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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
26.12.14, 13:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:11

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Wie (1406) Vorlage Nr. 20130304 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17.01.2013 Bezeichnung der Vorlage Erschütterungen im Bereich Berthastr./Neuflözstr./Sarnsbankstr./Heidackerstr./Wasserbankstr. Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Mitte Anlagen Wortlaut Erschütterungen im Bereich Berthastr./Neuflözstr./Sarnsbankstr./Heidackerstr./Wasserbankstr. Bürger der Berthastr./Neuflözstr./Sarnsbankstr./Heidackerstr./Wasserbankstr. nehmen seit längerer Zeit Vibrationen und Erschütterungen in den Häusern wahr. Am 15.01.2013, ca. gegen 15:00 Uhr bis 15:30 Uhr, erfolgte eine erhebliche Erschütterung, verbunden mit knallähnlichen Geräuschen. Der Bezirksbürgermeister fragt an: Sind der Verwaltung diese Erschütterungen bekannt und worauf sind sie evtl. zurückzuführen? Der Verwaltung waren diese Erschütterungen nicht bekannt. Es wurde daher Kontakt mit verschiedenen Behörden/Institutionen aufgenommen, um die Ursache zu ermitteln: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Wie (1406) Vorlage Nr. 20130304 Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen: Für die Beurteilung von Erschütterungen oder Lärmbelästigungen aus dem gewerblichen Bereich liegt die Zuständigkeit bei der Unteren Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen. Diese teilte zu der Anfrage nachfolgenden Sachverhalt mit: Es waren auch hier vorab keine Erschütterungen bekannt. Aufgrund nun erfolgter örtlicher Überprüfungen kann jedoch ausgeschlossen werden, dass die Erschütterungen von der Baustelle A 40 Bochum kommen. Es wurden die angrenzenden Gewerbe-/Industriegebiete Carolinenglückstraße/Karolinenstraße, Kabeisemannsweg aufgesucht. Es konnten dort keine Erschütterungen feststellt werden. Da die Erschütterungen nicht regelmäßig sondern nur sporadisch auftreten sollen wird es sehr schwierig sein, den Verursacher zu finden, insbesondere da die nächsten Gewerbegebiete, die möglicherweise in Betracht kommen, über 500 m entfernt zur Wohnbebauung liegen. Es wird jedoch weiterhin versucht werden, die Quelle der Erschütterungen zu ermitteln. Bezirksregierung Arnsberg: Durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde mitgeteilt, dass einziger im Nahbereich der aufgeführten Straßen unter Bergaufsicht stehender Betrieb die Zentrale Wasserhaltung Carolinenglück (in 700 m Entfernung) ist. Nach Rücksprache mit einem Verantwortlichen für alle Zentralen Wasserhaltungen der RAG (auch für die Wasserhaltung Carolinenglück) teilte dieser mit, dass einzig der untertägige Betrieb von Grubenwasserhebungspumpen, der über Jahre hinweg ohne Auswirkungen/öffentliche Wahrnehmung durchgeführt wurde, hätte Störfaktor sein können. Warum der Betrieb der Wasserhaltung gerade zum angegebenen Zeitpunkt in der Siedlung durch Anwohner nach so langer Zeit wahrgenommen wurde, ist nicht zu erklären, da an dem Zustand der Pumpen oder der das Grubenwasser abführenden Rohrleitungen, die, weil erdverlegt, Erschütterungen/Vibrationen übertragen könnten, nichts verändert worden ist. Im beschriebenen Zeitraum wurden am Standort der Zentralen Wasserhaltung Carolinenglück keine außergewöhnlichen Arbeiten (Wartungs-/Instandsetzungsarbeiten) durchgeführt, die zu ABeeinträchtigungen@ der Wohnqualität/zu einer Belästigung von Anwohnern geführt haben können. Weitere Informationen liegen der Verwaltung nicht vor.