Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Gestaltungsbeirat.pdf
Größe
307 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Bochum, 14.02.2013
Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 14.02.2013
TOP 1.19 Einrichtung eines Gestaltungsbeirats
Der Entwurf der Geschäftsordnung soll wie folgt geändert und ergänzt werden:
1. Aufgaben des Gestaltungsbeirats
Im 1. Absatz wird nach dem1.Satz der Satz „Dabei sind neben ästhetischen und
funktionalen Aspekten auch die Aspekte der Nachhaltigkeit zu
berücksichtigen. Der Gestaltungsbeirat …“ eingefügt.
2. Zusammensetzung des Gestaltungsbeirats
Im 1. Absatz wird der 1. Satz wie folgt geändert: „Der Gestaltungsbeirat setzt sich
aus mindestens fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, darunter
mindestens zwei Frauen.“ Der 2. Satz wird durch folgenden Satz ersetzt: „Die
Mitglieder sollten die Fachbereiche Architektur, Stadtplanung und
Landschaftsplanung vertreten.“
Der 2. Absatz wird wie folgt gefasst: „Es sollen nur solche stimmberechtigten
Mitglieder für den Gestaltungsbeirat vorgeschlagen werden, die in ihrem Fachgebiet
als anerkannte Fachleute gelten. Die Fachleute können ihre Qualifikation durch
Wettbewerbserfolge oder durch herausgehobene Bautätigkeit nachweisen. Die
Verwaltung prüft die Eignung. Die stimmberechtigten Mitglieder werden von der
Verwaltung in einer eigenen Vorlage namentlich …“
Der 8. Absatz wird wie folgt ergänzt: „… erhalten für ihre Tätigkeit ein pauschales
Entgelt von 1.000,00 Euro einschl. MwSt. pro Sitzung, …“
Der Beschlusstext wird um folgende Klausel ergänzt:
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Geschäftsordnung berichtet die Verwaltung
dem zuständigen Fachausschuss über die bisherigen Erfahrungen mit dem
Gremium und der Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung wird überprüft und ggf. entsprechend nachjustiert.
Peter Reinirkens
Wolfgang Cordes
f.d.R.
Frank Taschner