Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 P (2177)
Vorlage Nr. 20122575
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Rates am 13.12.2012 (Vorlage Nr. 20122486)
Bezeichnung der Vorlage
Widersprüche und Klagen gegen Entscheide des Jobcenters in 2012
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
21.03.2013
Anlagen
Wortlaut
„Widersprüche und Klagen gegen Entscheide des Jobcenters in 2012
Die Sozialgerichte berichten weiterhin über eine Klageflut in Bezug auf die Hartz-IVRegelungen. Dazu hatte die Linksfraktion bereits mehrfach Anfragen gestellt. Die Antworten
waren sehr aufschlussreich und informativ. Für die umfangreichen Antworten möchten wir
uns auf diesem Wege bedanken und bitten mit der folgenden Anfrage um Aktualisierung der
Zahlen:
1. Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2012 gegen Entscheidungen des Jobcenters
Bochum eingereicht worden?
2. Gegen welche Entscheide richteten sich die Widersprüche in ihrer Mehrzahl?
3. Wie lange dauert es in der Regel bis über einen Widerspruch entschieden wird?
4. Wie vielen Widersprüchen wurde vom Jobcenter Bochum selber stattgegeben und
was waren die wesentlichen Gründe, den Widersprüchen Rechnung zu tragen?
5. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum
entwickelt?
6. Wie viele Klagen sind gegen Entscheide des Jobcenters Bochum anhängig?
7. Von den eingereichten Klagen richten sich wie viele gegen
a) Anrechnung von Einkommen beim ALGII?
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b) Einstufung von Vermögenswerten?
c) Angemessenheit der Miete?
d) Höhe der zu erstattenden Heizkosten?
e) Anrechnung von Partnereinkommen?
f) Gegen durch das Jobcenter verhängte Sanktionen?
8. Wie lange sind die Klagen anhängig, bevor es zu einer Entscheidung kommt?
(Bitte für die entsprechenden Ebenen der Gerichtsbarkeit aufschlüsseln.)
9. In wie vielen Fällen der eingereichten Klagen wurde von den Gerichten im Sinne der
Klägerinnen/Kläger entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch
war der Anteil der Vergleiche?
10. Wie hat sich die Zahl der Klagen in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum
entwickelt?“
Beantwortung durch das Jobcenter Bochum
1. Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2012 gegen Entscheidungen des Jobcenters
eingereicht worden?
Im Jahr 2012 wurden 2.775 Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenter
Bochum eingereicht.
2. Gegen welche Entscheide richten sich die Widersprüche in ihrer Mehrzahl?
Die Mehrzahl der Widersprüche (517) richtet sich gegen Entscheidungen bei der
Anwendung des § 22 SGB II („Kosten der Unterkunft“).
Im Weiteren stehen die Vorschriften
- der §§ 11 - 11b SGB II - Anrechnung von Einkommen (505)
- der §§ 45 ff SGB X - Aufhebung und Erstattung von Leistungen (424)
und
- der §§ 31 - 32 SGB II - Sanktionen (243)
im Mittelpunkt der Widersprüche.
Zwar umfasst daneben die Rubrik „Sonstiges“ noch eine hohe Anzahl von
Widersprüchen (1.086), allerdings handelt es sich hierbei um eine Zusammenfassung
von Widersprüchen, die nicht einer speziellen Vorschrift zugeordnet werden können.
3. Wie lange dauert es in der Regel bis über einen Widerspruch entschieden wird?
Die durchschnittliche voraussichtliche Bearbeitungszeit im Jobcenter Bochum beträgt
aktuell 3,0 Monate (Stand: Dezember 2012). Sie ermittelt sich aus dem Verhältnis der
Zahl der unerledigten Widersprüche zum Ende des Berichtsmonats zu der Zahl der
Widersprüche, die im jeweils vergangenen Monat bearbeitet wurden.
Sie gibt an, wie viele Monate das Jobcenter fiktiv benötigen würde, um die bestehenden
unerledigten Widersprüche bei gleichbleibender Erledigungsanzahl zu bearbeiten (und
gibt damit aber keinen Aufschluss über die tatsächliche Bearbeitungsdauer der einzelnen
Widersprüche).
4. Wie vielen Widersprüchen wurde vom Jobcenter Bochum selber stattgegeben und
was waren die wesentlichen Gründe, den Widersprüchen Rechnung zu tragen?
Von den im Jahr 2012 erledigten Widersprüchen (2.806) wurden
vollumfänglich stattgegeben: 1.021
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-
teilweise stattgegeben:
abgelehnt:
auf andere Weise erledigt:
279
1.239
267
Wesentliche Gründe für die erfolgten 1.300 Stattgaben waren in 474 Fällen kundenseitig
„nachgereichte Unterlagen“ und in 472 Fällen „offensichtliche Fehler“ (fehlerhafte
Rechtsanwendung und unvollständige Sachverhaltsermittlung). Die restlichen erfolgten
aufgrund neuer Rechtslage, neuer Weisungslage und sonstigen Gründen (z.B.
Dokumentationsproblemen).
5. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum
einwickelt?
Im Jahr 2011 wurden 3.149 Widersprüche erhoben. Angesichts der aktuellen Zahl von
2.775 lässt sich somit ein Rückgang der Widerspruchsmenge um 11,9% feststellen.
6. Wie viele Klagen sind gegen Entscheide des Jobcenters Bochum anhängig?
Im Jahr 2012 wurden 530 Klagen der 1. Instanz erhoben. Endgültig erledigt wurden im
Zeitraum 01.01. bis 31.12.2012 575 Klagen der 1. Instanz.
7. Von den eingereichten Klagen richten sich wie viele gegen
a) Anrechnung von Einkommen beim Alg II?
Von den eingereichten Klagen richten sich 28 gegen die Anrechnung von
Einkommen.
b) Einstufung von Vermögenswerten?
Klagen aufgrund Vermögens spielen mittlerweile eine untergeordnete Rolle,
daher werden sie manuell statistisch nicht mehr erfasst.
c) Angemessenheit der Miete / Höhe der zu erstattenden Heizkosten?
Da eine statistische Erfassung nur bezogen auf die maßgebliche Vorschrift des
SGB II vorgenommen wird (hier: § 22 SGB II) kann nur eine Gesamtzahl
angegeben werden:
Von den eingereichten Klagen richten sich 74 gegen die zugrunde gelegten
Kosten der Unterkunft.
d) Anrechnung von Partnereinkommen?
Auch hier lässt sich keine spezifische Zahl nennen, insofern wird auf die Antwort
zu Frage 7 a) verwiesen.
e) Gegen durch das Jobcenter verhängte Sanktionen?
Von den eingereichten Klagen richten sich 8 gegen die Absenkung oder den
Wegfall von Alg II auf der Grundlage der §§ 31 - 32 SGB II.
8. Wie lange sind die Klagen anhängig, bevor es zu einer Entscheidung kommt?
(Bitte für die entsprechenden Ebenen der Gerichtsbarkeit aufschlüsseln.)
Hierzu werden seitens des Jobcenter Bochum keinerlei Daten erhoben. Evtl. lassen sich
aus folgenden Angaben Schlüsse ziehen:
Gegenwärtig (Stand: Januar 2013) sind 71 Klagen ruhend gestellt, davon
aus 2006: 1
aus 2007: 2
aus 2008: 3
aus 2009: 14
aus 2010: 5
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aus 2011: 37
aus 2012: 9
Unerledigt mit Stichtag 31.12.12 waren 723 Klagen (incl. der 71 ruhenden), also 652
offene Verfahren:
Diese verteilen sich auf die Jahre, in denen sie erhoben wurden, wie folgt:
aus 2006: 2 Klagen,
aus 2007: 6 Klagen (zzgl. 2 ruhende).
aus 2008: 11 Klagen (zzgl. 3 ruhende),
aus 2009: 36 Klagen (zzgl. 14 ruhende)
aus 2010: 98 Klagen (zzgl. 5 ruhende)
aus 2011: 160 Klagen
aus 2012: 339 Klagen.
9. In wie vielen Fällen der eingereichten Klagen wurde von den Gerichten im Sinne
der Kläger/innen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch
war der Anteil der Vergleiche?
Von den 575 im Jahr 2012 endgültig erledigten Klagen wurden
a.
durch Urteil oder Gerichtsbescheid vollständig stattgegeben:
13
b.
durch Urteil oder Gerichtsbescheid teilweise stattgeben:
1
c.
durch Urteil oder Gerichtsbescheid abgewiesen:
38
d.
auf andere Weise erledigt (z. B. durch Anerkenntnis,
Rücknahme, Vergleich):
523
davon:
- Fälle, in denen das Jobcenter teilweise oder
ganz nachgegeben hat:
231
Eine Aufteilung nach Gerichtsebenen wird dabei nicht vorgenommen.
10. Wie hat sich die Zahl der Klagen in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum
entwickelt?
Im Jahr 2011 wurden 589 Klagen erhoben. Es lässt sich somit ein Rückgang der Klagen
um 59 Fälle oder 10% verzeichnen.