Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 13:35
Aktualisiert
27.01.18, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 111 (8227)
Vorlage Nr. 20122702
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung am 12.09.12, Vorlage Nr. 20121341
Bezeichnung der Vorlage
Tempo 30 an der Maischützenstraße (Harpener Hellweg)
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Anlagen
Wortlaut
Anfrage:
Die SPD-Fraktion fragt an:
Kann das Tempo-30-Schild, das über der Lichtzeichenanlage angebracht ist, ca. 15 m
verlegt werden? In dem Bereich verschwenkt der Harpener Hellweg und dort steht ein
Laternenmast. Ggf. könnte das linksseitige Schild dann entfallen.
Die CDU-Fraktion fragt an:
Ist es nach der StVO überhaupt zulässig, Verkehrsschilder in einer Höhe von ca. 5 m über
einer LZA zu montieren?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu 1.: “Versetzen der Beschilderung”
Die Tempo 30-Beschilderung war ursprünglich am Beginn des Parkstreifens angebracht. Da
es an dieser Stelle für den Verkehr, der den Harpener Hellweg in Richtung BochumInnenstadt befährt, durch einen nahestehenden Baum schlecht zu erkennen war, wurden die
Verkehrszeichen an den jetzigen Standort (LSA) versetzt. Durch die linksseitig zusätzlich
angebrachte Beschilderung ist die Regelung auch gut für den aus der Maischützenstraße
abbiegenden Verkehr zu erkennen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 111 (8227)
Vorlage Nr. 20122702
Der aktuelle Standort der Beschilderung wurde aufgrund der Anregung noch einmal
überprüft. Da gegen den angeregten neuen Standort am Laternenmast keine Bedenken
bestehen und für alle Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen ist, werden die Verkehrszeichen
entsprechend versetzt.
zu 2.: “Standort der Beschilderung”
Verkehrszeichen werden grundsätzlich unter Beachtung der Vorschriften der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt. So entspricht auch der Standort über der
Lichtzeichenanlage diesen Vorschriften.