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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (33 43) Vorlage Nr. 20130085 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2012, TOP 27 5.6 Bezeichnung der Vorlage Busbahnhof Bochum Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 06.02.2013 Anlagen Wortlaut 1. Spielt die Gesetzesänderung bei der Planung zur Neugestaltung des Busbahnhofes eine Rolle? 2. Gibt es an anderen Stellen der Stadt, beispielsweise am Bahnhof Wattenscheid oder am Bahnhof Langendreer Bestrebungen, ähnliche Haltestellen für Fernbusse einzurichten? 3. Wie ist die Kostensituation? Wer bezahlt das Ganze? Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1.: Die beabsichtigte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) bezieht sich ausschließlich auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), für den die Stadt Bochum Aufgabenträger ist. Die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bezieht sich dagegen u. a. auf die Fernbuslinien mit Haltepunktsabständen > 50 km und bringt für die Planung des ZOB keine neuen Erkenntnisse. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (33 43) Vorlage Nr. 20130085 Zu Frage 2.: Die Verwaltung ist in der Mitteilung Vorlage Nr.: 20122471 am 29.11.2012 im Zuge einer Anfrage zu Fernbuslinien im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 27.09.2012 bereits ausführlich auf die derzeitige Situation hinsichtlich der Anträge auf Einrichtung von Fernbuslinien und die Frage nach vorhandenen Platzkapazitäten ausführlich eingegangen. Ob ggf. ein Ausbau der Reisebushaltestelle an vorhandener Stelle möglich ist oder ob eine Verlegung bzw. die Einrichtung einer zusätzlichen alternativen Haltestelle erforderlich wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Die Verwaltung sucht nach Lösungsmöglichkeiten, um in Zukunft bei Bedarf entsprechend reagieren zu können. Konkrete Vorschläge liegen aber derzeit noch nicht vor. Zu Frage 3.: Der ZOB für ÖPNV-Linien am Hauptbahnhof soll mit Zuwendungen nach dem ÖPNV-Gesetz NRW bedarfsgerecht neu gestaltet werden. Die Aufwendungen für die Herstellung von Haltestellen von Fernreisebussen sind von den örtlichen Baulastträgern aufzubringen.