Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:18
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20130636
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 951 - Opel-Werk III hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Ost
17.04.2013
25.04.2013
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20130636
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 951 sind die Pläne der Adam Opel AG
zur Neustrukturierung ihrer Produktion in Bochum mit der Aufgabe der Fertigung kompletter
Automobile.
Aus der Reduzierung der Fertigung ergibt sich der Bedarf, für alle drei OpelWerksstandorte in Bochum eine gemeinsame, inhaltliche und städtebauliche Konzeption
für eine Folgenutzung zu finden.
Neben dem unmittelbaren Arbeitsplatzverlust für die Beschäftigten wirkt sich die
Werksschließung nicht nur auf die Stadt Bochum, sondern über die wirtschaftlichen
Verflechtungen der Zuliefer- und Dienstleistungsbetriebe auch auf die gesamte Region aus.
Zur Steuerung der Entwicklung und Vermarktung der Opel-Werksflächen ist aus Sicht der
Stadt Bochum und der betroffenen Kommunen und Kreise die von der Adam Opel AG
geplante Vermarktung der brach fallenden Werksflächen an „Meistbietende“ grundsätzlich
auszuschließen. Ziel ist die Rückgabe der nicht mehr benötigten Werksflächen an die
öffentliche Hand und eine angemessene Beteiligung der Adam Opel AG an der
Wiederaufbereitung der mit großflächigen Hallen bebauten Grundstücksareale.
Mit seinen ca. 42 ha reiht sich das Opel-Werk III in die größten zusammenhängenden
gewerblich-industriellen Flächen im Stadtgebiet von Bochum ein. Der Regionale
Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP) stellt diesen
Bereich zusammen mit den Flächen der Werke I und II als Flächen dar, die für die
regionale Wirtschaft und den regionalen Arbeitsmarkt von herausragender Bedeutung sind.
"Regional bedeutsame Wirtschaftsflächen sind diejenigen Standorte, die aus Gründen der
Flächeninanspruchnahme, der Bedeutung für die kommunale Wertschöpfung und/oder weil
sie arbeitsplatzintensiv sind, einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Basis der
Region leisten".
Der Standort der beiden Opel Werke in Bochum-Langendreer zeichnet sich durch eine
besondere Lagegunst aus und soll zukunftsorientierte und überregional bedeutsame
Betriebe - Schlüsseltechnologien, Kompetenzfelder, Cluster - aufnehmen. Dem
bestehenden Gewerbe- und Industriestandort gilt gemäß dem formulierten Ziel 10 des
RFNP Vorrang gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen. Die regional bedeutsame
Wirtschaftsfläche der Opel-Werke ist in ihrem Bestand und in ihrer Weiterentwicklung zu
sichern.
Die adäquate Folgenutzung des Flächenpotentials ist sowohl für Bochum als auch die
Region essenziell zur Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsstruktur. Die Aufgabe der
Automobilproduktion und der bereits in der Vergangenheit zu verzeichnende Verlust an
Arbeitsplätzen muss in dem vom Strukturwandel besonders betroffenen Metropolraum
mittleres Ruhrgebiet kompensiert werden, um der Bevölkerung auch in Zukunft ein
bedarfsgerechtes Arbeitsplatzangebot bieten zu können.
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Durch die Einleitung eines zielgerichteten Prozesses zur räumlichen Zusammenführung
wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Stärken soll die Entwicklung der Flächen der OpelWerke hinsichtlich der Nutzungs- und Branchenstruktur forciert werden. Hierbei steht der
Aufbau eines "Innovationsclusters Produktionswirtschaft" im Fokus der Stadt Bochum.
Trotz anhaltender Beschäftigungsrückgänge in der Produktionswirtschaft sind Bochum und
das Ruhrgebiet noch immer starke Standorte der Produktionswirtschaft, die den
industriellen Kern der Region bilden. Dementsprechend soll der "Innovationscluster
Produktionswirtschaft" die güterwirtschaftlichen Verflechtungen der Produktionswirtschaft
abbilden und am Standort der Bochumer Opel-Werke Akteure der Wirtschaft, Wissenschaft
und der Aus- und Weiterbildung zusammenführen. Hierzu bietet der Hochschulstandort
Bochum gute Voraussetzungen. Eine interkommunale Kooperation mit den Nachbarstädten
und Nachbarhochschulen wird angestrebt.
Für die Stadt Bochum und die Metropole Ruhr ist der Aufbau eines "Innovationsclusters
Produktionswirtschaft" ein Beitrag zur aktiven Innovationsförderung und zur Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Entwicklung zu einer modernen Gewerbe- und
Industriefläche leistet daneben einen Beitrag zum Flächenrecycling und zur Schonung von
Freiflächen.
Als Grundlage dieser Entwicklung soll ein ganzheitliches städtebauliches
Entwicklungskonzept für gewerbliche und industrielle Nutzungen der drei Opel-Werke
erarbeitet werden. Die hieraus resultierenden Ziele sollen durch die Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. 947 – Opel Werk I, Nr. 948 – Opel Werk II – und Nr. 951 – Opel Werk
III – gesichert werden. Unter Umständen ist für die Umsetzung der Ziele auch die
Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Sinne des § 165
Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um in Verbindung mit dem
benachbarten Opel-Werk II die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Neustrukturierung und Parzellierung der Flächen zu schaffen. Nur durch die Aufstellung
von Bebauungsplänen kann die notwendige öffentliche innere und äußere Erschließung der
Flächen vorbereitet und gesteuert werden. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere die
Tatsache, dass das Opel-Werk III heute nur über die Flächen des Opel-Werks II
erschlossen ist. Die Vermeidung neuer Nutzungskonflikte aufgrund der räumlichen Nähe
großer Gewerbe- und Industriebereiche zu bestehenden benachbarten Wohnbereichen und
die Aufarbeitung der Altlasten- und Bergschadenssituation sind im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens zu klären.
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2.
Plangebiet
Das ca. 43 ha große Plangebiet liegt im Osten der Stadt Bochum im Stadtteil BochumLangendreer zwischen den Ortsteilen Werne, Somborn und dem Güterbahnhof BochumLangendreer. Begrenzt wird das Plangebiet nördlich durch die Freiraumbereiche mit dem
Friedhof Werne und daran angrenzenden Landwirtschaftsflächen, östlich durch die
Wohnbebauung der Anliegerstraßen "Sonnige Höhe" und "Auf dem Glück", sowie den
zukünftig geplanten Sonderbaufläche eines Baumarktes (Bebauungsplan Nr. 923). Südlich
wird das Plangebiet von der Bebauung entlang des Wallbaumwegs und westlich von der
Straße "Am Heerbusch" sowie der Wohnbebauung an der Teimannstraße begrenzt.
Auf den Flächen des Opel-Werks III sind heute zentrale logistische Einrichtungen der Adam
Opel AG untergebracht. Nach den bislang kommunizierten Plänen der Adam Opel AG
sollen diese in Bochum weiter ausgebaut werden. Nicht eindeutig definiert ist allerdings, ob
diese Einrichtungen am jetzigen Standort verbleiben oder innerhalb der Werksflächen
verlagert werden.
Die Flächen innerhalb des Plangebietes werden derzeit größtenteils durch bebaute
Betriebsflächen, befestigte Stellplatz- und Freilagerflächen sowie Straßen- und
Schienenverkehrsflächen genutzt. Eine große Bedeutung kommt auch den das
Werksgelände umgebenden Vegetationsflächen mit Strauch- und Baumbewuchs zu,
welche eine optische Abschirmung zu den benachbarten Wohngebieten gewährleisten.
Daneben stellen die Vegetationsflächen eine Grünverbindung zum nordöstlich an das
Plangebiet anschließende Landschaftsschutzgebiet Nr. 13 - Bramheide - her.
Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 13 umfasst die landwirtschaftliche Nutzfläche an der
Stadtgrenze zu Dortmund und dient der Erhaltung des vorhandenen großen
Freiraumpotenzials, das mit der Wiederherstellung von Gehölz- und Saumstrukturen für
den Arten- und Biotopschutz sowie der ökologischen Vernetzungsfunktion von Bedeutung
ist.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung von Gewerbegebieten
(GE) und Industriegebieten (GI) für produzierendes Gewerbe und damit verbundene
Dienstleistungen. Zur Parzellierung der großen Flächen bedarf es der Ausweisung
öffentlicher Straßenverkehrsflächen, welche einerseits die innere Erschließung des Areals
und andererseits die äußere Anbindung an das vorhandene Straßennetz sicherstellen.
Ziel ist auch, die bestehenden Grünflächen zu erhalten und das großflächige Areal durch
Grünstrukturen zu gliedern und qualitativ hochwertige öffentliche und halb-öffentliche
Räume zu entwickeln. Auf eine Regenwasserbewirtschaftung ist hinzuwirken.
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Entsprechend der Zielsetzung, die Werksflächen der Produktionswirtschaft zu erhalten
bzw. zuzuführen, sollen insbesondere Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten in
den Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen werden.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist mit Ausnahme des umgebenden
Rahmengrüns zu einem überwiegenden Teil bereits nahezu vollständig versiegelt, daher
sind keine wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Neustrukturierung der
Flächen zu erwarten.
Mit Festsetzungen zum Immissionsschutz soll ein verträgliches Nebeneinander von
Wohnen und Gewerbe sichergestellt und Nutzungskonflikte vermieden werden.
Mit einer anvisierten intensiven gewerblichen Nutzung ist das Verkehrsaufkommen und die
Abwicklung der unterschiedlichen Verkehre (An- und Ablieferverkehre, Mitarbeiterverkehre,
Kundenverkehre) für die einzelnen Verkehrsträger (MIV, ÖPNV, Radfahrer, Fußgänger) zu
analysieren und in ein Gesamtverkehrskonzept zu integrieren.
Ziel ist auch, hinsichtlich der energetischen Bedarfe ein möglichst klimaneutrales Gewerbe/Industriegebiet zu entwickeln. Hierzu sind die Möglichkeiten der zentralen bzw.
dezentralen Nutzung regenerativer Energien im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu
analysieren.
5.
Verfahrensart
Das Bebauungsplanverfahren soll im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff BauGB, d. h. mit
formaler Umweltprüfung und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 951 - Opel-Werk III hier: Aufstellungsbeschluss
Für ein Gebiet nördlich der Bebauung Wallbaumweg, östlich der Straße "Am Heerbusch" und der
Wohnbebauung der Teimannstraße, südlich der Freiraumbereiche mit dem Friedhof Werne und
daran angrenzenden Landwirtschaftsflächen und westlich der Wohnbebauung der Anliegerstraßen
"Sonnige Höhe" und "Auf dem Glück" und ca. 300 m westlich der Hauptstraße ist der
Bebauungsplan Nr. 951 - Opel-Werk III - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung von gewerblichen und industriellen
Bauflächen zur Stärkung der Produktionswirtschaft in Bochum und dem Ruhrgebiet auf Grundlage
eines zu erstellenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.