände) 110.000,- 3. Seniorenbüro Nord: 1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen Verbände) 80.000,- 4. Seniorenbüro Ost: 2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verbände) 110.000,- 5. Seniorenbüro Süd: 1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen Verbände) 80.000,- 6. Seniorenbüro Südwest: 2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verbände) 110.000,- Zu 3. Welche Kosten werden bei der Stadt über Stützpunktarbeit (Personalkosten/Mietkosten) eingespart? die Auflösung der jetzigen Im Rahmen der Neuorganisation der offenen Bochumer Seniorenarbeit werden die bisherigen Konzepte der Kontaktpersonen in den Seniorenwohnanlagen und der Nachbarschaftshelfer/innen aufgearbeitet und mit der künftigen Arbeit in den Seniorenbüros verknüpft. Hierdurch und durch Neuregelungen im Bereich der Seniorenveranstaltungen entstehen nicht nur inhaltliche, sondern auch finanzielle Synergieeffekte, so dass die Verwaltung trotz der Einsparvorgaben des HSK II bei der jetzt beendeten Förderung der „Stützpunkte der Altenhilfe“ auch künftig für die Arbeit in den Seniorenbüros Gelder in derselben Höhe wie bisher (rund 630.000,- Euro) zur Verfügung stellen kann. Des Weiteren bringt die Sozialverwaltung die städtischen Fachkräfte der Altenhilfe mit in das neue Konzept der Seniorenbüros ein und organisiert und finanziert sowohl für städtische als auch für Verbandsfachkräfte in 2013 eine Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung der künftigen gemeinsamen Arbeit.