Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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104 kB
Erstellt
26.12.14, 13:34
Aktualisiert
27.01.18, 21:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 P (2177)
Vorlage Nr. 20130019
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 22.
November 2012 (Vorlage Nr. 20122685)
Bezeichnung der Vorlage
Seniorenbüros Bochum
Beratungsfolge
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sitzungstermin
akt.
Beratung
31.01.2013
Anlagen
Wortlaut
„TOP 5.5 und 5.6 - Seniorenbüros Bochum
Der Beschluss, die bisherige Seniorenarbeit hin zu einer zukünftigen offenen Seniorenarbeit
umzustrukturieren, hat für die Gesamtstadt eine große Bedeutung. Insbesondere, da der
betroffene Bevölkerungsanteil aufgrund der demografischen Entwicklung stetig ansteigt.
Die CDU-Fraktion fragt an, ob dieser Beschluss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit
und Soziales vom 06.09.2012 vom Rat der Stadt bestätigen werden muss?
In der Mitteilung TOP 5.6. Interessenbekundungsverfahren zu den Seniorenbüros Bochum,
legt die Verwaltung großen Wert auf die gemeinsame Ausgestaltung der Seniorenbüros von
Stadt und Wohlfahrtsverbänden. Im Widerspruch hierzu steht aber die Erwartung der Stadt,
dass die Wohlfahrtsverbände Räumlichkeiten für die einzurichtenden Seniorenbüros bereit
stellen, und dass die Verwaltung einen höheren Personalschlüssel bei dem städtischen
Personal vorgibt. Dies ist nach Auffassung der CDU-Fraktion widersprüchlich.
Die CDU-Fraktion fragt an:
1. Welche Gründe gibt es für die vorgeschlagene Besetzung der Seniorenbüros?
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2. Wie schlüsseln sich die vorgegebenen Festbetragsfinanzierungen der einzelnen
Seniorenbüros im Detail auf?
3. Welche Kosten werden bei der Stadt über die Auflösung
Stützpunktarbeit (Personalkosten/Mietkosten) eingespart?
der
jetzigen
Die CDU-Fraktion bittet um eine Gegenüberstellung der Kostenersparnisse und Kosten im
Vergleich bisherige Seniorenarbeit und der zukünftigen Seniorenbüros.“
Beantwortung durch die Sozialverwaltung
Das Projekt „Bochumer Seniorenarbeit – Veränderungsprozesse als Herausforderung für
eine zukunftsorientierte Seniorenarbeit“ wurde 2011 durch die Sozialverwaltung initiiert. Alle
betroffenen Gremien einschließlich des Rates wurden zeitnah über die Ziele und den Beginn
des Projekts informiert.
Nach Abschluss der 1. Projektphase hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
im September 2012 die im Projekt erarbeiteten Leitlinien als Grundlage des neuen
Bochumer Konzepts der Seniorenarbeit sowie die Umsetzung in den Seniorenbüros
beschlossen, so dass danach ein Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung der
künftigen gemeinsamen Arbeit von Stadt und Wohlfahrtsverbänden gestartet werden
konnte.
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens Ende Januar 2013 wird die
Sozialverwaltung dem Ausschuss die geplanten Kooperationsvereinbarungen zum
Beschluss vorlegen sowie dem Rat und den weiteren betroffenen Gremien über die
Umsetzung berichten.
Zu den Detailfragen bezüglich des Interessenbekundungsverfahrens wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu 1. Welche Gründe gibt es für die vorgeschlagene Besetzung der Seniorenbüros?
Nach dem Beschluss der im Projekt erarbeiteten Leitlinien durch den Ausschuss am
06.09.2012 wurden die konkreten Umsetzungsabsprachen mit den Wohlfahrtsverbänden in
einer Sondersitzung der AG Wohlfahrt/Sozialverwaltung am 17.09.2012 aufgenommen.
Den Verbänden wurden die erforderlichen Informationen durch die Präsentation “Bochumer
Seniorenarbeit - Weitere Umsetzungsperspektiven” zur Verfügung gestellt. Hierin wurden die
erforderlichen Schritte zur praktischen Umsetzung seitens der Verwaltung konkretisiert und
mit Zahlen, Daten und Beispielen hinterlegt.
Die Verwaltung stellte in dieser Präsentation auch die Berechnung zur Personalausstattung
der Seniorenbüros ab 2014 dar.
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Vorlage Nr. 20130019
Als Ausgangsbasis zur Berechnung des Personschlüssels in den Seniorenbüros wurden die
absoluten Zahlen der Prognose 2024/2025 des Amtes für Statistik und Stadtforschung
zugrundegelegt. Für die “Basis”-Bezirke Ost und Südwest (rund 12.000 Menschen älter als
65 Jahre) wurde ein Personalschlüssel von 2,0 Stellen festgehalten = 1,0 Stellen Stadt und
1,0 Stellen Verband. Auf dieser Grundlage wurde dann je nach Größe der anderen
Stadtbezirke und der Anzahl der dort lebenden älteren Menschen eine jeweils
entsprechende Stellenanzahl errechnet.
Dabei war es erforderlich, die Anzahl der Stellen der Fachkräfte der städtischen Altenhilfe
höher als die Stellen der Verbandsfachkräfte anzusetzen, da die städtischen Fachkräfte
andere und weiterreichendere Aufgaben als die mit ihnen in den Seniorenbüros
eingesetzten Verbandskräfte wahrnehmen.
Der Arbeitsschwerpunkt der Fachkräfte der städtischen Altenhilfe wird auch künftig in den
Seniorenbüros weiterhin insbesondere auf der Erfüllung der gesetzlich verpflichtenden
Aufgaben der Altenhilfe, dem Fallmanagement nach § 71 SGB XII, liegen.
Diese gesetzlich verpflichtenden Aufgaben können nicht reduziert oder delegiert werden. Es
ist im Gegenteil sogar möglich, dass der Personalschlüssel für die städtischen
Fallmanager/innen aufgrund des hohen Bedarfes weiter erhöht werden muss.
Eine gleich hohe Personalberechnung für die Verbandskräfte wie für die städtischen
Fachkräfte kann aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden.
Zu 2. Wie schlüsseln sich die vorgegebenen Festbetragsfinanzierungen der einzelnen
Seniorenbüros im Detail auf?
Wie
berichtet,
wurde
zwischenzeitlich
seitens
des
Sozialdezernats
ein
Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung der künftigen gemeinsamen Arbeit von
Stadt und Wohlfahrtsverbänden initiiert.
In den Unterlagen des Verfahrens findet sich u.a. auch die Information über die
Finanzierung der Seniorenbüros.
Auf der Basis der unterschiedlichen Größen der Stadtbezirke und der unterschiedlichen
Anzahl der dort wohnenden alten Menschen (siehe dazu auch den Sozialbericht 2012)
erfolgt eine Festbetragsfinanzierung der Seniorenbüros gestaffelt je nach Stadtteil wie
nachfolgend aufgelistet.
Die Festbetragsfinanzierung beinhaltet keine städtischen Personalkosten, sondern umfasst
die jährlichen Bedarfe für Personalkosten der Verbände, für Miet- und Betriebskosten sowie
für Sachkosten (Material, Telefon, zeitweilige Anmietung externer Räume, Kosten von
Kooperationen mit weiteren relevanten Trägern etc.) für das jeweilige Seniorenbüro.
Auf der Grundlage von jährlich jeweils 30.000,- Euro für Miet- und Betriebskosten, 60.000,Euro für eine volle Verbandsfachkraftstelle und 20.000,- Euro für Sachkosten ergeben sich
folgende Festbetragsfinanzierungen:
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1. Seniorenbüro Mitte:
3,5 Stellen (2,0 Stellen Stadt und 1,5 Stellen Verbände)
140.000,-
2. Seniorenbüro Wattenscheid:
2,5 Stellen (1,5 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verbände)
110.000,-
3. Seniorenbüro Nord:
1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen Verbände)
80.000,-
4. Seniorenbüro Ost:
2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verbände)
110.000,-
5. Seniorenbüro Süd:
1,5 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 0,5 Stellen Verbände)
80.000,-
6. Seniorenbüro Südwest:
2,0 Stellen (1,0 Stellen Stadt und 1,0 Stellen Verbände)
110.000,-
Zu 3. Welche Kosten werden bei der Stadt über
Stützpunktarbeit (Personalkosten/Mietkosten) eingespart?
die
Auflösung
der
jetzigen
Im Rahmen der Neuorganisation der offenen Bochumer Seniorenarbeit werden die
bisherigen Konzepte der Kontaktpersonen in den Seniorenwohnanlagen und der
Nachbarschaftshelfer/innen aufgearbeitet und mit der künftigen Arbeit in den Seniorenbüros
verknüpft.
Hierdurch und durch Neuregelungen im Bereich der Seniorenveranstaltungen entstehen
nicht nur inhaltliche, sondern auch finanzielle Synergieeffekte, so dass die Verwaltung trotz
der Einsparvorgaben des HSK II bei der jetzt beendeten Förderung der „Stützpunkte der
Altenhilfe“ auch künftig für die Arbeit in den Seniorenbüros Gelder in derselben Höhe wie
bisher (rund 630.000,- Euro) zur Verfügung stellen kann.
Des Weiteren bringt die Sozialverwaltung die städtischen Fachkräfte der Altenhilfe mit in das
neue Konzept der Seniorenbüros ein und organisiert und finanziert sowohl für städtische als
auch für Verbandsfachkräfte in 2013 eine Qualifizierungsmaßnahme zur Vorbereitung der
künftigen gemeinsamen Arbeit.