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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.12.14, 12:40
Aktualisiert
27.01.18, 22:16

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20130554 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Sportschule NRW Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur und Sport Ausschuss für Bildung und Wissenschaften Rat 16.04.2013 16.04.2013 29.05.2013 26.04.2013 30.04.2013 06.06.2013 Anlagen Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20130554 1. Einleitung Zwischen dem 06.11.2012 und 05.12.2012 ist die Vorlage der Verwaltung Nr. 20122114 zur Umsetzung der Förderbedingungen hinsichtlich der Ernennung des bestehenden Verbundsystems Bochum mit dem Hellweg Gymnasium, der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule, dem Märkischen Gymnasium und der Pestalozzi-Realschule durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) zur Sportschule NRW in der Bezirksvertretung Wattenscheid, dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaften, dem Ausschuss für Kultur und Sport sowie dem Haupt- und Finanzausschuss parlamentarisch beraten worden. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung beauftragt worden, die Realisierungschancen zum Bau einer Dreifachsporthalle an der Märkischen Schule zu prüfen und dabei auch die für die Märkische Schule notwendige Mensa für die Übermittag-Betreuung sowie einen Mehrzweckraum einzuplanen und dem Rat der Stadt Bochum anschließend darüber zu berichten. Zur Erlangung kurzfristiger Ergebnisse wurde von den Zentralen Diensten der Stadt Bochum eine Machbarkeitsstudie beauftragt. 2. Ergebnis der Machbarkeitsstudie Die beauftrage Machbarkeitsstudie brachte grundsätzlich folgendes Ergebnis: a) Der Bau einer Dreifachsporthalle einschließlich der Nebenräume (u. a. Gymnastik- und Kraftraum) sowie einer Mensa und eines Mehrzweckraumes ist auf dem Gelände der Märkischen Schule möglich. Zuvor müssen jedoch die abgängige Einfeld-Sporthalle mit dem darüber liegenden Kunstraum sowie der angrenzende Gebäudeteil einschließlich Musikraum und Umkleiden abgerissen werden. b) Die von den Architekten vorgeschlagene Variante lässt sich ausschließlich auf dem Schulgelände verwirklichen, ohne dass öffentliche Verkehrs- und Parkflächen eingezogen werden müssen. c) Bis auf die Frage des Denkmalschutzes, für die noch eine Klärung herbeigeführt werden muss, (die Märkische Schule ist seit dem Jahr 2003 in die Denkmalliste eingetragen) konnten alle anderen baulichen bzw. leitungstechnischen Probleme im Wesentlichen gelöst werden. d) Alle schulischen und sportlichen Anforderungen an den Neubau lassen sich erfüllen. Die von den Architekten ermittelte Grob-Kosten-Schätzung für das Projekt hat eine Gesamtsumme i. H. v. rd. 8,8 Mio. EUR (einschl. Abriss-, Gründungs- und Baukosten sowie Kosten für Außenanlagen und Ausstattung) ergeben, von denen rd. 7,630 Mio. EUR auf die Dreifachsporthalle sowie rd. 1,170 Mio. EUR auf die schulischen Ergänzungsbauten entfallen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20130554 Details zu den Kostenpositionen und daraus abzuleitende genauere Angaben zu Fördersummen können erst nach weiterer Konkretisierung der bisherigen Grob-Planung erfolgen. Zu diesem Zweck ist beabsichtigt, einen Architektenwettbewerb zu beauftragen, dessen Ergebnis als Grundlage für die weiteren Entscheidungen dienen soll. Parallel dazu soll die denkmalschutzrechtliche Zustimmung der Oberen Denkmalbehörde in Münster zum Abbruch der bestehenden Turnhalle eingeholt werden. Bei einer abschließenden Nichtgenehmigung müsste die weitere Fortführung des Wettbewerbs gestoppt werden. Die bis dahin entstandenen Aufwendungen wären in diesem Fall zu übernehmen. Es wird aber ausdrücklich die parallele Bearbeitung des Wettbewerbs und der denkmalrechtlichen Thematik empfohlen, da bei einer nacheinander erfolgenden Erledigung von einem zeitlichen Verzug von vier bis sieben Monaten zu rechnen wäre. Unter Berücksichtigung der bisherigen Planung und Grob-Kostenschätzung und einer ebenfalls noch groben Einschätzung von förderfähigen Kosten wurde in Abstimmung zwischen Schul-und Sportverwaltung – bezogen auf die sportfachlichen Bauwerke – überschlägig eine mögliche Landesförderung i. H. v. rd. 4,927 Mio. EUR errechnet. Da sich im Rahmen des Sportstättenbaus eine Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt, reduziert sich die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt weiterhin. Hier wurde aufgrund des bisherigen Planungsstandes und der Grob-Kosten eine Vorsteuererstattung i. H. v. 1,157 Mio. EUR geschätzt. Somit ergibt sich derzeit grob geschätzt die folgende finanzielle Situation: Kosten der Mensa einschl. Mehrzweckraum: 1,170 Mio. EUR Kosten der Dreifachhalle einschl. Nebenräume: 7,630 Mio. EUR Gesamtkosten: 8,800 Mio. EUR ./. geschätzter Landesförderung 4,927 Mio. EUR ./. geschätzter Vorsteuererstattung 1,157 Mio. EUR Nettobelastung für den städt. Haushalt 2,716 Mio. EUR Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die erwartete Landesförderung und die geschätzte Vorsteuererstattung aufgrund des bisherigen Planungsstandes keine absolut belastbaren Zahlen beinhalten, sondern nur eine erste Einschätzung darstellen. Die exakten Auswirkungen können erst nach Fortgang der Planung und weiterer Abstimmung mit dem Fördergeber angegeben werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20130554 3. Abstimmung mit dem Fördergeber Vor Einleitung weiterer Schritte und dem Eingehen finanzieller Verpflichtungen wurde ein Gespräch mit dem MFKJKS gesucht, um das Projekt und die bisherige Planung vorzustellen und um zu ermitteln, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. In diesem Zusammenhang wurde dem Vertreter des MFKJKS der bisherige Planungsstand einschließlich der bisherigen GrobKostenermittlung präsentiert. Das Gespräch führte zu dem Ergebnis, dass das vorgestellte Vorhaben zu den förderfähigen Vorhaben nach den geltenden Sportstättenbauförderrichtlinien des Landes zählt. Danach handelt es sich um eine herausragende Sportstätte, die aufgrund des hohen Landesinteresses mit einem Fördersatz von 80 % der berücksichtigungsfähigen Kosten bezuschusst wird. Dieses Ergebnis wurde der Stadt Bochum im Februar d. J. vom MFKJKS auch schriftlich übermittelt. Eine förmliche Förderzusage seitens des Landes ist damit nicht verbunden. Hierzu muss der bisherige Planungsstand weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden. Im Rahmen des o. g. Gespräches konnte deshalb aufgrund des derzeitigen Planungsstandes nicht geklärt werden, ob die überschlägig ermittelte Fördersumme i. H. v. 4,927 Mio. EUR tatsächlich zu erreichen ist. Nach Aussage des MFKJKS haben sich die Fördersummen bei bisher schon realisierten Sportschulen NRW in einem Rahmen zwischen 3,0 und 3,8 Mio. EUR bewegt. Um einen möglichst hohen Förderanteil und einen entsprechend niedrigen Eigenanteil für die Stadt Bochum zu erreichen, wurde mit dem MFKJKS eine enge Abstimmung beim weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess abgesprochen. Diese Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den Bauteil der Dreifachhalle und der entsprechenden Nebenräume. Die Kosten für den schulischen Bereich (Mensa und Mehrzweckraum) sind nicht förderfähig und somit vollständig von der Stadt Bochum zu tragen. 4. Bewertung und weitere Schritte Die vorhandene Einfeldsporthalle an der Märkischen Schule ist aufgrund der baulichen Lage auf der so genannten „Torf-Linse“ in absehbarer Zeit dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen. Somit wird der Märkischen Schule ab diesem Zeitpunkt zukünftig keine Sporthalle mehr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus benötigt die Märkische Schule dringend für die Übermittag-Betreuung eine Mensa. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung - unter Berücksichtigung des zu realisierenden Landeszuschusses - das Vorhaben, im Zusammenhang mit der Ernennung des bestehenden Verbundsystems zur Sportschule NRW eine neue Dreifachsporthalle einschl. der entsprechenden Nebenräume sowie eine Mensa auf dem Gelände der Märkischen Schule zu bauen für zielführend und wirtschaftlich. Deshalb wird die folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20130554 a) Ernennung des bisherigen Verbundsystems zur Sportschule NRW Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Ernennung des bestehenden Verbundsystems Bochum mit dem Hellweg Gymnasium, der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule, dem Märkischen Gymnasium und der Pestalozzi-Realschule zur Sportschule NRW mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2013/2014 unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses ausgesprochen. Die entsprechenden Rahmenvorgaben für Sportschulen sehen in diesem Zusammenhang vor, dass die Kommunen bzw. die Schulträger zur Realisierung des Konzeptes dadurch beitragen, dass sie im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten den zusätzlichen Bedarf an Sportstätten, insbesondere in der Bereitstellung von Sporträumen, Hallen, Sportplätzen, Schwimmbädern etc. garantieren. Darüber hinaus sollen die Schulträger im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten freiwillig die Verpflichtung eingehen, auch jenen Schülerinnen und Schülern der Sportschule NRW die Fahrkosten zu erstatten, die nach der Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben. Der zusätzliche Bedarf an Sportstätten richtet sich grundsätzlich nach dem Mehrbedarf an Sportstunden der Schülerinnen und Schüler der o. g. Schulen. Da sich die Sportschule NRW anfangs im Aufbau befinden wird und mit den ersten Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 startet, ist auch das Sportstättenangebot nach und nach dem Bedarf anzupassen. In dem Gespräch mit dem MFKJKS wurde - bezogen auf den Endausbau des Systems Sportschule NRW in Bochum - die Errichtung einer Dreifachhalle mit den entsprechenden Nebenräumen zur Bedarfsdeckung als angemessen angesehen. Bis zur Errichtung und Nutzung einer neuen Dreifachhalle sind die Mehrbedarfe an Sportunterricht durch entsprechende Belegungszeiten in den vorhandenen Sporteinrichtungen zu decken. Insofern kann die Stadt Bochum gegenüber dem Ministerium erklären, dass für den zusätzlichen Bedarf an Sportunterricht die erforderlichen Sportstättenkapazitäten bereitgestellt werden; zunächst übergangsweise im Bestand und dauerhaft durch die Errichtung einer entsprechenden Dreifachsporthalle. Die Übernahme von Fahrkosten für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler wird sich im Wesentlichen auf vereinzelte im Regelfall auswärtige Schülerinnen und Schüler beziehen, die einen kürzeren Schulweg zu einer anderen Schule haben und insofern nach der Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten besitzen. Der genaue Umfang steht derzeit noch nicht fest, wird aber zu keinen erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Stadt Bochum führen. Es wird jährlich nach Beendigung des Aufnahmeverfahrens an den betreffenden Schulen des Verbundsystems jeweils zu ermitteln sein, ob Schülerinnen und Schüler von dieser Regelung betroffen sind und welches die wirtschaftlichste Beförderungsart (z. B. Bereitstellung ermäßigter Schoko-Tickets) für diese Gruppe ist. Vor diesem Hintergrund kann auch hier die Stadt Bochum gegenüber dem Ministerium die nach den Rahmenvorgaben geforderte Übernahme der Fahrkosten erklären. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20130554 b) Konkretisierung der Planung Um belastbare Aussagen zu exakteren Kosten und belastbare Aussagen des Landes zu den zu erwartenden Förderbeträgen zu erhalten, ist die bisherige Planung zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang ist ein Architektenwettbewerb unter Beteiligung mehrerer Büros einzuleiten. Das Thema Denkmalschutz ist dabei ebenfalls abschließend zu klären. Diese Schritte sind in enger Abstimmung mit dem Fördergeber durchzuführen, damit die Förderfähigkeit des Projektes nicht gefährdet wird. Nach einer ersten Einschätzung der Zentralen Dienste ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs in spätestens neun Monaten vorliegen werden. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind anschließend mit einer genauen Darstellung der finanziellen Auswirkungen (Baukosten, voraussichtl. Fördersumme, voraussichtl. Eigenanteil für die Stadt Bochum) dem Rat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 40 (3862) Vorlage Nr.: 20130554 Bezeichnung der Vorlage Sportschule NRW 1. Der Rat der Stadt Bochum begrüßt die Ernennung des bestehenden Verbundsystems Bochum mit dem Hellweg Gymnasium, der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule, dem Märkischen Gymnasium und der Pestalozzi-Realschule zur Sportschule NRW zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und beschließt, dass die Stadt Bochum die Ernennung annimmt. 2. Die Stadt Bochum sichert dem Land NRW zu, die sich daraus - unter Berücksichtigung der Rahmenvorgaben für Sportschulen - ergebenen kommunalen Verpflichtungen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird die Stadt Bochum im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten den zusätzlichen Bedarf an Sportstätten, insbesondere in der Bereitstellung von Sporträumen, Hallen, Sportplätzen, Schwimmbädern etc. garantieren. Außerdem wird sich die Stadt Bochum im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten freiwillig verpflichten, auch jenen Schülerinnen und Schülern der Sportschule NRW die Fahrkosten zu erstatten, die nach der Schülerfahrkostenverordnung keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte (insbes. Durchführung eines Architektenwettbewerbs) zur Realisierung des Baus einer Dreifachsporthalle einschl. der entsprechenden Nebenräume (z. B. Kraft- und Gymnastikraum) sowie einer Mensa auf dem Gelände des Märkischen Gymnasiums - in enger Abstimmung mit dem Fördergeber einzuleiten und dem Rat der Stadt Bochum die entsprechenden Ergebnisse mit ihren finanziellen Auswirkungen zur weiteren Entscheidung vorzulegen.