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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
26.12.14, 12:40
Aktualisiert
27.01.18, 22:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 32 (2917) Vorlage Nr. 20130456 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Fragenkatalog des Bündnis für Leithe aus der Sitzung der Bezirksvertretung BochumWattenscheid vom 29.01.2013 – Vorlage-Nr. 20130084 Bezeichnung der Vorlage Fragen zu Schulstandorten und zur Stadtteilentwicklung Leithe Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 16.04.2013 Anlagen Lageplan Bertramstraße Lageplan Fröbelstraße Wortlaut In der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid hat der Bezirksbürgermeister angefragt: 1. Was passiert in Zukunft mit den leer stehenden Schulgebäuden in der Fröbelstraße und in der Bertramstraße? Für das Gebäude Fröbelstraße gibt es m. E. einen Abrissbeschluss. 2. Welche Pläne für die Zukunft gibt es, um das soziale Umfeld in Leithe und Umgebung wieder aufzuwerten und aktiv eine Stadtteilentwicklung voranzutreiben? Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Beide Schulgebäude sind Bestandteil einer fachämterübergreifenden Arbeitsgruppe der Flächenkonferenz, die sich intensiv mit aufzugebenden Schulstandorten beschäftigt und zu Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 32 (2917) Vorlage Nr. 20130456 beiden Standorten bereits umfangreiche Prüfungen und Vorarbeiten für die Zeit nach einem möglichen Leerstand durchgeführt hat. Grundsätzlich ist beabsichtigt, beide Schulgelände nach Freizug zu vermarkten. Das Schulgebäude Fröbelstr. 5 wird noch bis zum 31.05.2013 als Flüchtlingsunterkunft benötigt. Diese dringende und sehr kurzfristig eingeleitete Maßnahme hatte zum Jahresende 2012 dazu geführt, dass die Arbeiten zum Abbruch und zur Vermarktung zunächst auszusetzen waren. Vermarktung und Abbruch wurden der Bezirksvertretung in der Sitzung vom 06.11.2012 (Vorlage Nr. 20120862) zum Beschluss vorgelegt und entsprechend beschlossen. Das innerhalb des §34 BauGB liegende Gelände setzt sich aus einem ca. 2.500 m² großen Schulgelände und einer ca. 420 m² großen Fläche zusammen, die mit einem Hausmeisterwohnhaus bebaut ist. Das Schulgebäude ist einseitig an ein Nebengebäude auf dem Nachbargrundstück Fröbelstr. 7 angebaut. Deshalb sind im Zuge eines Abbruchs besondere Maßnahmen erforderlich. Zum einen wird das Hausmeisterwohnhaus durch das grundsätzlich abzureißende Schulgebäude mit versorgt (durch Strom, Wasser und Gas), zum anderen muss die Standsicherheit des angebauten Nachbargebäudes Fröbelstr. 7 bei Abbruch der Schule gewährleistet sein. Ein Anlieger hat zudem bereits Interesse am Erwerb an der mit dem leer stehenden Hausmeisterwohnhaus bebauten Teilfläche geäußert. Da das Wohnhaus bei Umnutzung des Schulgeländes nur sehr schwer zu erschließen und zu versorgen wäre, ist ein Verkauf dieser Teilfläche an einen Anlieger grundsätzlich positiv zu beurteilen und wird von der Verwaltung entsprechend angestrebt. Je nach Ausgang dieser Verhandlungen soll dann entweder das ca. 2.500 m² große Vordergelände getrennt von dieser Teilfläche oder das gesamte Gelände zusammen vermarktet werden. Wegen des problematischen Abbruchs des Schulgebäudes beabsichtigt die Verwaltung, nach dem für Juni 2013 angekündigten Freizug das dann noch zur Verfügung stehende Gelände zunächst im Bestand zum Kauf anzubieten und den Abbruch gegebenenfalls durch den Erwerber durchführen zu lassen. Grundsätzlich ist eine Vermarktung zur Wohnbebauung angedacht. Eine Einschränkung auf einen bestimmten Nutzerkreis ist – auch wegen der Nähe zum entsprechend eingeschränkten Standort Bertramstraße - nicht beabsichtigt. Für den nur etwa 300 m entfernten Standort Bertramstr. 6 wurden im Rahmen der eingangs genannten Arbeitsgruppe ebenfalls erste Überlegungen zu möglichen Nachnutzungen generiert (z. B. U3-Betreuungseinrichtung bzw. Kindertagesstätte in Verbindung mit Mehrgenerationenwohnen). Wegen des dringenden gesetzlichen Bedarfs an U3-Betreuungseinrichtungen und der sehr unterschiedlichen Gebäudestruktur sind die Nutzungsmöglichkeiten hier anders als beim Standort Fröbelstraße grundsätzlich eingeschränkt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 32 (2917) Vorlage Nr. 20130456 Zu näheren Angaben zum Schulstandort Bertramstr. 6 wird auch auf die Vorlage Nr. 20130334 verwiesen. Frage 2: Die beiden Schulstandorte Fröbelstraße und Bertramstraße liegen wie der gesamte Stadtteil Leithe im Untersuchungsraum West (vgl. Vorlage Nr. 20122046). Hierzu hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zu Jahresbeginn 2013 einen Auftrag zur Erstellung eines Gesamtkonzepts an ein externes Planungsbüro vergeben. Ergebnisse werden nach der Sommerpause erwartet.