Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Modifiziertes Wohnbaulandkonzept.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
26.12.14, 13:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:09
Stichworte
Inhalt der Datei
$QODJH]XP%HVFKOXVVYRUVFKODJGHU9HUZDOWXQJ:RKQEDXODQGNRQ]HSW
Wohnbaulandkonzept mit den aktuellen Änderungsvorschlägen der Verwaltung
1. Die formulierten Leit- und spezifischen Ziele des Wohnbaulandkonzeptes sind kontinuierlich zu entwickeln, um unter anderem negative demografische Entwicklungen abzumildern sowie soziale und ökologische Standards zu setzen.
2.
Planungsverfahren zur Mobilisierung und Vermarktung von Wohnbaulandflächen
sind zukünftig vorrangig für die Flächen durchzuführen, in denen die Stadt eigenen Grundbesitz hat.
Bezüglich aller Flächeneigentümer mit mehr als 2.000 m² Nettobauland im Plangebiet wird Bauland in der Regel nur ausgewiesen, wenn sich die planungsbegünstigten Eigentümer verpflichten, Kaufverträge für mindestens 20 % der ausgewiesenen Wohnbaufläche nur nach vorheriger Abstimmung und mit Zustimmung der
Stadt Bochum und zu einem Kaufpreis, der mindestens 20 % unter dem Verkehrswert liegt, zu schließen.
Die Kooperation mit privaten Grundstückseigentümern und Investoren erfolgt
über städtebauliche Verträge nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB).
3.
Die Verwaltung entwickelt Programme für Zielgruppen, die bisher nicht ausreichend mit
Grundstücks- und Wohnungsangeboten versorgt werden konnten. Dazu gehören Familien mit Kindern, Singles und Senioren sowie Interessenten an Generationenwohnen,
energetischen Sondervorhaben (z. B. Geothermie- und Solarsiedlungen), Vorhaben für
Genossenschaften mit Eigenbau (Muskelhypotheken) und Bauherrengemeinschaften.
4.
Bei der Entwicklung von städtischem und privatem Bauland sind die Produktionskosten von den Eigentümern zu tragen.
Kostenübernahmen (Bebauungsplan, Erschließung, Infrastrukturmaßnahmen,
sonstige Sanierungsmaßnahmen u.ä.) werden im Rahmen von öffentlichrechtlichen Verträgen vereinbart.
In Gebieten mit mehreren Grundstückseigentümern bietet sich zur Grundstücksneuordnung das gesetzlich geregelte Umlegungsverfahren an.
5.
Bei der Entwicklung städtischer Flächen soll berücksichtigt werden, ob sich Flächen zur
Einzelvermarktung eignen (Lage, Zielgruppe, Preisniveau des Grundstücks) oder ob
sich eine Vermarktung über Bauträger anbietet, um kostengünstigeres und schnelleres
Bauen für junge Familien mit geringen Einkommen zu ermöglichen. Bei größeren Entwicklungsflächen sollen künftig mehrere Bauträger Modelle / Wohnformen im Sinne des
Wohnbaulandkonzepts (Punkt 3 des Wohnbaulandkonzepts 2008) anbieten. Da in Bochum der Bedarf nach Grundstücken für freistehende Einfamilienhäuser bisher nicht gedeckt werden kann, sollen einzelne Flächen jedoch auch zukünftig ohne Bauträgerbindung angeboten werden.
6. Zur Aktivierung privater Baulücken (Flächen unter 1.000 Quadratmeter, weniger als zehn
Wohnungen) unterbreitet die Verwaltung Erwerbsangebote zum Residualwert.
7. Über die Umsetzung des Wohnbaulandkonzeptes ist der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung regelmäßig zu informieren.
Hinweis:
Die kursiv geschriebenen Punkte 1, 3, 5, 6 und 7 entsprechen den Punkten 1, 3, 8, 9 und 10
des am 24.05.2012 beschlossenen Wohnbaulandkonzepts. Die Punkte 2 und 4 enthalten die
von der Verwaltung vorgeschlagenen Modifizierungen.