Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
TOP/akt. Beratung
67 21 Mo
(3518)
Vorlage Nr. 20130589
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Wassertransportleitung Witten-Heven - Bochum-Stiepel
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
akt.
Beratung
19.03.2013
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
Die Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH (WMR) plant im Zusammenhang mit der
Zulieferung von Trinkwasser aus dem Wasserwerk Witten den Bau einer Wassertransportleitung DN 800 von Witten-Heven nach Bochum-Stiepel. Ausgangspunkt ist eine
vorhandene Wassertransportleitung der Gelsenwasser AG in Witten-Heven, die parallel der
Kleinherbeder Straße verläuft. Dort wird die geplante neue Wassertransportleitung
angeschlossen und nördlich des Kemnader Stausees nach Westen und weiter durch das
Lottental, über die Grimbergstraße und die Haarstraße nach Bochum-Stiepel bis zur
vorhandenen Wassertransportleitung der Stadtwerke Bochum beim Wasserhochbehälter
"Untere
Zone"
westlich
der
Königsallee
geführt.
Die
Leitung
verläuft
durch
Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans Bochum-Mitte/Ost.
Die Gesamtlänge der Wassertransportleitung beträgt rd. 5,2 km. Nur kurze Abschnitte im
Stadtgebiet Witten verlaufen im Bereich unversiegelter Flächen. Auf Bochumer Stadtgebiet
wird die Leitung vollständig im Straßenraum oder unter befestigten Parkplatzflächen und
Fußwegen verlegt. Als Boden- und Materiallagerflächen sind ebenfalls befestigte Flächen
vorgesehen (z. B. südlich der Steigerhäuser im Lottental), nur kleinflächig erfolgen Material-
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lagerungen möglicherweise auch auf Acker- oder Grünlandflächen. Die Leitungsverlegung
nimmt somit außer kleinflächigem Straßenbegleitgrün auf Bochumer Gebiet fast keine
unversiegelten Flächen in Anspruch.
Im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung ist allerdings stellenweise eine Beseitigung
von Gehölzen erforderlich. An der Böschung des Ölbachs müssen auf der nordöstlichen
Seite der Straßenbrücke ca. 100 m² Böschungsgebüsch beseitigt werden, um die Leitung
als offenes Rohr neben der Brücke zu verlegen. An den Teichen im Lottental muss die
Trasse aus Gründen der Grundstücksverfügbarkeit auf einem sehr kurzen Abschnitt (wenige
Meter) in den angrenzenden Grünstreifen ausweichen, so dass dort ebenfalls etwa 100 m²
Gebüsch beseitigt werden müssen.
Weiterhin müssen an der Straße 'Im Lottental' eine Reihe von mittelalten bis älteren Bäumen
auf der südlich angrenzenden Straßenböschung entfernt werden. Der Einhieb wird erforderlich, weil die Bäume zum großen Teil in Richtung der Lottenbachaue geneigt sind und
Zugwurzeln zur Straße ausgebildet haben. Beim Grabenaushub für die Wasserleitung ist
damit zu rechnen, dass Hauptwurzeln gekappt werden müssen und somit die Standsicherheit dieser Bäume und ihr dauerhafter Erhalt nicht gewährleistet sind. Eine Reihe von
Bäumen ist allerdings auch ohne das geplante Bauvorhaben bei einem dringend erforderlichen Pflegedurchgang an der Böschung aus Verkehrssicherungsgründen bzw. aufgrund
vorhandener starker Schädigung der Bäume zu fällen. Etwa 8 Bäume sind stark geschädigt
bzw. stark geneigt oder unterwüchsig und müssen unabhängig von dem geplanten
Vorhaben aus Verkehrssicherungsgründen ohnehin in naher Zukunft beseitigt werden. Die
geplante Wassertransportleitung verursacht darüber hinaus über einen Streckenabschnitt
von etwa 1 km im Lottental einen Verlust von ca. 14 ungeschädigten Bäumen, da deren
Hauptwurzelsystem durch den Grabenaushub voraussichtlich stark geschädigt würde. Im
unteren Lottental muss zudem eine Säulenpappel beseitigt werden.
Das Leitungsbauvorhaben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem entlang der
Straße durch das Lottental geplanten Fuß- und Radweg. Die Trassen der beiden Baumaßnahmen sollen räumlich gebündelt und zeitlich koordiniert werden. Aufgrund der erforderlichen Breite des Fuß- und Radwegs von 2,0 - 2,5 m ist bei dem unmittelbar nach der
Leitungsverlegung geplanten Bau des Radweges wiederum ein Eingriff in Baumwurzeln
erforderlich, weshalb hierfür weitere ca. 14 Bäume beseitigt werden müssen. Es ist
vorgesehen, diesen Gehölzeinhieb im Vorgriff auf den geplanten Radwegbau schon mit dem
Bau der Wassertransportleitung vorzunehmen.
Die im Lottental nahe der Trasse vorhandenen schutzwürdigen und geschützten Feuchtbiotope werden nicht beeinträchtigt, da sie größtenteils tiefer oder auf gleicher Höhe wie die
Grabensohle und im Zustrom des Grundwassers liegen. Die Leitung übt zudem allenfalls
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eine geringfügige dränende Wirkung aus, so dass kein Wasser aus dem Niederungsbereich
abgezogen wird.
Die Teiche unterhalb des Botanischen Gartens sind wichtige Laichgewässer für Amphibien
(Erdkröte, Grünfrösche, Grasfrosch, Bergmolch, Teichmolch). Zu den Landlebensräumen
dieser Amphibien gehören die Waldbestände im Umfeld, so dass Wanderbewegungen in
größerem Umfang südlich der beiden Stauteiche über die Straße Im Lottental erfolgen.
Dabei handelt es sich zum allergrößten Teil um Erdkröten, aber auch andere vorkommende
Arten wandern über die Straße. Der Bau des Leitungsgrabens kann zu einer tödlichen Falle
für Amphibien werden, sofern er während der Wanderungszeiten der Amphibien erfolgt. Zur
Vermeidung von Individuenverlusten sind daher für den Bauabschnitt im Lottental südlich
der Teiche beim Botanischen Garten zwischen dem Südwesteingang Botanischer Garten
und den Steigerhäusern Bauzeitenfenster außerhalb der Wanderungszeiten und/oder das
Einrichten von Amphibienschutzanlagen festzulegen.
Unter Beachtung dieser Bauzeitbeschränkungen sind keine Beeinträchtigungen von Amphibien und auch keine artenschutzrechtlichen Konflikte gegeben; andere Artengruppen sind
von dem Vorhaben nicht betroffen. Die zu fällenden Bäume weisen keine Greifvogelhorste
oder als Fortpflanzungsstätten dienende Baumhöhlen auf.
Mit den verbleibenden Böschungsgehölzen und Waldflächen im Lottental werden sich die
Baumverluste nur in geringem Umfang auf das Landschaftsbild auswirken und den Charakter des betroffenen Landschaftsschutzgebiets nicht wesentlich verändern und somit dem
Schutzzweck des LSG nicht zuwiderlaufen.
Aufgrund der besonderen Bedeutung und Empfindlichkeit der Amphibienfauna im Lottental
ist vorgesehen, zur Kompensation des Eingriffs für die Leitungsverlegung und den in einem
eigenständigen Verfahren zu genehmigenden Fuß- und Radweg eine dauerhafte
Amphibienschutzeinrichtung mit Leiteinrichtungen und Straßendurchlässen im Bereich der
Teiche beim Botanischen Garten zu errichten. Die Maßnahme kann sinnvoll im Zusammenhang mit den beiden geplanten Baumaßnahmen durchgeführt werden und erbringt
eine effektive Lebensraumaufwertung.