Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr. 20130094
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates vom 08.11.2012 (Vorlage-Nr. 20122442)
Bezeichnung der Vorlage
Stromsperren bei den Stadtwerken Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
14.02.2013
Anlagen
Wortlaut
Zu der o.g. Anfrage (`Stromsperren bei den Stadtwerken BochumA) hat die Verwaltung die
Stadtwerke Bochum um Stellungnahme gebeten.
Die Antwort der Stadtwerke Bochum lautet:
1. Wie viele Stromsperrungen wegen Zahlungsversäumnis hat es jeweils in den
Jahren 2007-2011 bei den Stadtwerken Bochum gegeben? Wie viele Menschen
waren davon betroffen?
Die Anzahl der betroffenen Menschen kann nicht beziffert werden, da die Anzahl der im
jeweiligen Haushalt lebenden Menschen nicht bekannt ist.
Aus Erfahrungswerten kann man davon ausgehen, dass ca. 10 % aller durchgeführten
Nachkassierungen zur Zählersperrung führen.
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TOP/akt. Beratung
20 14 (2549)
Vorlage Nr. 20130094
Die Anzahl der Sperrungen in den Jahren 2007 B 2012 kann wie folgt beziffert werden:
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2007: 1379 Sperrungen (geschätzt)
2008: 1478 Sperrungen (geschätzt)
2009: 1725 Sperrungen (geschätzt)
2010: 1816 Sperrungen
2011: 2366 Sperrungen
2012: 2501 Sperrungen
2. Wie lang wurde der Strom jeweils abgestellt (für 1 Tag, 1 Woche, endgültig)?
Die meisten Sperrungen werden am gleichen Werktag nach Begleichung der Forderung
wieder aufgehoben (ca. 60 %). Ungefähr 25 % der Kunden zahlen innerhalb von 1-5
Werktagen die Fehlbeträge ein. 10 % der betroffenen Kunden sind zwischen 1 bis 4 Wochen
gesperrt. Eine endgültige Sperrung ist gleichbedeutend mit der Abmeldung bzw.
Vertragskündigung, d. h. der Kunde hat die Verbrauchsstelle im Regelfall verlassen.
3. Ab welcher Höhe von Zahlungsrückständen wird der Strom gesperrt?
Alle Haushaltkunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des
' 19 der Grundversorgungsverordnung Strom, nachfolgend StromGVV genannt, gemahnt.
Der säumige Kunde erhält ab einem Fehlbetrag in Höhe von i 25,- eine
Zahlungserinnerung. Als Zahlungsfrist sind in der StromGVV 4 Wochen festgelegt. Sollte
nach Ablauf von 4 Wochen die Forderung nicht beglichen worden und der Forderungsbetrag
größer i 100,- sein, wird der Kunde schriftlich über die drohende Einstellung der
Energielieferung informiert.
In der StromGVV ist eine Ankündigung der Versorgungseinstellung 3 Werktage vor der
Einstellung vorgeschrieben. Die Stadtwerke Bochum kündigen die Versorgungseinstellung 5
Werktage vorher schriftlich unter Nennung der anfallenden Kosten sowie des Datums der
Versorgungseinstellung an.
Liegt der Fehlbetrag nach 4 Wochen unterhalb der Grenze von i 100,00, erhält der Kunde
bis zum Erreichen dieser Betragsgrenze monatlich lediglich eine neue Zahlungserinnerung.
4. Wie hoch sind die Zahlungsrückstände durchschnittlich? Was sind die geringsten
Rückstände und was die höchsten, die zu einer Stromsperre geführt haben?
Der geringste Forderungsbetrag ist entsprechend der StromGVV i 100,-. Da die
Forderungshöhe abhängig vom angefallenen Verbrauch (Rechnungsbetrag) bzw. der
Abschlagshöhe ist, gibt es kein Limit.
5. Welche Erkenntnisse liegen zur neuen Zählergeneration Smart Metering und zu
sog. Prepaidzählern vor? Können diese einen Beitrag zur Verminderung von
Stromsperren leisten?
Mit den neuen elektronischen Stromzählern können aufgrund der bestehenden
Gerätekonfiguration keine Fernabschaltungen oder Bzuschaltungen durchgeführt werden.
Der Kunde hat mit dieser Zählergeneration allerdings die Möglichkeit, sein
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Energiebewusstsein zu schärfen. So kann er sich beispielsweise die Verbräuche vier
verschiedener Zeitintervalle (Tag, Woche, Monat und Jahr) am Zähler anzeigen lassen.
Diese Zähler kosten 0,75 i/Monat zusätzlich zum jeweiligen Grundpreis.
Komfortabler kann das eigene Energiemanagement mit dem sog. intelligenten Stromzähler,
dem Smart Meter, durchgeführt werden. Mit dieser Technik kann der Kunde Verbräuche am
PC grafisch darstellen. Dieser Zähler kostet 4,99 i monatlich zusätzlich zum jeweiligen
Grundpreis und für den Wechsel wird einmalig eine Pauschale von 99 i berechnet. Mit
beiden Messtechniken kann der Kunde die Effizienz seiner Stromanwendungen optimieren.
Die Stromsperren werden hierdurch nach unserer Einschätzung jedoch nicht rückläufig.
Verschiedene Prepaidzähler haben wir in den 1990-er Jahren getestet und beurteilen diese
aufgrund der Reklamationshäufigkeit als nicht zufriedenstellend. Wenn der Kunde sein im
Voraus erworbenes Guthaben und den eingeräumten Kredit aufgebraucht hat, schaltet der
Zähler die Stromversorgung automatisch ab.
Mit einem neuen Guthaben kann der Kunden seinen Zähler dann wieder freischalten.
Einen Rückgang der Stromabschaltungen können wir mit dieser Messtechnik jedoch nicht
belegen.