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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200) Vorlage Nr. 20130381 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 31.01.2013 Bezeichnung der Vorlage Einsatz von K.O.-Tropfen Beratungsfolge Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sitzungstermin akt. Beratung 14.03.2013 Anlagen Wortlaut Aus Nachbarstädten ist bekannt geworden, dass es dort zu einem vermehrten Aufkommen von Straftaten (insbesondere Sexualdelikten) gekommen ist, bei denen durch die Verabreichung von sogenannten „K.-O.-Tropfen“ die Wehrlosigkeit der Opfer herbeigeführt wurde. Einleitung In K.O.-Tropfen können verschiedene Wirkstoffe enthalten sein, insbesondere GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure). K.O.-Tropfen sind farb- und weitgehend geschmacklos. Die Wirkung setzt nach 10-20 Minuten ein. Nach einer kurzen Phase mit Schwindel und Übelkeit kommt es zur Teilnahmslosigkeit und praktischer Willenlosigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit. Nach dem Aufwachen können sich die Betroffenen an das Geschehene in der Regel nicht mehr erinnern. Daher werden K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt, um einen anderen Menschen willen- und hilflos zu machen und dann zu berauben oder zu vergewaltigen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200) Vorlage Nr. 20130381 1. Ist dem Gesundheitsamt eine ähnliche Entwicklung auch für Bochum bekannt geworden? Das Kriminalkommissariat 12 (Sexualdelikte) der Bochumer Polizei erhält von Zeit zu Zeit Anzeigen mit Angabe eines Erinnerungsverlustes nach Besuch einer Diskothek; auf Nachfrage werde dann der Verdacht auf K.O.-Tropfen geäußert. Die Polizei veranlasst dann Blutuntersuchungen, die in der Regel einen Blutalkoholspiegel und manchmal auch Nachweise anderer Drogen ergeben. K.O.-Tropfen seien jedoch nicht nachgewiesen worden. GHB ist allerdings im Blut nur 6 Stunden nach dem Konsum nachzuweisen (Urin: 8-12 Stunden). Viele Betroffene melden sich wahrscheinlich erst später bei der Polizei. Dann kann der Konsum von K.O.-Tropfen nicht mehr nachgewiesen werden. Das heißt, der Verdacht auf K.O.-Tropfen kann dann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Übermäßiger Alkoholkonsum kann auch zu den gleichen Folgewirkungen führen. Dem Gesundheitsamt sind konkrete Fälle nicht bekannt geworden. Andere Beratungsstellen teilen mit, dass es in Bochum in den letzten Jahren einzelne Verdachtsfälle gab. Aufgrund der begrenzten Nachweismöglichkeiten – zumindest was GHB angeht – ist von einer Dunkelziffer nicht erfasster Opfer auszugehen. 2. Welche präventiven Hilfen und Maßnahmen kann das Gesundheitsamt anbieten? 3. Gibt es qualifizierte Beratungsstellen, die als Anlaufstelle für Betroffene dienen? Folgende Beratungsstellen sind Anlaufstellen für Betroffene: -ProFamilia, Tel. 0234-683515, Di und Do 13-15 Uhr -InEchtzeit, Beratungsstelle für synthetische Drogen und Cannabis, Tel. 0234-309438 -Sprungbrett, Kontakt- und Beratungsstelle, Tel. 0234-5167610, Mo-Fr 12-15 Uhr. Neben der individuellen Beratung Betroffener verteilen die o.a. Einrichtungen von Zeit zu Zeit Informationskarten in Diskotheken, z.B. in der „Zeche“. Auf den Karten finden sich Verhaltenstipps gegen K.O.-Tropfen und Ansprechpartner für eine Beratung. Beratungen werden auch von mehreren weiteren Anbietern geleistet, so von „Neue Wege“ des Caritasverbandes als ärztliche und psychosoziale Beratungsstelle gegen Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch von Kindern; oder von NORA, Beratungsstelle für Frauen und Mädchen. Außerdem führen die Kontakt- und Beratungsstelle des Sozialpsychiatrischen Dienstes und die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit des Gesundheitsamtes Beratungen durch. Das gilt auch für die Traumaambulanz der LWL-Klinik. Im Zweifel sollten Betroffene sich unmittelbar an die Polizei (110) wenden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 0 (3200) Vorlage Nr. 20130381 Der Arbeitskreis für Mädchenarbeit beschäftigt sich auch mit diesem Thema. In diesem Arbeitskreis sind vertreten: ProFamilia, Fachstelle für Suchtvorbeugung der Krisenhilfe, Bochumer Kriminalpolizei, Jugendamt, der Bereich Schulsozialarbeit des Schulverwaltungsamtes, Evangelische Jugendhilfe, Stiftung Overdyck, VIA Verein für integrative Arbeit, NORA Frauenberatungsstelle, ambulantes Jugendhilfezentrum Ost. Der Arbeitskreis beobachtet die Situation in Bochum und kann bei Veränderungen flexibel reagieren.