Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
26.12.14, 12:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:00

öffnen download melden Dateigröße: 58 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 11 (2629) Vorlage Nr. 20122764 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Einführung eines Personalpools für die Stadt Bochum und ihre Beteiligungsgesellschaften hier: Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses im Rahmen der Stellenplanberatungen vom 29.03.12 bzw. Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.12.12 Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Haupt- und Finanzausschuss Anlagen Wortlaut Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig beschlossen: “Es soll geprüft werden, ob für die Stadt Bochum und ihre Beteiligungsgesellschaften ein Personalpool eingerichtet werden kann.” Der Antrag stellte darauf ab, nicht mehr benötigtes Personal in den Fachbereichen und Gesellschaften einem Pool zuzuführen. Dieser Prüfauftrag steht damit in Verbindung mit der Umsetzung der durch das HSK I und HSK II beschlossenen Stelleneinsparungen, ausgehend von der Annahme, dass dieser Stellenabbau sich nicht ausschließlich über die natürliche Fluktuation realisieren lassen wird. Die im Zuge der weiteren Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzeptes vorgenommenen Untersuchungen (auch der KGSt) bestätigen dies jedoch nicht. In dem in der Sitzung der Kommission für Personal und Gleichstellung am 14.12.12 vorgelegten Bericht zur Personalentwicklung bei der Stadt Bochum wird dies deutlich. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 11 (2629) Vorlage Nr. 20122764 So konnten von den insgesamt 119 Maßnahmen mit personalwirtschaftlichen Auswirkungen im Rahmen des HSK I - verbunden mit 433 Personaleinsparungen - bislang 46 Maßnahmen mit 149 Personaleinsparungen umgesetzt werden. Die übrigen sind planmäßig für die restliche Laufzeit des HSK I, also bis 2015 vorgesehen. Von den insgesamt noch zu realisierenden 144 Maßnahmen (HSK I und HSK II einschl. Beratungskooperation) erfordern 96 Maßnahmen (mit 234 Beschäftigten) keine spezifische Personalentwicklung (der Austritt erfolgt altersbedingt bzw. durch Altersteilzeit). 13 Maßnahmen (mit 46,5 Beschäftigten) sind insoweit konkretisiert, dass hier zwar Handlungsbedarf zu erkennen ist (allerdings nicht vor 2017), der dann aber auch weitestgehend auf Grund der Qualifikationen durch anderweitige Personaleinsätze in der Verwaltung zu realisieren ist. 35 Maßnahmen sind zur Zeit noch nicht konkretisiert. Dies belegt, dass zumindest in den folgenden fünf Jahren der Haushaltskonsolidierung die Maßnahmen - soweit sie konkretisiert sind – keinen Bedarf an maßnahmenbezogener Personalentwicklung erkennen lassen. Absehbar sind allerdings die Auswirkungen der demografischen Veränderungen ab dem Jahre 2016. Dabei zeigt sich, dass die Zahl der durch die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung einzusparenden Stellen deutlich geringer ist, als die Anzahl der Personen, die altersbedingt in den nächsten zehn Jahren bei der Stadt Bochum aus dem Arbeitsprozess ausscheiden werden. Grundsätzlich ist anzumerken, dass es sich bei der Bildung eines Personalpools nur um die Einrichtung eines „virtuellen“ Pools handeln kann (Erfassung des zur Verfügung stehenden Personals) und ein Wechsel zu einer der Beteiligungsgesellschaften regelmäßig von der Zustimmung der/des Beschäftigten abhängig ist, da Kündigungen ausgeschlossen sind, strebt man eine sozialverträgliche Lösung an. Eine Verpflichtung der Beteiligungsgesellschaften auf diesen Pool zuzugreifen, ist einseitig, durch die Stadt Bochum, nicht möglich und steht auch im Widerspruch zur Bestenauslese. Aus den genannten Gründen wird die Einrichtung eines Personalpools - zumindest derzeit nicht für erforderlich gehalten; gleichwohl werden im nächsten Jahr entsprechende Gespräche mit den Eigengesellschaften geführt.