Daten
Kommune
Bochum
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Bericht 14 12 (62 56) vom 21.12.2012.pdf
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14 12 (62 56) Ho
21.12.2012
Bericht
über die Prüfung der Ausgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung für die
Teilnahme an Veranstaltungen und deren Durchführung
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bochum
Prüfer:
Michael Hoffmeister
Inhaltsverzeichnis zum Bericht über die Prüfung der Ausgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung für die
Teilnahme an Veranstaltungen und deren Durchführung
__________________________________________________________________________________________
Seite
1.
Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 1
2.
Prüfungsauftrag............................................................................................................................. 1
3.
Prüfungsumfang ............................................................................................................................ 1
4.
Prüfungsunterlagen....................................................................................................................... 2
5.
Prüfungsergebnis .......................................................................................................................... 2
5.1
Allgemeines ........................................................................................................................... 2
5.2
Fachmesse „EXPO REAL“ in München ................................................................................. 3
5.3
Gewerbeimmobilienmesse „MIPIM“ in Cannes...................................................................... 4
5.4
Gründungswettbewerb „Senkrechtstarter“ in Bochum ........................................................... 6
6.
Erfolgskontrolle ............................................................................................................................. 8
7.
Fazit............................................................................................................................................... 10
8.
Schlussbesprechung .................................................................................................................. 10
Bericht über die Prüfung der Ausgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung für die Teilnahme an Veranstaltungen und deren Durchführung
1.
Seite 1
Vorbemerkungen
Das Ziel der Wirtschaftsförderung Bochum (Amt 80) ist es, den Wirtschaftsstandort Bochum attraktiv und wettbewerbsfähig auszugestalten und weiter zu stärken. Zu den Aufgabenfeldern gehören u. a. die Betreuung ortsansässiger sowie an Bochum interessierter
Unternehmen und Investoren. Dabei begleitet und unterstützt das Amt 80 unternehmerische Vorhaben von der Planungsphase bis zur Realisierung durch umfassende Beratung
und Angebote beziehungsweise Vermittlung geeigneter Standorte und Immobilien sowie
bei der Herstellung von Kontakten zu anderen öffentlichen Stellen und Kooperationspartnern.
Im allgemeinen Immobilienbereich sind u. a. Faktoren wie Renditen, Leerstandsquoten,
städtebauliche Entwicklungen und aktuelle Projekte für Investitionsentscheidungen von
Bedeutung, während branchenbezogene Ansiedlungsentscheidungen immer mehr von
der Stärke und Kompetenz einer Branche am Standort beeinflusst werden.
Standortangebote an Interessenten (Nutzer/Mieter/Kaufinteressenten) beinhalten vor allem Immobilien und sehr oft auch Grundstücksflächen, die sich im Eigentum Dritter befinden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Eigentümern/Vermietern/Maklern bis
hin zu gemeinsamen Besichtigungen und Begleitung im behördlichen Bereich.
Ein weiterer Schwerpunkt in dem Aufgabenspektrum des Amtes 80 ist die aktive Unterstützung der Bochumer Unternehmen aus der Immobilienbranche bei verschiedenen Messeauftritten. Bei der Fachmesse „EXPO REAL“ in München und bei der Gewerbeimmobilienmesse „MIPIM“ in Cannes wird den interessierten Unternehmen angeboten, gemeinsam mit dem Amt 80 den Wirtschafts- und Immobilienstandort Bochum zu präsentieren.
Das Amt 80 knüpft bzw. intensiviert u. a. auf diesen Fachmessen Kontakte zu Investoren,
Projektentwicklern und Unternehmern. Es unterstützt aus diesem Grunde auch die Realisierung herausragender Immobilienprojekte am Standort Bochum, betreut diese und wirbt
intensiv für die Projekte.
Damit sich potentielle Firmengründer für Bochum als Standort entscheiden, werden neben
den Messebesuchen auch eigene Veranstaltungen, wie der Gründungswettbewerb „Senkrechtstarter“, durchgeführt.
2.
3.
Prüfungsauftrag
!
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - ' 103 (2) Ziffer 1 -
!
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum (RPO) - ' 4 (2) Ziffer 3 -
Prüfungsumfang
Die genauen Kosten für die Teilnahme des Amtes 80 an Messen und anderen Veranstaltungen oder für die Durchführung eigener Veranstaltungen stehen i. d. R. erst im nachhinein fest und verteilen sich auf unterschiedlichste Aufwandskonten. Durch die Prüfung
sollte festgestellt werden, wie hoch die tatsächlichen Gesamtkosten für derartige Projekte
(z. B. MIPIM in Cannes, EXPO REAL in München oder Senkrechtstarter in Bochum) waren, wie sie sich zusammensetzen, ob sie angemessen waren (z. B. Anzahl und Höhe von
Preisgeldern) und ob sie ordnungsgemäß belegt sind. Hierzu wurde das Jahr 2010 (letzter
testierter Jahresabschluss zum Zeitpunkt der Prüfung) vollständig geprüft und aufgrund
der hier gewonnenen Erkenntnisse die Jahre 2009 und 2011 mit einbezogen.
Bericht über die Prüfung der Ausgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung für die Teilnahme an Veranstaltungen und deren Durchführung
4.
Seite 2
Prüfungsunterlagen
!
Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW)
!
Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land NRW (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW)
!
Teilnahmebedingungen des Amtes 80 für den Gründungswettbewerb „Senkrechtstarter“
!
Unterlagen des Amtes 80 zu den Veranstaltungen „EXPO REAL“, „MIPIM“ und
„Senkrechtstarter“
!
Unterlagen des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zu den Veranstaltungen „EXPO
REAL“, „MIPIM“ und „Senkrechtstarter“
!
Kreditorische und debitorische Rechnungen sowie Gutschriften der Jahre 2009 bis
2011
!
IT-Auswertungen aus dem SAP-Verfahren
5.
Prüfungsergebnis
5.1
Allgemeines
Die vom Amt 80 wahrzunehmenden Aufgaben sind auf drei Sachgebiete verteilt. Im Sachgebiet 80 1 - Strategie, Kommunikation, Branchen & Technologie - werden die Handlungserfordernisse des Amtes festgelegt. Darüber hinaus ist das Sachgebiet für die Ansiedlung neuer Unternehmen insbesondere auf technologischer Basis zuständig. Hier
werden Fokusbranchen der Gesundheitswirtschaft, des Maschinenbaues, der Elektromobilität, der Geothermie und der IT-Sicherheit betreut.
Vom Sachgebiet 80 2 – Unternehmen & Flächen – werden bereits vorhandene Unternehmen umfänglich begleitet. Hierzu zählen Standortfragen, die Verbesserung des
Flächen- und Immobilienangebotes, die Vermittlung von Gewerbe- und anderen
Grundstücken sowie die Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen.
Das Sachgebiet 80 3 – Gründung & Wachstum – hat die Aufgabe die Zahl der Existenzgründungen voranzutreiben und damit eine wirtschaftliche Stabilität für Betroffene zu erreichen. Dabei wird ein Fokus besonders auf Frauen gelegt. Hier sollen deren berufliche
Chancen in Bochumer Unternehmen gesteigert und der Fachkräftemangel abgebaut werden. Ebenso sollen Frauen Anreize im Hinblick auf eigene Existenzgründungen vermittelt
werden.
Zum Thema Veranstaltungen weist der Haushaltsplan für die Wirtschaftsförderung (Produktgruppe 5702) unter den statistischen Kennzahlen einen geplanten Wert von 150 aus.
In einer Aufstellung des Amtes 80 sind für 2011 tatsächlich insgesamt 239 Veranstaltungen aufgeführt. Die Aufstellung beinhaltet Veranstaltungen, bei denen das Amt 80 alleiniger Veranstalter oder Mitveranstalter ist sowie Veranstaltungen anderer Organisationen,
an denen das Amt 80 teilgenommen hat (z. B. Spatenstich EGR-Gebäude).
Bericht über die Prüfung der Ausgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung für die Teilnahme an VeranstalSeite 3
tungen und deren Durchführung
Damit die Kennzahl „Veranstaltungen“ im Haushaltsplan aussagekräftiger
wird, sollte seitens des Amtes 80 genau definiert werden, bei welchen Maßnahmen es sich um eine Veranstaltung im Sinne der vom Fachamt gebildeten Kennzahl handelt. Für Beratungsgespräche, Teilnahmen an Geschäftseröffnungen und der gleichen könnten ggf. eigene Kennzahlen gebildet
werden.
Aus der Liste der Veranstaltungen hat das RPA die drei größten Veranstaltungen, die insgesamt rd. 80 % des finanziellen Gesamtvolumens aller Veranstaltungen ausmachen,
umfassend geprüft. Hierbei handelt es sich um die beiden Veranstaltungen „EXPO REAL“
und „MIPIM“, an denen das Amt 80 zusammen mit anderen Kommunen teilnimmt sowie
den Gründungswettbewerb „Senkrechtstarter“, bei dem das Amt 80 alleiniger Veranstalter
ist.
5.2
Fachmesse „EXPO REAL“ in München
Die „EXPO REAL“ in München ist die europaweit größte internationale Fachmesse für
Gewerbeimmobilien und Investitionen. Von der Entwicklung über die Finanzierung, die
Realisierung und die Vermarktung bis hin zum Betrieb und zur Nutzung von Immobilien
bietet sie der Branche die größte Plattform für Ideen, Networking, Lösungen und Erfahrungsaustausch. Die Teilnahme dient der Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort
Bochum, der Akquise von nationalen Investoren und ist wesentlicher Bestandteil des Akquise-Konzeptes der Wirtschaftsförderung Bochum. Die Messe findet jährlich an drei Tagen in München auf dem Gelände der Neuen Messe statt.
An der „EXPO REAL“ nahmen im Prüfungszeitraum pro Jahr durchschnittlich 1.600 Unternehmen aus 34 Ländern teil. Neben den Repräsentanten der ausstellenden Unternehmen, mit denen ein lebhafter Erfahrungsaustausch stattfindet, zählten die Veranstalter an
den drei Messetagen noch rd. 22.000 Besucher aus 73 Ländern. Somit konnten durch die
Teilnahme an der Messe jährlich mehr als 36.000 Teilnehmer erreicht werden.
Die Kosten für die Teilnahme stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr
Art der Kosten
2009
EUR
2010
EUR
2011
EUR
112.866,78
102.847,87
78.620,77
13.193,35
8.087,01
9.623,80
Werbungskosten
6.667,57
1.309,08
4.512,36
Hotelkosten
5.839,00
1.125,00
2.246,00
Flugkosten
4.620,02
1.606,85
446,79
Insgesamt
143.186,72
114.975,81
95.449,72
Standmiete
Veranstaltungsnebenkosten
Standmiete
Die Stadt Bochum war in den Jahren 2009 bis 2011 zusammen mit anderen Kommunen
wie z. B. Dortmund, Essen und Duisburg an einem gemeinschaftlichen Stand der „Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH“ beteiligt. Um die Kosten zu senken, wurde die
angemietete Fläche von Jahr zu Jahr reduziert.
Bericht über die Prüfung der Ausgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung für die Teilnahme an Veranstaltungen und deren Durchführung
Seite 4
Veranstaltungsnebenkosten
Unter dieser Position sind alle Zahlungen zusammen gefasst (z. B. Miete für technische
Anlagen, Ausstellerausweise und Eintrittskarten sowie Kosten für Animation und Künstler), die in der Tabelle nicht gesondert aufgeführt sind. In 2009 traten mehrere Künstler
des Bochumer Musicals „Starlight Express“ als Werbeträger für Bochum auf. Für den Auftritt musste eine entsprechende technische Anlage angemietet werden.
Werbungskosten
Die höheren Kosten für die Werbung in 2009 hängen mit dem Auftritt der Musicaldarsteller
zusammen. Das Amt 80 hat mit Hinweis auf das Musical für den Messeauftritt spezielle
Promotion CD´s und ein Video erstellt. In 2010 wurde im Gegensatz zu den Jahren 2009
und 2011 auf die Schaltung einer Anzeige in einem Wirtschaftsmagazin verzichtet, wodurch rd. 2.300 EUR geringere Kosten entstanden.
Hotelkosten
Die Höhe der Hotelkosten hängt von der Zahl der Teilnehmer und der Dauer des Aufenthaltes ab. Im Jahr 2009 war der Betrag verhältnismäßig hoch, da zusätzlich noch die Musicaldarsteller untergebracht werden mussten. Im Jahr 2011 waren im Vergleich zum Jahr
2010 bei insgesamt mehr Übernachtungen auch höhere Preise für die einzelnen Übernachtungen zu zahlen.
Flugkosten
In den Flugkosten für 2009 sind die Flüge für die Musicaldarsteller enthalten. Die Verringerung von 2010 auf 2011 konnte aufgrund eines besonderen Angebotes und einer geringeren Anzahl an Flugtickets (drei statt fünf Personen) erzielt werden.
Die Prüfung der Ausgaben für die Veranstaltung „EXPO-REAL“ ergab keine
Prüfungsbemerkungen. Alle Beträge sind ordnungsgemäß belegt.
5.3
Gewerbeimmobilienmesse „MIPIM“ in Cannes
Die Gewerbeimmobilienmesse „MIPIM“ in Cannes ist der jährlich stattfindende internationale Branchentreff für das interessierte Fachpublikum. Die Wirtschaftsförderung Bochum
hat den Wirtschaftsstandort Bochum in den vergangenen neun Jahren auf dieser Messe
präsentiert. Die Teilnahme dient der Öffentlichkeitsarbeit für den Wirtschaftsstandort Bochum, der Akquise von internationalen Investoren und ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Akquise-Konzeptes der Wirtschaftsförderung Bochum. Mit durchschnittlich über
19.000 Teilnehmern aus 83 Ländern verzeichnete die „MIPIM“ in den letzten drei Jahren
einen Anstieg der Teilnehmerzahlen gegenüber den Vorjahren.
Bis einschließlich 2010 hat die „Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH“ mit den Städten Bochum, Dortmund, Essen und Duisburg und Unternehmenspartnern aus der Wirtschaft an der Immobilienmesse „MIPIM“ teilgenommen, um die Region mit ihrem Investitionsspektrum, herausragenden Projekten und Unternehmen gezielt auf dem internationalen Markt zu positionieren.
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Seit 2011 ist die Stadt Bochum Partner auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Nordrhein-Westfalen. Die „Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH“ koordiniert den regionalen Messeauftritt in enger Abstimmung mit „NRW.INVEST“ und den beteiligten Kommunen. Aus dieser Teilnahme resultiert eine 50 %-ige Reduzierung der Standmiete für die
Stadt Bochum ab dem Jahr 2011.
Geschäftsjahr
Art der Kosten
2009
EUR
2010
EUR
2011
EUR
48.075,40
2.023,28
23.090,04
Werbungskosten
9.945,58
8.447,03
2.894,85
Flugkosten
3.151,14
-65,76
641,85
Hotelkosten
1.722,00
584,00
1.924,00
Insgesamt
62.894,12
10.988,55
28.550,74
Insgesamt (*)
42.046,36
31.836,31
18.550,74
Standmiete/Gebühren
(*) bei periodengerechter Zuordnung der Kosten
Standmiete/Gebühren
In der Standmiete des Jahres 2009 sind 20.000 EUR Vorauszahlung für 2010 enthalten,
die entsprechend auch in 2010 zu buchen waren. In 2010 fehlt daher dieser Betrag in der
Aufstellung. Desgleichen enthält die Summe in 2011 einen Betrag von 10.000 EUR als
Vorauszahlung für 2012, der somit ebenfalls nicht dem richtigen Jahr zugeordnet ist. Seit
dem Jahr 2011 beträgt die Standmiete nur noch 10.000 EUR.
Werbungskosten
In 2009 hat das Amt 80 eine größere Anzeige in einem Wirtschaftsmagazin geschaltet,
die alleine bereits rd. 8.700 EUR kostete. In 2010 wurde die Anzeige weniger aufwendig
und somit deutlich preiswerter beauftragt. Außerdem fielen zusätzliche Übersetzungskosten für umfangreiche Texte an, die auf USB-Sticks mit Werbeaufdruck „Wirtschaftsförderung Bochum“ als Werbematerial verteilt wurden. Für die Messe in 2011 wurden zwar
vergleichbare Werbemaßnahmen durchgeführt, jedoch fielen die zusätzlichen Übersetzungskosten nicht an und es konnten noch Restbestände aus 2010 verwendet werden.
Flugkosten
In den Flugkosten des Jahres 2009 sind 782 EUR enthalten, die das Jahr 2010 betreffen
und daher auch in dem Jahr zu buchen waren. Außerdem mussten zwei von insgesamt
vier Flügen im Jahr 2009 umgebucht werden, wodurch zusätzliche Kosten entstanden.
Der Gutschriftbetrag in 2010 resultiert aus der Stornierung eines der beiden Flüge in
2009. Der Betrag von 65,76 EUR ist daher ebenfalls dem Jahr 2009 zuzurechnen. Für die
Messe in 2011 konnten vier preiswerte Flüge gebucht werden.
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Hotelkosten
In 2010 sind deutlich geringere Hotelkosten angefallen als in den beiden anderen Jahren.
Dies hat seine Ursache darin, dass in diesem Jahr nur eine Person für Bochum auf der
Messe vertreten war. In 2009 und 2011 waren es jeweils vier Personen.
Die Prüfung der Ausgaben für die Veranstaltung „MIPIM“ ergab keine wesentlichen Prüfungsbemerkungen. Alle Beträge sind ordnungsgemäß belegt. Bei der Standmiete und den Flugkosten sind allerdings Beträge enthalten, die einer anderen Rechnungsperiode zuzuordnen sind. In Zukunft ist
auf eine periodengerechte Zuordnung in der Erfolgsrechnung zu achten.
5.4
Gründungswettbewerb „Senkrechtstarter“ in Bochum
Die Stadt Bochum führt seit 2007 den Gründungswettbewerb „Senkrechtstarter“ durch.
Grundlage des Wettbewerbes ist die im „Handlungskonzept Bochum 2015“ dargestellte
Notwendigkeit zur Entwicklung gründungsunterstützender Maßnahmen. Ziel des Gründungswettbewerbes „Senkrechtstarter“ ist es, die Gründerinnen und Gründer optimal bei
der Übertragung ihrer Geschäftsidee in einen eigenen professionellen Businessplan zu
unterstützen.
Die Teilnahmebedingungen für die hier geprüften Jahre 2009 bis 2011 sahen keine Einschränkung des Teilnehmerkreises vor. Grundsätzlich konnte jeder mit einer Geschäftsidee und dem Willen diese umzusetzen, an dem Wettbewerb teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen waren jedoch bereits bestehende Unternehmen, deren Gründung
vor dem 01. Januar des Jahres erfolgte, in dem der Wettbewerb startete. Zur Teilnahme
berechtigt, aber von der Prämierung ausgeschlossen waren Preisträger der finalen Phase
eines vergleichbaren Wettbewerbes mit dem bereits prämierten Geschäftskonzept.
Des Weiteren sahen die Teilnahmebedingungen vor, dass die prämierten Preisträger des
Gründungswettbewerbes 50 % des jeweiligen Preisgeldes ohne weitere Bedingungen erhielten und die weiteren 50 % nur bei einer Unternehmensgründung in Bochum ausgezahlt wurden. Die Unternehmensgründung musste innerhalb von zwölf Monaten nach der
Prämierung erfolgen und durch einen entsprechenden Handelsregistereintrag, eine Gewerbeanmeldung oder ein entsprechendes Dokument nachgewiesen werden. Die Auszahlung erfolgte grundsätzlich nur an die teilnehmende Einzelperson bzw. an den zuletzt
eingetragenen Teamleiter eines Teams von Teilnehmern.
In den aktuellen Teilnahmebedingungen für 2012/2013 ist der Teilnehmerkreis auf Nordrhein-Westfalen begrenzt. Hier muss der Arbeitssitz bzw. der geplante Unternehmenssitz
oder der Wohnort der Gründerinnen und Gründer liegen. Der Ausschlusstermin für bestehende Unternehmen wurde vom 01. Januar auf den 01. April verkürzt und die Auszahlungsbedingungen für die Preisgelder verändert. Die erste Hälfte des Preisgeldes wird
ausgezahlt, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach der Prämierung eine Unternehmensgründung in Nordrhein-Westfalen erfolgt und die zweite Hälfte, wenn dies in
Bochum, Herne oder Witten geschieht. Die Auszahlung der zweiten Hälfte übernimmt die
Stadt, in der die Unternehmensgründung erfolgt.
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tungen und deren Durchführung
Die Kosten des Wettbewerbes stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr
2009
EUR
Art der Kosten
2010
EUR
2011
EUR
Werbungskosten
72.831,43
72.634,05
47.756,15
Preisgelder
52.500,00
49.000,00
32.500,00
Bewirtungskosten
30.732,62
18.026,95
17.116,66
Veranstaltungskosten
23.207,84
7.920,15
9.874,77
2.686,08
12.090,80
11.381,06
95,00
408,49
61,17
182.052,97
160.080,44
118.680,81
Beratung/Honorare
Reisekosten/Sonstiges
Insgesamt
Werbungskosten
Zum Zwecke der Werbung für den Gründungswettbewerb werden die unterschiedlichsten
Medien genutzt. Daher setzt sich der Betrag in allen Jahren auch aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen. Zu den jährlich wiederkehrenden Kosten zählen z. B. die Kosten
für das Senkrechtstarter Internetportal, Plakataktionen und Zeitungsanzeigen. Zusätzliche
Schwerpunkte lagen in 2009 auf der Werbung an Bus und Bahn und in 2010 auf der Verteilung von Werbemitteln (Flyer, Stockschirme und Einkaufsbeutel) sowie weitere Anzeigen in besonderen Printmedien.
Um die Werbung zu optimieren, werden die Teilnehmer gefragt, wodurch sie auf den
Wettbewerb aufmerksam wurden. Aufgrund dieser Erkenntnisse stellte das Amt 80 z. B.
die teuere Werbung an Bus und Bahn ein. Die Kosten konnten hierdurch in 2011 deutlich
reduziert werden.
Preisgelder
Der Gründungswettbewerb „Senkrechtstarter“ findet immer jahresübergreifend statt. Die
Höhe der Preisgelder stellt sich wie folgt dar:
Wettbewerb
2009/2010
EUR
2010/2011
EUR
2011/2012
EUR
Platz 1
15.000
15.000 (SPK)
15.000 (SPK)
Platz 2
10.000
10.000
10.000
Platz 3
5.000
5.000
5.000
Plätze 4 bis 10
3.000
3.000
3.000
Insgesamt
51.000
51.000 (36.000)
51.000 (36.000)
Für den Wettbewerb 2010/2011 sowie auch für den Wettbewerb 2011/2012 hat die Sparkasse Bochum (SPK) das Preisgeld für den 1. Platz zur Verfügung gestellt.
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Die Auszahlung der übrigen Preisgelder erfolgte, wie bereits erwähnt, in zwei Schritten.
Die erste Hälfte wurde ohne weitere Bedingungen an die Preisträger ausgezahlt. Die
zweite Hälfte wurde ausgezahlt, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Prämierung eine
Unternehmensgründung in Bochum erfolgte. Da nicht alle Preisträger die Bedingung für
die Auszahlung der zweiten Hälfte erfüllten, kamen nur die in der Kostenaufstellung ausgewiesenen Beträge zur Auszahlung. Im Betrag für das Jahr 2009 sind höhere Beträge
enthalten, da der Wettbewerb 2008/2009 noch mit höheren Preisgeldern (insgesamt
105.000 EUR) dotiert war und die Auszahlung der Beträge in der Regel zeitversetzt erfolgt. Die für die Auszahlung der zweiten Hälfte zu erbringenden Nachweise über eine Unternehmensgründung in Bochum wurden in allen Fällen erbracht.
Bewirtungs- und Veranstaltungskosten
Im Rahmen des Gründungswettbewerbes „Senkrechtstarter“ finden eine Auftaktveranstaltung, mehrere Themenabende sowie eine Abschlussveranstaltung statt. Für diese Veranstaltungen finanziert das Amt 80 u. a. die Räumlichkeiten sowie das Catering. An den Auftakt- und Abschlussveranstaltungen nahmen seit 2007 jeweils zwischen 145 und 236 Personen teil.
In der Regel findet die Auftaktveranstaltung von Jahr zu Jahr an unterschiedlichen Orten
statt (z. B. im Planetarium oder Museum). Für das Catering an diesen Orten wurden
Preisanfragen durchgeführt, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln. Die Themenabende finden in der „Alten Lohnhalle“ in Wattenscheid (Catering Fa. T.) und die Abschlussveranstaltung in der „rewirpower-Lounge“ des VfL Bochum (Catering Fa. A.) statt. Bei den
hiefür durchgeführten Preisanfragen konnten unter Einbeziehung der notwendigen technischen Ausstattung, der Bestuhlung und des Catering, an diesen Veranstaltungsorten
stets die günstigsten Gesamtpreise erzielt werden. Die Regelungen des Vergabewesens
wurden eingehalten.
Beratung/Honorare
Neben den rd. 280 ehrenamtlich tätigen Experten werden auch Beratungsfirmen für die
Beratung der gründungswilligen Teilnehmer beauftragt. Für die einzelne Beratungsstunde
werden einheitlich 74,97 EUR (63,- EUR netto) gezahlt. Die Volksbank Bochum Witten eG
sponsert die Beratungsleistung mit 7.500 EUR. Weitere Sponsoren sind die „Creditreform
Bochum“, der IT-Verband „networker NRW“ und die „Telekommunikation Mittleres Ruhrgebiet“.
Die Prüfung der Ausgaben für die Veranstaltung „Senkrechtstarter“ ergab
keine Prüfungsbemerkungen. Alle Beträge sind ordnungsgemäß belegt.
6.
Erfolgskontrolle
An den beiden Veranstaltungen „MIPIM“ und „EXPO REAL“ nimmt die Stadt Bochum zusammen mit anderen Kommunen wie z. B. Dortmund, Essen und Duisburg teil. Auswertbare Unterlagen, aufgrund dessen das RPA den Erfolg dieser Veranstaltungen für die
Stadt Bochum beurteilen könnte, liegen im Amt 80 nicht vor. Stattdessen teilte das Amt 80
für die im Jahr 2012 besuchten Veranstaltungen mit,
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tungen und deren Durchführung
„dass im Vorfeld des Messebesuches Immobilienakteure an die Bochumer Messestände
eingeladen wurden, um bestehende Kontakte zu intensivieren und neue Kontakte aufzubauen. Außerdem nutzten eine Vielzahl der eingeladenen Unternehmensvertreter, Investoren, Projektentwickler und Vertreter von Fachinstitutionen vermehrt die Möglichkeit zu
Informationsgesprächen mit den Bochumer Repräsentanten der Stadt und der Partnerunternehmen. Daneben fanden zusätzlich konkrete Besprechungen zu aktuellen Bochumer
Themen und Projekten statt, wie z. B. Entwicklung Ruhrpark Bochum, Einzelhandel in Bochum, Entwicklung Viktoria Quartier oder Wohnungsbau inkl. studentischem Wohnen.“
Das RPA empfiehlt, bei zukünftigen Messebesuchen das eigene Handeln zu
dokumentieren. Hierzu könnten z. B.:
●
die Zahl der Eingeladenen, die tatsächlich auch zum Bochumer Messestand gekommen sind,
●
die Zahl der durchgeführten Informationsgespräche sowie
●
die Aktivitäten, die sich im Anschluss der Messe aus dem Messebesuch ergeben haben
festgehalten werden.
Für die eigene Veranstaltung „Senkrechtstarter“ werden bereits Statistiken erstellt. Da es
sich hier um einen Gründungswettbewerb handelt ist die Zahl der anschließenden Unternehmensgründungen der wesentliche Indikator für den Erfolg dieser Veranstaltung.
Wettbewerb
2007/08
Erhebung 2008
Erhebung 2009
Erhebung 2010
Gründungen
Arbeitsplätze
Gründungen
Arbeitsplätze
Gründungen
Arbeitsplätze
47
112
52
183
66
249
Keine Erhebung
53
190
66
299
Keine Erhebung
39
210
Keine Erhebung
2008/09
2009/10
2010/11
gesamt
Bochum
Erhebung 2011
47
112
Gründungen
ArbeitsPlätze
51
163
105
373
171
758
222
921
42
173
66
254
84
294
Die letzte Erhebung des Amtes 80 aus dem Jahr 2011 ergab, dass aufgrund des Gründungswettbewerbes „Senkrechtstarter“ zu diesem Zeitpunkt insgesamt 84 Firmen mit insgesamt 294 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bochum tätig waren. Eine vollständige Erhebung, die auch den aktuellen Stand der Gründungen aus den früheren Wettbewerben
berücksichtigt, konnte aufgrund von zwei unbesetzten Stellen im Amt 80 nicht durchgeführt werden. Außerdem wurde ermittelt, dass die Insolvenzquote bei den Firmen aus
dem Gründungswettbewerb bei durchschnittlich 9 % liegt. Die IHK zu Düsseldorf veröffentlichte im Internet zum Thema Insolvenzen, dass fast jedes zweite Unternehmen in den
ersten fünf Jahren scheitert. Der Erfolg dieser Veranstaltung lässt sich daher an diesen
Zahlen messen.
Bericht über die Prüfung der Ausgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung für die Teilnahme an VeranstalSeite 10
tungen und deren Durchführung
Weitere Vergleichswerte aus anderen Städten konnten nicht ermittelt werden, da in offiziellen Statistiken nur die absolute Zahl der Insolvenzen und die prozentuale Veränderung
zum Vorjahr genannt werden. Eine Insolvenzquote bezogen auf Neugründungen wird in
diesen Statistiken nicht ausgewiesen. Deutlich wird allerdings, dass Jungunternehmen mit
rd. 26 % den größten Anteil an der Gesamtzahl der Insolvenzen haben (Quelle: Wirtschaftswoche 05.2012).
7.
Fazit
Die Prüfung zeigt, dass die Ausgaben für die Teilnahme an und die Durchführung von
Veranstaltungen in den letzten Jahren rückläufig waren. Beauftragte Leistungen wurden
im Wettbewerb vergeben und die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von Jahr zu
Jahr gezielter eingesetzt. Bei den Kosten für Werbung konnte dies z. B. durch die Auswertung von Fragebögen an die Teilnehmer geschehen.
Alle Ausgaben sind ordnungsgemäß belegt, wobei bei der periodengerechten Zuordnung
der Beträge in der Erfolgsrechnung in Zukunft sorgfältiger zu arbeiten ist.
Außerdem sollte zum Zweck der Kosten-Nutzen-Abwägung bei allen Veranstaltungen das
eigene Handeln und die sich hieraus ergebenden Erfolge dokumentiert sowie die im
Haushaltsplan ausgewiesenen Kennzahlen auf ihre Aussagekraft überprüft und entsprechend angepasst werden.
8.
Schlussbesprechung
Nach vorheriger Zusendung einer Ausfertigung des Berichtsentwurfes hat das Amt 80 auf
eine Schlussbesprechung gemäß § 9 (5) Rechnungsprüfungsordnung verzichtet.
Alfons Jost
Monika Becker
Michael Hoffmeister