Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 11 (2629)
Vorlage Nr. 20122764
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Einführung eines Personalpools für die Stadt Bochum und ihre Beteiligungsgesellschaften
hier: Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Stellenplanberatungen
vom 29.03.12 bzw. Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.12.12
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Haupt- und Finanzausschuss
Anlagen
Wortlaut
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
einstimmig beschlossen:
“Es soll geprüft werden, ob für die Stadt Bochum und ihre Beteiligungsgesellschaften ein
Personalpool eingerichtet werden kann.”
Der Antrag stellte darauf ab, nicht mehr benötigtes Personal in den Fachbereichen und
Gesellschaften einem Pool zuzuführen.
Dieser Prüfauftrag steht damit in Verbindung mit der Umsetzung der durch das HSK I und
HSK II beschlossenen Stelleneinsparungen, ausgehend von der Annahme, dass dieser
Stellenabbau sich nicht ausschließlich über die natürliche Fluktuation realisieren lassen wird.
Die im Zuge der weiteren Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes
vorgenommenen Untersuchungen (auch der KGSt) bestätigen dies jedoch nicht. In dem in
der Sitzung der Kommission für Personal und Gleichstellung am 14.12.12 vorgelegten
Bericht zur Personalentwicklung bei der Stadt Bochum wird dies deutlich.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 11 (2629)
Vorlage Nr. 20122764
So konnten von den insgesamt 119 Maßnahmen mit personalwirtschaftlichen Auswirkungen
im Rahmen des HSK I - verbunden mit 433 Personaleinsparungen - bislang 46 Maßnahmen
mit 149 Personaleinsparungen umgesetzt werden. Die übrigen sind planmäßig für die
restliche Laufzeit des HSK I, also bis 2015 vorgesehen.
Von den insgesamt noch zu realisierenden 144 Maßnahmen (HSK I und HSK II einschl.
Beratungskooperation) erfordern 96 Maßnahmen (mit 234 Beschäftigten) keine spezifische
Personalentwicklung (der Austritt erfolgt altersbedingt bzw. durch Altersteilzeit). 13
Maßnahmen (mit 46,5 Beschäftigten) sind insoweit konkretisiert, dass hier zwar
Handlungsbedarf zu erkennen ist (allerdings nicht vor 2017), der dann aber auch
weitestgehend auf Grund der Qualifikationen durch anderweitige Personaleinsätze in der
Verwaltung zu realisieren ist. 35 Maßnahmen sind zur Zeit noch nicht konkretisiert.
Dies belegt, dass zumindest in den folgenden fünf Jahren der Haushaltskonsolidierung die
Maßnahmen - soweit sie konkretisiert sind – keinen Bedarf an maßnahmenbezogener
Personalentwicklung erkennen lassen.
Absehbar sind allerdings die Auswirkungen der demografischen Veränderungen ab dem
Jahre 2016. Dabei zeigt sich, dass die Zahl der durch die Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung einzusparenden Stellen deutlich geringer ist, als die Anzahl der
Personen, die altersbedingt in den nächsten zehn Jahren bei der Stadt Bochum aus dem
Arbeitsprozess ausscheiden werden.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich bei der Bildung eines Personalpools nur um die
Einrichtung eines „virtuellen“ Pools handeln kann (Erfassung des zur Verfügung stehenden
Personals) und ein Wechsel zu einer der Beteiligungsgesellschaften regelmäßig von der
Zustimmung der/des Beschäftigten abhängig ist, da Kündigungen ausgeschlossen sind,
strebt man eine sozialverträgliche Lösung an. Eine Verpflichtung der Beteiligungsgesellschaften auf diesen Pool zuzugreifen, ist einseitig, durch die Stadt Bochum, nicht möglich
und steht auch im Widerspruch zur Bestenauslese.
Aus den genannten Gründen wird die Einrichtung eines Personalpools - zumindest derzeit nicht für erforderlich gehalten; gleichwohl werden im nächsten Jahr entsprechende
Gespräche mit den Eigengesellschaften geführt.