Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 0 (3200)
Vorlage Nr. 20130381
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 31.01.2013
Bezeichnung der Vorlage
Einsatz von K.O.-Tropfen
Beratungsfolge
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sitzungstermin
akt.
Beratung
14.03.2013
Anlagen
Wortlaut
Aus Nachbarstädten ist bekannt geworden, dass es dort zu einem vermehrten
Aufkommen von Straftaten (insbesondere Sexualdelikten) gekommen ist, bei denen
durch die Verabreichung von sogenannten „K.-O.-Tropfen“ die Wehrlosigkeit der
Opfer herbeigeführt wurde.
Einleitung
In K.O.-Tropfen können verschiedene Wirkstoffe enthalten sein, insbesondere GHB
(Gamma-Hydroxy-Buttersäure). K.O.-Tropfen sind farb- und weitgehend geschmacklos. Die
Wirkung setzt nach 10-20 Minuten ein. Nach einer kurzen Phase mit Schwindel und Übelkeit
kommt es zur Teilnahmslosigkeit und praktischer Willenlosigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit.
Nach dem Aufwachen können sich die Betroffenen an das Geschehene in der Regel nicht
mehr erinnern. Daher werden K.O.-Tropfen ins Getränk gemischt, um einen anderen
Menschen willen- und hilflos zu machen und dann zu berauben oder zu vergewaltigen.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 0 (3200)
Vorlage Nr. 20130381
1. Ist dem Gesundheitsamt eine ähnliche Entwicklung auch für Bochum bekannt
geworden?
Das Kriminalkommissariat 12 (Sexualdelikte) der Bochumer Polizei erhält von Zeit zu Zeit
Anzeigen mit Angabe eines Erinnerungsverlustes nach Besuch einer Diskothek; auf
Nachfrage werde dann der Verdacht auf K.O.-Tropfen geäußert. Die Polizei veranlasst dann
Blutuntersuchungen, die in der Regel einen Blutalkoholspiegel und manchmal auch
Nachweise anderer Drogen ergeben. K.O.-Tropfen seien jedoch nicht nachgewiesen
worden.
GHB ist allerdings im Blut nur 6 Stunden nach dem Konsum nachzuweisen (Urin: 8-12
Stunden). Viele Betroffene melden sich wahrscheinlich erst später bei der Polizei. Dann
kann der Konsum von K.O.-Tropfen nicht mehr nachgewiesen werden. Das heißt, der
Verdacht auf K.O.-Tropfen kann dann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.
Übermäßiger Alkoholkonsum kann auch zu den gleichen Folgewirkungen führen.
Dem Gesundheitsamt sind konkrete Fälle nicht bekannt geworden. Andere Beratungsstellen
teilen mit, dass es in Bochum in den letzten Jahren einzelne Verdachtsfälle gab.
Aufgrund der begrenzten Nachweismöglichkeiten – zumindest was GHB angeht – ist von
einer Dunkelziffer nicht erfasster Opfer auszugehen.
2. Welche präventiven Hilfen und Maßnahmen kann das Gesundheitsamt anbieten?
3. Gibt es qualifizierte Beratungsstellen, die als Anlaufstelle für Betroffene dienen?
Folgende Beratungsstellen sind Anlaufstellen für Betroffene:
-ProFamilia, Tel. 0234-683515, Di und Do 13-15 Uhr
-InEchtzeit, Beratungsstelle für synthetische Drogen und Cannabis, Tel. 0234-309438
-Sprungbrett, Kontakt- und Beratungsstelle, Tel. 0234-5167610, Mo-Fr 12-15 Uhr.
Neben der individuellen Beratung Betroffener verteilen die o.a. Einrichtungen von Zeit zu
Zeit Informationskarten in Diskotheken, z.B. in der „Zeche“. Auf den Karten finden sich
Verhaltenstipps gegen K.O.-Tropfen und Ansprechpartner für eine Beratung.
Beratungen werden auch von mehreren weiteren Anbietern geleistet, so von „Neue Wege“
des Caritasverbandes als ärztliche und psychosoziale Beratungsstelle gegen Misshandlung,
Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch von Kindern; oder von NORA, Beratungsstelle
für Frauen und Mädchen.
Außerdem führen die Kontakt- und Beratungsstelle des Sozialpsychiatrischen Dienstes und
die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit des Gesundheitsamtes Beratungen durch. Das
gilt auch für die Traumaambulanz der LWL-Klinik. Im Zweifel sollten Betroffene sich
unmittelbar an die Polizei (110) wenden.
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53 0 (3200)
Vorlage Nr. 20130381
Der Arbeitskreis für Mädchenarbeit beschäftigt sich auch mit diesem Thema. In diesem
Arbeitskreis sind vertreten: ProFamilia, Fachstelle für Suchtvorbeugung der Krisenhilfe,
Bochumer
Kriminalpolizei,
Jugendamt,
der
Bereich
Schulsozialarbeit
des
Schulverwaltungsamtes, Evangelische Jugendhilfe, Stiftung Overdyck, VIA Verein für
integrative Arbeit, NORA Frauenberatungsstelle, ambulantes Jugendhilfezentrum Ost. Der
Arbeitskreis beobachtet die Situation in Bochum und kann bei Veränderungen flexibel
reagieren.