Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (33 43)
Vorlage Nr. 20130085
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2012, TOP 27 5.6
Bezeichnung der Vorlage
Busbahnhof Bochum
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
06.02.2013
Anlagen
Wortlaut
1.
Spielt die Gesetzesänderung bei der Planung zur Neugestaltung des Busbahnhofes
eine Rolle?
2.
Gibt es an anderen Stellen der Stadt, beispielsweise am Bahnhof Wattenscheid oder
am Bahnhof Langendreer Bestrebungen, ähnliche Haltestellen für Fernbusse
einzurichten?
3.
Wie ist die Kostensituation? Wer bezahlt das Ganze?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1.:
Die beabsichtigte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) bezieht sich
ausschließlich auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), für den die Stadt Bochum
Aufgabenträger ist. Die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bezieht sich
dagegen u. a. auf die Fernbuslinien mit Haltepunktsabständen > 50 km und bringt für die
Planung des ZOB keine neuen Erkenntnisse.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (33 43)
Vorlage Nr. 20130085
Zu Frage 2.:
Die Verwaltung ist in der Mitteilung Vorlage Nr.: 20122471 am 29.11.2012 im Zuge einer
Anfrage zu Fernbuslinien im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom
27.09.2012 bereits ausführlich auf die derzeitige Situation hinsichtlich der Anträge auf
Einrichtung von Fernbuslinien und die Frage nach vorhandenen Platzkapazitäten ausführlich
eingegangen.
Ob ggf. ein Ausbau der Reisebushaltestelle an vorhandener Stelle möglich ist oder ob eine
Verlegung bzw. die Einrichtung einer zusätzlichen alternativen Haltestelle erforderlich wird,
kann derzeit noch nicht gesagt werden. Die Verwaltung sucht nach Lösungsmöglichkeiten,
um in Zukunft bei Bedarf entsprechend reagieren zu können. Konkrete Vorschläge liegen
aber derzeit noch nicht vor.
Zu Frage 3.:
Der ZOB für ÖPNV-Linien am Hauptbahnhof soll mit Zuwendungen nach dem ÖPNV-Gesetz
NRW bedarfsgerecht neu gestaltet werden. Die Aufwendungen für die Herstellung von
Haltestellen von Fernreisebussen sind von den örtlichen Baulastträgern aufzubringen.