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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - TOP/akt. Beratung 67 21 Mo (3518) Vorlage Nr. 20130589 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Wassertransportleitung Witten-Heven - Bochum-Stiepel Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd akt. Beratung 19.03.2013 Anlagen Lageplan Wortlaut Die Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH (WMR) plant im Zusammenhang mit der Zulieferung von Trinkwasser aus dem Wasserwerk Witten den Bau einer Wassertransportleitung DN 800 von Witten-Heven nach Bochum-Stiepel. Ausgangspunkt ist eine vorhandene Wassertransportleitung der Gelsenwasser AG in Witten-Heven, die parallel der Kleinherbeder Straße verläuft. Dort wird die geplante neue Wassertransportleitung angeschlossen und nördlich des Kemnader Stausees nach Westen und weiter durch das Lottental, über die Grimbergstraße und die Haarstraße nach Bochum-Stiepel bis zur vorhandenen Wassertransportleitung der Stadtwerke Bochum beim Wasserhochbehälter "Untere Zone" westlich der Königsallee geführt. Die Leitung verläuft durch Landschaftsschutzgebiet des Landschaftsplans Bochum-Mitte/Ost. Die Gesamtlänge der Wassertransportleitung beträgt rd. 5,2 km. Nur kurze Abschnitte im Stadtgebiet Witten verlaufen im Bereich unversiegelter Flächen. Auf Bochumer Stadtgebiet wird die Leitung vollständig im Straßenraum oder unter befestigten Parkplatzflächen und Fußwegen verlegt. Als Boden- und Materiallagerflächen sind ebenfalls befestigte Flächen vorgesehen (z. B. südlich der Steigerhäuser im Lottental), nur kleinflächig erfolgen Material- Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Mo (3518) Vorlage Nr. 20130589 lagerungen möglicherweise auch auf Acker- oder Grünlandflächen. Die Leitungsverlegung nimmt somit außer kleinflächigem Straßenbegleitgrün auf Bochumer Gebiet fast keine unversiegelten Flächen in Anspruch. Im Zusammenhang mit der Leitungsverlegung ist allerdings stellenweise eine Beseitigung von Gehölzen erforderlich. An der Böschung des Ölbachs müssen auf der nordöstlichen Seite der Straßenbrücke ca. 100 m² Böschungsgebüsch beseitigt werden, um die Leitung als offenes Rohr neben der Brücke zu verlegen. An den Teichen im Lottental muss die Trasse aus Gründen der Grundstücksverfügbarkeit auf einem sehr kurzen Abschnitt (wenige Meter) in den angrenzenden Grünstreifen ausweichen, so dass dort ebenfalls etwa 100 m² Gebüsch beseitigt werden müssen. Weiterhin müssen an der Straße 'Im Lottental' eine Reihe von mittelalten bis älteren Bäumen auf der südlich angrenzenden Straßenböschung entfernt werden. Der Einhieb wird erforderlich, weil die Bäume zum großen Teil in Richtung der Lottenbachaue geneigt sind und Zugwurzeln zur Straße ausgebildet haben. Beim Grabenaushub für die Wasserleitung ist damit zu rechnen, dass Hauptwurzeln gekappt werden müssen und somit die Standsicherheit dieser Bäume und ihr dauerhafter Erhalt nicht gewährleistet sind. Eine Reihe von Bäumen ist allerdings auch ohne das geplante Bauvorhaben bei einem dringend erforderlichen Pflegedurchgang an der Böschung aus Verkehrssicherungsgründen bzw. aufgrund vorhandener starker Schädigung der Bäume zu fällen. Etwa 8 Bäume sind stark geschädigt bzw. stark geneigt oder unterwüchsig und müssen unabhängig von dem geplanten Vorhaben aus Verkehrssicherungsgründen ohnehin in naher Zukunft beseitigt werden. Die geplante Wassertransportleitung verursacht darüber hinaus über einen Streckenabschnitt von etwa 1 km im Lottental einen Verlust von ca. 14 ungeschädigten Bäumen, da deren Hauptwurzelsystem durch den Grabenaushub voraussichtlich stark geschädigt würde. Im unteren Lottental muss zudem eine Säulenpappel beseitigt werden. Das Leitungsbauvorhaben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem entlang der Straße durch das Lottental geplanten Fuß- und Radweg. Die Trassen der beiden Baumaßnahmen sollen räumlich gebündelt und zeitlich koordiniert werden. Aufgrund der erforderlichen Breite des Fuß- und Radwegs von 2,0 - 2,5 m ist bei dem unmittelbar nach der Leitungsverlegung geplanten Bau des Radweges wiederum ein Eingriff in Baumwurzeln erforderlich, weshalb hierfür weitere ca. 14 Bäume beseitigt werden müssen. Es ist vorgesehen, diesen Gehölzeinhieb im Vorgriff auf den geplanten Radwegbau schon mit dem Bau der Wassertransportleitung vorzunehmen. Die im Lottental nahe der Trasse vorhandenen schutzwürdigen und geschützten Feuchtbiotope werden nicht beeinträchtigt, da sie größtenteils tiefer oder auf gleicher Höhe wie die Grabensohle und im Zustrom des Grundwassers liegen. Die Leitung übt zudem allenfalls Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Mo (3518) Vorlage Nr. 20130589 eine geringfügige dränende Wirkung aus, so dass kein Wasser aus dem Niederungsbereich abgezogen wird. Die Teiche unterhalb des Botanischen Gartens sind wichtige Laichgewässer für Amphibien (Erdkröte, Grünfrösche, Grasfrosch, Bergmolch, Teichmolch). Zu den Landlebensräumen dieser Amphibien gehören die Waldbestände im Umfeld, so dass Wanderbewegungen in größerem Umfang südlich der beiden Stauteiche über die Straße Im Lottental erfolgen. Dabei handelt es sich zum allergrößten Teil um Erdkröten, aber auch andere vorkommende Arten wandern über die Straße. Der Bau des Leitungsgrabens kann zu einer tödlichen Falle für Amphibien werden, sofern er während der Wanderungszeiten der Amphibien erfolgt. Zur Vermeidung von Individuenverlusten sind daher für den Bauabschnitt im Lottental südlich der Teiche beim Botanischen Garten zwischen dem Südwesteingang Botanischer Garten und den Steigerhäusern Bauzeitenfenster außerhalb der Wanderungszeiten und/oder das Einrichten von Amphibienschutzanlagen festzulegen. Unter Beachtung dieser Bauzeitbeschränkungen sind keine Beeinträchtigungen von Amphibien und auch keine artenschutzrechtlichen Konflikte gegeben; andere Artengruppen sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die zu fällenden Bäume weisen keine Greifvogelhorste oder als Fortpflanzungsstätten dienende Baumhöhlen auf. Mit den verbleibenden Böschungsgehölzen und Waldflächen im Lottental werden sich die Baumverluste nur in geringem Umfang auf das Landschaftsbild auswirken und den Charakter des betroffenen Landschaftsschutzgebiets nicht wesentlich verändern und somit dem Schutzzweck des LSG nicht zuwiderlaufen. Aufgrund der besonderen Bedeutung und Empfindlichkeit der Amphibienfauna im Lottental ist vorgesehen, zur Kompensation des Eingriffs für die Leitungsverlegung und den in einem eigenständigen Verfahren zu genehmigenden Fuß- und Radweg eine dauerhafte Amphibienschutzeinrichtung mit Leiteinrichtungen und Straßendurchlässen im Bereich der Teiche beim Botanischen Garten zu errichten. Die Maßnahme kann sinnvoll im Zusammenhang mit den beiden geplanten Baumaßnahmen durchgeführt werden und erbringt eine effektive Lebensraumaufwertung.