Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20130442
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Sitzung des Rates vom 06.02.2013 – Vorlage-Nr. 20130082
Bezeichnung der Vorlage
Technologie- und Gründerzentrenbetriebsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (TGR)
hier: Verschmelzung auf die EGR
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
13.03.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Rates vom 06.02.2013 wurde im Rahmen des Jahresabschlusses der
Technologie- und Gründerzentrenbetriebsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (TGR) 2011
zugesagt, über die Perspektiven der Verschmelzung der TGR auf die
Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR) zu berichten.
1.
Der Aufsichtsrat der EGR hat in seiner Sitzung am 28.08.2012 beschlossen, die TGR
mit Wirkung zum 01.01.2013 (Verschmelzungsstichtag) aus vergabe- und
steuerrechtlichen Gründen auf die EGR zu verschmelzen.
1.1
Vergaberecht
Nach der aktuellen Rechtsprechung ist der Kooperationsvertrag zwischen TGR und
der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis als
Geschäftsbesorgerin ausschreibungspflichtig, weil auf Basis der Vergangenheit
unterstellt werden kann, dass eine Dauerleistung vorliegt.
1.2
Steuerrecht
Die Finanzverwaltung sieht in den Verlusten von Tochtergesellschaften, die in der
Vergangenheit im Bereich öffentlicher Unternehmen regelmäßig akzeptiert wurden,
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20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20130442
verdeckte
Gewinnausschüttung
oder
eine
mittlerweile
entweder
eine
Geschäftsbesorgung und damit einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch.
2.
Für die Verschmelzung sind folgende Schritte notwendig:
2.1
Der Verschmelzung ist nach ' 17 Abs. 2 UmwG die sogenannte Schlussbilanz zum
31.12.2012 zugrunde zu legen. Hierzu ist entsprechend des Gesellschaftsvertrages
der TGR eine Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 sowie
Berichterstattung und Beschlussfassung - in dieser zeitlichen Abfolge - im Aufsichtsrat
der TGR, im HFA und in der Gesellschafterversammlung der TGR notwendig, um die
Schlussbilanz bzw. den Jahresabschluss zum 31.12.2012 ordnungsgemäß
festzustellen. Die diesbezügliche Berichterstattung im HFA ist für das 2. Quartal 2013
vorgesehen.
2.2
Der Prüfungsbericht ist mit dem Verschmelzungsvertrag nach ' 4 UmwG durch den
Notar dem Handelsregister einzureichen.
2.3
Erst mit der Eintragung der Verschmelzung gehen das Vermögen und die Schulden
der TGR auf die EGR über und die TGR erlischt als eigenständiger Rechtsträger (' 20
Abs. 1 UmwG). Mit Eintragung der (rückwirkenden) Verschmelzung gelten die ab dem
01.01.2013 von der TGR getätigten Handlungen und Rechtsgeschäfte als für
Rechnung der EGR durchgeführt.
3.
Die Grundkonstruktion der TGR bleibt innerhalb der EGR als Abteilung `Technologieund GründerzentrenA erhalten und wird zusammen mit der schon bestehenden
Abteilung `Immobilien- und ObjektmanagementA weiterentwickelt.