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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
26.12.14, 12:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20122575 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Rates am 13.12.2012 (Vorlage Nr. 20122486) Bezeichnung der Vorlage Widersprüche und Klagen gegen Entscheide des Jobcenters in 2012 Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 21.03.2013 Anlagen Wortlaut „Widersprüche und Klagen gegen Entscheide des Jobcenters in 2012 Die Sozialgerichte berichten weiterhin über eine Klageflut in Bezug auf die Hartz-IVRegelungen. Dazu hatte die Linksfraktion bereits mehrfach Anfragen gestellt. Die Antworten waren sehr aufschlussreich und informativ. Für die umfangreichen Antworten möchten wir uns auf diesem Wege bedanken und bitten mit der folgenden Anfrage um Aktualisierung der Zahlen: 1. Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2012 gegen Entscheidungen des Jobcenters Bochum eingereicht worden? 2. Gegen welche Entscheide richteten sich die Widersprüche in ihrer Mehrzahl? 3. Wie lange dauert es in der Regel bis über einen Widerspruch entschieden wird? 4. Wie vielen Widersprüchen wurde vom Jobcenter Bochum selber stattgegeben und was waren die wesentlichen Gründe, den Widersprüchen Rechnung zu tragen? 5. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum entwickelt? 6. Wie viele Klagen sind gegen Entscheide des Jobcenters Bochum anhängig? 7. Von den eingereichten Klagen richten sich wie viele gegen a) Anrechnung von Einkommen beim ALGII? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20122575 b) Einstufung von Vermögenswerten? c) Angemessenheit der Miete? d) Höhe der zu erstattenden Heizkosten? e) Anrechnung von Partnereinkommen? f) Gegen durch das Jobcenter verhängte Sanktionen? 8. Wie lange sind die Klagen anhängig, bevor es zu einer Entscheidung kommt? (Bitte für die entsprechenden Ebenen der Gerichtsbarkeit aufschlüsseln.) 9. In wie vielen Fällen der eingereichten Klagen wurde von den Gerichten im Sinne der Klägerinnen/Kläger entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche? 10. Wie hat sich die Zahl der Klagen in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum entwickelt?“ Beantwortung durch das Jobcenter Bochum 1. Wie viele Widersprüche sind im Jahr 2012 gegen Entscheidungen des Jobcenters eingereicht worden? Im Jahr 2012 wurden 2.775 Widersprüche gegen Entscheidungen des Jobcenter Bochum eingereicht. 2. Gegen welche Entscheide richten sich die Widersprüche in ihrer Mehrzahl? Die Mehrzahl der Widersprüche (517) richtet sich gegen Entscheidungen bei der Anwendung des § 22 SGB II („Kosten der Unterkunft“). Im Weiteren stehen die Vorschriften - der §§ 11 - 11b SGB II - Anrechnung von Einkommen (505) - der §§ 45 ff SGB X - Aufhebung und Erstattung von Leistungen (424) und - der §§ 31 - 32 SGB II - Sanktionen (243) im Mittelpunkt der Widersprüche. Zwar umfasst daneben die Rubrik „Sonstiges“ noch eine hohe Anzahl von Widersprüchen (1.086), allerdings handelt es sich hierbei um eine Zusammenfassung von Widersprüchen, die nicht einer speziellen Vorschrift zugeordnet werden können. 3. Wie lange dauert es in der Regel bis über einen Widerspruch entschieden wird? Die durchschnittliche voraussichtliche Bearbeitungszeit im Jobcenter Bochum beträgt aktuell 3,0 Monate (Stand: Dezember 2012). Sie ermittelt sich aus dem Verhältnis der Zahl der unerledigten Widersprüche zum Ende des Berichtsmonats zu der Zahl der Widersprüche, die im jeweils vergangenen Monat bearbeitet wurden. Sie gibt an, wie viele Monate das Jobcenter fiktiv benötigen würde, um die bestehenden unerledigten Widersprüche bei gleichbleibender Erledigungsanzahl zu bearbeiten (und gibt damit aber keinen Aufschluss über die tatsächliche Bearbeitungsdauer der einzelnen Widersprüche). 4. Wie vielen Widersprüchen wurde vom Jobcenter Bochum selber stattgegeben und was waren die wesentlichen Gründe, den Widersprüchen Rechnung zu tragen? Von den im Jahr 2012 erledigten Widersprüchen (2.806) wurden vollumfänglich stattgegeben: 1.021 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20122575 - teilweise stattgegeben: abgelehnt: auf andere Weise erledigt: 279 1.239 267 Wesentliche Gründe für die erfolgten 1.300 Stattgaben waren in 474 Fällen kundenseitig „nachgereichte Unterlagen“ und in 472 Fällen „offensichtliche Fehler“ (fehlerhafte Rechtsanwendung und unvollständige Sachverhaltsermittlung). Die restlichen erfolgten aufgrund neuer Rechtslage, neuer Weisungslage und sonstigen Gründen (z.B. Dokumentationsproblemen). 5. Wie hat sich die Zahl der Widersprüche in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum einwickelt? Im Jahr 2011 wurden 3.149 Widersprüche erhoben. Angesichts der aktuellen Zahl von 2.775 lässt sich somit ein Rückgang der Widerspruchsmenge um 11,9% feststellen. 6. Wie viele Klagen sind gegen Entscheide des Jobcenters Bochum anhängig? Im Jahr 2012 wurden 530 Klagen der 1. Instanz erhoben. Endgültig erledigt wurden im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2012 575 Klagen der 1. Instanz. 7. Von den eingereichten Klagen richten sich wie viele gegen a) Anrechnung von Einkommen beim Alg II? Von den eingereichten Klagen richten sich 28 gegen die Anrechnung von Einkommen. b) Einstufung von Vermögenswerten? Klagen aufgrund Vermögens spielen mittlerweile eine untergeordnete Rolle, daher werden sie manuell statistisch nicht mehr erfasst. c) Angemessenheit der Miete / Höhe der zu erstattenden Heizkosten? Da eine statistische Erfassung nur bezogen auf die maßgebliche Vorschrift des SGB II vorgenommen wird (hier: § 22 SGB II) kann nur eine Gesamtzahl angegeben werden: Von den eingereichten Klagen richten sich 74 gegen die zugrunde gelegten Kosten der Unterkunft. d) Anrechnung von Partnereinkommen? Auch hier lässt sich keine spezifische Zahl nennen, insofern wird auf die Antwort zu Frage 7 a) verwiesen. e) Gegen durch das Jobcenter verhängte Sanktionen? Von den eingereichten Klagen richten sich 8 gegen die Absenkung oder den Wegfall von Alg II auf der Grundlage der §§ 31 - 32 SGB II. 8. Wie lange sind die Klagen anhängig, bevor es zu einer Entscheidung kommt? (Bitte für die entsprechenden Ebenen der Gerichtsbarkeit aufschlüsseln.) Hierzu werden seitens des Jobcenter Bochum keinerlei Daten erhoben. Evtl. lassen sich aus folgenden Angaben Schlüsse ziehen: Gegenwärtig (Stand: Januar 2013) sind 71 Klagen ruhend gestellt, davon aus 2006: 1 aus 2007: 2 aus 2008: 3 aus 2009: 14 aus 2010: 5 Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 P (2177) Vorlage Nr. 20122575 aus 2011: 37 aus 2012: 9 Unerledigt mit Stichtag 31.12.12 waren 723 Klagen (incl. der 71 ruhenden), also 652 offene Verfahren: Diese verteilen sich auf die Jahre, in denen sie erhoben wurden, wie folgt: aus 2006: 2 Klagen, aus 2007: 6 Klagen (zzgl. 2 ruhende). aus 2008: 11 Klagen (zzgl. 3 ruhende), aus 2009: 36 Klagen (zzgl. 14 ruhende) aus 2010: 98 Klagen (zzgl. 5 ruhende) aus 2011: 160 Klagen aus 2012: 339 Klagen. 9. In wie vielen Fällen der eingereichten Klagen wurde von den Gerichten im Sinne der Kläger/innen entschieden, wie viele Verfahren wurden eingestellt und wie hoch war der Anteil der Vergleiche? Von den 575 im Jahr 2012 endgültig erledigten Klagen wurden a. durch Urteil oder Gerichtsbescheid vollständig stattgegeben: 13 b. durch Urteil oder Gerichtsbescheid teilweise stattgeben: 1 c. durch Urteil oder Gerichtsbescheid abgewiesen: 38 d. auf andere Weise erledigt (z. B. durch Anerkenntnis, Rücknahme, Vergleich): 523 davon: - Fälle, in denen das Jobcenter teilweise oder ganz nachgegeben hat: 231 Eine Aufteilung nach Gerichtsebenen wird dabei nicht vorgenommen. 10. Wie hat sich die Zahl der Klagen in 2012 im Vergleich zu 2011 in Bochum entwickelt? Im Jahr 2011 wurden 589 Klagen erhoben. Es lässt sich somit ein Rückgang der Klagen um 59 Fälle oder 10% verzeichnen.