Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
26.12.14, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 22:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
VI (3350)
Vorlage Nr. 20130046
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
26. Sitzung des Rates am 13.09.2012, TOP 4.11
Bezeichnung der Vorlage
Komplementärfinanzierung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Rat
Anlagen
Wortlaut
In der 26. Sitzung des Rates am 13.09.2012 wurde folgenden Sachverhalt geschildert:
Immer stärker werden kommunalpolitische Entscheidungen von der Förderung durch Land,
Bund und EU abhängig gemacht. Das sieht nach bewusster Lenkung kommunaler
Entscheidungen durch Dritte aus und entspricht eigentlich nicht dem Grundsatz kommunaler
Selbstverwaltung. Möglicherweise können "Zuschusstöpfe" nur deshalb Investitionen
bewirken, weil es eben diese Zuschüsse gibt (und weil öffentliche Investitionen gut für die
Stadt und auch die Wirtschaft sind).
Es wurde daher angefragt:
Frage 1
Wird diese Einschätzung von der Verwaltung geteilt?
Antwort:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die Verwaltung angehalten, sämtliche Ausgaben
möglichst gering zu halten. Dies bezieht sich nicht nur auf den konsumtiven Teil des
Haushaltes sondern auch auf den investiven. Die Ausschöpfung von Fördertöpfen
ermöglicht der Verwaltung Investitionen für die Stadt zu tätigen, da bis auf den Eigenanteil
die Kosten durch die Förderung gedeckt sind.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
VI (3350)
Vorlage Nr. 20130046
Frage 2
Sind alle Fördermöglichkeiten von Land, Bund und EU der Stadt bekannt und werden diese
stets genutzt?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Frage erfolgt nur für das Baudezernat.
Durch intensive Gespräche mit den entsprechenden Ministerien und der Bezirksregierung
werden im Vorfeld alle Fördermöglichkeiten für Investitionen ermittelt.
Im Bereich des Tiefbauamtes sind dies Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung,
des Straßenbaus und Fördermittel durch den VRR.
Im Bereich des Grünflächenamtes sind dies vor allem Förderungen im Rahmen des
Ökologieprogramms Emscher-Lippe, Klimaschutz, Alleenradwegprogramm, Förderung des
kommunalen Straßen- und Radwegbaus, Altlasten Gefährdungsabschätzung, Fördermittel
durch den RVR.
Des Weiteren werden die Fördertöpfe für den Stadtumbau, die Soziale Stadt, Ziel2
ausgeschöpft.
Frage 3
Wurden schon einmal in Aussicht gestellte Förderungen zurückgewiesen, weil die
städtischen Eigenmittel nicht aufgebracht werden konnten/sollten?
Antwort:
In der haushaltslosen Zeit konnten in Aussicht gestellte Fördermittel nicht in Anspruch
genommen werden, da die Stadt die Eigenmittel nicht aufbringen konnte.
Zur Zeit finden zwischen Stadt, Ministerium und Bezirksregierung intensive Gespräche statt,
um diese Fördermittel nun für die Umsetzung der Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes
in Anspruch nehmen zu können.