Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
26.12.14, 13:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Wie
(1406)
Vorlage Nr. 20130304
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17.01.2013
Bezeichnung der Vorlage
Erschütterungen im Bereich
Berthastr./Neuflözstr./Sarnsbankstr./Heidackerstr./Wasserbankstr.
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Anlagen
Wortlaut
Erschütterungen im Bereich
Berthastr./Neuflözstr./Sarnsbankstr./Heidackerstr./Wasserbankstr.
Bürger der Berthastr./Neuflözstr./Sarnsbankstr./Heidackerstr./Wasserbankstr. nehmen seit
längerer Zeit Vibrationen und Erschütterungen in den Häusern wahr. Am 15.01.2013, ca.
gegen 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr, erfolgte eine erhebliche Erschütterung, verbunden mit
knallähnlichen Geräuschen.
Der Bezirksbürgermeister fragt an:
Sind der Verwaltung diese Erschütterungen bekannt und worauf sind sie evtl.
zurückzuführen?
Der Verwaltung waren diese Erschütterungen nicht bekannt.
Es wurde daher Kontakt mit verschiedenen Behörden/Institutionen aufgenommen, um die
Ursache zu ermitteln:
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Wie
(1406)
Vorlage Nr. 20130304
Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum,
Dortmund und Hagen:
Für die Beurteilung von Erschütterungen oder Lärmbelästigungen aus dem gewerblichen
Bereich liegt die Zuständigkeit bei der Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum,
Dortmund und Hagen. Diese teilte zu der Anfrage nachfolgenden Sachverhalt mit:
Es waren auch hier vorab keine Erschütterungen bekannt. Aufgrund nun erfolgter örtlicher
Überprüfungen kann jedoch ausgeschlossen werden, dass die Erschütterungen von der
Baustelle A 40 Bochum kommen. Es wurden die angrenzenden Gewerbe-/Industriegebiete
Carolinenglückstraße/Karolinenstraße, Kabeisemannsweg aufgesucht. Es konnten dort
keine Erschütterungen feststellt werden. Da die Erschütterungen nicht regelmäßig sondern
nur sporadisch auftreten sollen wird es sehr schwierig sein, den Verursacher zu finden,
insbesondere da die nächsten Gewerbegebiete, die möglicherweise in Betracht kommen,
über 500 m entfernt zur Wohnbebauung liegen. Es wird jedoch weiterhin versucht werden,
die Quelle der Erschütterungen zu ermitteln.
Bezirksregierung Arnsberg:
Durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde mitgeteilt, dass einziger im Nahbereich der
aufgeführten Straßen unter Bergaufsicht stehender Betrieb die Zentrale Wasserhaltung
Carolinenglück (in 700 m Entfernung) ist.
Nach Rücksprache mit einem Verantwortlichen für alle Zentralen Wasserhaltungen der RAG
(auch für die Wasserhaltung Carolinenglück) teilte dieser mit, dass einzig der untertägige
Betrieb
von
Grubenwasserhebungspumpen,
der
über
Jahre
hinweg
ohne
Auswirkungen/öffentliche Wahrnehmung durchgeführt wurde, hätte Störfaktor sein können.
Warum der Betrieb der Wasserhaltung gerade zum angegebenen Zeitpunkt in der Siedlung
durch Anwohner nach so langer Zeit wahrgenommen wurde, ist nicht zu erklären, da an dem
Zustand der Pumpen oder der das Grubenwasser abführenden Rohrleitungen, die, weil
erdverlegt, Erschütterungen/Vibrationen übertragen könnten, nichts verändert worden ist.
Im beschriebenen Zeitraum wurden am Standort der Zentralen Wasserhaltung
Carolinenglück keine außergewöhnlichen Arbeiten (Wartungs-/Instandsetzungsarbeiten)
durchgeführt, die zu ABeeinträchtigungen@ der Wohnqualität/zu einer Belästigung von
Anwohnern geführt haben können.
Weitere Informationen liegen der Verwaltung nicht vor.