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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
26.12.14, 12:41
Aktualisiert
27.01.18, 22:18

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130636 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 951 - Opel-Werk III hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Ost 17.04.2013 25.04.2013 Anlagen Übersichtskarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130636 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 951 sind die Pläne der Adam Opel AG zur Neustrukturierung ihrer Produktion in Bochum mit der Aufgabe der Fertigung kompletter Automobile. Aus der Reduzierung der Fertigung ergibt sich der Bedarf, für alle drei OpelWerksstandorte in Bochum eine gemeinsame, inhaltliche und städtebauliche Konzeption für eine Folgenutzung zu finden. Neben dem unmittelbaren Arbeitsplatzverlust für die Beschäftigten wirkt sich die Werksschließung nicht nur auf die Stadt Bochum, sondern über die wirtschaftlichen Verflechtungen der Zuliefer- und Dienstleistungsbetriebe auch auf die gesamte Region aus. Zur Steuerung der Entwicklung und Vermarktung der Opel-Werksflächen ist aus Sicht der Stadt Bochum und der betroffenen Kommunen und Kreise die von der Adam Opel AG geplante Vermarktung der brach fallenden Werksflächen an „Meistbietende“ grundsätzlich auszuschließen. Ziel ist die Rückgabe der nicht mehr benötigten Werksflächen an die öffentliche Hand und eine angemessene Beteiligung der Adam Opel AG an der Wiederaufbereitung der mit großflächigen Hallen bebauten Grundstücksareale. Mit seinen ca. 42 ha reiht sich das Opel-Werk III in die größten zusammenhängenden gewerblich-industriellen Flächen im Stadtgebiet von Bochum ein. Der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP) stellt diesen Bereich zusammen mit den Flächen der Werke I und II als Flächen dar, die für die regionale Wirtschaft und den regionalen Arbeitsmarkt von herausragender Bedeutung sind. "Regional bedeutsame Wirtschaftsflächen sind diejenigen Standorte, die aus Gründen der Flächeninanspruchnahme, der Bedeutung für die kommunale Wertschöpfung und/oder weil sie arbeitsplatzintensiv sind, einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Basis der Region leisten". Der Standort der beiden Opel Werke in Bochum-Langendreer zeichnet sich durch eine besondere Lagegunst aus und soll zukunftsorientierte und überregional bedeutsame Betriebe - Schlüsseltechnologien, Kompetenzfelder, Cluster - aufnehmen. Dem bestehenden Gewerbe- und Industriestandort gilt gemäß dem formulierten Ziel 10 des RFNP Vorrang gegenüber anderen konkurrierenden Nutzungen. Die regional bedeutsame Wirtschaftsfläche der Opel-Werke ist in ihrem Bestand und in ihrer Weiterentwicklung zu sichern. Die adäquate Folgenutzung des Flächenpotentials ist sowohl für Bochum als auch die Region essenziell zur Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsstruktur. Die Aufgabe der Automobilproduktion und der bereits in der Vergangenheit zu verzeichnende Verlust an Arbeitsplätzen muss in dem vom Strukturwandel besonders betroffenen Metropolraum mittleres Ruhrgebiet kompensiert werden, um der Bevölkerung auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Arbeitsplatzangebot bieten zu können. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130636 Durch die Einleitung eines zielgerichteten Prozesses zur räumlichen Zusammenführung wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Stärken soll die Entwicklung der Flächen der OpelWerke hinsichtlich der Nutzungs- und Branchenstruktur forciert werden. Hierbei steht der Aufbau eines "Innovationsclusters Produktionswirtschaft" im Fokus der Stadt Bochum. Trotz anhaltender Beschäftigungsrückgänge in der Produktionswirtschaft sind Bochum und das Ruhrgebiet noch immer starke Standorte der Produktionswirtschaft, die den industriellen Kern der Region bilden. Dementsprechend soll der "Innovationscluster Produktionswirtschaft" die güterwirtschaftlichen Verflechtungen der Produktionswirtschaft abbilden und am Standort der Bochumer Opel-Werke Akteure der Wirtschaft, Wissenschaft und der Aus- und Weiterbildung zusammenführen. Hierzu bietet der Hochschulstandort Bochum gute Voraussetzungen. Eine interkommunale Kooperation mit den Nachbarstädten und Nachbarhochschulen wird angestrebt. Für die Stadt Bochum und die Metropole Ruhr ist der Aufbau eines "Innovationsclusters Produktionswirtschaft" ein Beitrag zur aktiven Innovationsförderung und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Entwicklung zu einer modernen Gewerbe- und Industriefläche leistet daneben einen Beitrag zum Flächenrecycling und zur Schonung von Freiflächen. Als Grundlage dieser Entwicklung soll ein ganzheitliches städtebauliches Entwicklungskonzept für gewerbliche und industrielle Nutzungen der drei Opel-Werke erarbeitet werden. Die hieraus resultierenden Ziele sollen durch die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 947 – Opel Werk I, Nr. 948 – Opel Werk II – und Nr. 951 – Opel Werk III – gesichert werden. Unter Umständen ist für die Umsetzung der Ziele auch die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Sinne des § 165 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um in Verbindung mit dem benachbarten Opel-Werk II die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neustrukturierung und Parzellierung der Flächen zu schaffen. Nur durch die Aufstellung von Bebauungsplänen kann die notwendige öffentliche innere und äußere Erschließung der Flächen vorbereitet und gesteuert werden. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere die Tatsache, dass das Opel-Werk III heute nur über die Flächen des Opel-Werks II erschlossen ist. Die Vermeidung neuer Nutzungskonflikte aufgrund der räumlichen Nähe großer Gewerbe- und Industriebereiche zu bestehenden benachbarten Wohnbereichen und die Aufarbeitung der Altlasten- und Bergschadenssituation sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu klären. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130636 2. Plangebiet Das ca. 43 ha große Plangebiet liegt im Osten der Stadt Bochum im Stadtteil BochumLangendreer zwischen den Ortsteilen Werne, Somborn und dem Güterbahnhof BochumLangendreer. Begrenzt wird das Plangebiet nördlich durch die Freiraumbereiche mit dem Friedhof Werne und daran angrenzenden Landwirtschaftsflächen, östlich durch die Wohnbebauung der Anliegerstraßen "Sonnige Höhe" und "Auf dem Glück", sowie den zukünftig geplanten Sonderbaufläche eines Baumarktes (Bebauungsplan Nr. 923). Südlich wird das Plangebiet von der Bebauung entlang des Wallbaumwegs und westlich von der Straße "Am Heerbusch" sowie der Wohnbebauung an der Teimannstraße begrenzt. Auf den Flächen des Opel-Werks III sind heute zentrale logistische Einrichtungen der Adam Opel AG untergebracht. Nach den bislang kommunizierten Plänen der Adam Opel AG sollen diese in Bochum weiter ausgebaut werden. Nicht eindeutig definiert ist allerdings, ob diese Einrichtungen am jetzigen Standort verbleiben oder innerhalb der Werksflächen verlagert werden. Die Flächen innerhalb des Plangebietes werden derzeit größtenteils durch bebaute Betriebsflächen, befestigte Stellplatz- und Freilagerflächen sowie Straßen- und Schienenverkehrsflächen genutzt. Eine große Bedeutung kommt auch den das Werksgelände umgebenden Vegetationsflächen mit Strauch- und Baumbewuchs zu, welche eine optische Abschirmung zu den benachbarten Wohngebieten gewährleisten. Daneben stellen die Vegetationsflächen eine Grünverbindung zum nordöstlich an das Plangebiet anschließende Landschaftsschutzgebiet Nr. 13 - Bramheide - her. Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 13 umfasst die landwirtschaftliche Nutzfläche an der Stadtgrenze zu Dortmund und dient der Erhaltung des vorhandenen großen Freiraumpotenzials, das mit der Wiederherstellung von Gehölz- und Saumstrukturen für den Arten- und Biotopschutz sowie der ökologischen Vernetzungsfunktion von Bedeutung ist. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Inhalt des Bebauungsplanes ist im Wesentlichen die Festsetzung von Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI) für produzierendes Gewerbe und damit verbundene Dienstleistungen. Zur Parzellierung der großen Flächen bedarf es der Ausweisung öffentlicher Straßenverkehrsflächen, welche einerseits die innere Erschließung des Areals und andererseits die äußere Anbindung an das vorhandene Straßennetz sicherstellen. Ziel ist auch, die bestehenden Grünflächen zu erhalten und das großflächige Areal durch Grünstrukturen zu gliedern und qualitativ hochwertige öffentliche und halb-öffentliche Räume zu entwickeln. Auf eine Regenwasserbewirtschaftung ist hinzuwirken. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130636 Entsprechend der Zielsetzung, die Werksflächen der Produktionswirtschaft zu erhalten bzw. zuzuführen, sollen insbesondere Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten in den Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen werden. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist mit Ausnahme des umgebenden Rahmengrüns zu einem überwiegenden Teil bereits nahezu vollständig versiegelt, daher sind keine wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Neustrukturierung der Flächen zu erwarten. Mit Festsetzungen zum Immissionsschutz soll ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe sichergestellt und Nutzungskonflikte vermieden werden. Mit einer anvisierten intensiven gewerblichen Nutzung ist das Verkehrsaufkommen und die Abwicklung der unterschiedlichen Verkehre (An- und Ablieferverkehre, Mitarbeiterverkehre, Kundenverkehre) für die einzelnen Verkehrsträger (MIV, ÖPNV, Radfahrer, Fußgänger) zu analysieren und in ein Gesamtverkehrskonzept zu integrieren. Ziel ist auch, hinsichtlich der energetischen Bedarfe ein möglichst klimaneutrales Gewerbe/Industriegebiet zu entwickeln. Hierzu sind die Möglichkeiten der zentralen bzw. dezentralen Nutzung regenerativer Energien im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu analysieren. 5. Verfahrensart Das Bebauungsplanverfahren soll im Regelverfahren gemäß §§ 2 ff BauGB, d. h. mit formaler Umweltprüfung und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20130636 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 951 - Opel-Werk III hier: Aufstellungsbeschluss Für ein Gebiet nördlich der Bebauung Wallbaumweg, östlich der Straße "Am Heerbusch" und der Wohnbebauung der Teimannstraße, südlich der Freiraumbereiche mit dem Friedhof Werne und daran angrenzenden Landwirtschaftsflächen und westlich der Wohnbebauung der Anliegerstraßen "Sonnige Höhe" und "Auf dem Glück" und ca. 300 m westlich der Hauptstraße ist der Bebauungsplan Nr. 951 - Opel-Werk III - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes ist die langfristige Sicherung von gewerblichen und industriellen Bauflächen zur Stärkung der Produktionswirtschaft in Bochum und dem Ruhrgebiet auf Grundlage eines zu erstellenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.