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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr. 20130094 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Rates vom 08.11.2012 (Vorlage-Nr. 20122442) Bezeichnung der Vorlage Stromsperren bei den Stadtwerken Bochum Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 14.02.2013 Anlagen Wortlaut Zu der o.g. Anfrage (`Stromsperren bei den Stadtwerken BochumA) hat die Verwaltung die Stadtwerke Bochum um Stellungnahme gebeten. Die Antwort der Stadtwerke Bochum lautet: 1. Wie viele Stromsperrungen wegen Zahlungsversäumnis hat es jeweils in den Jahren 2007-2011 bei den Stadtwerken Bochum gegeben? Wie viele Menschen waren davon betroffen? Die Anzahl der betroffenen Menschen kann nicht beziffert werden, da die Anzahl der im jeweiligen Haushalt lebenden Menschen nicht bekannt ist. Aus Erfahrungswerten kann man davon ausgehen, dass ca. 10 % aller durchgeführten Nachkassierungen zur Zählersperrung führen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr. 20130094 Die Anzahl der Sperrungen in den Jahren 2007 B 2012 kann wie folgt beziffert werden: ! ! ! ! ! ! 2007: 1379 Sperrungen (geschätzt) 2008: 1478 Sperrungen (geschätzt) 2009: 1725 Sperrungen (geschätzt) 2010: 1816 Sperrungen 2011: 2366 Sperrungen 2012: 2501 Sperrungen 2. Wie lang wurde der Strom jeweils abgestellt (für 1 Tag, 1 Woche, endgültig)? Die meisten Sperrungen werden am gleichen Werktag nach Begleichung der Forderung wieder aufgehoben (ca. 60 %). Ungefähr 25 % der Kunden zahlen innerhalb von 1-5 Werktagen die Fehlbeträge ein. 10 % der betroffenen Kunden sind zwischen 1 bis 4 Wochen gesperrt. Eine endgültige Sperrung ist gleichbedeutend mit der Abmeldung bzw. Vertragskündigung, d. h. der Kunde hat die Verbrauchsstelle im Regelfall verlassen. 3. Ab welcher Höhe von Zahlungsrückständen wird der Strom gesperrt? Alle Haushaltkunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des ' 19 der Grundversorgungsverordnung Strom, nachfolgend StromGVV genannt, gemahnt. Der säumige Kunde erhält ab einem Fehlbetrag in Höhe von i 25,- eine Zahlungserinnerung. Als Zahlungsfrist sind in der StromGVV 4 Wochen festgelegt. Sollte nach Ablauf von 4 Wochen die Forderung nicht beglichen worden und der Forderungsbetrag größer i 100,- sein, wird der Kunde schriftlich über die drohende Einstellung der Energielieferung informiert. In der StromGVV ist eine Ankündigung der Versorgungseinstellung 3 Werktage vor der Einstellung vorgeschrieben. Die Stadtwerke Bochum kündigen die Versorgungseinstellung 5 Werktage vorher schriftlich unter Nennung der anfallenden Kosten sowie des Datums der Versorgungseinstellung an. Liegt der Fehlbetrag nach 4 Wochen unterhalb der Grenze von i 100,00, erhält der Kunde bis zum Erreichen dieser Betragsgrenze monatlich lediglich eine neue Zahlungserinnerung. 4. Wie hoch sind die Zahlungsrückstände durchschnittlich? Was sind die geringsten Rückstände und was die höchsten, die zu einer Stromsperre geführt haben? Der geringste Forderungsbetrag ist entsprechend der StromGVV i 100,-. Da die Forderungshöhe abhängig vom angefallenen Verbrauch (Rechnungsbetrag) bzw. der Abschlagshöhe ist, gibt es kein Limit. 5. Welche Erkenntnisse liegen zur neuen Zählergeneration Smart Metering und zu sog. Prepaidzählern vor? Können diese einen Beitrag zur Verminderung von Stromsperren leisten? Mit den neuen elektronischen Stromzählern können aufgrund der bestehenden Gerätekonfiguration keine Fernabschaltungen oder Bzuschaltungen durchgeführt werden. Der Kunde hat mit dieser Zählergeneration allerdings die Möglichkeit, sein Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2549) Vorlage Nr. 20130094 Energiebewusstsein zu schärfen. So kann er sich beispielsweise die Verbräuche vier verschiedener Zeitintervalle (Tag, Woche, Monat und Jahr) am Zähler anzeigen lassen. Diese Zähler kosten 0,75 i/Monat zusätzlich zum jeweiligen Grundpreis. Komfortabler kann das eigene Energiemanagement mit dem sog. intelligenten Stromzähler, dem Smart Meter, durchgeführt werden. Mit dieser Technik kann der Kunde Verbräuche am PC grafisch darstellen. Dieser Zähler kostet 4,99 i monatlich zusätzlich zum jeweiligen Grundpreis und für den Wechsel wird einmalig eine Pauschale von 99 i berechnet. Mit beiden Messtechniken kann der Kunde die Effizienz seiner Stromanwendungen optimieren. Die Stromsperren werden hierdurch nach unserer Einschätzung jedoch nicht rückläufig. Verschiedene Prepaidzähler haben wir in den 1990-er Jahren getestet und beurteilen diese aufgrund der Reklamationshäufigkeit als nicht zufriedenstellend. Wenn der Kunde sein im Voraus erworbenes Guthaben und den eingeräumten Kredit aufgebraucht hat, schaltet der Zähler die Stromversorgung automatisch ab. Mit einem neuen Guthaben kann der Kunden seinen Zähler dann wieder freischalten. Einen Rückgang der Stromabschaltungen können wir mit dieser Messtechnik jedoch nicht belegen.